Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
209 kB
Datum
18.02.2014
Erstellt
06.02.14, 13:21
Aktualisiert
06.02.14, 13:21
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 28.01.2014
- Der Bürgermeister Az: 50-05-00
Nr. der Ratsdrucksache: 1251-IX
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Schule, Kultur, Soziales und Städtepartnerschaften
18.02.2014
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Jahresbericht des Sozialbüros 2013
__________________________________________________________________________
Berichterstatter: Herr Udo Wiedemann
__________________________________________________________________________
( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
SchulA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1251-IX
1. Sachverhalt:
1. Sozialhilfe und Grundsicherung nach dem 12. Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
Die hier gewährten Hilfearten nach SGB XII sind:
Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (außerhalb von Einrichtungen) nach
dem 4. Kapitel SGB XII
Hilfe bei Krankheit nach dem 5. Kapitel SGB XII
Hilfe zur Pflege (außerhalb von Einrichtungen) nach dem 7. Kapitel SGB XII
Bestattungskostenübernahme nach dem 9. Kapitel, § 74 SGB XII
Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII erhielten am 01.01.2014 insgesamt 146 Bedarfsgemeinschaften mit 167 Personen (01.01.2013: 131 Bedarfsgemeinschaften). Die Hilfearten teilen
sich hierbei wie folgt auf (in Klammern die Zahlen vom 01.01.2013):
20 (12) Fälle Hilfe zum Lebensunterhalt
78 (75) Fälle Grundsicherung im Alter
47 (42) Fälle Grundsicherung bei Erwerbsminderung
9 ( 8) Fälle Hilfe bei Krankheit
2 ( 4) Fälle Hilfe zur Pflege
Einige Personen beziehen außer Grundsicherung auch Hilfe bei Krankheit oder Hilfe zur Pflege,
so dass hier eine Doppelzählung erfolgt.
Im Jahresverlauf wurden in fünf Fällen Bestattungskosten nach § 74 SGB XII übernommen.
Aufteilung der Hilfearten
Hilfe zur Pflege; 2
Hilfe bei Krankheit; 9
Hilfe zum
Lebensunterhalt; 20
Grundsicherung bei
Erw erbsminderung;
47
Grundsicherung im
Alter; 78
Seite 3 von Ratsdrucksache 1251-IX
Entwicklung der Fallzahlen (jeweils zum 01.01. eines Jahres)
180
160
Fallzahl
140
120
2010
100
2011
2012
80
2013
60
2014
40
20
0
Hilfe zum
Lebensunterhalt
Grundsicherung
Hilfe bei Krankheit
Hilfe zur Pflege
Gesamt
Hilfeart
Neben den Fallzahlen der Grundsicherung stieg 2013 auch die Zahl der Empfänger von Hilfe zum
Lebensunterhalt an. Hilfe zum Lebensunterhalt wird Personen ab 18 Jahren gewährt, bei denen
zwar eine volle Erwerbsminderung festgestellt wurde, die aber voraussichtlich nicht auf Dauer bestehen wird. Insbesondere bei jüngeren Menschen werden Renten wegen Erwerbsminderung nur
befristet auf Zeit gewährt, so dass für diese Personen die Gewährung von Grundsicherung bei
Erwerbsminderung nicht möglich ist.
Aufwendungen der Sozialhilfe (ohne Grundsicherung):
Jahr
Einnahmen
Ausgaben
Nettoaufwand
Hilfe zum Lebens- Hilfen nach dem 5.
unterhalt nach dem bis 9. Kapitel SGB
3. Kapitel SGB XII XII
2009
2010
2011
2012
2013
46.968,52 €
63.725,74 €
57.648,84 €
56.515,13 €
83.792,56 €
72.720,81 €
135.182,75 €
41.086,00 €
33.398,05 €
56.689,13 €
Summe
Ausgaben
119.689,33 €
198.908,49 €
98.734,84 €
89.913,18 €
140.481,69 €
Summe
Einnahmen
69.291,49 €
28.316,05 €
42.885,11 €
34.397,13 €
7.470,37 €
Sozialhilfe
50.397,84 €
170.592,44 €
55.849,73 €
55.516,05 €
133.011,32 €
Im Jahr 2010 war in einem Einzelfall nach einer sozialgerichtlichen Entscheidung eine Nachzahlung der Hilfe zur Pflege für die Jahre 2007 bis 2008 zu leisten. Diese Leistungen wurden im Jahr
2011 durch den Landschaftsverband Rheinland teilweise erstattet. So erklären sich die höheren
Ausgaben der Hilfen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII im Jahr 2010.
