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Beschlussvorlage (Aufhebung der Satzung der Stadt Erftstadt zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61 a Abs. 3 bis 7 LWG NRW vom 11.04.2011)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
25 kB
Datum
02.07.2013
Erstellt
06.06.13, 15:06
Aktualisiert
06.06.13, 15:06
Beschlussvorlage (Aufhebung der Satzung der Stadt Erftstadt zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61 a Abs. 3 bis 7 LWG NRW vom 11.04.2011)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 183/2013 Az.: 81 06-00 Amt: - 81 BeschlAusf.: - 81 Datum: 12.04.2013 gez. Klinkhammer Amtsleiter RPA - 20 - BM / Dezernent Beratungsfolge Betriebsausschuss Stadtwerke Termin 20.06.2013 vorberatend Rat 02.07.2013 beschließend Betrifft: 28.05.2013 Datum Freigabe -100- Bemerkungen Aufhebung der Satzung der Stadt Erftstadt zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61 a Abs. 3 bis 7 LWG NRW vom 11.04.2011 Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die Satzung der Stadt Erftstadt zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61 a Abs. 3 bis 7 LWG NRW vom 11.04.2011 wird rückwirkend zum 01.04.2013 aufgehoben. Begründung: Das Gesetz zur Änderung des Landeswassergesetz vom 05.03.2013 ist am 16.03.2013 in Kraft getreten. Durch den Wegfall des § 61 a LWG NRW (Dichtheitsprüfungen bei privaten Abwasserleitungen) ist die seinerzeitige Grundlage für die Satzung sowie die darin geregelten Fristen entfallen. In Vertretung (Erner)