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Beschlussvorlage (Jahresbericht des Sozialbüros 2013)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
209 kB
Datum
18.02.2014
Erstellt
06.02.14, 13:21
Aktualisiert
06.02.14, 13:21

Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 28.01.2014 - Der Bürgermeister Az: 50-05-00 Nr. der Ratsdrucksache: 1251-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Ausschuss für Schule, Kultur, Soziales und Städtepartnerschaften 18.02.2014 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Jahresbericht des Sozialbüros 2013 __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Udo Wiedemann __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: SchulA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1251-IX 1. Sachverhalt: 1. Sozialhilfe und Grundsicherung nach dem 12. Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) Die hier gewährten Hilfearten nach SGB XII sind:      Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (außerhalb von Einrichtungen) nach dem 4. Kapitel SGB XII Hilfe bei Krankheit nach dem 5. Kapitel SGB XII Hilfe zur Pflege (außerhalb von Einrichtungen) nach dem 7. Kapitel SGB XII Bestattungskostenübernahme nach dem 9. Kapitel, § 74 SGB XII Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII erhielten am 01.01.2014 insgesamt 146 Bedarfsgemeinschaften mit 167 Personen (01.01.2013: 131 Bedarfsgemeinschaften). Die Hilfearten teilen sich hierbei wie folgt auf (in Klammern die Zahlen vom 01.01.2013): 20 (12) Fälle Hilfe zum Lebensunterhalt 78 (75) Fälle Grundsicherung im Alter 47 (42) Fälle Grundsicherung bei Erwerbsminderung 9 ( 8) Fälle Hilfe bei Krankheit 2 ( 4) Fälle Hilfe zur Pflege Einige Personen beziehen außer Grundsicherung auch Hilfe bei Krankheit oder Hilfe zur Pflege, so dass hier eine Doppelzählung erfolgt. Im Jahresverlauf wurden in fünf Fällen Bestattungskosten nach § 74 SGB XII übernommen. Aufteilung der Hilfearten Hilfe zur Pflege; 2 Hilfe bei Krankheit; 9 Hilfe zum Lebensunterhalt; 20 Grundsicherung bei Erw erbsminderung; 47 Grundsicherung im Alter; 78 Seite 3 von Ratsdrucksache 1251-IX Entwicklung der Fallzahlen (jeweils zum 01.01. eines Jahres) 180 160 Fallzahl 140 120 2010 100 2011 2012 80 2013 60 2014 40 20 0 Hilfe zum Lebensunterhalt Grundsicherung Hilfe bei Krankheit Hilfe zur Pflege Gesamt Hilfeart Neben den Fallzahlen der Grundsicherung stieg 2013 auch die Zahl der Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt an. Hilfe zum Lebensunterhalt wird Personen ab 18 Jahren gewährt, bei denen zwar eine volle Erwerbsminderung festgestellt wurde, die aber voraussichtlich nicht auf Dauer bestehen wird. Insbesondere bei jüngeren Menschen werden Renten wegen Erwerbsminderung nur befristet auf Zeit gewährt, so dass für diese Personen die Gewährung von Grundsicherung bei Erwerbsminderung nicht möglich ist. Aufwendungen der Sozialhilfe (ohne Grundsicherung): Jahr Einnahmen Ausgaben Nettoaufwand Hilfe zum Lebens- Hilfen nach dem 5. unterhalt nach dem bis 9. Kapitel SGB 3. Kapitel SGB XII XII 2009 2010 2011 2012 2013 46.968,52 € 63.725,74 € 57.648,84 € 56.515,13 € 83.792,56 € 72.720,81 € 135.182,75 € 41.086,00 € 33.398,05 € 56.689,13 € Summe Ausgaben 119.689,33 € 198.908,49 € 98.734,84 € 89.913,18 € 140.481,69 € Summe Einnahmen 69.291,49 € 28.316,05 € 42.885,11 € 34.397,13 € 7.470,37 € Sozialhilfe 50.397,84 € 170.592,44 € 55.849,73 € 55.516,05 € 133.011,32 € Im Jahr 2010 war in einem Einzelfall nach einer