Die überproportional gestiegenen Fallzahlen der Hilfe zum Lebensunterhalt im Jahr 2013 führen in
diesem Bereich auch zu einem deutlichen Anstieg der Aufwendungen. Andererseits bestehen auf
der Einnahmeseite kaum noch Möglichkeiten, durch Inanspruchnahme vorrangiger Sozialleistungsträger Rückeinnahmen zu erzielen.
Seite 4 von Ratsdrucksache 1251-IX
Nettoaufwendungen Sozialhilfe (ohne Grundsicherung) 2006-2013
180.000,00 €
160.000,00 €
140.000,00 €
120.000,00 €
100.000,00 €
80.000,00 €
60.000,00 €
40.000,00 €
20.000,00 €
0,00 €
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
Aufwendungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel SGB XII):
Jahr
2009
2010
2011
2012
2013
Ausgaben
431.975,19 €
455.509,56 €
572.604,91 €
616.804,44 €
636.776,48 €
Einnahmen
17.246,82 €
8.879,95 €
10.863,27 €
9.474,63 €
3.266,42 €
Nettoaufwand
414.728,37 €
446.629,61 €
561.741,64 €
607.329,81 €
633.510,06 €
Nettoaufwendungen Grundsicherung 2006-2013
700.000,00 €
600.000,00 €
500.000,00 €
400.000,00 €
300.000,00 €
200.000,00 €
100.000,00 €
0,00 €
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
Auch 2013 setzte sich der Anstieg der Grundsicherungsleistungen fort. Gründe hierfür liegen in
der demografischen Entwicklung, zunehmenden unterbrochenen Erwerbsbiografien und auch in
den steigenden Lebenshaltungskosten einschließlich der Kosten für Unterkunft und Heizung. Hinzu kommen gesetzliche Veränderungen in den vorgelagerten Sozialsicherungssystemen (Grund-
Seite 5 von Ratsdrucksache 1251-IX
sicherung für Arbeitssuchende und gesetzliche Rentenversicherung), die sich zu Lasten der
Grundsicherung nach dem SGB XII auswirken.
Um die kommunalen Träger der Sozialhilfe von diesen Kostenentwicklungen zu entlasten, trägt
der Bund nach § 46a SGB XII im Jahr 2013 einen Anteil von 75 % der Nettoausgaben der Grundsicherung. Eine weitere Erhöhung der Bundeserstattung auf 100 % ab dem Jahr 2014 wurde mit
Wirkung vom 01.01.2013 beschlossen.
2. Asylbegehrende Ausländer
2.1 Zuweisungsentwicklung
Nach § 1 des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG) sind die Gemeinden verpflichtet, die ihnen
zugewiesenen ausländischen Flüchtlinge aufzunehmen und unterzubringen.
In der nachfolgenden Tabelle sind die Zuweisungszahlen von 2004 bis 2013 aufgeführt.
Entwicklung der Zuweisungen
20
19
18
18
16
16
15
14
12
11
10
8
8
7
6
4
2
1
1
1
2007
2008
0
2004
2005
2006
2009
2010
2011
2012
2013
Die 2013 zugewiesenen Asylbewerber kamen aus folgenden Herkunftsländern:
Marokko
Guinea
Ghana
Syrien
Eritrea
Indien
Ägypten
Albanien
Tadschikistan
6
4
2
2
1
1
1
1
1
Im Jahr 2013 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge insgesamt 127.023 Asylanträge gestellt. Das war der höchste Stand seit 14 Jahren und bedeutete eine Steigerung gegenüber dem Jahr 2012 um etwa 64 Prozent.
Die erneut deutliche Steigerung der Zahl der Asylbewerber basiert zum einen auf dem vermehrten
Zugang aus fast allen der zehn Hauptherkunftsländer, hier insbesondere aus der Russischen Föderation, Syrien, Somalia, Eritrea sowie Serbien und Mazedonien. Darüber hinaus ist aber auch -
Seite 6 von Ratsdrucksache 1251-IX
noch stärker als in den Vorjahren - ein genereller Trend steigender Asylzahlen zu beobachten.
