Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
203 kB
Datum
02.07.2013
Erstellt
20.06.13, 15:06
Aktualisiert
20.06.13, 15:06
Stichworte
Inhalt der Datei
.
Stadtverwaltung Postfach 2565 50359 Erftstadt
Stadtverwaltung Holzdamm 10 50374 Erftstadt
Herrn StV
Bernd Bohlen
Lambertusstraße 69
50374 Erftstadt
.
nachrichtlich
allen Stadtverordneten
Dienststelle
Telefax 02235/409-505
Ansprechpartner/-in
Telefon-Durchwahl
Eigenbetrieb Straßen
Holzdamm 10
Herr Böcking
0 22 35 / 409-409
Mein Zeichen
Ihr Zeichen
gez. Böcking
22.04.2013
Amtsleiter
Datum Freigabe -100-
Ihre Anfrage vom 09.04.2013
Rat
Betrifft:
Datum
08.04.2013
gez. Erner, 1.
Beigeordneter
BM / Dezernent
F 168/2013
02.07.2013
Anfrage bzgl. Zufahrt und Beschilderung am Lidl-Parkplatz in Liblar
Sehr geehrter Herr Bohlen,
Ihre Anfrage kann ich wie folgt beantworten:
Zu Punkt 1)
1.1)
Die Fußgängerüberwege wurden nach der aktuellen Richtlinie zur Anlage von
Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) angelegt und entsprechen somit den Anforderungen
an die Verkehrssicherheit. Jegliche Anhebung des Fahrbahnniveaus ist aufgrund der damit
verbundenen Behinderung der Rettungsfahrzeuge seit Jahren im ganzen Stadtgebiet nicht
mehr statthaft. Auf eine Pflasterung der Überwege wurde wegen entsprechender
Belastungen der Straße durch den Anlieferverkehr von LIDL bewusst verzichtet.
1.2)
Die Firma LIDL hat eine Straßenbreite von 8,00 m als Grundvoraussetzung zur
Standortwahl vorgegeben. Aufgrund der beidseitig senkrecht ausparkenden Fahrzeuge
halte ich diese Breite für durchaus gerechtfertigt. Mit der Vorlage V 317/ 2012 habe ich den
städtischen Gremien die Planung zum Umbau der Zufahrt des Lidl Parkplatzes zur
Beratung und Beschluss vorgelegt (BA Str. vom 11.09.2012, TOP 14). Der Ausschuss hat
dem Entwurf mit 10 Ja-Stimmen und 4 Stimmenthaltungen zugestimmt.
1.3)
Die Planung der Zufahrt wurde durch das Büro Franz Fischer, Erftstadt erstellt.
1.4)
Die endgültigen Ausbaukosten der Zufahrt können derzeit aufgrund noch fehlender
Schlussrechnungen nicht exakt angegeben werden, ich rechne jedoch mit Gesamtkosten
in Höhe von ca. 140.000,- €. Bis auf einen Kostenanteil zur Fahrbahnsanierung von ca.
9.300,- € werden alle anfallenden Kosten von der GbR, die Eigentümerin der Objekte
Holzdamm 3 und 6, ist, im folgenden Investor genannt, getragen. Diesen Betrag werde ich
mit einem Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 5 % der Bausumme (ca. 7.000,00 €)
verrechnen.
Zu Punkt 2)
2.1) Der überwiegende Teil des Parkplatzes befindet sich auf Grundstücken, die im Eigentum
der Stadt Erftstadt stehen. Eine kleinere Teilfläche steht im Eigentum des Investors.
2.2) Der Parkplatz wurde durch den Investor, in Abstimmung mit dem Mieter LIDL und mit der
Stadt Erftstadt, geplant. Die Planung wurde auch als Festsetzung in für den betreffenden
Bereich geltenden Bebauungsplan übernommen.
2.3) Die Planung und der Bau des Parkplatzes wurde zu 100 % durch den Investor finanziert.
2.4) Der Bebauungsplan setzt fest, an welcher Stelle ein Parkplatz gebaut werden kann. Er
enthält keinerlei Regelungen, ob der Parkplatz für die Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt
werden muss oder ob die Nutzung für Nutzer einzelner Immobilien eingeschränkt werden
kann. Eine Ansiedlung von Geschäften im ErftstadtCenter ist nur möglich, wenn den
Nutzern der Läden Parkplätze zur Verfügung gestellt werden. Daher müssen diese
bewirtschaftet werden.
2.5) Der Rat der Stadt Erftstadt hat in seiner Sitzung am 14.12.2010 der Überlassung der
städtischen Flächen zur Anlegung eines Parkplatzes an den Investor zugestimmt. In der
betreffenden Vorlage V 590/2010 wurde auch ausgeführt, dass diese Stellplätze für den
anzusiedelnden Lebensmitteldiscounter errichtet werden.
In Vertretung
(Erner)
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