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Sitzungsvorlage (Antrag 31/2012 (CDU) - Neubesetzung in den Ausschüssen)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
117 kB
Datum
04.10.2012
Erstellt
28.09.12, 18:27
Aktualisiert
28.09.12, 18:27
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Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 30 Az.: 30/1024-09 Me. Jülich, 19.09.2012 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 343/2012 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Stadtrat Termin 04.10.2012 TOP Ergebnisse Antrag 31/2012 (CDU) - Neubesetzung in den Ausschüssen Anlg.: - 1 I 30 SD.Net Beschlussentwurf: Der Rat der Stadt Jülich hat sich im Vorfeld einheitlich auf die vorliegenden Wahlvorschläge geeinigt und wählt aufgrund dessen Frau Hilde Viehöfer als sachkundige Bürgerin in den folgenden Ausschuss: - Ausschuss für Kultur, Integration und Soziales sowie Herrn Marco Johnen als sachkundigen Bürger in den folgenden Ausschuss: - Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Sport Begründung: Mit Schreiben vom 03.07.2012 hat die Fraktion CDU die v. g. Neubesetzungen beantragt. Gemäß § 50 Abs. 3 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sind die Ratsmitglieder zunächst gehalten, sich auf einen einheitlichen Wahlvorschlag zu einigen. Einheitlich bedeutet, dass nur ein einziger Vorschlag zur Beschlussfassung unterbreitet werden darf. Das zweite Tatbestandsmerkmal besteht in der „Einigung“. Es kann offen bleiben, ob der Vorschlag von allen Ratsmitgliedern eingereicht werden muss oder ob es ausreicht, wenn zumindest die Mehrheit der Ratsmitglieder den Vorschlag vorlegt. Für die Anwendung des § 50 GO NRW würde es nach aktueller Rechtssprechung auch nicht ausreichen, wenn eine nicht mit entsprechender Mehrheit ausgestattete Fraktion einen Wahlvorschlag unterbreitet, auch wenn dieser einstimmig angenommen wird. Die Verwaltung schlägt daher vor, dass dem Wahlvorschlag gefolgt wird und sich die Ratsmitglieder - zumindest die Mehrheit der Ratsmitglieder - zu Beginn des Tagesordnungspunktes auf diesen Wahlvorschlag einigen und entsprechend vorschlagen. Der vorliegende Wahlvorschlag muss sodann durch einen einstimmigen Beschluss bestätigt werden. Entsprechend § 50 Abs. 5 GO NRW werden Enthaltungen und ungültige Stimmen dabei nicht berücksichtigt. Der Bürgermeister besitzt nach § 40 Abs. 2 GO NRW i. V. m. § 50 Abs. 3 GO NRW kein Stimmrecht. ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Einnahmen: nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung ja nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja nein Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja nein Sitzungsvorlage 343/2012 Seite 2