Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
3,5 MB
Datum
26.06.2013
Erstellt
15.06.13, 06:07
Aktualisiert
21.07.14, 17:38
Stichworte
Inhalt der Datei
Haushaltssatzung
2013 - 2014
Entwurf
003
Inhaltsangabe
Haushaltssatzung
.
Vorbericht.....................
Seite
5
. Seite
8
Seite
23
. Seite
56
. Seite
59
.
Haushaltssicherungskonzept
Bestimmungen für die Ausführungen
des NKF-Haushaltes
Stellen plan.
.
Bilanz des Vorvorjahres
. Seite
61
Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen
. Seite
65
Übersicht über die Zuwendungen
. Seite
66
. Seite
68
. Seite
69
. Seite
70
Seite
72
. Seite
77
. Seite
85
Ergebnisplan
. Seite
88
Finanzplan
. Seite
90
Seite
92
. Seite
93
Seite
96
. Seite
193
Seite
196
Seite
206
Seite
236
242
an die Fraktionen
Übersicht über den voraussichtlichen
Stand der Verbindlichkeiten
Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals
Übersicht über die freiwilligen Aufwendungen
Übersicht über die Inneren Verrechnungen
.
Begriffserläuterungen
Produktplan
:
Teilpläne und Produktdarstellungen
Produktbereich
.
010 Innere Verwaltung
:
Darstellung der einzelnen Produkte der Produktgruppe
Produktbereich
Produktgruppe
.
020 Sicherheit und Ordnung
121 Statistik und Wahlen
.
Produktgruppe
Produktgruppe
122 Ordnungsangelegenheiten
126 Brandschutz
Produktgruppe
127 Rettungsdienst.
Produktbereich
111
.
.
030 Schulträgeraufgaben
.
Seite
.
Seite
Seite
249
252
Produktgruppe 212 Hauptschulen
. Seite
286
Produktgruppe 215 Realschulen
. Seite
300
Produktgruppe 217 Gymnasien
Produktgruppe 221 Förderschule
. Seite
.
Seite
314
328
Produktgruppe 241 Schülerbeförderung
.
Seite
Produktgruppe 211 Grundschulen.................
.
für Schüler
. Seite
338
342
Produktgruppe 243 Sonstige Schulische Aufgaben
. Seite
346
Produktbereich 040 Kultur und Wissenschaft
Produktgruppe 252 Museen, Sammlungen, Ausstellungen
. Seite
. Seite
353
Produktgruppe 263 Musikschulen
. Seite
360
Produktgruppe 271 Volkshochschulen
. Seite
Produktgruppe 272 Büchereien
Produktgruppe 281 Heimat- und sonstige Kunstpflege
. Seite
. Seite
366
372
378
Produktgruppe 242 Fördermaßnahmen
356
004
! I
Seite
387
Seite
Seite
390
Seite
402
Produktgruppe 341 Unterhaltsvorschussleistungen
Produktgruppe 351 Sonstige sozialen Leistungen
. Seite
. Seite
406
Produktbereich
. Seite
413
416
Produktbereich 050 Soziale Leistungen............................
Produktgruppe 311 Grundversorgung
..
.
und Leistungen nach dem SGB XII
Produktgruppe 313 Leistungen für Asylbewerber
.
Produktgruppe 315 Soziale Einrichtungen.................................
..
.
060 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
Produktgruppe 361 Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen u. Tagespfiege Seite
Produktgruppe 362 Jugendarbeit.
. Seite
Produktgruppe 363 Sonst. Leistung zur Förderung junger Menschen u. Familien
Produktgruppe 365 Tageseinrichtungen
für Kinder
Produktgruppe 366 Einrichtungen der Jugendarbeit
396
410
422
Seite
426
. Seite
. Seite
442
. Seite
454
. Seite
. Seite
459
448
Produktgruppe 367 Sonstige Einrichtungen zur Förderung junger Menschen
und Fam ilien
Produktbereich
080 Sportförderung
Produktgruppe 421 Förderung des Sports.
..
. Seite
462
466
Seite
473
.
Seite
506
.
481
484
Produktgruppe 522 Wohnungsbauförderung
Seite
. Seite
. Seite
Produktgruppe 523 Denkmalschutz
. Seite
496
Seite
503
"..
Seite
504
ÖPNV..........................
Seite
511
Seite
512
. Seite
Seite
.
519
520
Seite
525
Produktgruppe 561 Umweltschutzmaßnahmen
Seite
526
Produktbereich
Seite
533
Produktgruppe 571 Wirtschaftsförderung
Seite
534
Produktbereich
Seite
541
Produktgruppe 611 Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen
Seite
542
Lageberichte der Eigenbetriebe
Seite
549
Produktgruppe 424 Sportstätten und Bäder.............................
..
Produktbereich 090 Räumliche Planung und Entwicklung, Geoinformation
Produktgruppe 511 Räumliche Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen,
Geoinformation
Produktbereich
100 Bauen und Wohnen
Produktgruppe 521 Bau- und Grundstücksordnung
Produktbereich
und -pflege
110 Ver- und Entsorgung.......................................................
Produktgruppe 537 Abfallwirtschaft.
Produktbereich
120 Verkehrsflächen
"
und -anlagen,
Produktgruppe 547 ÖPNV
Produktbereich
130 Natur- und Landschaftspflege
Produktgruppe 554 Natur- und Landschaftspflege
Produktbereich
140 Umweltschutz........................
150 Wirtschaft und Tourismus
160 Allgemeine Finanzwirtschaft
.
490
005
Haushaltsatzung der Stadt Erftstadt
für das Haushaltsjahr 2013/2014
Aufgrund der §§ 78 ff der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung
der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Gesetz vom
23. Oktober 2011 (GV.NRW. S. 474) hat der Rat der Stadt Erftstadt mit Beschluss vom
................. folgende Haushaltssatzung erlassen:
§1
Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2013 und 2014, der die für die Erfüllung der Aufgaben
der Stadt Erftstadt voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie
eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird
2013
im
im
Ergebnisplan mit
Gesamtbetrag der Erträge auf
Gesamtbetrag der Aufwendungen
Finanzplan mit
Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit
Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit
2014
86.264.672 EUR
94.707.206 EUR
88.291.018 EUR
95.995.354 EUR
auf
83.911.557 EUR
86.259.544 EUR
auf
92803.752
94.441.950 EUR
auf
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der
Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der
Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit
auf
auf
EUR
3.665.292 EUR
3665.292
EUR
2.851.739 EUR
2.314.364 EUR
o EUR
o EUR
festgesetzt.
§2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme
zur Finanzierung von Auszahlungen aus der
Investitionstätigkeit erforderlich ist, wird auf
festgesetzt.
006
§3
2014
2013
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen,
der zur Leistung von Investitionsauszahlungen
in
künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf
festgesetzt.
o EUR
o EUR
8.442.534 EUR
7.704.336 EUR
§4
Die Verringerung der allgemeinen Rücklage
zum Ausgleich des Ergebnisplans wird auf
festgesetzt.
§5
Der Höchstbetrag der Kredite, die zur
Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden
dürfen, wird auf
festgesetzt.
55000.000
EUR
55.000000
EUR
§6
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern
werden für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer
1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf
1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf
295 v.H.
495 v.H.
295 v.H.
495 v.H.
Gewerbesteuer
440 v.H.
440 v.H.
auf
007
§7
Soweit im Stellenplan der Vermerk "künftig wegfallend" (kw) angebracht ist, dürfen freiwerdende
Stellen dieser Besoldungs- bzw. Entgeltgruppe nicht mehr besetzt werden.
Die im Stellenplan ausgewiesenen
Vermerke "künftig umzuwandeln" (ku) haben folgende Wirkung:
soweit es sich um ku-Vermerke nach der Stellenobergrenzenverordnung
handelt, ist mindestens
jede zweite von da an freiwerdende, von einem Vermerk betroffene Planstelle in eine Stelle der
nächst niedrigeren Besoldungsgruppe umzuwandeln.
bei den übrigen von einem Vermerk betroffenen Beamten- oder tariflich Beschäftigten-Stellen ist
jede freiwerdende Stelle in eine Stelle einer niedrigeren Besoldung- bzw. Entgeltgruppe umzuwandeln.
§8
Erheblich gemäß § 83 Abs. 2 GO NW sind Aufwendungen bzw. Auszahlungen, wenn sie 10 v H.
des Haushaltsansatzes überschreiten. Überschreitungen, außerplanmäßige Aufwendungen bzw.
Auszahlungen bis zu 10.000 EUR sind unabhängig vom Haushaltsansatz unerheblich.
Im investiven Bereich (Finanzplan) sind Überschreitungen
erheblich, wenn sie im Einzelfall 20.000 EUR übersteigen
bzw. außerplanmäßige
Auszahlungen
Der Bürgermeister wird ermächtigt, die nach § 89 Abs. 2 GO NW notwendigen Kredite zur Liquiditätssicherung im Rahmen des Höchstbetrages nach § 5 der Haushaltssatzung aufzunehmen.
Erftstadt, 12.032013
Festgestellt:
1\
iV
Aufgestellt:
.! ./
V&0vJJWV
Volker
Erner
1. Beigeordneter
der Stadt Erftstadt
Thomas
Heil
Kämmerer
der Stadt Erftstadt
008
VORBERICHT
P:\200\2013\Haushattsplan_20
13..2014_Entwurf\Titel.docm
009
Vorbericht zum Haushaltsplan 2013 I 2014
1. Vorbemerkung
Verwaltung und Politik haben sich darauf verständigt, erstmals seit längerer Zeit wieder einen Doppelhaushalt
aufzustellen.
Man einigte sich im Vorfeld, dass dieser
Doppelhaushalt am Ende des 1. Quartals 2013 im Rat eingebracht werden soll. Der
Vorteil dieser späten Einbringung besteht darin, dass zu diesem Zeitpunkt aktuelle
Daten des Gemeindefinanzierungsgesetzes
2013 vorliegen, so dass sichergestellt
ist, dass eine valide Datenbasis für die Haushaltsplanung
zugrunde gelegt werden
kann. Zwar wird derzeit von einem extemen Sachverständigen
Gemeindefinanzausgleich
ein Gutachten zum
erstellt, aber der Minister für Inneres und Kommunales hat
bereits signalisiert, dass etwaige Änderungen
tens im Gemeindefinanzierungsgesetz
aufgrund dieses Gutachtens frühes-
2015 berücksichtigt werden. Insofern besteht
keine Gefahr, dass - ähnlich wie bei der Einbringung des 1. Entwurfs der Haushaltssatzung 2012 - der nun vorliegende
Entwurf der Haushaltssatzung
für die Jahre
2013 und 2014 ein völlig unzutreffendes Bild der Finanzlage ausdrückt.
Die Änderung des § 76 GO NRW führt dazu, dass ein Haushaltsplan aufzustellen ist,
der eine 10-jährige mittelfristige Planung aufweist. Da die Stadt Erftstadt einen Doppelhaushalt für die Jahre 2013 und 2014 erstellt, umfasst die mittelfristige Planung
die Jahre 2015 bis 2024.
Erfreulicherweise
gelingt es aufgrund der vorliegenden
Zeitraumes einen Haushaltsausgleich
darzustellen.
