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Beschlussvorlage (Gebäudereinigung: Anbieterwechsel nach europaweiter Ausschreibung; Prüfbericht: Einhaltung des Tarifvertrages)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
94 kB
Datum
02.07.2013
Erstellt
15.06.13, 06:07
Aktualisiert
15.06.13, 06:07
Beschlussvorlage (Gebäudereinigung: Anbieterwechsel nach europaweiter Ausschreibung;
Prüfbericht: Einhaltung des Tarifvertrages) Beschlussvorlage (Gebäudereinigung: Anbieterwechsel nach europaweiter Ausschreibung;
Prüfbericht: Einhaltung des Tarifvertrages)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 258/2013 Az.: 82.24 Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82.24 Datum: 29.05.2013 gez. Dr. Risthaus gez. Walter Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft Rat Betrifft: - 20 - gez. Erner, Bürgermeister BM / Dezernent Termin 12.06.2013 Datum Freigabe -100- Bemerkungen 26.06.2013 vorberatend 02.07.2013 beschließend Gebäudereinigung: Anbieterwechsel nach europaweiter Ausschreibung; Prüfbericht: Einhaltung des Tarifvertrages Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Begründung: Mit Beschluss zur Vorlage V 469/2012 wurde die Verwaltung beauftragt die Gebäudereinigung nach Auftragsneuvergabe zu kontrollieren und die Einhaltung des Tariftreuegesetzes zu überprüfen. Ein Zwischenbericht über die Prüfung der Reinigungsqualität (V 114/2013) wurde bereits erstellt und vom Rat der Stadt Erftstadt zur Kenntnis genommen. Gem. § 11 Tariftreue- und Vergabegesetz NRW (TVgG-NRW) wurde am 16.05.2013 in den Geschäftsräumen der Fa. Schulze Gebäudereinigung GmbH, Langenfeld die Einhaltung des Rahmentarifvertrages für gewerblich Beschäftigte in der Gebäudereinigung überprüft. Die gemeinschaftliche Prüfung des Eigenbetriebs Immobilienwirtschaft und des Rechnungsprüfungsamtes ergab, dass alle 30 in Erftstadt eingesetzte Reinigungskräfte den tariflich vorgeschriebenen Stundenlohn in Höhe von 9,00 €/Std. erhalten und die Sozialversicherungsbeiträge und Steuern ordnungsgemäß abgeführt werden. Im Detail wurden alle Arbeitsverträge, die Stundennachweise und die daraus resultierende Verdienstabrechnung überprüft. Alle Abrechnungen waren korrekt. Die abgerechneten und ausgezahlten Arbeitsstunden pro Monat entsprechen den angebotenen Reinigungsstunden gemäß Angebot der europaweiten Ausschreibung. Im Rahmen der Prüfung wurden seitens der Fa. Schulze GmbH schnell und unkompliziert der Zugang zu allen erforderlichen Unterlagen gewährt und bestehende Fragen direkt beantwortet. (Erner) -2-