Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
26 kB
Datum
10.12.2013
Erstellt
05.12.13, 13:35
Aktualisiert
05.12.13, 13:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 18 „Eicherscheid“, 3. Änderung im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB
Beschlussvorschläge mit Begründung und Abwägung zu den während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen
1. Öffentlichkeit
1
Öffentlichkeit
24.11.201 Der Einwender ist Eigentümer des Anwe3
sens Bitburger Straße in Bad Münstereifel Eicherscheid, Parzelle 173.
Der Stellungnahme wird nicht
gefolgt.
Nach den der Verwaltung vorlieDie Änderung des Bebauungsplanes wird
genden Unterlagen ist auf der
angestrebt, damit der Eigentümer der Par- Parzelle 525 ein Einfamilienhaus
zelle 525 eine Doppelgarage auf Parterreni- mit einer in das Gebäude zum
veau bauen kann. Dieser geplante GaraTeil integrierten Garage geplant.
genbau steht jedoch soweit vor und ist so
Richtig ist, dass die Garage vorgroß, dass hier für mich ein großer Schatstehend geplant ist und bis 3,5 m
tenwurf zu erwarten ist. Damit wird mir die
an die Straße heranreicht.
Möglichkeit der Sonnennutzung im Garten
weitgehend genommen. Dies stellt für mein Da die Garage ins Hauptgebäude
Anwesen eine direkte Wertminderung dar.
integriert ist, greift im vorliegenDie Vorteile, die dem Eigentümer der Parden Fall das Abstandsflächenzelle 525 entstehen, nämlich
recht nach BauONRW. Konkret
das ebenerdige Befahren der Garage sowie bedeutet dies, dass der Baukördie Nutzung der Südostseite des Hauses
per einen Abstand von 3 m zur
als Sonnenterrasse, werden 1 zu 1 für mich Nachbargrenze einhalten muss.
zum Nachteil bzgl. der Sonnennutzung im
Die Wandhöhe (Traufe) ist mit
Garten.
3,25 m für Wohnhaus und GaraMeiner Meinung nach sollte die jetzige
ge geplant. Der gesamte BaukörBaugrenze beibehalten werden, da sie die- per unterschreitet die Tiefe von
sen Aspekt bereits berücksichtigt und eine 16 m.
ebenerdig hervorstehende Garage auf der
anderen Hausseite jederzeit möglich wäre. Im Hinblick auf die Gesichtspunkte Vermeidung von Licht-, Luft-
zu Anwohner 1.2
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat,
die Stellungnahme
zur Kenntnis zu
nehmen und die
Anregung zurückzuweisen.
und Sonnenentzug sowie die
Wahrung eines ausreichenden
Sozialabstands wird - bei Einhaltung der Abstandsflächen - nicht
gegen das planungsrechtliche
Gebot der Rücksichtnahme verstoßen. Ein Rechtsanspruch auf
die Erhaltung einer vorhandenen
günstigen Besonnungssituation
besteht zudem nicht.
Zudem würde sich die Besonnungssituation bei Errichtung
einer planungsrechtlich zulässigen Grenzgarage, gegenüber der
nun vorliegenden Planung auf
das Grundstück des Einwenders
spürbarer auswirken.
2. Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange
Keine Bedenken bestehen:
-
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
-
Straßen NRW, Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen
-
Industrie- und Handelskammer Aachen
-
Kreis Euskirchen
-
Regionalgas Euskirchen