Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
278 kB
Datum
02.07.2013
Erstellt
20.06.13, 15:06
Aktualisiert
20.06.13, 15:06
Stichworte
Inhalt der Datei
.
Stadtverwaltung Postfach 2565 50359 Erftstadt
Stadtverwaltung Holzdamm 10 50374 Erftstadt
Herrn StV
Martin Krupp
Bonner Ring 112a
50374 Erftstadt
.
nachrichtlich
allen Stadtverordneten
Dienststelle
Telefax 02235/409-505
Ansprechpartner/-in
Telefon-Durchwahl
Planungsamt
Holzdamm 10
Herr Wirtz
0 22 35 / 409-324
Mein Zeichen
Ihr Zeichen
gez. Wirtz
08.04.2013
Amtsleiter
Datum Freigabe -100-
Ihre Anfrage vom 13.03.2013
Rat
Betrifft:
Datum
13.03.2013
BM / Dezernent
F 125/2013
02.07.2013
Anfrage bzgl. 110-kV-Hochspannungsfreileitung Kierdorf - Euskirchen
Sehr geehrter Herr Krupp,
Ihre Fragen beantworte ich wie folgt:
Zu 1.:
Die Planungen des RWE zur Erneuerung der im Jahr 1925 errichteten 110-kVHochspannungsfreileitung sind der Stadt bereits seit Anfang der 1970er Jahre bekannt.
In den Bauleitplanverfahren (Flächennutzungsplan und Bebauungspläne) der Stadt sind
diese Planungsabsichten des RWE durch entsprechende Darstellungen und
Festsetzungen berücksichtigt worden; dies betrifft auch den seit 1975 rechtskräftigen
Bebauungsplan Nr. 77, E.-Lechenich, Am Burgfeld.
Aktuell beabsichtigt nunmehr das RWE Westfalen-Weser-Ems Netzservice GmbH,
Dortmund, die Erneuerung der auf Grund ihres Alters für einen langfristigen Betrieb nicht
mehr geeignete 110-kV-Hochspannungsfreileitung Kierdorf – Euskirchen über die
gesamte Trassenlänge von ca. 21 km.
Die Erneuerung ist aus Sicht von RWE erforderlich, um auch in Zukunft eine
ausreichende und sichere Stromversorgung aus dem 110-kV-Verteilnetz in den Gebieten
entlang der Freileitung gewährleisten zu können. Darüber hinaus dient der Erhalt der
Freileitungsverbindung dem überregionalen Stromtransport, der zunehmend auch für die
Verteilung des regional erzeugten Stroms aus regenerativen Energien von Bedeutung ist.
Zu 2.:
Der genaue Trassenverlauf der Freileitung sowie die Standorte der Maste liegen noch
nicht fest. Nach bisheriger Aussage des RWE soll die Freileitung, soweit sie entlang von
bebauten Bereichen verläuft, jedoch in derselben Achse wie die bestehende Leitung
verlaufen.
Zu 3.:
Wertminderungstatbestände liegen bisher nicht vor bzw. sind z. Zt. nicht absehbar.
Zu 4.:
Für die geplante Erneuerung der 110-kV-Freitung ist gemäß § 43 EnWG
(Energiewirtschaftsgesetz) ein Planfeststellungsverfahren erforderlich. Die RWE
beabsichtigt, im Jahr 2014 das Planfeststellungsverfahren bei der zuständigen
Bezirksregierung
Köln
zu
beantragen.
Die
Stadt
Erftstadt
hat
im
Planfeststellungsverfahren während der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung
(Anhörungsverfahren) Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme, über die die
Anhörungsbehörde im anschließenden Erörterungsverfahren entscheidet.
In Vertretung
(Erner)
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