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Beschlussvorlage (Abwägung Bürger)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
26 kB
Datum
10.12.2013
Erstellt
05.12.13, 13:35
Aktualisiert
05.12.13, 13:35
Beschlussvorlage (Abwägung Bürger) Beschlussvorlage (Abwägung Bürger)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 18 „Eicherscheid“, 3. Änderung im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB Beschlussvorschläge mit Begründung und Abwägung zu den während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen 1. Öffentlichkeit 1 Öffentlichkeit 24.11.201 Der Einwender ist Eigentümer des Anwe3 sens Bitburger Straße in Bad Münstereifel Eicherscheid, Parzelle 173. Der Stellungnahme wird nicht gefolgt. Nach den der Verwaltung vorlieDie Änderung des Bebauungsplanes wird genden Unterlagen ist auf der angestrebt, damit der Eigentümer der Par- Parzelle 525 ein Einfamilienhaus zelle 525 eine Doppelgarage auf Parterreni- mit einer in das Gebäude zum veau bauen kann. Dieser geplante GaraTeil integrierten Garage geplant. genbau steht jedoch soweit vor und ist so Richtig ist, dass die Garage vorgroß, dass hier für mich ein großer Schatstehend geplant ist und bis 3,5 m tenwurf zu erwarten ist. Damit wird mir die an die Straße heranreicht. Möglichkeit der Sonnennutzung im Garten weitgehend genommen. Dies stellt für mein Da die Garage ins Hauptgebäude Anwesen eine direkte Wertminderung dar. integriert ist, greift im vorliegenDie Vorteile, die dem Eigentümer der Parden Fall das Abstandsflächenzelle 525 entstehen, nämlich recht nach BauONRW. Konkret das ebenerdige Befahren der Garage sowie bedeutet dies, dass der Baukördie Nutzung der Südostseite des Hauses per einen Abstand von 3 m zur als Sonnenterrasse, werden 1 zu 1 für mich Nachbargrenze einhalten muss. zum Nachteil bzgl. der Sonnennutzung im Die Wandhöhe (Traufe) ist mit Garten. 3,25 m für Wohnhaus und GaraMeiner Meinung nach sollte die jetzige ge geplant. Der gesamte BaukörBaugrenze beibehalten werden, da sie die- per unterschreitet die Tiefe von sen Aspekt bereits berücksichtigt und eine 16 m. ebenerdig hervorstehende Garage auf der anderen Hausseite jederzeit möglich wäre. Im Hinblick auf die Gesichtspunkte Vermeidung von Licht-, Luft- zu Anwohner 1.2 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen und die Anregung zurückzuweisen. und Sonnenentzug sowie die Wahrung eines ausreichenden Sozialabstands wird - bei Einhaltung der Abstandsflächen - nicht gegen das planungsrechtliche Gebot der Rücksichtnahme verstoßen. Ein Rechtsanspruch auf die Erhaltung einer vorhandenen günstigen Besonnungssituation besteht zudem nicht. Zudem würde sich die Besonnungssituation bei Errichtung einer planungsrechtlich zulässigen Grenzgarage, gegenüber der nun vorliegenden Planung auf das Grundstück des Einwenders spürbarer auswirken. 2. Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange Keine Bedenken bestehen: - Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen - Straßen NRW, Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen - Industrie- und Handelskammer Aachen - Kreis Euskirchen - Regionalgas Euskirchen