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Antrag (Antrag bzgl. Entspannung der Verkehrssituation im südlichen Bereich der Gustav-Heinemann-Str. sowie der Schleidener Straße und zwei Zebrastreifen in diesem Bereich)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
91 kB
Datum
19.06.2013
Erstellt
06.06.13, 15:06
Aktualisiert
06.06.13, 15:06
Antrag (Antrag bzgl. Entspannung der Verkehrssituation im südlichen Bereich der Gustav-Heinemann-Str. sowie der Schleidener Straße und zwei Zebrastreifen in diesem Bereich) Antrag (Antrag bzgl. Entspannung der Verkehrssituation im südlichen Bereich der Gustav-Heinemann-Str. sowie der Schleidener Straße und zwei Zebrastreifen in diesem Bereich)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 507/2012 2. Ergänzung Az.: Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 27.05.2013 gez. Böcking 04.06.2013 Amtsleiter Datum Freigabe -100- gez. Erner, 1. Beigeordneter BM / Dezernent - 20 - Den beigefügten Antrag der FDP-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Betriebsausschuss Straßen Betrifft: Termin 19.06.2013 Bemerkungen beschließend Antrag bzgl. Entspannung der Verkehrssituation im südlichen Bereich der GustavHeinemann-Str. sowie der Schleidener Straße und zwei Zebrastreifen in diesem Bereich Finanzielle Auswirkungen: Für das Anlegen des Fußgängerüberweges sind Mittel in Höhe von ca. 8.000,00 Euro (einfache Lösung) beim Eigenbetrieb Straßen vorhanden. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Zu Punkt 2) des Antrages Anlage eines Fußgängerüberweges auf der Gustav-Heinemann-Straße Am 09.04.2013 hat der Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr über die Einrichtung eines Fußgängerüberweges auf der Gustav-Heinemann-Straße vor Ort beraten. Bei diesem Termin sprach sich die Mehrheit der Mitglieder für die Ausführung einer kostengünstigen Lösung aus. Ein barrierefreier Umbau, wie von mir in der 1:Ergänzung zur Vorlage vorgeschlagen, soll dabei wegen der Höhe der Kosten (ca. 18.000,00 Euro) nicht zur Ausführung kommen. Um dem Wunsch entsprechen zu können, schlage ich vor, dass sich bei der Ausführung zur Einrichtung des Fußgängerüberweges nach den „Empfehlungen zum Einsatz und zur Gestaltung von Fußgängerüberwegen“, die vom Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr des Landes NRW herausgegeben wurden, gehalten werden soll. Neben dem Aufbringen der Markierungsstreifen und der Aufstellung der notwendigen Beschilderung beabsichtige ich hier eine ausreichende Beleuchtung zu installieren. Um den Fußgängerüberweg auch deutlich optisch hervorzuheben und die Fahrbahn einseitig einzuengen, werden zusätzliche Leitpfosten eingebaut. Diese Leitpfosten bieten den Fußgängern, die sich auf den Aufstellflächen befinden, gleichzeitig einen Schutz vor vorbeifahrenden KFZ. Die Kosten für die einfache Lösung würden bei ca. 8.000,00 Euro liegen und könnten aus dem vorhandenen Budget des Eigenbetriebes Straßen genommen werden. In Vertretung (Dr. Rips) -2-