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Beschlussvorlage (Ergänzung des Vertrages über den Betrieb einer Annahmestelle für Grünabfälle für die Stadt Erftstadt; Erweiterung des Annahmeangebots für Abfälle von Erftstädter Bürger/innen V 53/2013)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
32 kB
Datum
02.07.2013
Erstellt
30.05.13, 06:06
Aktualisiert
20.06.13, 06:06
Beschlussvorlage (Ergänzung des Vertrages über den Betrieb einer Annahmestelle für Grünabfälle für die Stadt Erftstadt;
Erweiterung des Annahmeangebots für Abfälle von Erftstädter Bürger/innen
V 53/2013) Beschlussvorlage (Ergänzung des Vertrages über den Betrieb einer Annahmestelle für Grünabfälle für die Stadt Erftstadt;
Erweiterung des Annahmeangebots für Abfälle von Erftstädter Bürger/innen
V 53/2013)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 198/2013 Az.: 270 Amt: - 270 BeschlAusf.: - -20-/-270-/-61- Datum: 30.04.2013 gez. Heil Amtsleiter RPA - 20 - BM / Dezernent Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Termin 11.06.2013 vorberatend Rat 02.07.2013 beschließend Betrifft: 19.06.2013 Datum Freigabe -100- Bemerkungen Ergänzung des Vertrages über den Betrieb einer Annahmestelle für Grünabfälle für die Stadt Erftstadt; Erweiterung des Annahmeangebots für Abfälle von Erftstädter Bürger/innen V 53/2013 Finanzielle Auswirkungen: Minimale Auswirkung auf den Gebührenhaushalt (ca. 0,1 % vom Gesamtvolumen) Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Vertrag über den Betrieb einer Annahmestelle für Grünabfälle zwischen der Stadt Erftstadt und der Remondis GmbH Rheinland wird um die Annahme der Abfallfraktionen Haus- und Sperrmüll, Baumischabfälle und PPK (Papier, Pappe, Kartonagen) ergänzt. Diese Ergänzung beginnt mit dem 1. Tag des folgenden Monats nach Vertragsabschluss und endet mit Ablauf des Hauptvertrages. Begründung: Mit Inkrafttreten des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) am 1.Juni 2012 sind gewerbliche Sammlungen von gemischten Abfällen aus privaten Haushaltungen nach § 17 Abs. 2 unzulässig. Der Rhein-Erft-Kreis ist daher bestrebt, diese gewerblichen Sammlungen (Baumischabfälle, Sperrmüll, PPK) den gewerblich tätigen Entsorgungsunternehmen zu untersagen, da die betreffenden Abfälle dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (Rhein-Erft-Kreis bzw. Stadt Erftstadt) entzogen werden. Davon betroffen ist auch der Kleinanlieferplatz auf dem Gelände der Firma REMONDIS GmbH Rheinland, VZEK. Das VZEK wird zurzeit von den erftstädter Bürgern für die Anlieferung von Abfällen aus privaten Haushalten als ortsnahe Entsorgungsmöglichkeit genutzt, da die Stadt Erftstadt keinen eigenen Wertstoffhof betreibt. Den Bürgern soll jedoch die Möglichkeit gegeben werden, eine einheitliche Anlieferstelle für unterschiedliche Abfallfraktionen ortsnah zu nutzen. Es besteht bereits ein Vertrag zwischen der Firma REMONDIS und der Stadt Erftstadt, der die Überlassung der Grünanfälle an den Rhein-Erft-Kreis beinhaltet (Laufzeit bis 31.12. 2014 mit Verlängerungsoption um 1 Jahr). Eine Ergänzung um die genannten Abfallfraktionen führt zu einer minimalen Erhöhung der Deponiegebühren an den Rhein-Erft-Kreis (ca. 3.000 EUR kalkuliert). Nach § 25 Abs. 1 dieses Vertrages bedarf eine Ergänzung des Vertrages der Schriftform. Die Ergänzung umfasst die Erweiterung der Annahme von folgenden Abfallfraktionen: Haus- und Sperrmüll, Baumischabfälle und PPK (Papier, Pappe, Kartonagen). Die Ergänzung tritt mit dem 1. Tag des folgenden Monats nach Vertragsabschluss in Kraft und endet mit Ablauf des Hauptvertrages (mit Kündigung am 31.12.2014, ohne Kündigung am 31.12.2015). Die Abrechnungsgrundlagen des Vertrages bleiben unverändert. Wenn die Vertragsergänzung aus vergaberechtlichen Gründen durch einen Dritten angegriffen werden sollte ist die Vertragsergänzung unwirksam und der Vertrag wird in der alten (unveränderten Form) fortgeführt. Die Annahmemöglichkeit weiterer Abfallfraktionen (z.B. Altmetalle / Schrott, Bauschutt) über die Stadt Erftstadt ist nicht erforderlich, da hier keine Überlassungspflicht gegenüber dem Rhein-ErftKreis besteht. (Erner) -2-