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Sitzungsvorlage (Außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln für die Renovierung der Wohnungen über der Stadthalle - Dringlichkeitsenscheidung -)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
124 kB
Datum
06.12.2012
Erstellt
22.11.12, 18:33
Aktualisiert
22.11.12, 18:33
Sitzungsvorlage (Außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln für die Renovierung der Wohnungen über der Stadthalle
- Dringlichkeitsenscheidung -) Sitzungsvorlage (Außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln für die Renovierung der Wohnungen über der Stadthalle
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Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 20/22 Az.: 20/22 Kn. Jülich, 21.11.2012 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 519/2012 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 29.11.2012 Stadtrat 06.12.2012 TOP Ergebnisse Außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln für die Renovierung der Wohnungen über der Stadthalle - Dringlichkeitsenscheidung Anlg.: 20/22 I SD.Net Beschlussentwurf: Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt als Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW wie folgt: Im Haushalt 2012 werden außerplanmäßige Mittel in Höhe von 25.000 € für die Renovierung der Wohnung über der Stadthalle bereitgestellt. Die Deckung erfolgt mit 15.000 € aus dem Sachkonto 57 573 002 01 5241010 (Betriebskosten Mehrzweckhallen) 3.000 € aus dem Sachkonto 57 573 001 01 5241010 (Betriebskosten Stadthalle) 7.000 € aus dem Sachkonto 57 573 006 01 5241010 (Betriebskosten Bürgerhalle Güsten) Begründung: Bisher war die Zahl der Asylbewerber rückläufig. Deshalb wurden die Unterkünfte in der Römerstraße, Eschenweg sowie Schweizer Straße aufgegeben. Seit August 2012 aber sind die Zugangszahlen von asylbegehrenden Ausländern landesweit sprunghaft angestiegen. Auch in Jülich ist die Zahl der Asylbewerber zwischenzeitlich stark angestiegen, so dass mittlerweile in einzelnen Wohnungen in Selgersdorf sowie in der Oststraße bereits Doppelbelegungen erfolgen mussten (zwei Familien in einer Wohnung). Sollten in Kürze weitere Asylbewerber zugewiesen werden -die Wahrscheinlichkeit ist hierfür sehr hoch-, führt dies zu erheblichen Problemen, nicht nur organisatorischer Art, sondern auch hinsichtlich der Herkunft der Asylbewerber und vor allem dann, wenn es sich um Frauen bzw. Familien handelt. Einzelne Männer wäre zur Zeit noch kein Problem, aber eine Unterbringung von Frauen bzw. Familien nach Güsten ist nicht tragbar. Aufgrund dessen wurde dieses Problem verwaltungsintern besprochen. Dabei wurde festgestellt, dass zur Entspannung der voraussichtlich sich zuspitzenden Situation nur noch zwei leerstehende Wohnungen über der Stadthalle zur Unterbringung von Asylbewerbern kurzfristig zur Verfügung stehen. Diese müssten aber schnellstens hergerichtet werden, d.h. es müsste eine Überprüfung der Heizung und Elektrik erfolgen sowie die Instandsetzung der Bäder und die Renovierung (Tapezieren und Streichen) der Räume. Eine Absprache mit der Bezirksregierung Arnsberg hinsichtlich der einzelnen Zuweisung hinsichtlich der Personenzahl (Familien, Einzelpersonen, Männer, Frauen, etc) ist nicht möglich, d.h. die Stadt Jülich hat auf die Zuweisung keinen Einfluss, unabhängig davon ob Unterbringungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen oder nicht. Eine Anmietung von Wohnraum in Jülich ist derzeit ebenfalls sehr schwierig, da zur Zeit fast keine freien angemessenen Wohnungen zur Verfügung stehen. Sollten keine räumlichen Kapazitäten mehr vorhanden sein, müsste gfls. auf Hotelzimmer zurück gegriffen werden, was zu ernormen Kosten führen kann und auch abhängig ist von der Zustimmung der Hoteleigner. Die Anfrage des Ministeriums hinsichtlich zur Verfügung stehender Hallen wurde zwar abschlägig beschieden, aber es ist zur Zeit nicht ersichtlich, ob dieser Standpunkt durchgehalten werden kann. Für die Renovierung der Wohnungen sind Mittel in Höhe von 25.000 € erforderlich und müssten außerplanmäßig bereitgestellt werden. Als Deckung stehen geringere Aufwendungen bei den Mehrzweckhallen und der Stadthalle zur Verfügung, die aus geringeren Abschlagszahlungen an die Versorgungsträger resultieren. Die Aufwendungen für die Renovierung werden zum Teil refinanziert, da aus den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Mieten gezahlt werden, die unter dem Kostenträger Stadthalle vereinnahmt werden (Sachkonto Mieteinnahmen Wohnungen Stadthalle) Alternativen Unterbringungsmöglichkeiten werden zur Zeit geprüft. Eine entsprechende Stellungnahme diesbezüglich wird nachgereicht. Sitzungsvorlage 519/2012 Seite 2 1.Finanzielle Auswirkungen: x Gesamtkosten: ja nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Einnahmen: x nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung ja x nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 519/2012 x nein nein Seite 3