Mehr als 40.000 Asylbewerber kamen im Jahr 2013 aus Regionen, die nicht zu den zehn Hauptherkunftsstaaten gehören. 2012 waren es noch weniger als 20.000.
Allein 37.000 aller Asylbewerber des Jahres 2013, darunter zu einem Drittel Folgeantragsteller,
kamen aus einem Nachfolgestaat des ehemaligen Jugoslawien. Wie schon in den Vorjahren war
vor allem die zweite Jahreshälfte 2013 von einem deutlichen Asylbewerberanstieg aus Serbien,
Mazedonien und Bosnien-Herzegowina geprägt. In aller Regel wurden diese Asylanträge abgelehnt oder die Asylverfahren eingestellt.
(Quelle: Pressemitteilung BMI vom 10.01.2014)
2.2. Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Die Gemeinden sind nach dem Gesetz zur Ausführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AG
AsylbLG NRW) zuständig für die Durchführung und die Kostenträgerschaft des Asylbewerberleistungsgesetzes.
Am 31.12.2013 wurden Asylbewerberleistungen in 43 Leistungsfällen an 50 Personen gewährt
(31.12.2012: 37 Leistungsfälle mit 52 Personen)
Entwicklung der Aufwendungen seit 2009:
Jahr
Grundleistungen,
Leistungen bei
Arbeitsgelegenheiten
Krankheit,
u. sonstige Leistungen Schwangerschaft
und Geburt
Gesamtausgaben
2009
2010
2011
2012
2013
145.785,47 €
164.688,88 €
173.372,08 €
203.913,30 €
266.650,38 €
175.478,47 €
196.595,88 €
202.741,08 €
228.827,78 €
305.585,38 €
29.693,00 €
31.907,00 €
29.369,00 €
24.914,48 €
38.935,00 €
GesamtEinnahmen
Nettoaufwand
4.654,13 €
5.983,13 €
4.307,61 €
5.529,85 €
1.913,19 €
170.824,34 €
190.611,98 €
198.433,47 €
223.297,93 €
303.672,19 €
Nettoaufwendungen Asylbewerberleistung 2006-2013
350.000,00 €
300.000,00 €
250.000,00 €
200.000,00 €
150.000,00 €
100.000,00 €
50.000,00 €
0,00 €
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
Die pauschale Landeserstattung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz, die für die Aufnahme und
Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen gewährt wird, betrug im Jahr 2013 insgesamt
101.481,01 Euro.
Im Laufe des Jahres 2013 konnten 12 Leistungsfälle aus folgenden Gründen eingestellt werden:
Seite 7 von Ratsdrucksache 1251-IX
Anzahl
5
4
1
2
Einstellungsgrund
Anerkennung als Asylberechtigter/Flüchtling
Freiwillige Rückkehr ins Heimatland
Umverteilung in eine andere Stadt
Unbekannt verzogen
3. Übergangsheim Iversheim, Mühlengasse 10
Nach § 1 des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG) sind die Gemeinden verpflichtet, die ihnen
zugewiesenen ausländischen Flüchtlinge aufzunehmen und unterzubringen.
Seit dem 01.01.2007 ist das Übergangsheim in Iversheim gemeinsame Unterkunft für Asylbewerber und Obdachlose. Das Übergangsheim Iversheim ist seit Anfang der 1990er Jahre angemietet.
Der Mietvertrag läuft bis 31.12.2016.
Seit Oktober 2007 werden Räume im Erdgeschoss an die „Bad Münstereifeler Tafel“ untervermietet. Der Untermietvertrag läuft ebenfalls bis 31.12.2016.
Insgesamt wurden 2013 19 Personen neu im Übergangsheim aufgenommen, 12 Personen zogen
im Jahresverlauf aus dem Heim aus.
Die derzeitige Belegung beläuft sich auf 39 ausländische Flüchtlinge (Stand 28.01.2014).
Bis zur Vollbelegung sind noch 14 Plätze verfügbar.