Planung, innerhalb dieses
Im Jahr 2022 wird die "schwarze
Null" erreicht, so dass die Möglichkeit besteht, ein von der Aufsichtsbehörde
migungsfähiges
Haushaltssicherungskonzept
aufzustellen.
geneh-
Für die Planung der Jah-
re 2014 bis 2017 wurde die vom Land NRW veröffentlichten
Orientierungsdaten
zu-
grunde gelegt; für die Jahre 2018 bis 2024 die zu ermittelnden Wachstumsraten,
die
auf den Ist-Ergebnissen
der letzten 10 Jahre basieren. Die Anwendung dieser Daten
führt dazu, dass ein Haushaltsausgleich
erreicht werden kann. Jedoch ist fraglich, ob
die Realität in der Tat durch die Anwendung dieser Daten widergespiegelt
wird. Den-
noch erscheint es nun möglich, erstmals seit dem Jahr 2010 das so genannte "Nothaushaltsrecht"
zu verlassen; gleichwohl verbleibt die Stadt in der Haushaltssiche-
01 0
rung und es gibt nach wie vor keine Alternative zu einem konsequenten
Konsolidie-
rungskurs.
Hauptproblem der Kommunen in NRW ist seit Jahren die unzureichende
Ausstattung über den Gemeindefinanzausgleich
des Konnexitätsprinzips.
finanzielle
und die nur mangelhafte Umsetzung
Hierdurch werden den Kommunen gesamtstaatliche
ben übertragen, ohne die dafür erforderliche Finanzausstattung
aktuelles Beispiel - neben dem Rechtsanspruch
Aufga-
bereit zu stellen. Ein
der U3-Jährigen auf einen Kinder-
gartenplatz - ist das Thema "Inklusion", welches für die Kommunen sicherlich nicht
zum Nulltarif umsetzbar ist. Dennoch weigert sich die Landesregierung,
Falle die Konnexitätsrelevanz
in diesem
anzuerkennen. Es kann aber nicht sein, dass das Land
NRW einen Inklusionsplan verfasst, die Kommunen aber mit den daraus entstehenden Kosten bei der Umsetzung alleine gelassen werden.
Die Stadt Erftstadt hat - neben zahlreichen anderen Kommunen - sowohl gegen das
Gemeindefinanzierungsgesetz
2011 als auch gegen das Gemeindefinanzierungsge-
setz 2012 geklagt. Eine Entscheidung der Gerichte hierzu steht allerdings noch aus
und daher müssen die Folgen dieser Klage abgewartet werden.
Im Übrigen bleibt festzuhalten,
terbrochen
dass sich die Stadt Erftstadt nahezu seit 1994 unun-
in der Haushaltssicherung
befindet
und die Budgets
der einzelnen
Fachämter aufgrund der zahlreichen pauschalen Kürzungen ausgedünnt sind. Auch
für das Haushaltssicherungskonzept
"Aufwendungen
2013 sind wieder pauschale Kürzungen bei den
für Sach- und Dienstleistungen"
sowie bei den "Ordentlichen
Auf-
wendungen" umgesetzt worden. Die Fachämter mussten in Rahmen ihrer MitteIanmeldungen bereits je 1,5% bei den o. g. Aufwandsarten
für die Jahre 2014 bis 2017
einsparen. War dies aus Sicht der Fachämter nicht möglich, so musste dies ausführlich begründet werden.
Weitere Haushaltssicherungskonzept-Maßnahmen
haltsberatungen
gnügungssteuer,
werden
im Rahmen der Haus-
mit der Politik diskutiert. Hierzu zählen u. a. eine Erhöhung der Vereine Hundebestandsaufnahme,
Standardreduzierungen
beim Ei-
genbetrieb Straßen sowie perspektivisch eine Erhöhung des Hebesatzes der Gewerbesteuer. Im Vergleich mit den übrigen Rhein-Erft-Kreis-Kommunen
befindet sich der
!
I
011
Hebesatz der Stadt Erftstadt am unteren Ende der Skala, so dass eine moderate Erhöhung möglich erscheint. Eine Erhöhung um 20%-Punkte würde eine Mehreinnahme von ca. 400.000 EUR bedeuten.
Hingewiesen wird abschließend
noch darauf, dass die jeweiligen Jahresabschlüsse
der letzten Jahre stets deutlich besser ausgefallen sind, als dies der entsprechende
Haushaltsplan vorsah. In den Jahren 2008 sowie 2010 wurden sogar Überschüsse in
der Ergebnisrechnung
ausgewiesen.
Die Fehlbeträge
in den Jahren 2011 sowie
2012 waren sehr deutlich geringer als das geplante Defizit.
012
2. Eckpunkte
des Haushaltsentwurfs
2013/2014
Allgemeines
Die Stadt Erftstadt befand sich in den Jahren 2010 bis 2012 im .Nothaushaltsrecht".
Wie oben bereits beschrieben, wird nun mit der vorliegenden
Haushaltssicherungskonzept
Haushaltssatzung
ein
aufgestellt, welches grundsätzlich von der Aufsichtsbe-
hörde genehmigt werden kann.
Der Ergebnisplan 2013 / 2014 weist für das Jahr 2013 einen Fehlbedarf in Höhe von
etwa 8,44 Mio. EUR aus; für das Jahr 2014 einen Fehlbedarf in Höhe von rund 7,7
Mio. EUR. Auch in den Folgejahren der ursprünglichen
der Haushaltsausgleich
mittelfristigen
Planung kann
bis zum Jahr 2017 nicht erreicht werden. Im Jahr 2017 wird
mit einem Fehlbedarf in Höhe von etwa 2,75 Mio. EUR gerechnet.
Nach der oben
beschriebenen Änderung des § 76 GO NRW erstreckt sich die Möglichkeit auf das
Erreichen eines ausgeglichenen
Ergebnisplans
nun bis zum Jahr 2024 (10-Jahres-
Zeitraum). Um für einen solch langen Zeitraum planen zu können, wurden vom Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen
Berechnungsformeln
veröffentlicht,
(MIK NRW)
nach denen die einzelnen Kommunen ihre jewei-
ligen Wachstumsraten
für einzelne Aufwands- und Ertragsarten ermitteln müssen
Diese Wachstumsraten
werden dann für die Jahre 2018 - 2024 zugrunde gelegt. Die
Anwendung dieser Wachstumsraten
1.
führt bei der Stadt Erftstadt dazu, den Haushalt-
sausgleich im Jahr 2022 zu erreichen.
Für die Planung der Jahre 2014 bis 2016 wurden - wie in der Vergangenheit
die vom Land NRW am 13. Juli 2012 veröffentlichten
gelegt. Auch der Änderungserlass
Orientierungsdaten
auch -
zugrunde
vom 23. Januar 2013 wurde entsprechend
be-
rücksichtigt. Die Daten basieren auf der für das Land NRW vom Finanzministerium
NRW regionalisierten Steuerschätzung
des Arbeitskreises
2012, den Entwicklungen des Landeshaushaltes
gleichs. In der nachfolgenden
Steuerschätzung
sowie des kommunalen Finanzaus-
Tabelle ist zu erkennen, welche Prozentsätze für die
mittelfristige Planung zugrunde gelegt worden sind:
1
Zu den einzelnen Wachstumsraten
vom Mai
siehe die Ausfiihrungen im Haushaltssicherungskonzept.
I'
013
2014
2015
2016
Anteil ESt
+ 5,5 %
+5,3 %
+5,2 %
Anteil USt
+ 3,1 %
+ 3,2 %
+ 3,2 %
Gewerbesteuer
+4,2 %
+ 3,9 %
+ 3,4 %
Grundsteuer B
+ 1,9 %
+ 1,9 %
+ 1,8 %
Schlüsselzuw.
+7,6 %
+ 4,1 %
+4,2 %
Fam.-LA
+2,8 %
+ 2,7 %
+ 3,3 %
Personalaufwand
+ 1,0 %
+ 1,0 %
+ 1,0 %
Sachaufwand
+ 1,0 %
+ 1,0 %
+ 1,0 %
Kreisumlagegrundl.
+4,8%
+4,0%
+3,8%
Eine von den Orientierungsdaten
vorgeschlagene
Erhöhung der Grundsteuer A um
jährlich 1,9% wurde aufgrund der Erfahrungen in Erftstadt nicht vorgenommen. Auch
die Erhöhung der Aufwendungen
für die Sach- und Dienstleitungen
hierdurch den Konsolidierungsdruck
ren gezwungen,
unterblieb, um
zu erhöhen. Im Gegenteil - die Fachämter wa-
aufgrund der Haushaltssicherungskonzept-Maßnahme
Einsparun-
gen in Höhe von 1,5% umzusetzen. Steigerungen in diesen Bereichen bzw. aufgrund
der Inflation sind von den einzelnen Fachämtern durch Einsparungen
an anderer
Stelle auszugleichen.
Die Kreisumlage wurde berechnet an hand der vom Rhein-Erft-Kreis
Papiers .Eckdaten zum Entwurf des Kreishaushaltes"
im Rahmen des
veröffentlichten
Umlagesätze
für die Jahre 2014 bis 2016. Diese Umlagesätze wurden mit den Umlagegrundlagen
multipliziert, die sich aufgrund der Anwendung der oben genannten Orientierungsdaten für die einzelnen
Haushaltsjahre
ergeben haben. Für die Fortschreibung
des
Kreisumlage-Ansatzes
ab dem Jahr 2017 wurde die ermittelte Wachstumsrate
zu-
grunde gelegt. Erfreulicherweise
geht der Kreis von sinkenden
Umlagesätzen
aus.
Dies hängt auch damit zusammen, dass der Bund die Kosten für die Grundsicherung
im Alter und bei Erwerbsminderung
nach dem SGB XII sukzessive
übernimmt. Es
bleibt hier zu hoffen, dass sich der Bund darüber hinaus auch im Wege des neuen
Bundeleistungsgesetzes
an den Kosten für die Eingliederungshilfe
beteiligt.
Eine Überschuldung der Stadt Erftstadt, d. h. der vollständige Verzehr des bilanziellen Eigenkapitals,
kann bis zum Jahr 2024 verhindert werden. Dies ist auch darauf
I"
zurückzuführen,
014
dass die von der GPA geforderte Neubewertung
der Eigenbetriebe
dazu geführt hat, dass sich die Allgemeine Rücklage um über 70 Mio. EUR auf etwa
140 Mio. EUR im Jahr 2012 verdoppelt hat. Im Rahmen der Neubewertung der drei
Eigenbetriebe wurden enorme stille Reserven aufgedeckt, die darauf zurückzuführen
sind, dass das NKF-Gesetz
völlig andere
Bewertungsvorgaben
enthält.
Bei der
Gründung der Eigenbetriebe
ist zum Teil sehr pauschal und im Vergleich zu den
NKF-Vorgaben insbesondere
beim Grund und Boden sehr niedrig bewertet worden.
Nunmehr liegt für die Eigenbetriebe der Stadt Erftstadt eine Bewertung der Vermögensgegenstände
vor, die mit den Bewertungen der übrigen Gebietskörperschaften
in NRW vergleichbar ist.
Ergebnisplan I Teilergebnispläne
Der Ergebnisplan - als der wichtigste Teil des Haushaltsplanes
träge und die Aufwendungen
- beinhaltet die Er-
der Haushaltsjahre 2013 und 2014 sowie der folgenden
Planjahre 2015 - 2017. Aus dem Ergebnisplan
kommen und der geplante Ressourcenverbrauch
sind das gesamte Ressourcenauf(inklusive der Abschreibungen
so-
wie der Zuführungen zu den Rückstellungen) ablesbar. Der Ergebnisplan liefert einen
Überblick über die haushaltswirtschaftliche
träge und Aufwendungen
Die Teilergebnispläne
gegliedert.
