Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
104 kB
Datum
02.07.2013
Erstellt
15.06.13, 06:07
Aktualisiert
15.06.13, 06:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinsamer Antrag der Fraktio~
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CDU, SPD, FDP und Bündnis 90/Diej
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im Rat der Stadt Erftstadt ~
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Stadt Erftstadt
Herrn Beigeordneter
Volker Erner
Rathaus, Holzdamm 10
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3~~I~314~1~11§
2~312oA]
50374 Erftstadt
Erftstadt, 15.05.2013
Antrag
Gründung einer Energiegesellschaft
Sehr geehrter Herr Erner,
bitte leiten Sie den nachfolgenden Antrag den zuständigen Gremien des Rates zur Beratung
und Beschlussfassung
1. Die
Stadt
zu:
Erftstadt
umweltschonend
betrachtet
produzierter
die
dezentrale und verbrauchernahe
Erftstadt
kommunalen
Versorgung
mit
Energie als Teil der notwendigen
Unter den durch die Energiewende
die Stadt
sichere
veränderten
Daseinsvorsorge
selbst
und
Daseinsvorsorge.
Rahmenbedingungen
Energieproduktion
neben den etablierten
bezahlbarer
gewinnt die
an Bedeutung. Deshalb will sich
Energieproduzenten
unternehmerisch
im Rahmen
der
energiewirtschaftlich
betätigen.
2.
Die Stadt Erftstadt wird sich bei ihrer energiewirtschaftlichen
Maßstab der betriebswirtschaftlichen
städtischen
Energieunternehmens
orientieren.
aus dem Haushalt
strikt am
Eine Subvention
scheidet
ebenso
unrentable Betätigung zur Verfolgung politischer Zielsetzungen
Die Besetzung
von Stellen
Die Stadt
Beteiligung
in dem energiewirtschaftlichen
des
wie eine
unternehmerisch
ausschließlich
3.
Rentabilität
Betätigung
Unternehmen
aus.
erfolgt
unter fachlichen Gesichtspunkten.
Erftstadt
breiter
energiewirtschaftlichen
strebt
eine
breit
Bevölkerungs-
gestreute,
und
Betätigung der Stadt an.
sichere
und
niedrigschwellige
Unternehmenskreise
an
der
2
4.
Die Stadt Erftstadt gründet eine Energiegesellschaft
Erftstadt. Für das zu gründende
Unternehmen gelten folgende Eckpunkte:
4.1 Geschäftszweck
ist die Produktion
und der Verkauf von Strom aus erneuerbaren
Energien.
4.2 Das Geschäftsgebiet
4.3 Das Unternehmen
Unternehmen,
ist das Gebiet der Stadt Erftstadt.
kann sich an anderen Unternehmen
deren Geschäftsgebiet
beteiligen. Dies gilt auch für
sich nicht auf das Gebiet der Stadt Erftstadt
beschränkt.
4.4 Es wird ein Aufsichtsrat gebildet. Der Aufsichtsrat soll aus so vielen Mitgliedern
bestehen,
dass eine Vertretung
aller im Rat der Stadt
Erftstadt
vorhandenen
Fraktionen im Aufsichtsrat möglich ist.
4.5 Durch die Satzung der Gesellschaft
Erftstadt entsandten
Aufsichtsratsmitglieder
Verpflichtung zur Verschwiegenheit
4.6 Die Gesellschaft
ist sicher zu stellen, dass die von der Stadt
ermöglicht
gegenüber
der Stadt Erftstadt von der
entbunden sind.
ihre Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt
der
zwischen Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung
soll
Stadt Erftstadt.
4.7 Die Kompetenzverteilung
sicherstellen,
dass der Rat der Stadt Erftstadt
herausgehobener
der
Stadt
erforderlich,
über Beschlussgegenstände
Bedeutung Kraft seines Weisungsrechts
Erftstadt
in
der
gegenüber dem Vertreter
Gesellschafterversammlung
werden die Hauptsatzung
von
entscheidet.
und die Geschäftsordnung
Soweit
des Rates der
Stadt Erftstadt geändert.
4.8 Bei der Ausgestaltung
Corporate
der Satzung der Gesellschaft sind die Grundsätze des "Public
Governance
Abweichungen
Kodex
(PCGK)"
des
Bundes
zu
berücksichtigen.
sind deutlich zu machen.
4.9 Mit der Beratung
bei der Unternehmensgründung
wird das Unternehmen
Ebner,
Stolz, Mönning & Bachern beauftragt.
Die weitere Begründung erfolgt mündlich.
M~~
AlfredZerres
a.~
Berndlien
Dr.Ha Ld
Fraktionsvorsitzende
Adi Bitten