Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
7,9 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Vorlagen-Nr.:
1. Ergänzung
19/2005
Bauamt - Herr Schmühl - 621-00/E5, 8.Ä.BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 02. 08. 2005
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
06.09.2005
20.09.2005
27.09.2005
TOP: 8. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 5,
Ortsteil Kreuzau, „Vor dem Bruch“;
hier: Satzungsbeschluss
I. Sach- und Rechtslage:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 17. 05. 2005 die Aufstellung des o. a.
Bebauungsplanes beschlossen.
Die Änderung betrifft ausschließlich die Grundstücke Gemarkung Kreuzau, Flur 9, Parzelle Nr. 28
und 29 (Betriebsgrundstück der Firma Krieger). Die bisher einschränkende Nutzungsmöglichkeit
gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO (nur Gewerbebetriebe) entfällt. Neu zulässig sind nunmehr alle
Nutzungsmöglichkeiten gemäß § 6 Abs. 2 BauNVO.
In der gleichen Sitzung wurde in Anwendung des § 13 Abs. 2 BauGB festgelegt, wahlweise die
Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Das Verfahren wurde inzwischen durchgeführt.
Anregungen sind nicht eingegangen.
Ich empfehle Ihnen nunmehr, den erforderlichen Satzungsbeschluss zu fassen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die Kosten der Bebauungsplanänderung werden vom Antragsteller übernommen.
-2III. Beschlussvorschlag:
„Die 8. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E
5, Ortsteil Kreuzau, „Vor dem Bruch“, wird als Satzung gemäß § 10 BauGB nebst der
dazugehörigen Begründung beschlossen.“
Der Bürgermeister
i.V.
- Stolz -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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