sozialgerichtlichen Entscheidung eine Nachzahlung der Hilfe zur Pflege für die Jahre 2007 bis 2008 zu leisten. Diese Leistungen wurden im Jahr 2011 durch den Landschaftsverband Rheinland teilweise erstattet. So erklären sich die höheren Ausgaben der Hilfen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII im Jahr 2010. Die überproportional gestiegenen Fallzahlen der Hilfe zum Lebensunterhalt im Jahr 2013 führen in diesem Bereich auch zu einem deutlichen Anstieg der Aufwendungen. Andererseits bestehen auf der Einnahmeseite kaum noch Möglichkeiten, durch Inanspruchnahme vorrangiger Sozialleistungsträger Rückeinnahmen zu erzielen. Seite 4 von Ratsdrucksache 1251-IX Nettoaufwendungen Sozialhilfe (ohne Grundsicherung) 2006-2013 180.000,00 € 160.000,00 € 140.000,00 € 120.000,00 € 100.000,00 € 80.000,00 € 60.000,00 € 40.000,00 € 20.000,00 € 0,00 € 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Aufwendungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel SGB XII): Jahr 2009 2010 2011 2012 2013 Ausgaben 431.975,19 € 455.509,56 € 572.604,91 € 616.804,44 € 636.776,48 € Einnahmen 17.246,82 € 8.879,95 € 10.863,27 € 9.474,63 € 3.266,42 € Nettoaufwand 414.728,37 € 446.629,61 € 561.741,64 € 607.329,81 € 633.510,06 € Nettoaufwendungen Grundsicherung 2006-2013 700.000,00 € 600.000,00 € 500.000,00 € 400.000,00 € 300.000,00 € 200.000,00 € 100.000,00 € 0,00 € 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Auch 2013 setzte sich der Anstieg der Grundsicherungsleistungen fort. Gründe hierfür liegen in der demografischen Entwicklung, zunehmenden unterbrochenen Erwerbsbiografien und auch in den steigenden Lebenshaltungskosten einschließlich der Kosten für Unterkunft und Heizung. Hinzu kommen gesetzliche Veränderungen in den vorgelagerten Sozialsicherungssystemen (Grund- Seite 5 von Ratsdrucksache 1251-IX sicherung für Arbeitssuchende und gesetzliche Rentenversicherung), die sich zu Lasten der Grundsicherung nach dem SGB XII auswirken. Um die kommunalen Träger der Sozialhilfe von diesen Kostenentwicklungen zu entlasten, trägt der Bund nach § 46a SGB XII im Jahr 2013 einen Anteil von 75 % der Nettoausgaben der Grundsicherung. Eine weitere Erhöhung der Bundeserstattung auf 100 % ab dem Jahr 2014 wurde mit Wirkung vom 01.01.2013 beschlossen. 2. Asylbegehrende Ausländer 2.1 Zuweisungsentwicklung Nach § 1 des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG) sind die Gemeinden verpflichtet, die ihnen zugewiesenen ausländischen Flüchtlinge aufzunehmen und unterzubringen. In der nachfolgenden Tabelle sind die Zuweisungszahlen von 2004 bis 2013 aufgeführt. Entwicklung der Zuweisungen 20 19 18 18 16 16 15 14 12 11 10 8 8 7 6 4 2 1 1 1 2007 2008 0 2004 2005 2006 2009 2010 2011 2012 2013 Die 2013 zugewiesenen Asylbewerber kamen aus folgenden Herkunftsländern: Marokko Guinea Ghana Syrien Eritrea Indien Ägypten Albanien Tadschikistan 6 4 2 2 1 1 1 1 1 Im Jahr 2013 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge insgesamt 127.023 Asylanträge gestellt. Das war der höchste Stand seit 14 Jahren und bedeutete eine Steigerung gegenüber dem Jahr 2012 um etwa 64 Prozent. Die erneut deutliche Steigerung der Zahl der Asylbewerber basiert zum einen auf dem vermehrten Zugang aus fast allen der zehn Hauptherkunftsländer, hier insbesondere aus der Russischen Föderation, Syrien, Somalia, Eritrea sowie Serbien und Mazedonien. Darüber hinaus ist aber auch - Seite 6 von Ratsdrucksache 1251-IX noch stärker als in den Vorjahren - ein genereller Trend steigender Asylzahlen zu beobachten. Mehr als 40.000 Asylbewerber kamen im Jahr 2013 aus Regionen, die nicht zu den zehn Hauptherkunftsstaaten gehören. 