Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
91 kB
Datum
19.06.2013
Erstellt
06.06.13, 15:06
Aktualisiert
06.06.13, 15:06
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
B 505/2012 2. Ergänzung
Az.: 6713-12/19
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 11.04.2013
gez. Böcking
Amtsleiter
BM / Dezernent
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Straßen
Betrifft:
15.04.2013
Datum Freigabe -100-
Termin
19.06.2013
Bemerkungen
beschließend
Anregung bzgl. Schaffung weiterer Behindertenparkplätze am Sportplatz in
Lechenich
Stellungnahme zur vorzeitigen Realisierung
Finanzielle Auswirkungen:
Mittel in Höhe von 2.000,00 Euro sind im Wirtschaftsplan 2013 enthalten.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Nach der Ausschusssitzung am 19.02.2013 war die Betriebsleitung des Eigenbetriebes Straßen
der Auffassung, dass folgendes Beschlussergebnis vorliegen würde.
1. grundsätzlich sollen die beiden beantragten zusätzlichen Behindertenparkplätze errichtet
werden.
2. zusätzlich sollen die Behindertenstellplätze an einer gemeinsamen Stelle errichtet werden
3. es sollte erneut geprüft werden, ob nicht durch eine ausgetüftelte Umplanung der
Parkstände die Kosten noch weiter gesenkt werden können, Hierbei sollte ggf. auch eine
Restfläche als Motorradabstellfläche genutzt bzw. in Kauf genommen werden.
4. Sobald Pkt. 2 und 3 durch eine neue Planung unter Beibehaltung aller
erforderlichen Parkstände erfüllt werden, soll die Maßnahme baldmöglichst
umgesetzt werden.
Zu Pkt 4 hat sich der Betriebsleiter jedoch leider geirrt. Entsprechend dem vorliegenden Protokoll
sollte die Umsetzung der Maßnahme erst nach einer erneuten Beratung im Ausschuss am
19.06.2013 umgesetzt werde
Eine kurzfristig durchgeführte Umplanung kam zu einem wirklich optimalen Ergebnis.
Die drei Behindertenparkstände können gebündelt in unmittelbarer Nähe des Eingangs zum
Sportplatz unter Einhaltung der Mindeststellplätze errichtet werden.
Die Ausführungen der Pflasterarbeiten kann aufgrund der jahreszeitlich bedingten schlechten
Arbeitsauslastung durch die städt. Dienste erfolgen und ist daher erheblich kostengünstiger
(1774,55 €).
Auch die erforderliche Umpflanzung eines noch jungen Baumes ist kostengünstig umzusetzen
(für. 225,21 €)
Einer Umsetzung steht betrieblich und technisch nichts im Wege und sie ist sehr zeitnah für unter
ca. 2.000,00 € umsetzbar.
Die Umplanung führt sowohl zu keiner Reduzierung der Parkplätze als auch zu keinen
Restflächen.
Entsprechend der Niederschrift entspricht jedoch eine Umsetzung nicht formal dem Wusch des
Ausschusses. Daher möchte sich die Betriebsleitung für die vorzeitige Realisierung bei den
Ausschussmitgliedern entschuldigen.
In Vertretung
(Erner)
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