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Anfrage (Anfrage bzgl. 110-kV-Hochspannungsfreileitung Kierdorf - Euskirchen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
278 kB
Datum
02.07.2013
Erstellt
20.06.13, 15:06
Aktualisiert
20.06.13, 15:06
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. Stadtverwaltung  Postfach 2565  50359 Erftstadt Stadtverwaltung  Holzdamm 10  50374 Erftstadt Herrn StV Martin Krupp Bonner Ring 112a 50374 Erftstadt . nachrichtlich allen Stadtverordneten Dienststelle Telefax 02235/409-505 Ansprechpartner/-in Telefon-Durchwahl Planungsamt Holzdamm 10 Herr Wirtz 0 22 35 / 409-324 Mein Zeichen Ihr Zeichen gez. Wirtz 08.04.2013 Amtsleiter Datum Freigabe -100- Ihre Anfrage vom 13.03.2013 Rat Betrifft: Datum 13.03.2013 BM / Dezernent F 125/2013 02.07.2013 Anfrage bzgl. 110-kV-Hochspannungsfreileitung Kierdorf - Euskirchen Sehr geehrter Herr Krupp, Ihre Fragen beantworte ich wie folgt: Zu 1.: Die Planungen des RWE zur Erneuerung der im Jahr 1925 errichteten 110-kVHochspannungsfreileitung sind der Stadt bereits seit Anfang der 1970er Jahre bekannt. In den Bauleitplanverfahren (Flächennutzungsplan und Bebauungspläne) der Stadt sind diese Planungsabsichten des RWE durch entsprechende Darstellungen und Festsetzungen berücksichtigt worden; dies betrifft auch den seit 1975 rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 77, E.-Lechenich, Am Burgfeld. Aktuell beabsichtigt nunmehr das RWE Westfalen-Weser-Ems Netzservice GmbH, Dortmund, die Erneuerung der auf Grund ihres Alters für einen langfristigen Betrieb nicht mehr geeignete 110-kV-Hochspannungsfreileitung Kierdorf – Euskirchen über die gesamte Trassenlänge von ca. 21 km. Die Erneuerung ist aus Sicht von RWE erforderlich, um auch in Zukunft eine ausreichende und sichere Stromversorgung aus dem 110-kV-Verteilnetz in den Gebieten entlang der Freileitung gewährleisten zu können. Darüber hinaus dient der Erhalt der Freileitungsverbindung dem überregionalen Stromtransport, der zunehmend auch für die Verteilung des regional erzeugten Stroms aus regenerativen Energien von Bedeutung ist. Zu 2.: Der genaue Trassenverlauf der Freileitung sowie die Standorte der Maste liegen noch nicht fest. Nach bisheriger Aussage des RWE soll die Freileitung, soweit sie entlang von bebauten Bereichen verläuft, jedoch in derselben Achse wie die bestehende Leitung verlaufen. Zu 3.: Wertminderungstatbestände liegen bisher nicht vor bzw. sind z. Zt. nicht absehbar. Zu 4.: Für die geplante Erneuerung der 110-kV-Freitung ist gemäß § 43 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) ein Planfeststellungsverfahren erforderlich. Die RWE beabsichtigt, im Jahr 2014 das Planfeststellungsverfahren bei der zuständigen Bezirksregierung Köln zu beantragen. Die Stadt Erftstadt hat im Planfeststellungsverfahren während der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung (Anhörungsverfahren) Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme, über die die Anhörungsbehörde im anschließenden Erörterungsverfahren entscheidet. In Vertretung (Erner) -2-