Entwicklung. Die Gesamtbeträge
werden in der Haushaltssatzung
im § 1 festgelegt.
wurden mit dem Haushalt 2012 grundsätzlich
Zurückzuführen
der Er-
ist dies auf die neue Software
nach Produkten
.Inforna",
die zum
01.01.2012 eingeführt wird. Ziel ist es, dass nach wie vor die Ansätze eines Teilergebnis- bzw. eines Teilfinanzplans
auf der linken Seite des Haushaltes abgebildet
und diese Ansätze auf der rechten Seite verbal erläutert werden, so dass direkt erkennbar ist, wofür die Mittel eingesetzt werden. Diese hohe Transparenz wird somit
auch in der neuen Software beibehalten. Erhöht wird diese Transparenz sogar noch
dadurch, dass - wie oben beschrieben - grundsätzlich
vormals auf Produktgruppenebene)
nun auf Produktebene (statt
die Teilpläne abgebildet werden. Im Bereich der
Schulen wurden ab dem Jahr 2012 sämtliche Schulen einzeln mit einem entsprechenden Teilplan abgedruckt.
01 5
3, Wesentliche Veränderungen
Der Gesamtergebnisplan
im Vergleich zum Vorjahr
für das Haushaltsjahr 2013 schließt mit einem Fehlbedarf
in Höhe von etwa 8,44 Mio. EUR ab; der für das Haushaltsjahr 2014 mit einem Fehlbedarf in Höhe von rund 7,7 Mio. EUR. Das geplante Defizit im Ergebnisplan 2012
betrug ca. 13,5 Mio. EUR. Im Folgenden werden die Unterschiede der Jahre 2012
und 2013 beschrieben:
~
Steuererträge:
Die Steuererträge des Jahres 2013 erhöhen sich im Vergleich
zum Ansatz des Jahres 2012 um rund 3,4 Mio. EUR. Aufgrund der deutlichen
Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B wird mit Mehreinnahmen
he von 1,35 Mio. EUR gerechnet, wobei diese Mehreinnahmen
dazu verwendet werden, die Kosten für den Winterdienst
wässerunterhaltung
zu finanzieren.
in Hö-
in erster Linie
sowie für die Ge-
Der Rat hat im Jahr 2012 entschieden,
diese Kosten über die Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer zu finanzieren. Um über 1,5 Mio. EUR erhöhen sich die Einnahmen aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer.
Dies ist auf die nach wie vor sehr gute Ar-
beitslage in Deutschland zurück zu führen. Der Ansatz für die Gewerbesteuereinnahmen erhöht sich um 500.000 EUR auf 11,5 Mio. EUR.
~ Schlüsselzuweisungen:
Aufgrund einer sehr hohen Verbundmasse
sich die Schlüsselzuweisungen
erhöhen
im Vergleich zum Vorjahr um knapp 2,5 Mio.
EUR. Zusätzlich ist im Vergleich zum Vorjahr eine geringere fiktive Steuerkraft
festzustellen.
Hinsichtlich der Schlüsselzuweisungen
fern sich die Klagen zahlreicher kreisangehöriger
meindefinanzierungsgesetze
bleibt abzuwarten, inwieKommunen gegen die Ge-
der Jahre 2011 sowie 2012 auswirken. Zudem
ist vom Land NRW ein Gutachten zur Weiterentwicklung
nanzausgleichs
des kommunalen Fi-
in Auftrag gegeben worden, dessen Roh-Entwurf dem MIK
NRW vorliegt. Ergebnisse sind derzeit aber noch keine bekannt; hiermit wird
Ende März 2013 gerechnet.
Bei den übrigen Ertragsarten gibt es im Vergleich zu den Ansätzen des Jahres 2012
keine wesentlichen Veränderungen.
01 6
! '
»
Personalaufwendungen:
Die Personalaufwendungen
erhöhen
sich im Ver-
gleich zum Jahr 2011 um rd. 570.000 EUR. Diese Erhöhung fußt i. W. auf zusätzliche geplante PersonaleinsteIlungen
im Bereich der Kindertagesstätten,
die auf gesetzliche Vorgaben zurück zu führen sind sowie auf Tariflohnerhöhungen.
Bei den übrigen Aufwandsarten
gibt es im Vergleich zu den Ansätzen des Jahres
2011 keine wesentlichen Veränderungen
Fazit:
Im Vergleich zum Haushaltsjahr 2012 weist der Entwurf des Ergebnisplans 2013 ein
um ca. 5 Mio. EUR verbessertes
Ergebnis aus. Die Gründe hierfür sind oben ge-
nannt. Die Steuererträge erhöhen sich um ca. 3,4 Mio. EUR und die Schlüsselzuweisungen um etwa 2,5 Mio. EUR. Verschlechterungen
Personalaufwendungen
gibt es im Wesentlichen
bei den
in Höhe von 570.000 EUR sowie bei den Sonstigen Aufwen-
dungen in Höhe von rund 400.000 EUR.
017
4. Entwicklung des Vorjahres 2012
Aufgrund der späten Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung
für die Jahre
2013 und 2014 können zum Zeitpunkt dieser Einbringung schon erste Hinweise auf
das Jahresergebnis des Jahres 2012 gegeben werden.
Der Haushaltsplan
sah für das Jahr 2012 einen Fehlbedarf in Höhe von rund 13,3
Mio. EUR vor. Das Ergebnis im Jahresabschluss
ausfallen. Unter Berücksichtigung
wird hingegen vermutlich besser
der schon fest stehenden Abschlussbuchungen
kann davon ausgegangen werden, dass das Jahr 2012 mit einem Defizit in Höhe von
Voraussichtlich
rund 7-8 Mio. EUR abschließen wird. Allerdings steht diese Aussage
unter dem Vorbehalt, dass im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten
wesentlichen Veränderungen
Deutliche Verbesserungen
eintreten werden.
konnten im Bereich der Steuern realisiert werden. Insge-
samt wurde hier Mehreinnahmen
den Transfererträgen
keine weiteren
in Höhe von knapp 2,5 Mio. erzielt. Aber auch bei
sowie bei den Sonstigen Ordentlichen
Erträgen wurden Ver-
besserungen im Vergleich zum Planansatz in Höhe von rund 660.000 EUR erreicht.
Im Bereich der Aufwendungen
opersonalaufwand
gab es zum Teil erhebliche Verbesserungen:
-1 Mio. EUR,
o
Aufwendungen
für Sach- und Dienstleistungen -1,3 Mio. EUR,
o
Transferaufwendungen
o
Sonstige Aufwendungen
Ergebnisverschlechterungen
-2,2 Mio. EUR,
-465.000 EUR.
sind in erster Linie auf die Jahresabschlussarbeiten
zu-
rückzuführen. So führt die Umsetzung des § 22 Absatz 3 EigVO zu einer Verschlechterung in Höhe von rund 275.000 EUR. Daneben wurden Prozesskostenrückstellungen in Höhe von 600.000 EUR gebildet sowie die Überschüsse der Gebührenhaushalte Rettungsdienst
sowie Abfallwirtschaft
(insgesamt
etwa 300.000
EUR) auf-
wandswirksam dem bilanziellen Sonderposten zugeführt.
Offen ist derzeit noch die Höhe der Auflösungen bzw. Zuführungen zu den PersonalRückstellungen.
Grundlage für die entsprechenden
Buchungen
ist ein Gutachten,
01 8
das von der Rheinischen Versorgungskasse
zur Verfügung gestellt wird. Mit diesem
Gutachten wird jedoch erst im Monat April gerechnet.
Insgesamt kann festgestellt werden, dass das Jahr 2012 deutlich besser abschließen
wird, als dies der Plan vorsah.
01 9
5. Kennzahlen nach dem NKF-Kennzahlenset
In gemeinsamer Arbeit von Aufsichtsbehörden der Kommunen sowie der Gemeindeprüfungsanstalt als überörtliche Prüfungseinrichtung
und Vertretern der örtlichen
Rechnungsprüfung (VERPA) ist für die Beurteilung der wirtschaftlichen Lage der
Kommunen ein NKF-Kennzahlenset erarbeitet worden.
Viele dieser Kennzahlen beziehen sich zwar auf die kommunale Bilanz, aber einige
sind auch auf den Ergebnisplan I -rechnung anwendbar. Diese Kennzahlen werden
im Folgenden ermittelt und mit den Haushaltsjahren 2008 bis 2011 verglichen:
~ Steuerquote: Die Steuerquote gibt an, zu welchem Teil sich die Gemeinde
"selbst" finanzieren kann und somit unabhängig von staatlichen Zuwendungen
ist. Ermittelt wird diese Kennzahl, indem man die Steuererträge in Beziehung
zu den ordentlichen Erträgen setzt:
oSteuerquote
2008: 53,67%
oSteuerquote
2009: 53,19%
oSteuerquote
2010: 50,37%
oSteuerquote
2011: 51,07%
oSteuerquote
2012: 58,58%
~ Zuwendungsquote:
Steuerquote 2013: 56,97%
Die Zuwendungsquote gibt einen Hinweis darauf, inwie-
weit die Gemeinde von Zuwendungen und damit von Leistungen Dritter abhängig ist. Ermittelt wird diese Kennzahl, indem man die Erträge aus Zuwendungen in Beziehung zu den ordentlichen Erträgen setzt:
o
Zuwendungsquote 2008: 27,61 %
o
Zuwendungsquote 2009: 27,16%
o
Zuwendungsquote 2010: 28,77%
o
Zuwendungsquote 2011: 28,42%
o
Zuwendungsquote 2012: 21,80%
Zuw.-quote 2013: 24,70%
020
~
Personalintensität:
nalaufwendungen
Die Personalintensität
gibt an, welchen Anteil die Perso-
an den ordentlichen Aufwendungen
ausmachen.
wird diese Kennzahl, indem man die Personalaufwendungen
den ordentlichen Aufwendungen
~
Personalintensität
2008: 22,63%
o
Personalintensität
2009: 21,84%
o
Personalintensität
2010: 23,83%
o
Personalintensität
2011: 23,95%
o
Personalintensität
2012: 23,68%
Sach- und Dienstleitungsintensität:
P.-Intensität 2013: 23,81%
Diese Kennzahl lässt erkennen,
chem Ausmaß sich eine Gemeinde für die Inanspruchnahme
in weI-
von Leistungen
hat. Ermittelt wird diese Kennzahl, indem man die Auf-
wendungen für Sach- und Dienstleistungen
Aufwendungen
in Beziehung zu
setzt.
o
Dritter entschieden
Ermittelt
in Beziehung zu den ordentlichen
setzt.
o
S&D-Intensität 2008: 12,19%
o
S&D-Intensität 2009: 12,38%
o
S&D-Intensität 2010: 12,06%
o
S&D-Intensität 2011: 11,62%
o
S&D-Intensität 2012: 11,92%
S&D-Intensität 2013: 11,48%
02'1
I'
~ Transferaufwandsquote:
Transferaufwendungen
wird die Kennzahl,
Diese Kennzahl
stellt einen Bezug zwischen
und den ordentlichen
Aufwendungen
indem man die Transferaufwendungen
den ordentlichen Aufwendungen
den
her. Ermittelt
in Beziehung zu
stellt.
o
Transferquote
2008: 46,99%
o
Transferquote
2009: 46,63%
o
Transferquote
2010: 47,84%
o
Transferquote 2011: 47,56%
o
Transferquote
Transferquote 2013: 48,72%
2012: 48,83%
~ Zinslastquote: Diese Kennzahl zeigt auf, welche zusätzlichen Belastungen aus
Finanzaufwendungen
(Zinsen) zusätzlich zu den ordentlichen Aufwendungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit
indem man die Finanzaufwendungen
bestehen. Ermittelt wird diese Kennzahl,
in Beziehung zu den ordentlichen Auf-
wendungen stellt.
o
Zinslastquote 2008: 1,62%
o
Zinslastquote 2009: 1,48%
o
Zinslastquote 2010: 1,44%
o
Zinslastquote 2011: 1,18%
o
Zinslastquote 2012: 0,54%
Insgesamt ist festzustellen,
Zinslastquote 2013: 0,58%
dass diese Kennzahl für den städtischen Haushalt
nahezu ohne Bedeutung ist, da die Investitionen (und somit auch die Schulden) in den Bilanzen der Eigenbetriebe enthalten sind. Die Zinsaufwendungen
spielen somit für den Kernhaushalt keine große Rolle.
