Daten
Kommune
Jülich
Größe
117 kB
Datum
04.10.2012
Erstellt
28.09.12, 18:27
Aktualisiert
28.09.12, 18:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 30 Az.: 30/1024-09 Me.
Jülich, 19.09.2012
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 343/2012
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Stadtrat
Termin
04.10.2012
TOP
Ergebnisse
Antrag 31/2012 (CDU) - Neubesetzung in den Ausschüssen
Anlg.: - 1 I
30
SD.Net
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Jülich hat sich im Vorfeld einheitlich auf die vorliegenden Wahlvorschläge geeinigt und wählt aufgrund dessen Frau Hilde Viehöfer als sachkundige Bürgerin in den folgenden
Ausschuss:
- Ausschuss für Kultur, Integration und Soziales
sowie Herrn Marco Johnen als sachkundigen Bürger in den folgenden Ausschuss:
- Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Sport
Begründung:
Mit Schreiben vom 03.07.2012 hat die Fraktion CDU die v. g. Neubesetzungen beantragt.
Gemäß § 50 Abs. 3 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sind die
Ratsmitglieder zunächst gehalten, sich auf einen einheitlichen Wahlvorschlag zu einigen.
Einheitlich bedeutet, dass nur ein einziger Vorschlag zur Beschlussfassung unterbreitet werden darf.
Das zweite Tatbestandsmerkmal besteht in der „Einigung“. Es kann offen bleiben, ob der Vorschlag
von allen Ratsmitgliedern eingereicht werden muss oder ob es ausreicht, wenn zumindest die Mehrheit der Ratsmitglieder den Vorschlag vorlegt. Für die Anwendung des § 50 GO NRW würde es
nach aktueller Rechtssprechung auch nicht ausreichen, wenn eine nicht mit entsprechender Mehrheit ausgestattete Fraktion einen Wahlvorschlag unterbreitet, auch wenn dieser einstimmig angenommen wird.
Die Verwaltung schlägt daher vor, dass dem Wahlvorschlag gefolgt wird und sich die Ratsmitglieder - zumindest die Mehrheit der Ratsmitglieder - zu Beginn des Tagesordnungspunktes auf diesen
Wahlvorschlag einigen und entsprechend vorschlagen.
Der vorliegende Wahlvorschlag muss sodann durch einen einstimmigen Beschluss bestätigt werden.
Entsprechend § 50 Abs. 5 GO NRW werden Enthaltungen und ungültige Stimmen dabei nicht berücksichtigt. Der Bürgermeister besitzt nach § 40 Abs. 2 GO NRW i. V. m. § 50 Abs. 3 GO NRW
kein Stimmrecht.
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Einnahmen:
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
ja
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
nein
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
nein
Sitzungsvorlage 343/2012
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