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Beschlussvorlage (Erhöhung der Vergnügungssteuer als Maßnahme im HSK 2013/2014)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
30 kB
Datum
02.07.2013
Erstellt
15.06.13, 06:07
Aktualisiert
15.06.13, 06:07
Beschlussvorlage (Erhöhung der Vergnügungssteuer als Maßnahme im HSK 2013/2014) Beschlussvorlage (Erhöhung der Vergnügungssteuer als Maßnahme im HSK 2013/2014)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 281/2013 Az.: 20 Amt: - 20 BeschlAusf.: - - 20 - Datum: 04.06.2013 gez. Heil Amtsleiter RPA - 20 - gez. Erner, 1. Beigeordneter BM / Dezernent Beratungsfolge Finanz- und Personalausschuss Termin 25.06.2013 vorberatend Rat 02.07.2013 beschließend Betrifft: 05.06.2013 Datum Freigabe -100- Bemerkungen Erhöhung der Vergnügungssteuer als Maßnahme im HSK 2013/2014 Finanzielle Auswirkungen: Steuer-Mehreinnahmen in unterschiedlicher Höhe; abhängig vom Beschluss des Rates Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Rat beschließt a) eine Erhöhung der Vergnügungssteuer auf 12% (Gaststätten) sowie auf 14% (Spielhallen). Hierdurch ergäbe sich eine Mehreinnahme in Höhe von etwa 45.000 EUR oder b) eine Erhöhung der Vergnügungssteuer auf 13% (Gaststätten) sowie auf 15% (Spielhallen). Hierdurch ergäbe sich eine Mehreinnahme in Höhe von etwa 70.000 EUR oder c) eine Erhöhung der Vergnügungssteuer auf 14% (Gaststätten) sowie auf 16% (Spielhallen). Hierdurch ergäbe sich eine Mehreinnahme in Höhe von etwa 95.000 EUR. Begründung: Im Jahr 2012 haben sich die Einnahmen aus der Vergnügungssteuer auf etwa 280.000 EUR belaufen. Derzeit müssen in Erftstadt die Gaststätten 10% sowie die Spielhallen 12% des Einspielergebnisses abführen. In Vertretung (Erner) -2-