Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
91 kB
Datum
19.06.2013
Erstellt
06.06.13, 15:06
Aktualisiert
06.06.13, 15:06
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 507/2012 2. Ergänzung
Az.:
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 27.05.2013
gez. Böcking
04.06.2013
Amtsleiter
Datum Freigabe -100-
gez. Erner, 1.
Beigeordneter
BM / Dezernent
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Den beigefügten Antrag der FDP-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Straßen
Betrifft:
Termin
19.06.2013
Bemerkungen
beschließend
Antrag bzgl. Entspannung der Verkehrssituation im südlichen Bereich der GustavHeinemann-Str. sowie der Schleidener Straße und zwei Zebrastreifen in diesem
Bereich
Finanzielle Auswirkungen:
Für das Anlegen des Fußgängerüberweges sind Mittel in Höhe von ca. 8.000,00 Euro (einfache
Lösung) beim Eigenbetrieb Straßen vorhanden.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Zu Punkt 2) des Antrages
Anlage eines Fußgängerüberweges auf der Gustav-Heinemann-Straße
Am 09.04.2013 hat der Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr über die Einrichtung eines
Fußgängerüberweges auf der Gustav-Heinemann-Straße vor Ort beraten. Bei diesem Termin
sprach sich die Mehrheit der Mitglieder für die Ausführung einer kostengünstigen Lösung aus. Ein
barrierefreier Umbau, wie von mir in der 1:Ergänzung zur Vorlage vorgeschlagen, soll dabei
wegen der Höhe der Kosten (ca. 18.000,00 Euro) nicht zur Ausführung kommen.
Um dem Wunsch entsprechen zu können, schlage ich vor, dass sich bei der Ausführung zur
Einrichtung des Fußgängerüberweges nach den „Empfehlungen zum Einsatz und zur Gestaltung
von Fußgängerüberwegen“, die vom Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und
Verkehr des Landes NRW herausgegeben wurden, gehalten werden soll. Neben dem Aufbringen
der Markierungsstreifen und der Aufstellung der notwendigen Beschilderung beabsichtige ich hier
eine ausreichende Beleuchtung zu installieren. Um den Fußgängerüberweg auch deutlich optisch
hervorzuheben und die Fahrbahn einseitig einzuengen, werden zusätzliche Leitpfosten eingebaut.
Diese Leitpfosten bieten den Fußgängern, die sich auf den Aufstellflächen befinden, gleichzeitig
einen Schutz vor vorbeifahrenden KFZ. Die Kosten für die einfache Lösung würden bei
ca. 8.000,00 Euro liegen und könnten aus dem vorhandenen Budget des Eigenbetriebes Straßen
genommen werden.
In Vertretung
(Dr. Rips)
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