022
6. Finanzplan I Investitionen
Das Finanzergebnis
im Finanzplan schließt im Jahr 2013 mit einem Defizit in Höhe
von rd. 8 Mio. EUR ab; im Jahr 2014 mit einem Defizit in Höhe von rund 6,8 Mio.
EUR .. Ähnlich wie im Ergebnisplan wird dieses Defizit im Zeitablauf geringer. Für die
Jahre 2015 - 2017 lässt sich insgesamt ein hoher Liquiditätsbedarf
nur durch eine weitere Aufnahme
kurzfristiger
Liquiditätskredite
feststellen, der
gedeckt werden
kann, was zu einer weiteren Verschuldung der Stadt Erftstadt führt. Sollte wieder eine Phase steigender Zinsen kommen, so würde sich dies auch deutlich in Form von
erhöhten Zinsaufwendungen
Die Investitionstätigkeit
im Ergebnisplan niederschlagen.
der Stadt Erftstadt, die dem Finanzplan entnommen werden
kann, ist bedingt durch das Vorhandensein
der drei Eigenbetriebe kaum von Bedeu-
tung. Demzufolge ist es auch weiterhin nicht erforderlich,
Investitionskredite
aufzu-
nehmen.
Hinweis:
Aus Vereinfachungsgründen
wird in der Haushaltssatzung
che Form gewählt. Es soll keine geschlechterspezifische
mer sind beide Geschlechter gemeint.
grundsätzlich die männliBenachteiligung
sein. Im-
023
STAD
ERFTSTAD
Haushaltssicherungskonzept 2013 / 2014
,
024
1. Ausgangslage
a) Kommunale Finanzsituation
Die Kommunale Finanzsituation in Nordrhein-Westfalen
(NRW) ist insbesondere
dadurch geprägt, dass die ganz überwiegende Anzahl von Kommunen nicht in der
Lage ist, den Ergebnisplan (bzw. die Ergebnisrechnung)
auszugleichen. Zwar gibt es
derzeit in NRW "nur" noch 30 Kommunen, die sich im Nothaushaltsrecht
jedoch ist der rapide Rückgang der "NRW-Nothaushalts-Kommunen"
finanzielle Gesundung dieser Kommunen zurückzuführen,
befinden,
weniger auf die
als vielmehr auf die Tat-
sache, dass durch die Änderung des § 76 GO NRW der Zeitraum deutlich ausgedehnt worden ist, in dem der Haushaltsausgleich
darzustellen ist'. Außerdem führt
der Stärkungspakt Stadtfinanzen dazu, dass sich eine Vielzahl von Kommunen aus
den engen Klammern des Nothaushaltsrechts
befreien konnte.
In der Folge führt der Ausweis von Defiziten in den kommunalen Ergebnisrechnungen zur Inanspruchnahme
des bilanziellen Eigenkapitals. Bei insgesamt 61 Kommu-
nen in NRW liegt bereits eine bilanzielle Überschuldung (= vollständiger Verzehr des
Eigenkapitals) vor oder aber diese droht bis im Zeitraum der mittelfristigen Planung
einzutreten.
Den mit dieser Entwicklung zwingend einhergehenden
Liquiditätsengpässen
begeg-
nen die Kommunen durch verstärkte Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung. Die dauerhafte Unfähigkeit vieler Kommunen, ausgeglichene
reichen, führt dazu, dass sich die Schuldenspirale
v. a. an der Dynamik der Kassenkreditschulden.
Haushalte zu er-
immer schneller dreht - ablesbar
In NRW beispielsweise drohen laut
dem Gutachten der Professoren Lenk und Junkernheinrich die Kassenkredite bis
2020 von derzeit rund 22 Mrd. EUR auf 50 Mrd. EUR anzuwachsen.
Diese Verschuldungssituation
hat inzwischen eine solche Dimension angenommen,
dass nun dringender Handlungsbedarf besteht. Ein seit Februar 2011 vorliegendes
"Konzept zur Rückgewinnung
kommunaler Finanzautonomie
Westfalen" enthält konkrete Lösungsvorschläge,
I
im Land Nordrhein-
wie ein Haushaltsausgleich
Die Änderung des § 76 GO NR W wird im nachfolgenden Text noch detailliert beschrieben.
und
025
I'
Schuldenabbau in allen nord rhein-westfälischen
Kommunen realisiert werden kann.
Die mit dem Konzept verbundene nachhaltige und an den Problem ursachen ansetzende Lösungsstrategie
sieht sowohl Struktur- und Konsolidierungshilfen
des, des Landes, der kommunalen Solidargemeinschaft
des Bun-
als auch jeder einzelnen
Kommune vor, die ihrerseits Empfänger der Hilfeleistungen ist.
Die Umsetzung dieses Konzeptes erfolgt zunächst durch das zwischenzeitlich vom
nord rhein-westfälischen
Landtag beschlossene Stärkungspaktgesetz.
vor, die 61 nord rhein-westfälischen
Dieses sieht
Kommunen, die bereits überschuldet sind oder
denen die Überschuldung im Zeitraum der mittelfristigen Planung droht, mit finanziellen Mitteln zu unterstützen. Dies ist auch ein Signal an die Banken, dass das Land
NRW für seine Kommunen eintritt, so dass sichergestellt ist, dass von den Banken
gewährte Kredite auch von den Kommunen wieder zurückgezahlt werden können.
b) Finanzsituation der Stadt Erftstadt bis 2017
Die Stadt Erftstadt hat ihr Rechnungswesen
Neuen
Kommunalen
Jahresabschlüsse
Finanzmanagement
(NKF)
umgestellt.
Die
NKF-
weisen folgende Ergebnisse aus:
31.12.2008: Jahresüberschuss
31.12.2009: Jahresfehlbetrag
31.12.2010: Jahresüberschuss
31.12.2011: Jahresfehlbetrag
Die Jahresfehlbeträge
Inanspruchnahme
zum 01.01.2008 auf das System des
in Höhe von 468.422,05 EUR
in Höhe von 9.946.871,99 EUR,
in Höhe von 104.510,36 EUR sowie
in Höhe von 2.321.017,72 EUR (Entwurf).
der Jahre 2009 sowie 2011 konnte durch eine entsprechende
der Ausgleichsrücklage
ausgeglichen werden. Die Ausgleichsrück-
lage weist nach dem Entwurf des Jahresabschlusses
2011 noch einen Bestand von
rund 4,3 Mio. EUR aus.
Der für das Haushaltsjahr
der Ergebnisplanung
2012 verabschiedete
Haushalt sieht einen Fehlbedarf in
im Umfang von rund 13,3 Mio. EUR vor. Der Jahresabschluss
für das Jahr 2012 wird jedoch deutlich besser ausfallen. Aufgrund einer ersten Hochrechnung kann zurzeit mit einem Jahresfehlbetrag
in Höhe von rund 7-8 Mio. EUR
026
gerechnet werden. Damit wäre die Ausgleichsrücklage
müsste zur Deckung des Fehlbetrages
vollständig verbraucht und es
die Allgemeine
Rücklage in Anspruch ge-
nommen werden.
Diese Allgemeine
Rücklage konnte jedoch im Zuge der Neubewertungen
der drei
Eigenbetriebe der Stadt Eritstadt deutlich erhöht werden, da im Rahmen der Neubewertung zahlreiche hohe stille Reserven aufgedeckt worden sind. Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA) hat im Rahmen der Prüfung der Eröffnungsbilanz
legt, dass Neubewertungen
gewandte
durchzuführen
festge-
sind, da die in der Eröffnungsbilanz
Eigenkapitalspiegelbildmethode
nach Auffassung
an-
der GPA nicht dazu
führt, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-
lage vermittelt worden ist. Die Allgemeine Rücklage konnte in der Folge von 66,4 Mio. EUR auf 141,58 Mio. EUR aufgestockt werden.
Die im Entwurf der Haushaltssatzung
für die Jahre 2013/2014
der mittelfristigen Planung veranschlagten
Erträge und Aufwendungen
leider - eine anhaltende Fehlbedarfssituation
Fehlbedarf 2013:
8.442.534 EUR
Fehlbedarf 2014:
7.704.336 EUR
Fehlbedarf 2015:
5.754.766 EUR
Fehlbedarf 2016:
4.075.188 EUR
Fehlbedarf 2017:
2.752.666 EUR
sowie für den Zeitraum
belegen nun -
mit insgesamt sinkender Tendenz:
Die hieraus resultierenden
Folgen für die Haushaltswirtschaft
enorm. Die kontinuierliche
Inanspruchnahme
der Allgemeinen
der Stadt Eritstadt sind
Rücklage führt zu ei-
nem deutlichen Abbau des bilanziellen Eigenkapitals. Mit anderen Worten: Die Stadt
Eritstadt lebt auf Kosten ihrer Substanz und zu Lasten der nachfolgenden Generationen.
Zugleich sind zur Sicherstellung
am Kapitalmarkt
zu beschaffen.
Kredite zur Liquiditätssicherung
der Zahlungsfähigkeit
die fehlenden liquiden Mittel
Dies führt zu einem kontinuierlichen
Anstieg der
(Kassenkredite).
Nach dem Entwurf der Finanzpla-
nung ist zu erwarten, dass die Verbindlichkeiten
aus Krediten zur Liquiditätssiche-
,,
027
rung im Jahre 2017 einen Stand von rd. 55 Mio. EUR erreicht haben werden. In diesem Zusammenhang
ist auf ein sowohl in der Eintrittswahrscheinlichkeit,
aber vor
allem im Ausmaß besonders hohes Zinsrisiko hinzuweisen.
Die Fortschreibung
der Plandaten des Haushaltssicherungskonzeptes
schränkt sich auf die Darstellung der Erträge und Aufwendungen,
der Zahlungsströme
für die Frage des Haushaltsausgleichs
Außerdem spielt die Investitionstätigkeit
im Kernhaushalt
bis 2024 be-
da die Entwicklung
keine Bedeutung hat.
der Stadt Erftstadt keine
große Rolle, da das Vermögen der Stadt in die drei Eigenbetriebe ausgelagert worden ist.
c) Bisherige Haushaltskonsolidierungseffekte
Zunächst werden die in den letzten beiden Jahren umgesetzten Maßnahmen, deren
Umsetzungsstand
und deren Auswirkungen
ziellen Auswirkungen
beschrieben.
Die Darstellung der finan-
erfolgt getrennt nach Ertragsverbesserungen
und Aufwands-
minderungen.
Ertragsverbesserungen
ergeben
sich insbesondere
durch
Gebührenerhöhungen,
sowie Erhöhungen der Hebesätze im Bereich der Realsteuern.
nachfolgend aufgeführten
Die Reihenfolge der
Maßnahmen ergibt sich nach dem Zeitpunkt der Umset-
zung, d.h. die zuerst aufgeführten
Haushaltssicherungskonzeptes
Maßnahmen waren Bestandteil des Ursprungs-
und die zuletzt aufgeführten
Maßnahmen waren Be-
standteil der 1. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes.
Konsolidierungsbeitrag
Maßnahme
2010: Einbehalt sowohl der Schul- als
auch der Sportpauschale
450.000 EUR
im Haushalt
Erhöhung der Staffelung der Elternbei-
durch Ein-
führung einer Steuer für sog. "Gefahrhunde" sowie Erhöhung der Steuersät-
Zu Lasten mv.
