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Beschlussvorlage (Änderung der Hauptsatzung der Stadt Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
87 kB
Datum
02.07.2013
Erstellt
15.06.13, 06:07
Aktualisiert
15.06.13, 06:07
Beschlussvorlage (Änderung der Hauptsatzung der Stadt Erftstadt)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 280/2013 Az.: Amt: - 100 BeschlAusf.: - 100 Datum: 04.06.2013 gez. Elsen Amtsleiter RPA - 20 - BM / Dezernent Beratungsfolge Hauptausschuss Termin 27.06.2013 vorberatend Rat 02.07.2013 beschließend Betrifft: 13.06.2013 Datum Freigabe -100- Bemerkungen Änderung der Hauptsatzung der Stadt Erftstadt Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: § 16 der Hauptsatzung der Stadt Erftstadt wird wie folgt geändert: Die Zahl der hauptamtlichen Beigeordneten wird mit drei festgelegt. Eine(r) der Beigeordneten wird durch Beschluss des Rates zum allgemeinen Vertreter des / der Bürgermeisters / Bürgermeisterin bestellt. Er führt die Amtsbezeichnung „Erste(r) Beigeordneter“. Begründung: Gemäß dem Antrag 263/2013 wird die Zahl der Beigeordneten in der Hauptsatzung der Stadt Erftstadt mit drei festgelegt. Gemäß den Verordnungen des Innenministeriums muss die Zahl der Beigeordneten in den jeweiligen Kommunen exakt festgelegt werden. Die früher verwendete Formulierung in der Hauptsatzung, „Es werden bis zu drei Beigeordnete gewählt“, ist nicht mehr rechtmäßig. (Erner)