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Beschlussvorlage (Änderungen in der Straßenreinigungsgebührensatzung und in Anlage 2 zur Straßenreinigungssatzung zum 01.01.2013 1. Stellungnahme zur Gebührenerhöhung 2. Alternativen zur Gebührenerhöhung durch die Streckennetzüberarbeitung und größere Reinigungsinterwalle 3. Vorschlag der Verwaltung die Straßenreinigung in Eigenleistung zu erbringen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
156 kB
Datum
19.06.2013
Erstellt
06.06.13, 15:06
Aktualisiert
06.06.13, 15:06
Beschlussvorlage (Änderungen in der Straßenreinigungsgebührensatzung und in Anlage 2 zur Straßenreinigungssatzung zum 01.01.2013

1. Stellungnahme zur Gebührenerhöhung
2. Alternativen zur Gebührenerhöhung durch die Streckennetzüberarbeitung und größere Reinigungsinterwalle
3. Vorschlag der Verwaltung die Straßenreinigung in Eigenleistung zu erbringen) Beschlussvorlage (Änderungen in der Straßenreinigungsgebührensatzung und in Anlage 2 zur Straßenreinigungssatzung zum 01.01.2013

1. Stellungnahme zur Gebührenerhöhung
2. Alternativen zur Gebührenerhöhung durch die Streckennetzüberarbeitung und größere Reinigungsinterwalle
3. Vorschlag der Verwaltung die Straßenreinigung in Eigenleistung zu erbringen)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 420/2012 3. Ergänzung Az.: - 65 - Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 65 - / - 270 - Datum: 27.02.2013 gez. Böcking Amtsleiter RPA - 20 - gez. Erner, 1. Beigeordneter BM / Dezernent Beratungsfolge Finanz- und Personalausschuss Termin 05.03.2013 vorberatend Rat 12.03.2013 beschließend Betriebsausschuss Straßen 19.06.2013 beschließend 04.03.2013 Datum Freigabe -100- Bemerkungen Änderungen in der Straßenreinigungsgebührensatzung und in Anlage 2 zur Straßenreinigungssatzung zum 01.01.2013 Betrifft: 1. Stellungnahme zur Gebührenerhöhung 2. Alternativen zur Gebührenerhöhung durch die Streckennetzüberarbeitung und größere Reinigungsinterwalle 3. Vorschlag der Verwaltung die Straßenreinigung in Eigenleistung zu erbringen Finanzielle Auswirkungen: Die Investition i.H.v. ca. 140.000 € (brutto, für Kehrmaschine) wird zusätzlich in den Investitionsplan des Wirtschaftsplans 2013 des Eigenbetriebs Straßen eingestellt. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung, den Reinigungsintervall der Straßenreinigung zukünftig auf eine zweiwöchentliche Reinigung umzustellen und die Straßenreinigung in Eigenleistung der Stadt durchzuführen. Begründung: Aufgrund der zeit- und streckenweise unbefriedigenden Straßenreinigung durch einen externen Dienstleister habe ich eine interne Lösung (Eigenregie durch die städtischen Dienste und die Reinigungskolonne) in Erwägung gezogen. Hierbei erwarte ich, dass durch die höhere Eigenverantwortung bzw. Motivation der Mitarbeiter die Reinigungsqualität gesteigert werden kann. Des Weiteren sind Einsparungen bei der Kilometerpauschale zu erwarten, wie nachfolgende Gegenüberstellung verdeutlicht. Fremdfirma (Streckennetz 170 km/Woche) Städt. Dienste (Streckennetz 170 km/Woche) 14,70 €/km 13,47 €/km Differenz pro Kehr-km 1,23 €/km Beim derzeitigen Reinigungsinterwall und der festgelegten Strecke (170 km/Woche) belaufen sich die jährlichen Kosten für die Dienstleistung der Fremdfirma (ohne Entsorgung des Straßenkehricht) auf 120.000 €. Bei einer Umstellung auf die 14-tägige Reinigung belaufen sich die Jahreskosten für die Reinigung durch die städtischen Dienste auf i.E. 85.000 € (bei einer 14-tägigen Reinigung 20,72/Kehr-km). Die Differenz der jährlichen Gesamtbelastung von 35.000 € sollte zunächst zur Verminderung des entstandenen Defizits aus den vergangenen Jahren (s.a. V 420/2012 2. Ergänzung) und zur Optimierung der Straßenreinigung durch den händischen Einsatz der städtischen Reinigungskolonne (Bereiche, die durch die Kehrmaschine nicht erreicht werden können, z.B. an Verkehrsberuhigungselementen) verwendet werden. Dies würde die beauftragten Sondereinsätze der Fremdfirma zur Nachbesserung ersetzen. Eine eventuelle Gebührensenkung auf Grund der voraussichtlichen Kosteneinsparungen wird durch das Defizit im Gebührenhaushalt vorerst aufgehoben. Auch sollten die Kosten für eine qualitativ höherwertige Handreinigung sollte durch die Gebühren abgedeckt sein. Ich gehe jedoch davon aus, dass die Einsparungen mittelfristig an die Gebührenzahler weitergereicht werden können. Die personelle und organisatorische Umsetzbarkeit durch die städtischen Dienste ist gewährleistet (flexiblerer Einsatz der städtischen Bediensteten). Die Pflichtaufgabe der notwendigen Reinigung im Stadtgebiet, würde anderen Aufgaben vorgezogen, deren Erledigung in Zeiten verlegt würde, in denen mehr Kapazitäten frei sind. Des Weiteren werden durch den geplanten Wegfall der Betreuung der abwassertechnischen Anlagen Personalkapazitäten frei, die durch die Straßenreinigung teilweise kompensiert werden könnten. Die Nachfrage bei anderen umliegenden Kommunen hat ergeben, dass sowohl die Stadt Kerpen, als auch die Gemeinde Weilerswist eine gemeinsame Lösung mit der Stadt Erftstadt überprüfen möchten. Grundsätzlich ist man hier für eine Zusammenarbeit offen. Ein zeitnaher Beschluss ist erforderlich, da entweder eine Kehrmaschine angeschafft werden muss, oder eine neue europaweite Ausschreibung der Fremdleistung zu erfolgen hat In Vertretung (Erner) -2-