Ergebnis
60.000 EUR
träge bei den Kitas
Erhöhung der Hundesteuer
Bemerkung
20.000 EUR
_'
028
I
ze
Erhöhung der Ausleihgebühren
für die
16.000 EUR
Bücherei
Erhöhung der Teilnehmergebühren
der
13.000 EUR
für die
2.000 EUR
fü r vorü ber-
4.000 RUR
VHS
Erhöhung der Ausleihgebühren
Artothek
Erhöhung der Gebühren
gehende Gestattungen
Deutliche
Intensivierung
der
Wirt-
Derzeit nicht bezifferbar
schaftförderung
Erhöhung des Hebesatzes der Grund-
18.000 EUR
steuer A von 240% auf 260%
2011: Erhöhung des Hebesatzes
der
575.000 EUR
Erhöhung des Hebesatzes der Gewer-
270.000 EUR
Grundsteuer B von 400 auf 440%
besteuer von 420% auf 440%
Erhöhung der Marktgebühren
2012: Erhöhung der Hebesätze der
2.500 EUR
850.000 EUR
Grundsteuer A und B
Finanzie-
rung WO / GU
im kulturellen
51.440 EUR
Beitragserhöhungen
im Bereich der
25.000 EUR
Tageseinrichtungen
und Tagespflege
Gebührenerhöhungen
Zur
Bereich
Einnahmen aus dem Stromverkauf
Derzeit nicht bezifferbar
Workshops
laufen
Gebührenanpassungen
bei den Fried-
Derzeit nicht bezifferbar
hofsgebühren
Umsetzung
läuft
Verkauf von nicht benötigtem Grund-
739.000 EUR
besitz
Verkäufe
in
2013/2014
Summe
3.095.940 EUR
Neben diesen von der Verwaltung vorgeschlagenen
Maßnahmen wurde von Seiten
der Politik auch die Einführung einer Sportstättennutzungsgebühr
für Erwachsene
029
_!,
eingeführt. Hierdurch kam es im Halbjahr 01.10.2010 - 31.03.2011 zu Einnahmen in
Höhe von rund 19.300 EUR und im Halbjahr 01.04.2011 - 30.09.2011 zu Einnahmen
in Höhe von rund 14.800 EUR (siehe hierzu auch V 405/2011).
Aufwandsminderungen
ergeben sich insbesondere durch den Verzicht auf die Durch-
führung von Maßnahmen, pauschale Kürzungen sowie durch Vertragsanpassungen.
Im Einzelnen stellen sich die Konsolidierungsbeiträge
auf der Aufwandsseite wie folgt
dar:
Konsolidierungsbeitrag
Maßnahme
2010:
Pauschale
Zuschusskürzungen
Bemerkung
68.000 EUR
in Höhe von 20%
Streichung
der freiwilligen
Leistungen
150.000 EUR
im Bereich der Schülerbeförderung
Verzicht
auf freiwilligen
Bustransport
22.000 EUR
von Kindergartenkindern
Kürzung Jubiläen
Städtepartnerschaf-
1.600 EUR
ten
Verzicht auf Veröffentlichungen
im Er-
2.000 EUR
ftstadt-Anzeiger
Übertragung
auf
2.000 EUR
Verzicht auf Neuerwerb für die Artothek
1.600 EUR
Kürzungen im sozialen Bereich
10.000 EUR
Verzicht auf Auszahlungen
3.000 EUR
der
Sportlerehrung
Dritte
im Bereich
der Stadtverordneten-Ehrungen
Streichung
der Prämie für Verbesse-
500 EUR
rungsvorschläge
Aufgabe eines Bürgerbüros
Einsparungen
bei
Personal-
und
Sachkos-
ten
030
160.000 EUR
Bäderkonzept
2011: Verzicht
5.000 EUR
auf die Durchführung
städtischer kultureller Ausstellungen
Vermeidung einer zeitgleichen
Öffnung
20.000 EUR
der Frei- und Hallenbäder
Optimierung
EDV-gestützten
des
2.000 EUR
Ratsinformationssystems
2012: Aufwandsreduzierungen
im kul-
28.900 EUR
turellen Bereich
2.500 EUR
Schließung Rathaus zw. Weihnachten
und Neujahr
Einsparungen beim städt. Betriebsaus-
1.030 EUR
flug
Pauschale Kürzungen bei den Ge-
17.300 EUR
schäftsaufwendungen
Summe
497.430 EUR
Insgesamt ergibt sich somit eine Ergebnisverbesserung
in einer Größenordnung
von rd. 3,6 Mio. EUR.
Darüber hinaus ist zu beachten, dass sich zahlreiche weitere Maßnahmen
Konzeptionsphase
in der
befinden, die mittel- bis langfristig zu weiteren Einsparungen füh-
ren werden. Zu nennen sind hier u. a.:
•
Nachhaltiger Ausbau der Kinderbetreuung
und frühkindlichen
Bildung: Durch
diese Maßnahme werden die Folgekosten reduziert und somit verringern sich
auch die Mietzahlungen an den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft.
•
Straßenbeleuchtung:
Durch die Umstellung auf die LED-Technik
hebliche Bewirtschaftungskosten
•
Kostenreduzierungen
können er-
eingespart werden.
aufgrund der Konzentration
muss der weitere Prozess abgewartet werden.
von Immobilien: Auch hier
_,"
2. Fortschreibung
031
bis 2022
a) Grundlagen
der Fortschreibung
a. Rahmenbedingungen
Die Fortschreibung
orientiert sich an den Vorgaben der Landesregierung,
wie sie
nachfolgend kurz skizziert sind. Damit ist die Fortschreibung das Ergebnis eines aus
der Vergangenheit abgeleiteten Trends.
Diese Trendfortschreibung
erfolgt unter der Annahme unveränderter
Rahmenbedin-
gungen, insbesondere
•
in der Steuergesetzgebung
•
in der Gemeindefinanzierung.
sowie
Sie setzt darüber hinaus voraus, dass künftige Aufgabenübertragungen
und Land unter strikter Beachtung des Konnexitätsprinzips
b. Erlass des Ministeriums
durch Bund
erfolgen.
für Inneres und Kommunales
(MIK NRW)
zum § 76 GO NRW
Mit Erlass vom 09.08.2011 gibt das MIK NRW Hinweise zur Anwendung des Gesetzes zur Änderung des § 76 GO NRW.
Das MIK NRW weist darauf hin, dass die Genehmigung
von Haushaltssicherungs-
konzepten nach der Änderung des § 76 Abs. 2 GO NRW nunmehr zulässig ist, wenn
spätestens im zehnten auf das Haushaltsjahr folgenden Jahr der Haushaltsausgleich
nach § 75 Abs. 2 GO NRW wieder erreicht wird. Damit erstreckt sich das vorliegende
Haushaltssicherungskonzept
der Stadt Erftstadt über den Zeitraum von 2018 bis ein-
schließlich 2024.
Hinsichtlich der Plandaten ergeben sich folgende Vorgaben:
•
Im Finanzplanungszeitraum
tierungsdaten
den.
(2015 - 2017) sind - wie bisher auch - die Orien-
unter Berücksichtigung
der örtlichen Besonderheiten
anzuwen-
032
•
Für die Zeit nach 2017 ermittelt jede Kommune
(Wachstumsraten)
individuell
nach den vom MIK NRW veröffentlichten
Einzelnen genannte Erträge und Aufwendungen.
bzw. Aufwendungen
Vorgaben für im
Die Ermittlung der Wachs-
tumsraten zur Berechnung der Ansätze erfolgt in Anlehnung
nung eines geometrischen
die Plandaten
an die Berech-
Mittels. Grundlage sind die tatsächlichen
Erträge
der jeweiligen Kommune über einen Zeitraum der letzten
10 Jahre.
c. Orientierungsdatenerlass
Mit Erlass vom 13.07.2012 verfügt das MIK NRW die Vorgaben zur Fortschreibung
der Steuern und ähnlichen Abgaben
Familienleistungsausgleich
sonalaufwendungen,
sowie der Kompensationszahlungen
und den Kinderbonus auf der Ertragsseite sowie der Per-
der Aufwendungen
Sozialtransferaufwendungen
für den
für Sach- und Dienstleistungen
sowie der
auf der Aufwandsseite für die Zeit der mittelfristigen Er-
gebnis- und Finanzplanung.
Die Fortschreibung
der Schlüsselzuweisungen
mit einem Änderungserlass
sowie der Umlagegrundlagen
zum Orientierungsdatenerlass
vom 23.01.2013 bekannt
gegeben.
Die Orientierungsdaten
wurde
des Landes sehen wie folgt aus:
2014
2015
2016
Anteil ESt
+ 5,5 %
+ 5,3 %
+ 5,2 %
Anteil USt
+ 3,1 %
+ 3,2 %
+ 3,2 %
Gewerbesteuer
+4,2 %
+ 3,9 %
+ 3,4 %
Grundsteuer B
+ 1,9 %
+ 1,9 %
+ 1,8 %
Fam.-LA
+2,8 %
+2,7 %
+ 3,3 %
Schlüsselzuw.
+7,6 %
+4,1 %
+4,2 %
Umlagegrundl.
+4,8 %
+4,0 %
+ 3,8 %
Personalaufwand
+ 1,0 %
+ 1,0 %
+ 1,0 %
Sachaufwand
+ 1,0 %
+ 1,0 %
+ 1,0 %
033
d. Wachstumsraten
der Stadt Erftstadt
Entsprechend den Vorgaben des MIK NRW sind die Wachstumsraten2
für die Stadt
Erftstadt ermittelt worden.
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
2,035 %
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
2,084 %
Gewerbesteuer
3,958 %
Grundsteuer A
0,465 %
Grundsteuer B
1,539 %
Sonstige Steuern und ähnliche Einzahlungen
•
•
•
•
Hundesteuer
2,031 %
Vergnügungssteuer
3,144 %
Zweitwohnungssteuer
1,207 %
Kompensationszahlung
3,423 %
Schlüsselzuweisungen
3,842 %
Kreisumlage
3,037 %
Die Anwendung der Wachstumsraten
zur Fortschreibung der Planwerte erfolgt für die
Jahre 2018 - 2024.
Die Plandaten für die Jahre 2013 - 2017 sind dem Haushaltsplanentwurf
zu entnehmen.
