Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
87 kB
Datum
02.07.2013
Erstellt
15.06.13, 06:07
Aktualisiert
15.06.13, 06:07
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 280/2013
Az.:
Amt: - 100 BeschlAusf.: - 100 Datum: 04.06.2013
gez. Elsen
Amtsleiter
RPA
- 20 -
BM / Dezernent
Beratungsfolge
Hauptausschuss
Termin
27.06.2013
vorberatend
Rat
02.07.2013
beschließend
Betrifft:
13.06.2013
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
Änderung der Hauptsatzung der Stadt Erftstadt
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
§ 16 der Hauptsatzung der Stadt Erftstadt wird wie folgt geändert:
Die Zahl der hauptamtlichen Beigeordneten wird mit drei festgelegt.
Eine(r) der Beigeordneten wird durch Beschluss des Rates zum allgemeinen Vertreter des /
der Bürgermeisters / Bürgermeisterin bestellt. Er führt die Amtsbezeichnung „Erste(r)
Beigeordneter“.
Begründung:
Gemäß dem Antrag 263/2013 wird die Zahl der Beigeordneten in der Hauptsatzung der Stadt
Erftstadt mit drei festgelegt.
Gemäß den Verordnungen des Innenministeriums muss die Zahl der Beigeordneten in den
jeweiligen Kommunen exakt festgelegt werden.
Die früher verwendete Formulierung in der Hauptsatzung, „Es werden bis zu drei Beigeordnete
gewählt“, ist nicht mehr rechtmäßig.
(Erner)