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Beschlussvorlage (13. Änderung der Abfallgebührensatzung in der Stadt Erftstadt (AGS) zum 01.07.2013; V 437/2012, V 53/2013, V 198/2013)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
86 kB
Datum
02.07.2013
Erstellt
30.05.13, 06:06
Aktualisiert
19.06.13, 06:08
Beschlussvorlage (13. Änderung der Abfallgebührensatzung in der Stadt Erftstadt (AGS) zum 01.07.2013;
V 437/2012, V 53/2013, V 198/2013) Beschlussvorlage (13. Änderung der Abfallgebührensatzung in der Stadt Erftstadt (AGS) zum 01.07.2013;
V 437/2012, V 53/2013, V 198/2013)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 248/2013 Az.: 270 Amt: - 270 BeschlAusf.: - -20-/-270- Datum: 24.05.2013 gez. Heil Amtsleiter RPA - 20 - BM / Dezernent Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Termin 11.06.2013 vorberatend Rat 02.07.2013 beschließend Betrifft: 18.06.2013 Datum Freigabe -100- Bemerkungen 13. Änderung der Abfallgebührensatzung in der Stadt Erftstadt (AGS) zum 01.07.2013; V 437/2012, V 53/2013, V 198/2013 Finanzielle Auswirkungen: Minimale Auswirkung auf den Gebührenhaushalt (ca. 0,1 % vom Gesamtvolumen) Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die 13. Änderung der Abfallgebührensatzung der Stadt Erftstadt (AGS) wird beschlossen. Begründung: Der Ausschuss für Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 14.02.2013 der Verwaltung den Prüfauftrag erteilt, die Annahme im VZEK um die weiteren Abfallfraktionen Hausmüll, Sperrmüll, Baumischabfälle und PPK (Papier, Pappe, Kartonagen) zu erweitern. Wenn der Beschluss zur Vertragsergänzung (V 198/2013) gefasst wird muss auch die Abfallgebührensatzung der Stadt Erftstadt um die o. g. Abfallfraktionen ergänzt werden. Die Gebühr für alle Kommunen (und deren Bürgerinnen) des Rhein-Erft-Kreises an der Kleinanlieferstation Haus Forst in Kerpen-Manheim beträgt zurzeit für Sperrmüll und Baumischabfall158,70 € pro Tonne bei einer Mindestgebühr von 5,00 € pro Anlieferung Für jede Anlieferung von Hausmüll, Sperrmüll und Baumischabfälle an der Annahmestelle für Grünabfälle in Erftstadt-Kierdorf (Tonstraße 1) ist seitens der Stadt Erftstadt eine Sondergebühr zu erheben. Die Gebührensätze werden auf jeweils 20 € / PKW-Kofferraumanlieferung (bis 0,5 cbm / max. 100 kg) festgesetzt und minimieren die Kosten für die Leistung der GrünabfallAnnahmestelle (Betrieb, Annahme und Transport) und der vom Rhein-Erft-Kreis erhobenen Deponiegebühr. Mit der vorgeschlagenen Gebühr der Stadt Erftstadt werden die Gebühren des Rhein-Erft-Kreises in KerpenManheim marginal überschritten. Die Annahme von PPK (Papier, Pappe, Kartonagen) erfolgt gebührenfrei. (Erner) -2-