Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
25 kB
Datum
02.07.2013
Erstellt
06.06.13, 15:06
Aktualisiert
06.06.13, 15:06
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 183/2013
Az.: 81 06-00
Amt: - 81 BeschlAusf.: - 81 Datum: 12.04.2013
gez. Klinkhammer
Amtsleiter
RPA
- 20 -
BM / Dezernent
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Stadtwerke
Termin
20.06.2013
vorberatend
Rat
02.07.2013
beschließend
Betrifft:
28.05.2013
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
Aufhebung der Satzung der Stadt Erftstadt zur Abänderung der Fristen bei der
Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61 a Abs. 3 bis 7 LWG
NRW vom 11.04.2011
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Die Satzung der Stadt Erftstadt zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten
Abwasserleitungen gemäß § 61 a Abs. 3 bis 7 LWG NRW vom 11.04.2011 wird rückwirkend zum
01.04.2013 aufgehoben.
Begründung:
Das Gesetz zur Änderung des Landeswassergesetz vom 05.03.2013 ist am 16.03.2013 in Kraft
getreten. Durch den Wegfall des § 61 a LWG NRW (Dichtheitsprüfungen bei privaten
Abwasserleitungen) ist die seinerzeitige Grundlage für die Satzung sowie die darin geregelten
Fristen entfallen.
In Vertretung
(Erner)