Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
82 kB
Datum
02.07.2013
Erstellt
19.06.13, 06:08
Aktualisiert
19.06.13, 06:08
Stichworte
Inhalt der Datei
IV cu c SJtfA'J 41 tJj. 2043
BEKANN
MACHUN
der Stadt
Erftstadt
Nr.
13. Änderung der Satzung über die Erhebung von
Gebühren für die Abfallentsorgung der Stadt Erftstadt
(AGS) vom
.
Der Rat der Stadt Erftstadt hat aufgrund der §§ 7 bis 9 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NW.
S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 G des Gesetzes vom 9. April 2013 (GV. NW.
S. 194), der §§ 1,4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes
für das Land NordrheinWestfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV. NW. S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz
vom 13. Dezember 2011 (GV. NW. S. 687), und des § 21 der Satzung über die
Abfallentsorgung in der Stadt Erftstadt (AES) in der Fassung vom 27.12.2010 in seiner
Sitzung vom
folgende Satzung beschlossen:
Artikel I
§ 4 Gebührensätze
In Absatz 1, Ziffer 3 (Sonstige Sondergebühren)
wird folgender Punkt angehängt:
,,3.9 Sperrmüll, Baumischabfälle an der
Annahmestelle für Grünabfälle, PKW-Kofferraumanlieferung
20,00 €/Anlieferung"
Artikel 11
§ 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten:
Folgender Satz wird angefügt:
Die 13. Änderungssatzung tritt am 01.08.2013 in Kraft.
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass
eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) gemäß § 7 Abs. 6 GO NRW n. F. in Verbindung mit Artikel VII Abs. 4,
Abs. 5 Satz 3 des Gesetzes zur Änderung der Kommunalverfassung beim Zustandekommen der
Satzung nach Ablauf eines Jahres nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,
P:\270\720\Bekanntmachungen\
13.Änderung GebSatzung zum 01.08.20 13-Entwurf ohne Hausmüll.doc
a)
eine vorgeschriebene
nicht durchgeführt,
Genehmigung
fehlt oder ein vorgeschriebenes
b)
die Satzung ist nicht ordnungsgemäß
c)
der Bürgermeister
d)
der Form- oder Verfahrens mangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die
verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt
vorher beanstandet oder
.
(Erner)
P:\270\720\Bekanntmachungen\13
wurde
öffentlich bekannt gemacht worden,
hat den Ratsbeschluss
Erftstadt, den
Anzeigeverfahren
.Änderung GebSatzung zum 01.08.20 13-Entwurf ohne Hausmüll.doc