Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Sozial- und Sportamt BE: Herr Stolz/Herr Drewes-Janssen
Kreuzau, 11.08.2005
Vorlagen-Nr.:
58/2005
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Sozialausschuss
Hauptausschuss
Rat
24.08.2005
20.09.2005
27.09.2005
TOP: Umwandlung einer Kindergartengruppe in eine „Kleine altersgemischte Gruppe“ im
Kindergarten Kreuzau
I. Sach- und Rechtslage:
Ich nehme Bezug auf die Vorlage Nr. 43/2005 zur „Entwicklung der Kindergartensituation“, die in
der Sitzung des Sozialausschusses am 01.06.2005 behandelt worden ist.
Im Rahmen des zum 01.01.2005 in Kraft getretenen Tagesbetreuungsausbaugesetzes (TAG)
wurden die Kommunen verpflichtet, auch für Kinder unter 3 Jahren und im schulpflichtigen Alter
ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot vorzuhalten.
Diesbezüglich hat der Jugendhilfeausschuss des Kreises Düren beschlossen, dass in jeder
Kommune im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Düren zumindest eine „Kleine
altersgemischte Gruppe“ eingerichtet werden soll.
In einer „Kleinen altersgemischten Gruppe“ werden nur 15 Kinder im Alter von 4 Monaten bis zum
Beginn der Schulpflicht betreut, 7 Kinder hierfür sollten unter 3 Jahren, 8 Kinder zwischen 3 und 6
Jahre alt sein.
Die Verwaltung wurde einstimmig beauftragt, die entsprechenden Schritte zur Einrichtung einer
„Kleinen altergemischten Gruppe“ im Kindergarten Kreuzau, Heribertstraße, in die Wege zu leiten.
Zwischenzeitlich hat das Kreisjugendamt mitgeteilt, dass Kreis- und Landesmittel zum Betrieb
einer „Kleinen altersgemischten Gruppe“ für dieses Jahr noch zur Verfügung stehen, da ein
vorgesehenes Betreuungsangebot in Jülich nicht zustande gekommen ist. Diesbezüglich wurde
seitens des Kreisjugendamtes darauf hingewiesen, dass spätestens zum 01.12.2005 die
entsprechende Umwandlung einer Kindergartengruppe in eine Kindertagesstättengruppe (Kleine
altersgemischte Gruppe) vorgenommen werden müsse, da ab dem 01.01.2006 die Mittel verfallen.
Daraufhin haben weitere Gespräche mit dem Landes- und Kreisjugendamt stattgefunden.
Als notwendige bauliche Veränderungen sind kleinere Abbruch- bzw. Umbauarbeiten im
WC/Abstellraum vorzunehmen, um einen Wickeltisch unterzubringen und darüber hinaus ein
größeres Waschbecken zu installieren. Die hierzu ermittelten Kosten liegen bei rd. 4.000 €. Die
Umbaumaßnahme könnte in den Weihnachtsferien 2005 ohne Störung des Kindergartenbetriebes
stattfinden.
Da keinerlei Erfahrungswerte hinsichtlich der notwendigen Einrichtungsgegenstände im Rahmen
der Einrichtung einer „Kleinen altersgemischten Gruppe“ vorliegen, hat das Landesjugendamt
mitgeteilt, dass für die Anschaffung notwendiger Möbel und Einrichtungsgegen-stände
(Wickeltisch, Babybettchen, Kinderteppiche o.a. sowie altersgerechtes Spielmaterial) ein Ansatz
von 5.000 € gebildet werden sollte.
Seitens des Landes- als auch des Kreisjugendamtes wurde darauf hingewiesen, dass seit Jahren
sowohl zu den Umbau- als auch den Einrichtungskosten keine Zuschüsse mehr gewährt werden,
d.h. die Gemeinde müsste diese Mittel ausschließlich selbst bereitstellen.
-2Mit der Einrichtung der Gruppe im Kindergarten Kreuzau sind auch personelle Veränderungen
vorzunehmen. So ist gesetzlich festgelegt, dass neben der Gruppenleiterin und der 2. Fachkraft
eine zusätzliche Kinderpflegerin als Ergänzungskraft beschäftigt wird.
Desweiteren muss die Leiterin einer Einrichtung mit 2 Kindergartengruppen und 1
Kindertagesstättengruppe zu 50 % freigestellt werden. Da im vorliegenden Fall die
Kindergartenleiterin auch Gruppenleiterin einer Kindergartengruppe ist, muss zum Ausgleich hier
eine neue Gruppenleiterin (Halbtagskraft) eingestellt werden.
Die ermittelten Personalkosten für die Kinderpflegerin in der „Kleinen altersgemischten Gruppe“
sowie für die neue Gruppenleiterin in einer Kindergartengruppe (Halbtagskraft) belaufen sich auf
rd. 11.000,-- €/Jahr (verbleibender Gemeindeanteil nach Abzug von Kreis- und
Landeszuwendungen).
Mit der Einrichtung einer „Kleinen altersgemischten Gruppe“ im Kindergarten Heribertstraße würde
in Kreuzau erstmalig die Möglichkeit bestehen, Kinder ab 4 Monaten aufzunehmen und somit das
Betreuungsangebot erheblich zu erweitern, sodass die Verwaltung vorschlägt, die Einrichtung zum
01.12.2005 vorzunehmen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
a) Die notwendigen Kosten für die Umbauarbeiten belaufen sich auf ca. 4.000 €. Sie müssen im
Haushaltsjahr 2006 bereitgestellt werden.
b) Die Einrichtungskosten belaufen sich auf rd. 5.000 € und müssen mit 2.000,-- € im
Haushaltsjahr 2005 und 3.000,-- € im Haushaltsjahr 2006 bereitgestellt werden.
c) Die Personalkosten für die Einstellung einer Kinderpflegerin
Gruppenleiterin (Halbtagskraft) belaufen sich auf rd. 11.000,-- €/Jahr.
sowie
einer
weiteren
III. Beschlussvorschlag:
„Ab 01.12.2005 wird im Kindergarten Kreuzau, Heribertstraße, eine Kindergartengruppe
in eine „kleine altersgemischte Gruppe“ zur Betreuung von 15 Kindern im Alter von 4
Monaten bis zum Beginn der Schulpflicht umgewandelt.
Die Mittel für Umbaumaßnahmen und Einrichtungskosten in Höhe von insgesamt rd.
9.000,00 € werden bereitgestellt. Des Weiteren müssen Personalkosten in Höhe von rd.
11.000,00 €/Jahr für die lfd. Betriebskosten zusätzlich veranschlagt werden.“
Der Bürgermeister
i. V.
- Stolz -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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