Die nachfolgenden
Ausführungen
beschränken
2013 12014
sich daher auf den
Zeitraum 2018 - 2024.
b) Ertragsfortschreibung
Plan 2018
Plan 2019
57.434058
23.695.201
Plan
2020
58.872.462
24.274.867
1.520.950
9.078.198
64.560
Plan
2021
Plan 2022
Plan
2023
Plan 2024
Steuem und ähnliche Abgaben
ZUwendungen und a1l9. Umlagen
Sonstige Transfarerträqe
Offentlich-rechtliche leistungsentgette
Privatrechtliche
Leistungsentgelte
Erträge aus Kostenerstattungl-umlage
sonstige OI'dentliche Erträge
56035.364
23.136.982
1.520.950
9.078.198
64.560
1.247.624
1.247.624
1.247.624
1.247.624
1.247.624
1.247.624
1.247.624
2.699.778
2.699.778
2.699.778
2.699.778
2.699.778
2.699.778
2.699.778
Summe
93.783.457
95.740.370
97.758.438
2
1.520.950
9.078.198
64.560
60.351.835
24.876.803
61.873484
25.501.866
63.438.758
26.150.943
65.049.053
26.824.958
1.520.950
1.520.950
1.520.950
1.520.950
9.078.198
64.560
9.078.198
64.560
9.078.198
64.560
9.078.198
64.560
99.839.748 101.986.460 104.200.811 106.485.122
Zur Berechnung der einzelnen Wachstumsraten siehe die Anlage I zu Punkt 5
034
Die Ertragsfortschreibung
lässt insgesamt eine erfreuliche Entwicklung erkennen, die
insbesondere Ergebnis der Anwendung der positiven Wachstumsraten
rechneter Auswirkungen
von Hebesatzerhöhungen
sowie einge-
bei den Grundsteuern
A und B
ist.
a. Fortschreibung der Steuern und Abgaben
Plan 2018
Plan 2019
Plan 2020
271.500
271.500
271.500
Grundsteuer A
Grundsteuer B
Gewerbesteuer
Gemeindeanteil Einkommensteuer
Gemeindeanteil Umsatzsteuer
VergnUgungssteuer
Hundesteuer
Zweitwohnungssteuer
Kompensationszahlung
8.358.690
13.838.216
29.079.975
1.306.675
190.816
280.585
32.000
2.676.906
8.487.331
14.385.933
29.671.752
1.333.906
196.816
286.284
32.000
2.768.536
14.955.328
30.275.573
1.361.705
203.004
292.098
32.000
2.863.303
Summe
56.035.364
57.434.058
58.872.462
8.617.951
Plan 2021
271 500
8.750581
15.547260
30.891681
1.390.083
209.386
298.031
32000
2.961.314
60.351.835
Plan 2022
Plan 2023
271.500
271.500
8.885.252
9.021.996
Plan 2024
271.500
9.160.845
16.162.621
16.802.337
17.467.374
31.520.326
1.419.052
215.969
304.084
32.000
3.062.680
32.161
32.816.257
1.478.815
229.763
316.561
32.000
3.275.940
61.873.484
63.438.758
765
1.448.625
222.759
310.260
32.000
3.167.515
65.049.053
Grundsteuer A:
Die Wachstumsrate
für die Grundsteuer A beträgt 0,465 % p. a. Auch die Orientie-
rungsdaten sehen für die Jahre 2014 bis 2016 eine Steigerung um 1,9% vor, jedoch
wurde diese Steigerung aufgrund der eigenen Erfahrungen bei der Stadt Erftstadt in
der Vergangenheit
nie eingeplant.
Folglich wurde auch auf eine Steigerung
der
Grundsteuer A für die Jahre 2018 bis 2024 verzichtet.
Grundsteuer B:
Die Fortschreibung
erfolgt auf der Basis der Wachstumsrate
wieweit die zu erwartende Baulandentwicklung
plans zutreffend durch die Wachstumsrate
von 1,539 % p. a. In-
auf der Basis des Flächennutzungs-
abgebildet ist, kann derzeit nicht mit letz-
ter Sicherheit gesagt werden. Neue Baugebiete entstehen derzeit in Liblar, Bliesheim
sowie in Lechenich.
Gewerbesteuer:
Die Fortschreibung
erfolgt auf der Basis der Wachstumsrate
Intensivierung der Wirtschaftsförderung
dass sich vermehrt Unternehmen
in den vergangenen Jahren hat dazu geführt,
im Wirtschaftspark
Jahr 2007 wurden Grundstücksflächen
von 3,958 % p. a. Die
angesiedelt
im Wirtschaftspark
haben. Seit dem
in einem Umfang von rund
130.000 m2 verkauft. Über 350 Arbeitsplätze wurden in Erftstadt geschaffen.
035
Die Stadt Erftstadt weist noch folgende weitere verfügbare Gewerbeflächen aus:
128.308 m2
•
Lechenich Wirtschaftspark
BP 140:
•
Lechenich Wirtschaftspark
BP 141 A:
•
Lechenich, Zunftstraße BP 125:
•
Friesheim, Niederberger Weg BP 80 A:
Inwieweit die vermehrten
Wachstumsrate
Ansiedlungen
47.411 m2
4.452 m2 sowie
24.987 m2
der letzten Zeit bereits zutreffend
in der
abgebildet sind, kann derzeit nicht abgeschätzt werden. Es ist aber
gut möglich, dass die tatsächliche Entwicklung besser verläuft, als es in der Wachstumsrate zum Ausdruck kommt.
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer:
Dir Fortschreibung erfolgt auf der Basis der Wachstumsrate
von 2,035 % p. a.
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer:
Die Fortschreibung erfolgt auf der Basis der Wachstumsrate
von 2,084 % p. a.
Vergnügungssteuer:
Die Wachstumsrate
beträgt zwar 3,144 % p. a. Vor dem Hintergrund einer möglichen
Steuererhöhung wurde die Wachstumsrate für die Folgejahre zugrunde gelegt.
Hundesteuer:
Die Wachstumsrate
standsaufnahme
beträgt zwar 2,031 % p. a. Aufgrund einer geplanten Hundebe-
wurde die Wachstumsrate
gelmäßig Bestandsaufnahmen
für die Folgejahre zugrunde gelegt. Re-
sind geplant.
Zweitwohnungssteuer:
Die Wachstumsrate
beträgt zwar 1,207 % p. a., aber eine Fortschreibung für die Jah-
re 2018 bis 2024 unterbleibt.
Eine Steigerung der Ansätze für die Jahre 2013 bis
2017 ist ebenfalls nicht vorgenommen worden.
Kompensationszahlung:
Die Fortschreibung erfolgt auf der Basis der Wachstumsrate
von 3,423 % p. a.
036
b. Fortschreibung
der Zuwendungen
und allgemeinen
Umlagen
Die Zuwendungen und allgemeinen Umlagen entwickeln sich insbesondere aufgrund
der prognostizierten
Entwicklung der Schlüsselzuweisungen
Plan 2018
Schlüsselzl.1'Neisungen
lJJw. l~. Zwecke \OITI Land
Förderung
~offene Ganztagsschulen"
lJ.r.N. "BetreuungspauschaJe
Z1J.N.
·Pädagog.
Kemzeit"
Übermittagsbetreuung"
"Geld oder Stelle"
Beitragsfreies Kita-Jahr
ZJJw. Ud. Zwecke \()f'l Gemeinden
lJJw. Lfd. Zwecke \Oll übe Bereich
Au1IOsung Sopo
lJJ.N.
AuftOsung
Schu-/Sportpauschale
Bundeszuschuss
"Frühe
Hilfen"
Summe
Plan 2019
Plan 2020
14.529.378
5.094.006
774.925
45.000
65.000
300.000
390.000
300
27.997
475.524
1.418.465
16.387
15.087.597
5.094.006
774.925
45.000
65.000
300.000
390.000
300
27.997
475.524
1.418.465
16.387
15.667.263
5.094.006
23.136.982
23.695.201
24.274.867
Plan 2021
774.925
45.000
65.000
300.000
390.000
300
27.997
475.524
1.416.465
16.387
positiv.
Plan 2022
16.269.199
5.094.006
774.925
45.000
65.000
300.000
390.000
300
27.997
475.524
1.416.465
16.387
16.894.262
5.094.006
774.925
45.000
65.000
300.000
390.000
300
27.997
475.524
1.416.465
24.876.803
25.501.866
16.387
Plan 2024
Plan 2023
17.543.339
5.094.006
774.925
45.000
65.000
300.000
390.000
300
27.997
475.524
1.418.465
16.387
18.217.354
5.094.006
774.925
45.000
65.000
300.000
390.000
300
27.997
475.524
1.418.465
16.387
26.150.943
26.824.958
Schlüsselzuweisungen:
Die Fortschreibung erfolgt auf der Basis der Wachstumsrate
von 3,842 % p. a.
Vor allem in Folge von strukturellen Veränderungen
im Gemeindefinanzierungsge-
setz 2011 und 2012 sind die Schlüsselzuweisungen
im Jahr 2012 auf einen Betrag
von rund 7,9 Mio. EUR zuzüglich einer einmaligen Abmilderungshilfe
in Höhe von
rund 1,1 Mio. EUR gesunken. Doch eine erhöhte Verbund masse sowie eine schlechtere fiktive Steuerkraft haben zu einer Erhöhung der Schlüsselzuweisungen
geführt.
Inwieweit die strukturellen Änderungen in den Gemeindefinanzierungsgesetzen
sowie 2012 Bestand haben wird, bleibt abzuwarten.
ausgelösten massiven Verteilungswirkungen
2011
Die durch die beiden Gesetze
zu Lasten des kreisangehörigen
Rau-
mes und zu Gunsten des kreisfreien Raumes veranlassen auch die Stadt Erftstadt,
rechtlich hiergegen vorzugehen.
Fachlich gestützt wird dieses Vorgehen durch ein Gutachten von Prof. Dr. Deubel,
welches auch Grundlage einer Verfassungsbeschwerde
gegen das Gemeindefinan-
zierungsgesetz 2011 ist.
Rund 80 NRW-Kommunen
vorwiegend des ländlichen Raums fühlen sich inzwischen
finanziell vom Land besonders benachteiligt
Gemeindefinanzierungsgesetz
und wollen deshalb auch gegen das
2012 vor dem Verfassungsgerichtshof
in Münster kla-
gen. Auch dieser Klage schließt sich die Stadt Erftstadt an. Der im Gemeindefinanzierungsgesetz
enthaltene
Soziallastenansatz
begünstigt
die Revierstädte;
insge-
U37
samt werden rund 300 Mio. EUR zu Lasten des ländlichen Raumes dorthin umverteilt.
Erträge aus der Auflösung der Sonderposten:
Die Erträge aus der Auflösung der Sonderposten werden - analog der Abschreibungen - unverändert fortgeschrieben.
ringen Investitionstätigkeit
im Kernhaushalt
100% durch die Allgemeine
die Abschreibungen
Es ist davon auszugehen, dass aufgrund der gedie investiven Maßnahmen
Investitionspauschale
nahezu zu
gedeckt werden können, so dass
fast komplett durch die Erträge aus der Auflösung der Sonder-
posten gedeckt werden können. Es handelt sich demnach für den Kernhaushalt um
ein "Null-Summen-Spiel".
c. Fortschreibung
Für die Fortschreibung
der übrigen Erträge
der übrigen Erträge waren keine Wachstumsraten
teln. Hier orientiert sich die Fortschreibung
zu ermit-
an der Entwicklung der Planjahre 2013
bis 2017, so dass keine Steigerungen der Erträge eingeplant werden. Erkenntnisse,
die ein Abweichen von dieser Vorgehensweise
rechtfertigen würden, liegen derzeit
nicht vor.
Plan 2018
Sonstige
Transfererträge
Öffentlich-rechtliche
Priwtrechtliche
Ertrage
leis lungsentgelte
leisluogsentgelte
aus Kcetenerstattunqr-umtage
sonstige
ordentliche
Summe
Erträge
1.520.950
9.078.198
64.560
1.247.624
2.699.778
Plan 2019
€
€
€
€
€
14.611.110 €
1.520.950 €
9.078.198 €
64.560€
1.247.624 €
2.699.778 €
14.611.110€
Plan 2020
1.520.950
9.078.198
64.560
1.247.624
2.699.778
Plan 2022
Plan 2021
€
€
€
€
€
14.61'.110€
1.520.950
9.078.198
64.560
1.247.624
2.699.778
14.611.110
€
€
€
€
€
1.520.950€
9.078.198 €
64.560€
1.247.624 €
2.699.778 €
e
14.61'.110€
Plan 2023
1.520.950
9.078.198
64.560
1.247.624
2.699.778
Plan
€
€
€
€
€
14.611.110 €
2024
1.520,950
9.078.198
64.560
1,247.624
2.699.778
e:
€
€
€
€
14.611.110 €
c) Aufwandsfortschreibung
Die Aufwandsfortschreibung
lässt Steigerungen erkennen, die insbesondere auf die
Entwicklung im Bereich der Transfer- sowie der Personalaufwendungen
zurückzufüh-
ren sind.
a. Personal- und Versorgungsaufwendungen
Im Bereich der Personal- und Versorgungsaufwendungen
des letzten Jahres des Orientierungsdatenzeitraumes
jährlich.
sind die Steigerungsraten
zu Grunde gelegt, d. h. 1%
C3ß
b. Transferaufwendungen
Plan 2016
Plan 2017
Plan 2018
Plan 2019
Plan 2020
Plan 2021
Plan 2022
Gewerbesleuerumlage
Finanzierungsbeleiligung Fonds Dt.
