Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
32 kB
Datum
02.07.2013
Erstellt
30.05.13, 06:06
Aktualisiert
20.06.13, 06:06
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 198/2013
Az.: 270
Amt: - 270 BeschlAusf.: - -20-/-270-/-61- Datum: 30.04.2013
gez. Heil
Amtsleiter
RPA
- 20 -
BM / Dezernent
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Termin
11.06.2013
vorberatend
Rat
02.07.2013
beschließend
Betrifft:
19.06.2013
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
Ergänzung des Vertrages über den Betrieb einer Annahmestelle für Grünabfälle für
die Stadt Erftstadt;
Erweiterung des Annahmeangebots für Abfälle von Erftstädter Bürger/innen
V 53/2013
Finanzielle Auswirkungen:
Minimale Auswirkung auf den Gebührenhaushalt (ca. 0,1 % vom Gesamtvolumen)
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Vertrag über den Betrieb einer Annahmestelle für Grünabfälle zwischen der Stadt Erftstadt
und der Remondis GmbH Rheinland wird um die Annahme der Abfallfraktionen Haus- und
Sperrmüll, Baumischabfälle und PPK (Papier, Pappe, Kartonagen) ergänzt. Diese Ergänzung
beginnt mit dem 1. Tag des folgenden Monats nach Vertragsabschluss und endet mit Ablauf des
Hauptvertrages.
Begründung:
Mit Inkrafttreten des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) am 1.Juni 2012 sind gewerbliche
Sammlungen von gemischten Abfällen aus privaten Haushaltungen nach § 17 Abs. 2 unzulässig.
Der Rhein-Erft-Kreis ist daher bestrebt, diese gewerblichen Sammlungen (Baumischabfälle,
Sperrmüll, PPK) den gewerblich tätigen Entsorgungsunternehmen zu untersagen, da die
betreffenden Abfälle dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (Rhein-Erft-Kreis bzw. Stadt
Erftstadt) entzogen werden.
Davon betroffen ist auch der Kleinanlieferplatz auf dem Gelände der Firma REMONDIS GmbH
Rheinland, VZEK. Das VZEK wird zurzeit von den erftstädter Bürgern für die Anlieferung von
Abfällen aus privaten Haushalten als ortsnahe Entsorgungsmöglichkeit genutzt, da die Stadt
Erftstadt keinen eigenen Wertstoffhof betreibt.
Den Bürgern soll jedoch die Möglichkeit gegeben werden, eine einheitliche Anlieferstelle für
unterschiedliche Abfallfraktionen ortsnah zu nutzen.
Es besteht bereits ein Vertrag zwischen der Firma REMONDIS und der Stadt Erftstadt, der die
Überlassung der Grünanfälle an den Rhein-Erft-Kreis beinhaltet (Laufzeit bis 31.12. 2014 mit
Verlängerungsoption um 1 Jahr). Eine Ergänzung um die genannten Abfallfraktionen führt zu einer
minimalen Erhöhung der Deponiegebühren an den Rhein-Erft-Kreis (ca. 3.000 EUR kalkuliert).
Nach § 25 Abs. 1 dieses Vertrages bedarf eine Ergänzung des Vertrages der Schriftform. Die
Ergänzung umfasst die Erweiterung der Annahme von folgenden Abfallfraktionen: Haus- und
Sperrmüll, Baumischabfälle und PPK (Papier, Pappe, Kartonagen). Die Ergänzung tritt mit dem
1. Tag des folgenden Monats nach Vertragsabschluss in Kraft und endet mit Ablauf des
Hauptvertrages (mit Kündigung am 31.12.2014, ohne Kündigung am 31.12.2015). Die
Abrechnungsgrundlagen des Vertrages bleiben unverändert. Wenn die Vertragsergänzung aus
vergaberechtlichen Gründen durch einen Dritten angegriffen werden sollte ist die
Vertragsergänzung unwirksam und der Vertrag wird in der alten (unveränderten Form) fortgeführt.
Die Annahmemöglichkeit weiterer Abfallfraktionen (z.B. Altmetalle / Schrott, Bauschutt) über die
Stadt Erftstadt ist nicht erforderlich, da hier keine Überlassungspflicht gegenüber dem Rhein-ErftKreis besteht.
(Erner)
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