Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Sozial- und Sportamt - Herr Küpper
BE: Herr Küpper
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
84/98
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Hauptausschuß
Rat
27.08.1998
08.09.1998
TOP: Antrag des FC Fortuna Maubach 1910 e. V. auf Renovierung des Sportheimes Untermaubach
I. Sach- und Rechtslage:
Zur notwendigen Sanierung des Sportheimes in Untermaubach hat die Verwaltung in den Haushalt für das Jahr 1998
einen Zuschuß von 40.000 DM eingeplant.
Der Oberkreisdirektor hat den Haushalt u. a. mit der Auflage genehmigt, den Zuschuß zu den Sanierungsmaßnahmen an
den FC Fortuna Maubach 1910 e. V. zu streichen; dem Verein wurde diese Entscheidung bekanntgegeben.
Anliegend überreiche ich Ihnen ein Schreiben des FC Fortuna Maubach 1910 e. V. vom 11.07.1998 zur gefl.
Kenntnisnahme. Wie mir der Vorsitzende des Fußballclubs auf Anfrage mitteilte, beabsichtige man, seitens des Vereins
die Gemeinde mit einem Zuschuß von 10.000 DM zu unterstützen, sofern die Gemeinde die Kosten der Renovierung
des Sportheimes übernimmt.
Dabei soll nach Auffassung des Vereins die finanzielle Unterstützung von 10.000 DM nicht unmittelbar an die
Gemeinde gezahlt werden; die Gemeinde soll vielmehr den jährlich auf vertraglicher Basis vereinbarten Zuschuß von
11.797 DM um rd. 2.500 DM pro Jahr (= im Gesamtzuschuß enthaltene Anteil für Reparatur- und Unterhaltungskosten)
kürzen, so dass nach vier Jahren der Betrag von 10.000 DM erreicht ist.
Sollte dem Anliegen nicht entsprochen werden, behält sich der Verein lt. o. a. Schreiben eine Kündigung des
bestehenden Pachtvertrages vor.
In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, daß mit dem FC Fortuna Maubach 1910 e. V. ein Pachtvertrag
sowie ein Pflege- und Wartungsvertrag am 21.03.1996 abgeschlossen worden ist. Nach diesem Vertrag wurde die im
Ortsteil Untermaubach gelegene Sportplatzfläche einschließlich Aufbauten an den FC Fortuna Maubach 1910 e. V. für
die Dauer von 25 Jahren verpachtet (bis zum 31.03.2021). Der jährlich vom Verein zu zahlende Pachtpreis beträgt
25,00 DM.
Wie vertraglich vereinbart, übernimmt der Verein die laufenden Betriebskosten sowie die Unterhaltungskosten. Die
Gemeinde zahlt hierzu den o.a. Zuschuß von 11.797 DM. Gemäß § 7 Abs. 2 des genannten Vertrages zählen zu den
Unterhaltungskosten allerdings nicht die bei Abschluß des Vertrages festgestellten Mängel. Hinsichtlich dieser Mängel
wurde am 17.02.1996 zusammen mit Vertretern des Vereins eine gemeinsame Besichtigung des Sportheimes
vorgenommen.
Dabei wurde festgestellt, daß der gesamte Außenputz von Haus und Garage schadhaft ist und erhebliche Setzrisse
vorhanden sind. Eine Reparatur wurde seinerzeit nicht für sinnvoll erachtet. Es sollte vielmehr unter Berücksichtigung
der finanziellen Möglichkeiten überlegt werden, ob nicht ein Wärmedämmputz aufgebracht wird.
Wie eingangs bereits erwähnt, hat der Oberkreisdirektor den Sanierungszuschuß gestrichen, so dass ein Betrag zur
Renovierung des Objektes nicht zur Verfügung steht.
Wegen der dringenden Notwendigkeit der Sanierungsmaßnahme sollte daher in 1999 ein Gesamtbetrag von 50.000 DM
in den Haushalt eingeplant werden.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
keine
III. Beschlußvorschlag:
1. „Die Verwaltung wird beauftragt, für die dringend notwendigen Renovierungsarbeiten am Sportheim
Untermaubach im Haushalt 1999 einen Betrag von 50.000 DM zu veranschlagen.
2
2. Eine Beteiligung an den Renovierungskosten
seitens des FC Fortuna Maubach 1910 e. V. ist
zu gegebenem Zeitpunkt zu vereinbaren, da anzunehmen ist, daß bei Durchführung der Renovierung im
Jahre 1999 das Vertragsverhältnis bestehen bleibt.“
Der Gemeindedirektor
i. V.
- Winter -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen: