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Anfrage (Anfrage bzgl. Zufahrt und Beschilderung am Lidl-Parkplatz in Liblar)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
203 kB
Datum
02.07.2013
Erstellt
20.06.13, 15:06
Aktualisiert
20.06.13, 15:06
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. Stadtverwaltung  Postfach 2565  50359 Erftstadt Stadtverwaltung  Holzdamm 10  50374 Erftstadt Herrn StV Bernd Bohlen Lambertusstraße 69 50374 Erftstadt . nachrichtlich allen Stadtverordneten Dienststelle Telefax 02235/409-505 Ansprechpartner/-in Telefon-Durchwahl Eigenbetrieb Straßen Holzdamm 10 Herr Böcking 0 22 35 / 409-409 Mein Zeichen Ihr Zeichen gez. Böcking 22.04.2013 Amtsleiter Datum Freigabe -100- Ihre Anfrage vom 09.04.2013 Rat Betrifft: Datum 08.04.2013 gez. Erner, 1. Beigeordneter BM / Dezernent F 168/2013 02.07.2013 Anfrage bzgl. Zufahrt und Beschilderung am Lidl-Parkplatz in Liblar Sehr geehrter Herr Bohlen, Ihre Anfrage kann ich wie folgt beantworten: Zu Punkt 1) 1.1) Die Fußgängerüberwege wurden nach der aktuellen Richtlinie zur Anlage von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) angelegt und entsprechen somit den Anforderungen an die Verkehrssicherheit. Jegliche Anhebung des Fahrbahnniveaus ist aufgrund der damit verbundenen Behinderung der Rettungsfahrzeuge seit Jahren im ganzen Stadtgebiet nicht mehr statthaft. Auf eine Pflasterung der Überwege wurde wegen entsprechender Belastungen der Straße durch den Anlieferverkehr von LIDL bewusst verzichtet. 1.2) Die Firma LIDL hat eine Straßenbreite von 8,00 m als Grundvoraussetzung zur Standortwahl vorgegeben. Aufgrund der beidseitig senkrecht ausparkenden Fahrzeuge halte ich diese Breite für durchaus gerechtfertigt. Mit der Vorlage V 317/ 2012 habe ich den städtischen Gremien die Planung zum Umbau der Zufahrt des Lidl Parkplatzes zur Beratung und Beschluss vorgelegt (BA Str. vom 11.09.2012, TOP 14). Der Ausschuss hat dem Entwurf mit 10 Ja-Stimmen und 4 Stimmenthaltungen zugestimmt. 1.3) Die Planung der Zufahrt wurde durch das Büro Franz Fischer, Erftstadt erstellt. 1.4) Die endgültigen Ausbaukosten der Zufahrt können derzeit aufgrund noch fehlender Schlussrechnungen nicht exakt angegeben werden, ich rechne jedoch mit Gesamtkosten in Höhe von ca. 140.000,- €. Bis auf einen Kostenanteil zur Fahrbahnsanierung von ca. 9.300,- € werden alle anfallenden Kosten von der GbR, die Eigentümerin der Objekte Holzdamm 3 und 6, ist, im folgenden Investor genannt, getragen. Diesen Betrag werde ich mit einem Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 5 % der Bausumme (ca. 7.000,00 €) verrechnen. Zu Punkt 2) 2.1) Der überwiegende Teil des Parkplatzes befindet sich auf Grundstücken, die im Eigentum der Stadt Erftstadt stehen. Eine kleinere Teilfläche steht im Eigentum des Investors. 2.2) Der Parkplatz wurde durch den Investor, in Abstimmung mit dem Mieter LIDL und mit der Stadt Erftstadt, geplant. Die Planung wurde auch als Festsetzung in für den betreffenden Bereich geltenden Bebauungsplan übernommen. 2.3) Die Planung und der Bau des Parkplatzes wurde zu 100 % durch den Investor finanziert. 2.4) Der Bebauungsplan setzt fest, an welcher Stelle ein Parkplatz gebaut werden kann. Er enthält keinerlei Regelungen, ob der Parkplatz für die Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden muss oder ob die Nutzung für Nutzer einzelner Immobilien eingeschränkt werden kann. Eine Ansiedlung von Geschäften im ErftstadtCenter ist nur möglich, wenn den Nutzern der Läden Parkplätze zur Verfügung gestellt werden. Daher müssen diese bewirtschaftet werden. 2.5) Der Rat der Stadt Erftstadt hat in seiner Sitzung am 14.12.2010 der Überlassung der städtischen Flächen zur Anlegung eines Parkplatzes an den Investor zugestimmt. In der betreffenden Vorlage V 590/2010 wurde auch ausgeführt, dass diese Stellplätze für den anzusiedelnden Lebensmitteldiscounter errichtet werden. In Vertretung (Erner) -2-