2012 waren es noch weniger als 20.000. Allein 37.000 aller Asylbewerber des Jahres 2013, darunter zu einem Drittel Folgeantragsteller, kamen aus einem Nachfolgestaat des ehemaligen Jugoslawien. Wie schon in den Vorjahren war vor allem die zweite Jahreshälfte 2013 von einem deutlichen Asylbewerberanstieg aus Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina geprägt. In aller Regel wurden diese Asylanträge abgelehnt oder die Asylverfahren eingestellt. (Quelle: Pressemitteilung BMI vom 10.01.2014) 2.2. Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Die Gemeinden sind nach dem Gesetz zur Ausführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AG AsylbLG NRW) zuständig für die Durchführung und die Kostenträgerschaft des Asylbewerberleistungsgesetzes. Am 31.12.2013 wurden Asylbewerberleistungen in 43 Leistungsfällen an 50 Personen gewährt (31.12.2012: 37 Leistungsfälle mit 52 Personen) Entwicklung der Aufwendungen seit 2009: Jahr Grundleistungen, Leistungen bei Arbeitsgelegenheiten Krankheit, u. sonstige Leistungen Schwangerschaft und Geburt Gesamtausgaben 2009 2010 2011 2012 2013 145.785,47 € 164.688,88 € 173.372,08 € 203.913,30 € 266.650,38 € 175.478,47 € 196.595,88 € 202.741,08 € 228.827,78 € 305.585,38 € 29.693,00 € 31.907,00 € 29.369,00 € 24.914,48 € 38.935,00 € GesamtEinnahmen Nettoaufwand 4.654,13 € 5.983,13 € 4.307,61 € 5.529,85 € 1.913,19 € 170.824,34 € 190.611,98 € 198.433,47 € 223.297,93 € 303.672,19 € Nettoaufwendungen Asylbewerberleistung 2006-2013 350.000,00 € 300.000,00 € 250.000,00 € 200.000,00 € 150.000,00 € 100.000,00 € 50.000,00 € 0,00 € 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Die pauschale Landeserstattung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz, die für die Aufnahme und Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen gewährt wird, betrug im Jahr 2013 insgesamt 101.481,01 Euro. Im Laufe des Jahres 2013 konnten 12 Leistungsfälle aus folgenden Gründen eingestellt werden: Seite 7 von Ratsdrucksache 1251-IX Anzahl 5 4 1 2 Einstellungsgrund Anerkennung als Asylberechtigter/Flüchtling Freiwillige Rückkehr ins Heimatland Umverteilung in eine andere Stadt Unbekannt verzogen 3. Übergangsheim Iversheim, Mühlengasse 10 Nach § 1 des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG) sind die Gemeinden verpflichtet, die ihnen zugewiesenen ausländischen Flüchtlinge aufzunehmen und unterzubringen. Seit dem 01.01.2007 ist das Übergangsheim in Iversheim gemeinsame Unterkunft für Asylbewerber und Obdachlose. Das Übergangsheim Iversheim ist seit Anfang der 1990er Jahre angemietet. Der Mietvertrag läuft bis 31.12.2016. Seit Oktober 2007 werden Räume im Erdgeschoss an die „Bad Münstereifeler Tafel“ untervermietet. Der Untermietvertrag läuft ebenfalls bis 31.12.2016. Insgesamt wurden 2013 19 Personen neu im Übergangsheim aufgenommen, 12 Personen zogen im Jahresverlauf aus dem Heim aus. Die derzeitige Belegung beläuft sich auf 39 ausländische Flüchtlinge (Stand 28.01.2014). Bis zur Vollbelegung sind noch 14 Plätze verfügbar. Bei Andauer der Entwicklung ist damit zu rechnen, dass im Laufe des Jahres 2014 alle Plätze im Übergangsheim Mühlengasse 10 belegt sein werden. Bereits im Dezember 2012 wurden mit der Widmung zweier städtischer Wohnungen in den Gebäuden Iversheim, An der Ley 34-36, und Rodert, Waldstr. 