Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
30 kB
Datum
02.07.2013
Erstellt
15.06.13, 06:07
Aktualisiert
15.06.13, 06:07
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 281/2013
Az.: 20
Amt: - 20 BeschlAusf.: - - 20 - Datum: 04.06.2013
gez. Heil
Amtsleiter
RPA
- 20 -
gez. Erner, 1.
Beigeordneter
BM / Dezernent
Beratungsfolge
Finanz- und Personalausschuss
Termin
25.06.2013
vorberatend
Rat
02.07.2013
beschließend
Betrifft:
05.06.2013
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
Erhöhung der Vergnügungssteuer als Maßnahme im HSK 2013/2014
Finanzielle Auswirkungen:
Steuer-Mehreinnahmen in unterschiedlicher Höhe; abhängig vom Beschluss des Rates
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt
a) eine Erhöhung der Vergnügungssteuer auf 12% (Gaststätten) sowie auf 14% (Spielhallen).
Hierdurch ergäbe sich eine Mehreinnahme in Höhe von etwa 45.000 EUR oder
b) eine Erhöhung der Vergnügungssteuer auf 13% (Gaststätten) sowie auf 15% (Spielhallen).
Hierdurch ergäbe sich eine Mehreinnahme in Höhe von etwa 70.000 EUR oder
c) eine Erhöhung der Vergnügungssteuer auf 14% (Gaststätten) sowie auf 16% (Spielhallen).
Hierdurch ergäbe sich eine Mehreinnahme in Höhe von etwa 95.000 EUR.
Begründung:
Im Jahr 2012 haben sich die Einnahmen aus der Vergnügungssteuer auf etwa 280.000 EUR
belaufen. Derzeit müssen in Erftstadt die Gaststätten 10% sowie die Spielhallen 12% des
Einspielergebnisses abführen.
In Vertretung
(Erner)
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