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Beschlussvorlage (Neuabschluss eines Nutzungsvertrages mit der St. Sebastianus Schützenbruderschaft Herrig e. V.)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
30 kB
Datum
26.06.2013
Erstellt
15.06.13, 06:07
Aktualisiert
15.06.13, 06:07
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 184/2013 Az.: 82 31-20/P184 Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82.2 Datum: 15.04.2013 gez. Dr. Risthaus Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft Betrifft: - 20 - gez. Erner, 1. Beigeordneter BM / Dezernent Termin 26.06.2013 17.04.2013 Datum Freigabe -100- Bemerkungen beschließend Neuabschluss eines Nutzungsvertrages mit der St. Sebastianus Schützenbruderschaft Herrig e. V. Finanzielle Auswirkungen: Keine. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die Stadt Erftstadt überlässt der St. Sebastianus Schützenbruderschaft Herrig e. V. das städtische Grundstück Gemarkung Lechenich, Flur 46, Flurstück 52, 3.421 qm groß, zum Betreiben eines Kleinkaliberschießstandes, eines Schützenheims (Aufenthaltsraum) und eines Hochstandes. Das Vertragsverhältnis beginnt am 01.01.2014 und endet am 31.12.2024. Es verlängert sich um weitere fünf Jahre, wenn es nicht von einem der Vertragsparteien sechs Monate vor Zeitablauf gekündigt wird. Ein Nutzungsentgelt wird nicht erhoben, jedoch übernimmt die St. Sebastianus Schützenbruderschaft Herrig alle die den Eigentümer treffenden Lasten und Verpflichtungen. Die Kosten der Pflege und Unterhaltung des Grundstücks inklusive des aufstehenden Baumbestandes sowie der Gebäude und die Neben- und Betriebskosten (Wasser, Abwasser, Niederschlagswasser, Strom, Grundbesitzabgaben, Heizkosten, Versicherungen etc.) sind vom Verein zu tragen. Begründung: Der im Jahre 1974 zwischen der Stadt Erftstadt und der St. Sebastianus Schützenbruderschaft Herrig e. V. geschlossene Pachtvertrag für das Schützengelände am Wissersheimer Weg endet durch Zeitablauf am 31.12.2013. In einem persönlichen Gespräch mit dem Vorsitzenden der Schützenbruderschaft Herrig teilte er mit, dass die Schützen weiterhin an der Nutzung des Geländes interessiert sind. Bedenken gegen den Neuabschluss des Vertrages bestehen nicht. Es wird empfohlen, einen neuen Nutzungsvertrag zu schließen. In Vertretung (Erner) -2-