Bei Andauer der Entwicklung ist damit zu rechnen, dass im Laufe des Jahres 2014 alle Plätze im
Übergangsheim Mühlengasse 10 belegt sein werden. Bereits im Dezember 2012 wurden mit der
Widmung zweier städtischer Wohnungen in den Gebäuden Iversheim, An der Ley 34-36, und Rodert, Waldstr. 20, als Übergangsunterkünfte die Voraussetzungen zur weiteren Aufnahme von
asylsuchenden Flüchtlingen geschaffen. Die Wohnung Rodert, Waldstr. 20, soll hierbei vorrangig
der Unterbringung von unfreiwillig obdachlos gewordenen Personen dienen.
Angesichts der verstärkten Zuweisungszahlen werden 2014 jedoch noch weitere Alternativen für
die Unterbringung von Asylbewerbern zu prüfen sein.
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4. Wohngeld
Entwicklung der Wohngeld-Anträge 2009-2013
800
747
700
600
476
500
433
372
400
350
300
200
100
0
2009
2010
2011
2012
2013
Entwicklung der Wohngeldaufwendungen 2009-2013
600.000,00 €
500.000,00 €
400.000,00 €
300.000,00 €
200.000,00 €
100.000,00 €
0,00 €
2009
2010
2011
2012
2013
Seit dem 01.01.2009 ist die Wohngeldnovelle in Kraft, wodurch die Höhe des Wohngeldes an die
Miet- und Einkommensentwicklung angepasst wurde. Der Kreis der Wohngeldberechtigten wurde
damit erweitert, was insbesondere im Jahr 2009 zu vermehrten Antragstellungen führte.
In 2013 wurden insgesamt 210 Wohngeldbewilligungen und 140 Ablehnungen erteilt. Dabei wurde
Wohngeld in Höhe von insgesamt 242.566,82 € ausgezahlt. Über den Landesbetrieb Information
und Technik NRW (IT NRW) wurden insgesamt 1.084 Verarbeitungen durchgeführt. Zu den Verarbeitungen zählen neben Bewilligungen und Ablehnungen auch Einstellungen, Veränderungen
der Empfängerdaten sowie einmalige Anweisungen bzw. Rückforderungen.
Seite 9 von Ratsdrucksache 1251-IX
Die Ausgabensenkung im Jahr 2011 gegenüber 2010 trotz gestiegener Fallzahlen ist auf den
Wegfall des Heizkostenzuschusses ab dem 01.01.2011 zurückzuführen.
In den oben dargestellten Fallzahlen sind jene Beratungen nicht enthalten, welche nicht zu einem
formellen Wohngeldverfahren führen (weil etwa kein Wohngeldanspruch zu erwarten ist oder andere Leistungen wie z.B. ALG II höher sind).
5. Rentenversicherung
Die Stadt Bad Münstereifel hat als kreisangehörige Gemeinde nach § 2 der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Sozialgesetzbuch (ZuVO SGB) die Aufgaben eines Versicherungsamtes im Sinne des § 92 Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) wahrzunehmen.
Hierzu zahlen im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung Aufgaben in Beitrags- und Leistungsangelegenheiten der Rentenversicherungen der Arbeiter und der Angestellten und die Pflicht
zur Auskunftserteilung in diesen Angelegenheiten.
Insbesondere werden im Sozialbüro Rentenanträge und Anträge auf Kontenklärungen aufgenommen.
Ein Fachberater der Deutschen Rentenversicherung Rheinland führte bis Dezember 2013 einmal
monatlich eine Rentenberatung durch.
Der Rentenberatungssprechtag in Bad Münstereifel wurde durch die Deutsche Rentenversicherung ab Januar 2014 eingestellt. Bürgerinnen und Bürger aus Bad Münstereifel müssen seitdem
die Sprechtage in Euskirchen oder Mechernich, oder die Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung Düren oder Bonn in Anspruch nehmen.
Entwicklung der Antragsaufnahmen 2009-2013
555
550
550
545
540
540
537
535
534
535
530
525
2009
2010
2. Rechtliche Würdigung
entfällt
3. Finanzielle Auswirkungen
2011
2012
2013
Seite 10 von Ratsdrucksache 1251-IX
entfällt
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
entfällt
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
entfällt
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
entfällt
7. Beschlussvorschlag:
Der Jahresbericht des Sozialbüros wird zur Kenntnis genommen.