Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
81 kB
Datum
28.11.2013
Erstellt
28.11.13, 13:27
Aktualisiert
28.11.13, 13:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 26.11.2013
- Der Bürgermeister Az: 60.2
Nr. der Ratsdrucksache: 1231-IX
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Sitzungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
28.11.2013
Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung der Mitteilung:
Bauantrag bzgl. des Grundstückes Gemarkung Houverath, Flur 16, Flurstücke 10, 34 und
36, Bad Münstereifel-Eichen, Rosenhecke 7
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Berichterstatter: Frau Schulz
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
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1. Sachverhalt:
Der Verwaltung liegt ein Bauantrag zur Modernisierung, zum Umbau und zur Aufstockung des
Einfamilienwohnhauses sowie zur Errichtung einer PKW-Doppelgarage und zum Abriss der bestehenden Garage auf dem Grundstück Gemarkung Houverath, Flur 16, Flurstücke 10, 34 und 36,
Bad Münstereifel-Eichen, Rosenhecke 7 vor.
Das Grundstück liegt gem. § 35 BauGB im Außenbereich und ist im Flächennutzungsplan teilweise als landwirtschaftliche und teilweise als forstwirtschaftliche Fläche dargestellt.
Das bestehende Gebäude wurde am 08.10.1962 als Wohnhaus genehmigt. Die Erschließung ist
sichergestellt.
Seite 2 von Ratsdrucksache 1231-IX
Nun ist die Erweiterung des Wohnhauses vorgesehen. Eine Erweiterung des Wohngebäudes auf
bis zu höchstens zwei Wohnungen ist gem. § 35 Abs. 4 Nr. 5 b BauGB unter der Vorraussetzung
zulässig, dass die Erweiterung im Verhältnis zum vorhandenen Gebäude und unter Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse angemessen ist.
Die Grundfläche des bestehenden Wohnhauses wird um 17 qm erweitert. Außerdem wird das
Wohnhaus um eine Etage aufgestockt, sodass sich die Wohnfläche von 115 qm auf 214 qm erhöht. Die geplante PKW-Doppelgarage hat eine Fläche von 54 qm. Damit kann die Erweiterung
als angemessen angesehen werden. Das Einvernehmen der Verwaltung gem. § 36 Abs. 1 BauGB
wird erteilt.
Dem Ausschuss zur Kenntnis.