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Allgemeine Vorlage (8. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 5, Ortsteil Kreuzau, "Vor dem Bruch"; hier: Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
7,9 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (8. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 5, Ortsteil Kreuzau, "Vor dem Bruch";
hier: Satzungsbeschluss) Allgemeine Vorlage (8. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 5, Ortsteil Kreuzau, "Vor dem Bruch";
hier: Satzungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Vorlagen-Nr.: 1. Ergänzung 19/2005 Bauamt - Herr Schmühl - 621-00/E5, 8.Ä.BE: Herr Schmühl Kreuzau, 02. 08. 2005 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 06.09.2005 20.09.2005 27.09.2005 TOP: 8. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 5, Ortsteil Kreuzau, „Vor dem Bruch“; hier: Satzungsbeschluss I. Sach- und Rechtslage: Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 17. 05. 2005 die Aufstellung des o. a. Bebauungsplanes beschlossen. Die Änderung betrifft ausschließlich die Grundstücke Gemarkung Kreuzau, Flur 9, Parzelle Nr. 28 und 29 (Betriebsgrundstück der Firma Krieger). Die bisher einschränkende Nutzungsmöglichkeit gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO (nur Gewerbebetriebe) entfällt. Neu zulässig sind nunmehr alle Nutzungsmöglichkeiten gemäß § 6 Abs. 2 BauNVO. In der gleichen Sitzung wurde in Anwendung des § 13 Abs. 2 BauGB festgelegt, wahlweise die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Das Verfahren wurde inzwischen durchgeführt. Anregungen sind nicht eingegangen. Ich empfehle Ihnen nunmehr, den erforderlichen Satzungsbeschluss zu fassen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die Kosten der Bebauungsplanänderung werden vom Antragsteller übernommen. -2III. Beschlussvorschlag: „Die 8. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 5, Ortsteil Kreuzau, „Vor dem Bruch“, wird als Satzung gemäß § 10 BauGB nebst der dazugehörigen Begründung beschlossen.“ Der Bürgermeister i.V. - Stolz - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________