20, als Übergangsunterkünfte die Voraussetzungen zur weiteren Aufnahme von asylsuchenden Flüchtlingen geschaffen. Die Wohnung Rodert, Waldstr. 20, soll hierbei vorrangig der Unterbringung von unfreiwillig obdachlos gewordenen Personen dienen. Angesichts der verstärkten Zuweisungszahlen werden 2014 jedoch noch weitere Alternativen für die Unterbringung von Asylbewerbern zu prüfen sein. Seite 8 von Ratsdrucksache 1251-IX 4. Wohngeld Entwicklung der Wohngeld-Anträge 2009-2013 800 747 700 600 476 500 433 372 400 350 300 200 100 0 2009 2010 2011 2012 2013 Entwicklung der Wohngeldaufwendungen 2009-2013 600.000,00 € 500.000,00 € 400.000,00 € 300.000,00 € 200.000,00 € 100.000,00 € 0,00 € 2009 2010 2011 2012 2013 Seit dem 01.01.2009 ist die Wohngeldnovelle in Kraft, wodurch die Höhe des Wohngeldes an die Miet- und Einkommensentwicklung angepasst wurde. Der Kreis der Wohngeldberechtigten wurde damit erweitert, was insbesondere im Jahr 2009 zu vermehrten Antragstellungen führte. In 2013 wurden insgesamt 210 Wohngeldbewilligungen und 140 Ablehnungen erteilt. Dabei wurde Wohngeld in Höhe von insgesamt 242.566,82 € ausgezahlt. Über den Landesbetrieb Information und Technik NRW (IT NRW) wurden insgesamt 1.084 Verarbeitungen durchgeführt. Zu den Verarbeitungen zählen neben Bewilligungen und Ablehnungen auch Einstellungen, Veränderungen der Empfängerdaten sowie einmalige Anweisungen bzw. Rückforderungen. Seite 9 von Ratsdrucksache 1251-IX Die Ausgabensenkung im Jahr 2011 gegenüber 2010 trotz gestiegener Fallzahlen ist auf den Wegfall des Heizkostenzuschusses ab dem 01.01.2011 zurückzuführen. In den oben dargestellten Fallzahlen sind jene Beratungen nicht enthalten, welche nicht zu einem formellen Wohngeldverfahren führen (weil etwa kein Wohngeldanspruch zu erwarten ist oder andere Leistungen wie z.B. ALG II höher sind). 5. Rentenversicherung Die Stadt Bad Münstereifel hat als kreisangehörige Gemeinde nach § 2 der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Sozialgesetzbuch (ZuVO SGB) die Aufgaben eines Versicherungsamtes im Sinne des § 92 Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) wahrzunehmen. Hierzu zahlen im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung Aufgaben in Beitrags- und Leistungsangelegenheiten der Rentenversicherungen der Arbeiter und der Angestellten und die Pflicht zur Auskunftserteilung in diesen Angelegenheiten. Insbesondere werden im Sozialbüro Rentenanträge und Anträge auf Kontenklärungen aufgenommen. Ein Fachberater der Deutschen Rentenversicherung Rheinland führte bis Dezember 2013 einmal monatlich eine Rentenberatung durch. Der Rentenberatungssprechtag in Bad Münstereifel wurde durch die Deutsche Rentenversicherung ab Januar 2014 eingestellt. Bürgerinnen und Bürger aus Bad Münstereifel müssen seitdem die Sprechtage in Euskirchen oder Mechernich, oder die Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung Düren oder Bonn in Anspruch nehmen. Entwicklung der Antragsaufnahmen 2009-2013 555 550 550 545 540 540 537 535 534 535 530 525 2009 2010 2. Rechtliche Würdigung entfällt 3. Finanzielle Auswirkungen 2011 2012 2013 Seite 10 von Ratsdrucksache 1251-IX entfällt 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen entfällt 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen entfällt 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel entfällt 7. Beschlussvorschlag: Der Jahresbericht des Sozialbüros wird zur Kenntnis genommen.