Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
30 kB
Datum
26.06.2013
Erstellt
15.06.13, 06:07
Aktualisiert
15.06.13, 06:07
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 184/2013
Az.: 82 31-20/P184
Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82.2 Datum: 15.04.2013
gez. Dr. Risthaus
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
und Betriebsausschuss
Immobilienwirtschaft
Betrifft:
- 20 -
gez. Erner, 1.
Beigeordneter
BM / Dezernent
Termin
26.06.2013
17.04.2013
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
beschließend
Neuabschluss eines Nutzungsvertrages mit der St. Sebastianus
Schützenbruderschaft Herrig e. V.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Die Stadt Erftstadt überlässt der St. Sebastianus Schützenbruderschaft Herrig e. V. das städtische
Grundstück Gemarkung Lechenich, Flur 46, Flurstück 52, 3.421 qm groß, zum Betreiben eines
Kleinkaliberschießstandes, eines Schützenheims (Aufenthaltsraum) und eines Hochstandes.
Das Vertragsverhältnis beginnt am 01.01.2014 und endet am 31.12.2024. Es verlängert sich um
weitere fünf Jahre, wenn es nicht von einem der Vertragsparteien sechs Monate vor Zeitablauf
gekündigt wird.
Ein Nutzungsentgelt wird nicht erhoben, jedoch übernimmt die St. Sebastianus
Schützenbruderschaft Herrig alle die den Eigentümer treffenden Lasten und Verpflichtungen. Die
Kosten der Pflege und Unterhaltung des Grundstücks inklusive des aufstehenden Baumbestandes
sowie der Gebäude und die Neben- und Betriebskosten (Wasser, Abwasser,
Niederschlagswasser, Strom, Grundbesitzabgaben, Heizkosten, Versicherungen etc.) sind vom
Verein zu tragen.
Begründung:
Der im Jahre 1974 zwischen der Stadt Erftstadt und der St. Sebastianus Schützenbruderschaft
Herrig e. V. geschlossene Pachtvertrag für das Schützengelände am Wissersheimer Weg endet
durch Zeitablauf am 31.12.2013.
In einem persönlichen Gespräch mit dem Vorsitzenden der Schützenbruderschaft Herrig teilte er
mit, dass die Schützen weiterhin an der Nutzung des Geländes interessiert sind.
Bedenken gegen den Neuabschluss des Vertrages bestehen nicht. Es wird empfohlen, einen
neuen Nutzungsvertrag zu schließen.
In Vertretung
(Erner)
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