Kreisumlage
1.039.782
1.010074
20.696.530
1.072.556
1.041.912
21.534.946
1.106.363
1.074.753
22.407.327
1.141.236
1.108.629
23.315.048
1.177.208
1.143.573
24.259.541
1.214313
1.179.619
25.242.295
1.252.588
1.216.800
26264860
Summe
22.746.387 23.649.415 24.588.443 25.564.913 26.580.321 27.636.226 28.734.248
Die Transferaufwendungen
werden grundsätzlich
maßgeblich
bestimmt durch die
Kreisumlage sowie durch Leistungen im Rahmen der Jugendhilfe.
sind die Gewerbesteuerumlage,
die Finanzierungsbeteiligung
Einheit sowie auch die ÖPNV-Umlage
von Bedeutung.
Darüber hinaus
am Fonds Deutsche
Die Wachstumsrate
für die
Kreisumlage beträgt 3,037 % p. a.
Die Gewerbesteuerumlage
sowie die Finanzierungsbeteiligung
Einheit" sind abhängig vom Gewerbesteueraufkommen
am Fonds "Deutsche
sowie des örtlichen Hebesat-
zes der Gewerbesteuer.
Die übrigen Transferaufwendungen
sind unverändert fortgeschrieben worden.
c. Sachaufwendungen
Die Sachaufwendungen
belaufen sich in den Jahren der mittelfristigen
Planung auf
etwa 10,76 Mio. EUR. Dieser Wert wird somit auch für die Jahre 2018 bis 2024 fortgeschrieben.
rungswillen
Diese Unterschreitung
der Verwaltung
der Orientierungsdaten
zum Ausdruck
Sach- und Dienstleistungsaufwendungen
bringen.
soll den Konsolidie-
Erhöhungen
im Bereich der
sind zu vermeiden; auch inflationäre Stei-
gerungen sind durch Einsparungen an anderer Stelle auszugleichen.
d. Zinsaufwand
Völlig problematisch
prognostizieren.
bzw. unmöglich
Die Fortschreibung
ist es, das Zinsniveau
bis ins Jahr 2024 zu
basiert auf der Grundlage des angenommenen
Kreditvolumens bei den Krediten zur Liquiditätssicherung.
Grundlage ist der Ausweis
im Finanzplan bis zum Jahr 2017. Ab dem Jahr 2018 werden die Fehlbedarfe im
I
fortgeschriebenen
039
I
Ergebnisplan für die Ermittlung des Kreditvolumens
zugrunde ge-
legt. Es ist für die Planung mit einem deutlichen Anstieg des Zinsaufwandes gerechnet worden. So steigen die Ansätze für den Zinsaufwand von 550.000 EUR im Jahr
·2013 auf 2,5 Mio. EUR im Jahr 2024.
Derzeit gibt es aufgrund der nach wie vor andauernden
Staatsschuldenkrise
keinerlei Anhaltspunkte
in den nächsten Jahren,
für einen deutlichen
Zinsanstieg
aber dies kann sich - gerade aufgrund der Erfahrungen der vergangenen
zwar
Jahre -
auch sehr schnell wieder ändern.
Fazit:
Die aufgrund der Vorgaben des MIK NRW ermittelten Wachstumsraten
für die Stadt
Erftstadt führen nun dazu, dass am Ende des Jahres 2022 die "schwarze Null" erreicht werden kann. Laut Planung schließt das Jahr 2022 mit einem Überschuss in
Höhe von rund 320.000 EUR ab. Somit beinhaltet der vorliegende Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2013 / 2014 ein Haushaltssicherungskonzept,
grundsätzlich von der Aufsichtsbehörde
genehmigungsfähig
zelnen Haushaltssicherungskonzept-Maßnahmen
welches
ist. Hierbei sind die ein-
- mit Ausnahme
der pauschalen
Kürzungen im Bereich der Sach- und Dienstleistungsaufwendungen
sowie bei den
Sonstigen Aufwendungen
- noch gar nicht eingerechnet.
Insbesondere
eine mögli-
che Erhöhung des Hebesatzes der Gewerbesteuer würde zu einer Verstetigung der
Einnahmebasis führen und somit den Trend bestätigen.
Dieses Ergebnis darf aber keinesfalls darüber hinweg täuschen, dass die finanzielle
Lage der Stadt nach wie vor katastrophal ist. Gäbe es die Änderung des § 76 GO
NRW nicht, so würde sich die Stadt immer noch im sog. Nothaushaltsrecht
befinden.
Es kann somit keine finanzielle Gesundung diagnostiziert werden, sondern die Änderung des Haushaltsstatus
ist lediglich darauf zurückzuführen,
dass der Konsolidie-
rungszeitraum verlängert worden ist. Ob sich diese - nach den Vorgaben des Landes - hoch gerechneten Haushaltsansätze
in der Realität in der Tat auch so darstel-
len, kann nicht mit Sicherheit prognostiziert werden, so dass an einem nachhaltigen
Konsolidierungskurs
nicht gerüttelt werden kann.
040
· I
3. Auswirkungen
der Ergebnisentwicklung
(Eigenkapitalverzehr
und Liguidi-
tätskreditvolumenl
Der anhaltenden Defizitentwicklung
pekt des Haushaltsausgleichs
begegnet. Das Eigenkapital
in den Jahren 2018 - 2024 wird unter dem As-
durch weitere Inanspruchnahme
des Eigenkapitals
der Stadt Erftstadt wird dann noch in einem weiteren
Umfang vOQ ca. 5 Mio. EUR während des o. g. Zeitraumes in Anspruch genommen.
Eine bilanzielle Überschuldung
ist derzeit noch nicht absehbar; dennoch muss si-
chergestellt werden, dass möglichst rasch ein Haushaltsausgleich
realisiert werden
kann, um nicht weiterhin dauerhaft von der Substanz zu leben und den nachfolgenden Generationen eine deutlich schlechtere Eigenkapital-Basis
Das Volumen der Kredite zur Liquiditätssicherung
60 Mio. EUR belaufen.
zu hinterlassen.
würde sich im Jahr 2021 auf etwa
.
041
.1,
4. Weitere
Fortschreibung
des
Haushaltssicherungskonzeptes
(neue
Maß-
nahmen)
Die nach wie vor dramatische
Haushaltslage
strukturelle Haushaltsverbesserungen
duzierungen,
der Stadt Erftstadt erfordert weitere
durch Einnahmeerhöhungen
und Ausgabere-
um die Finanzen der Stadt nachhaltig und dauerhaft zu stabilisieren
und die finanzielle Leistungs- und Handlungsfähigkeit
der Stadt mittelfristig wieder zu
erlangen.
Im Verwaltungsvorstand
(..Haushaltssicherungskommission
U
politischen Beratungen sind daher weitere Maßnahmen
haltskonsolidierung
diskutiert
worden.
sprungs-Haushaltssicherungskonzept
•
im Hinblick auf eine Haussind - wie im Ur-
- die jeweiligen Sanierungspotenziale
dort, wo
Maßnahmen wurden noch
eingearbeitet. Die Vorschläge sollen zuvor
2013/2014
im Rahmen der Haushaltsplanberatungen
Ertragesrelevante
sowie im Rahmen der
Für diese Maßnahmen
es möglich war, quantifiziert worden. Die nachfolgenden
nicht in die Haushaltssatzung
)
mit der Politik diskutiert werden.
Sanierungspotentiale
Erhöhungen des Hebesatzes der Gewerbesteuer
Der Hebesatz der Gewerbesteuer
Skala - verglichen
in Erftstadt liegt inzwischen am unteren Ende der
mit den übrigen Rhein-Erft-Kreis-Kommunen.
Nur die beiden
Städte Pulheim sowie Brühl weisen einen geringeren Hebesatz aus; die übrigen zum
Teil einen deutlich höheren. Eine Erhöhung des Hebesatzes ist bislang nicht eingeplant worden. Hier gilt es in Abstimmung
auszuwählen.
mit der Politik den geeigneten Zeitpunkt
Eine Erhöhung um z. B. 20%-Punkte
ergäbe eine Mehreinnahme
in
Höhe von etwa 400.000 EUR.
•
Erhöhung der Vergnügungssteuer
Eine Erhöhung der Vergnügungssteuer
hätte zwei vorteilhafte Auswirkungen.
Zum
einen könnte damit erreicht werden, dass die Spielsucht eingedämmt wird und zum
anderen würde eine Erhöhung der Steuer bei gleich bleibenden "Spielern" zu einer
Erhöhung der Einnahmen führen.
042
Die Verwaltung wird im Rahmen der Haushaltsplanberatungen
den politischen Gre-
mien eine Vorlage präsentieren, die einen Vorschlag zu einer Erhöhung der Vergnügungssteuer
beinhaltet.
Konsolidierungseffekte
sind im vorliegenden
Entwurf noch
nicht eingerechnet.
•
Hundebestandsaufnahme
In Kerpen, Bedburg sowie Bergheim wurden in den vergangenen Jahren Hundezählungen durchgeführt.
Hierbei wurde auf eine durch die Stadt beauftragte Firma zu-
rückgegriffen.
Es kann aufgrund der Erfahrungswerte
anderer
ausgegangen
werden, dass bis zu 10% der im Stadtgebiet
angemeldet sind. Aus Gründen der Steuergerechtigkeit
haltskonsolidierung
Kommunen
davon
lebenden Hunde nicht
sowie aufgrund der Haus-
sollen die Tiere erfasst werden. Sollten bei der Bestandsaufnah-
me nicht gemeldete Hunde festgestellt werden, müssen die betroffenen Halter mit
einer rückwirkenden Steuerfestsetzung
rechnen. Zudem können ggf. Bußgelder gel-
tend gemacht werden. Es kann mit Netto-Mehreinnahmen
in Höhe von etwa 20.000
EUR (Hundesteuer + Bußgelder) gerechnet werden.
Im vorliegenden Entwurf sind bisher noch keine Mehreinnahmen eingeplant.
Aufwandsrelevante
•
Sanierungspotentiale
Pauschale Ansatzkürzungen
bei den .sach- und Dienstleistungsaufwendun-
gen" sowie bei den "Sonstigen Aufwendungen"
um jeweils 1,5% für die Jahre
2013 bis 2016
Die Fachämter sind im Rahmen ihrer Mittelanmeldungen
für den Doppelhaushalt
2013 / 2014 aufgefordert worden, bei den o. g. Aufwandsarten
Höhe von 1,5% bezogen auf den Vorjahresansatz
eine Einsparung in
umzusetzen. Ausnahmen hiervon
waren nur bei stichhaltigen Begründungen möglich. In aller Regel wurde die Vorgabe
von den Fachämtern umgesetzt. Es ergab sich ein Einsparpotential
EUR. Diese Maßnahme
von ca. 30.000
stößt inzwischen allerdings an ihre Grenze, da derartige
pauschale Kürzungen nun schon seit mehreren Jahren den Fachämtern abverlangt
werden.
"
•
043
Vorgaben für Standard reduzierungen beim Eigenbetrieb Straßen
In Analogie zum Eigenbetrieb
Straßen Standardreduzierungen
Immobilienwirtschaft
vorgenommen
sollen auch beim Eigenbetrieb
werden, um die jährlichen
Defizite
beim Eigenbetrieb zu reduzieren. Seitdem der Eigenbetrieb kein Eigenkapital mehr
aufweist (seit 2012), ist der Kernhaushalt verpflichtet, die Verluste des Eigenbetriebes auszugleichen.
