Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
156 kB
Datum
19.06.2013
Erstellt
06.06.13, 15:06
Aktualisiert
06.06.13, 15:06
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 420/2012 3. Ergänzung
Az.: - 65 -
Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 65 - / - 270 - Datum: 27.02.2013
gez. Böcking
Amtsleiter
RPA
- 20 -
gez. Erner, 1.
Beigeordneter
BM / Dezernent
Beratungsfolge
Finanz- und Personalausschuss
Termin
05.03.2013
vorberatend
Rat
12.03.2013
beschließend
Betriebsausschuss Straßen
19.06.2013
beschließend
04.03.2013
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
Änderungen in der Straßenreinigungsgebührensatzung und in Anlage 2 zur
Straßenreinigungssatzung zum 01.01.2013
Betrifft:
1. Stellungnahme zur Gebührenerhöhung
2. Alternativen zur Gebührenerhöhung durch die Streckennetzüberarbeitung und
größere Reinigungsinterwalle
3. Vorschlag der Verwaltung die Straßenreinigung in Eigenleistung zu erbringen
Finanzielle Auswirkungen:
Die Investition i.H.v. ca. 140.000 € (brutto, für Kehrmaschine) wird zusätzlich in den Investitionsplan
des Wirtschaftsplans 2013 des Eigenbetriebs Straßen eingestellt.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung, den Reinigungsintervall der Straßenreinigung zukünftig
auf eine zweiwöchentliche Reinigung umzustellen und die Straßenreinigung in Eigenleistung der
Stadt durchzuführen.
Begründung:
Aufgrund der zeit- und streckenweise unbefriedigenden Straßenreinigung durch einen externen
Dienstleister habe ich eine interne Lösung (Eigenregie durch die städtischen Dienste und die
Reinigungskolonne) in Erwägung gezogen. Hierbei erwarte ich, dass durch die höhere Eigenverantwortung bzw. Motivation der Mitarbeiter die Reinigungsqualität gesteigert werden kann.
Des Weiteren sind Einsparungen bei der Kilometerpauschale zu erwarten, wie nachfolgende
Gegenüberstellung verdeutlicht.
Fremdfirma
(Streckennetz 170 km/Woche)
Städt. Dienste (Streckennetz 170 km/Woche)
14,70 €/km
13,47 €/km
Differenz pro Kehr-km
1,23 €/km
Beim derzeitigen Reinigungsinterwall und der festgelegten Strecke (170 km/Woche) belaufen sich
die jährlichen Kosten für die Dienstleistung der Fremdfirma (ohne Entsorgung des
Straßenkehricht) auf 120.000 €.
Bei einer Umstellung auf die 14-tägige Reinigung belaufen sich die Jahreskosten für die Reinigung
durch die städtischen Dienste auf i.E. 85.000 € (bei einer 14-tägigen Reinigung 20,72/Kehr-km).
Die Differenz der jährlichen Gesamtbelastung von 35.000 € sollte zunächst zur Verminderung des
entstandenen Defizits aus den vergangenen Jahren (s.a. V 420/2012 2. Ergänzung) und zur
Optimierung der Straßenreinigung durch den händischen Einsatz der städtischen
Reinigungskolonne (Bereiche, die durch die Kehrmaschine nicht erreicht werden können, z.B. an
Verkehrsberuhigungselementen) verwendet werden. Dies würde die beauftragten Sondereinsätze
der Fremdfirma zur Nachbesserung ersetzen.
Eine eventuelle Gebührensenkung auf Grund der voraussichtlichen Kosteneinsparungen wird
durch das Defizit im Gebührenhaushalt vorerst aufgehoben. Auch sollten die Kosten für eine
qualitativ höherwertige Handreinigung sollte durch die Gebühren abgedeckt sein. Ich gehe jedoch
davon aus, dass die Einsparungen mittelfristig an die Gebührenzahler weitergereicht werden
können.
Die personelle und organisatorische Umsetzbarkeit durch die städtischen Dienste ist gewährleistet
(flexiblerer Einsatz der städtischen Bediensteten). Die Pflichtaufgabe der notwendigen Reinigung
im Stadtgebiet, würde anderen Aufgaben vorgezogen, deren Erledigung in Zeiten verlegt würde, in
denen mehr Kapazitäten frei sind. Des Weiteren werden durch den geplanten Wegfall der
Betreuung der abwassertechnischen Anlagen Personalkapazitäten frei, die durch die
Straßenreinigung teilweise kompensiert werden könnten.
Die Nachfrage bei anderen umliegenden Kommunen hat ergeben, dass sowohl die Stadt Kerpen,
als auch die Gemeinde Weilerswist eine gemeinsame Lösung mit der Stadt Erftstadt überprüfen
möchten. Grundsätzlich ist man hier für eine Zusammenarbeit offen.
Ein zeitnaher Beschluss ist erforderlich, da entweder eine Kehrmaschine angeschafft werden
muss, oder eine neue europaweite Ausschreibung der Fremdleistung zu erfolgen hat
In Vertretung
(Erner)
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