Die Verluste des Eigenbetriebes
weisen ein Volumen in Höhe
von 2-3 Mio. EUR aus.
Die Verwaltung wird den politischen Gremien im Rahmen der Haushaltsplanberatungen eine Vorlage präsentieren,
die mögliche Standardreduzierungen
vorliegenden Haushaltssicherungskonzept
solidierungseffekte
•
beinhaltet. Im
wurden für den Entwurf noch keine Kon-
eingerechnet.
Reduzierungen
im Budget .Sicherheitserziehunq"
bei den Grundschulen bzw.
der Förderschule
Mit Abschaffung der Schülerlotsen wurde den 7 Grundschulen sowie der Förderschule als Ausgleich ein Budget gewährt, mit dessen Hilfe Maßnahmen finanziert werden
sollen, die im weitesten Sinne den Schülern den richtigen Umgang im Straßenverkehr vermitteln sollten. Hierzu wurde den Schulen ein Budget in Höhe von jeweils
5.000 EUR eingeräumt.
Als Haushaltssicherungskonzept-Maßnahme
schlägt die
Verwaltung nun vor, dieses Budget auf 3.000 EUR pro Schule zu reduzieren. Dies
hätte eine Einsparung in Höhe von 16.000 EUR zur Folge.
•
Schließung des Rathauses zwischen Weihnachten und Neujahr
Im Jahr 2012 wurde das Rathaus zwischen Weihnachten
und Neujahr geschlossen.
Dies hatte eine deutliche Reduzierung der Bewirtschaftungskosten
zur Folge. Daher
schlägt die Verwaltung vor, das Rathaus auch im Jahr 2013 wieder zwischen Weihnachten und Neujahr zu schließen. Dies wird derzeit auch im Personalrat diskutiert.
Somit würden erneut Bewirtschaftungskosten
in Höhe von rund 2.500 EUR einge-
spart. Vorgeschlagen werden die Tage 23.12., 27.12. sowie 30.12.2013.
044
Fazit
Die Stadt Erftstadt befindet sich seit dem Jahr 1994 in der Haushaltssicherung.
Ende der 90iger Jahre werden regelmäßig Haushaltssicherungskonzepte
Seit
aufgestellt.
Es kann somit nicht mehr davon ausgegangen werden, dass nach einer so langen
Zeit noch umfangreiche
Konsolidierungspotentiale
aufgedeckt
werden.
Langfristig
sind Einsparungen in erster Linie durch den Rückbau der Infrastruktur zu realisieren.
Dies ist jedoch ein länger andauernder
Prozess, der vor einiger Zeit in Erftstadt an-
gestoßen worden ist.
Daneben ist eine dauerhafte Konsolidierung
nur möglich, wenn sich Bund und Land
an den Kosten für bestimmte Aufgabenbereiche
stärker beteiligen. Zu nennen ist hier
insbesondere der Soziale Bereich, z. B. im Bereich der Behindertenhilfe
Jugendbereich, z. B. bei der Schülerbeförderung
Außerdem
bleibt zu hoffen,
sowie der
oder bei der Inklusion.
dass es zu keinem
nennenswerten
Wirtschaftsab-
schwung kommen wird, sondern dass die Konjunktur sowie die Beschäftigungssituation weiterhin robust bleiben.
Der strategische
demographischen
Konsolidierungsprozess,
Entwicklung,
sowie der Konzentration
entsprechenden
insbesondere
der Prozessoptimierung,
auf das Wesentliche
unter Berücksichtigung
der
der Standarddiskussionen
muss weiter fortgeführt werden. Die
Maßnahmen sind aufzuzeigen.
Die Beachtung der haushaltsrechtlichen
Grundsätze wie
•
Herstellung des Haushaltsausgleichs
•
Gebot der Generationengerechtigkeit
•
Sicherstellung der Liquidität
•
Vermeidung von Substanzverzehr
•
Verbot der Überschuldung sowie
•
Ausschöpfung aller Deckungsmöglichkeiten
ist weiterhin zu betreiben und bildet die Maßgabe sowohl für die Verwaltung als auch
für die Politik.
I,·
056
••
BESTIMMUNGEN
FUR
DIE
••
AUSFUHRUNG
DES NKF-HAUSHAL TES
P:\200\20 13\Haushaltsplan_2013
..20 14_Entwurf\Titel.docm
057
IHAUSHALTSVERMERKE
1.0 Grundsatz
der Gesamtdeckung
(§ 20 GemHVO)
Soweit nichts anderes bestimmt ist, dienen
1. die Erträge insgesamt zur Deckung der Aufwendungen,
2. die Einzahlungen für laufende Verwaltungstätigkeit insgesamt zur Deckung der Auszahlungen für laufende Verwaltungstätigkeit,
3. die Zahlungsüberschüsse aus laufender Verwaltungstätigkeit und die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit sowie die Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten insgesamt zur Deckung der Auszahlungen für die Investitionstätigkeit.
1.1. Budgetierung
von Teilplänen
(§ 21 Abs.1 GemHVO)
Zur flexiblen Mittelbewirtschaftung werden Erträge und Aufwendungen im Rahmen von .Deckungsermächtigungen"
auf der Basis von Teilplänen auf Produktgruppenebene, soweit organisatorische Überschneidungen vorliegen auch auf Produktebene(n) zusammengefasst.
Hierbei sind die Summe der Erträge I Einzahlungen und die Summe der Aufwendungen I Auszahlungen für die Haushaltsführung verbindlich.
Die Personalaufwendungen
(Sachkonten 501 bis 509) und die Versorgungsaufwendungen
(Sachkonten
511 bis 514) sind teilplanübergreifend
gegenseitig
deckungsfähig.
Die Planwerte zu den übrigen Personalaufwendungen sind auf der Basis des Gesamtergebnisplanes verbindlich.
Die Versicherungsaufwendungen
(Sachkonten 5441000,5032001
übergreifend gegenseitig deckungsfähig.
und 5241010) sind teilpIan-
Die dem Deckungskreis der Schulverwaltung (Produkte 030 211 010001 - 030 221 010 100)
zugeordneten Sachkonten 5211000 bis 5211400 (Unterhaltung Grundstücke u. baul. Anlagen),
5241000 bis 5241400 (Bew. von Grundstücken u. bau I. Anlagen), 5255003 (Netzwerkadministration) und 5412000 (bes. Aufwendungen für Beschäftigte) sowie das den Deckungskreisen der
einzelnen Schulen (Produkte 010211 010001 - 030 221 010001) zugeordnete Konto 5431000
sind jeweils teilplanübergreifend gegenseitig deckungsfähig.
Daneben sind die Konten 5241000 bis 5241400 der Produkte 030 211 010001 bis 030 221 010
100 teilplanübergreifend deckungsfähig mit den Konten 5241000 bis 5241400 des Produkts 080
424010.
Die gegenseitige Deckungsfähigkeit
unterliegt folgenden Einschränkungen:
a)
Ansätze für nicht zahlungswirksame Aufwendungen (z.B. Rückstellungen; bilanzielle Abschreibungen) können nicht zur Deckung von auszahlungswirksamen Aufwendungen eingesetzt werden.
b)
Haushaltsansätze für Leistungen ohne rechtliche Verpflichtung können nicht zu Lasten von
Ansätzen für Pflichtaufgaben erhöht werden.
c)
Bei den Produktgruppen, die kostenrechnende Einrichtungen abbilden, wird die gegenseitige Deckungsfähigkeit auf die Ansätze der Einrichtung beschränkt.
d)
Eine Inanspruchnahme von Haushaltsansätzen für investive Auszahlungen zugunsten von
Ansätzen für konsumtive Aufwendungen ist nicht zulässig.
e)
Transferaufwendungen sind innerhalb der Deckungsermächtigungen
Personal- und Sachaufwendungen gegenseitig deckungsfähig.
P:\200\2013\Hausbaltsplan
_ 2013 .. 2014_ Entwurf\HaushaItsvermerke
_ NKF. DOC
I-kreise nicht mit den
058
Aufwendungen und Erträge aus internen Leistungsverrechungen
stellen keine haushaltsrechtliche Ermächtigung dar und unterliegen zurzeit noch keinen Einschränkungen. Im Rahmen
eines sich im Aufbau befindlichen Produktcontrollings sollen die Plan-list-Abweichungen überwacht und analysiert werden.
Investive Auszahlungen
sind im Rahmen von .Deckunqserrnächtiqunqen"
auf der Basis von
Teilplänen auf Produktgruppenebene, soweit organisatorische Überschneidungen vorliegen
auch auf Produktebene(n), gegenseitig deckungsfähig.
Die investiven Sachkonten sind innerhalb eines Teilfinanzplanes
1.2. Zweckbindung
gegenseitig deckungsfähig.
(§ 21 Abs.2 GemHVO)
Mehrerträge I Mehreinzahlungen
sprechenden Mehraufwendungen
in den Produktgruppen bzw. Produkten berechtigen zu entI Mehrauszahlungen (Vermerk = "U: P xxx").
Bei einzelnen Erfolgskonten ist im Einzelfall die Deckungsfähigkeit durch den Vermerk ,,0 17" I
"Zweckbindung" unter Angabe der mit ihnen verbundenen Aufwandskonten gekennzeichnet.
Hier sind Mehrerträge I Mehreinnahmen zur Deckung notwendiger zusätzlicher Aufwendungen I
Ausgaben zweckgebunden (z.B. bei Versicherungsschäden).
Mindererträge I Mindereinnahmen führen hier zu einer Minderung der Aufwands- I Auszahlungsermächtigung.
Mehrerträge I Mehreinnahmen in den Produktgruppen 127 "Rettungsdienst" und 537 "Abfallwirtschaft" berechtigen zu entsprechenden Mehraufwendungen I Mehrausgaben.
Mehrerträge I Mehreinnahmen in den Produktgruppen 311 bis 351 -Soziale Leistungen- sowie
361 bis 367 -Kinder-. Jugend- und Familienhilfe- berechtigen zu Mehraufwendungen I Mehrausgaben in diesen Produktbereichen.
Sonstige nicht benötigte Mehreinnahmen
spruch genommen werden.
können zur Deckung gem. § 83 Abs. 1 GO in An-
1.3. Die Inanspruchnahme der Deckungsvermerke innerhalb der .Deckunqsermächtiqunqen" bedarf
der vorherigen Zustimmung der Budgetverantwortlichen, im Übrigen der des Kämmerers.
1.4 SPERRVERMERKE
1.4.1. Die Verfügung über die mit SV 1 gekennzeichneten Sachkonten bedarf mit Ausnahme der
durch Mehrerträge I Mehreinnahmen gemäß § 21 Abs. 2 GemHVO gedeckten Aufwendungen
I Ausgaben der vorherigen Zustimmung des Fachausschusses.
1.4.2. Über die mit SV 2 gekennzeichneten Sachkonten darf erst verfügt werden, wenn ein Bewilligungsbescheid über die entsprechende Landeszuwendung oder sonstige Zuschüsse schriftlich vorliegt und die Fördermittel abrufbar sind. - Die Freigabe erfolgt in den budgetierten Bereichen durch die BUdgetverantwortlichen, ansonsten durch den Allgemeinen Finanzdienst.
1.4.3. Die Verfügung über die mit SV 3 gekennzeichneten Sachkonten darf erst nach Bewilligung
öffentlicher Zuschüsse an den Träger der Maßnahme erfolgen. - Die Freigabe erfolgt durch
den Kämmerer.
1.4.4. Die Verfügung über die mit SV 4 gekennzeichneten
den Kämmerer.
P:\200\2013\Haushaltsplan
_ 2013 .. 2014_ Entwurf\HausbaJtsvennerke
_ NKF. DOC
Sachkonten erfolgt nach Freigabe durch