Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
30 kB
Datum
02.07.2013
Erstellt
20.06.13, 15:06
Aktualisiert
20.06.13, 15:06
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 292/2013
Az.: -51-Bt.
Amt: - 51 BeschlAusf.: - -51- Datum: 10.06.2013
gez. Brost
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Rat
Betrifft:
- 20 -
Termin
02.07.2013
gez. Erner,
Bürgermeister
BM / Dezernent
12.06.2013
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
beschließend
Resolution zum Erhalt der Stellen "Schulsozialarbeit" im Rahmen des Bildungs- und
Teilhabepakets
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Erftstadt fordert die Bundesregierung auf, die Schulsozialarbeit, die im Rahmen
des Bildungs- und Teilhabepakets beschlossen wurde, auch über das Jahr 2013 hinaus zu
finanzieren. Diese Schulsozialarbeiterstellen sind unverzichtbar, um die Bildungs- und
Teilhabechancen von Kindern aus ärmeren Familien zu verbessern.
Begründung:
Nach dem Vierten Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung vom März
2013 soll das Bildungs- und Teilhabepaket einen wichtigen Beitrag dazu leisten,
dass Kinder aus ärmeren Familien bessere Bildungs- und Teilhabechancen haben. Kinder und
Jugendliche im Leistungsbezug der Grundsicherung für Arbeitsuchende, Wohngeldkinder und
Kinder, für die ein Zuschuss zum Kindergeld gezahlt wird, verfügen seit dem 01. Januar 2011 über
Rechtsansprüche auf Bildungs- und Teilhabeleistungen. Damit diese Rechtsansprüche auch
verwirklicht werden können und die Leistungen bei den Betroffenen ankommen, finanziert der
Bund seit dem Jahr 2011 die Beschäftigung von Schulsozialarbeiter/innen, die als
Ansprechpartner/innen für die Kinder und ihre Familien dienen. Ihre Tätigkeit ist ein wesentlicher
Garant für die erfolgreiche, breit angelegte soziale Teilhabe der jungen Menschen sowie die
Realisierung von Förderangeboten unterschiedlichster Art und damit die Sicherstellung des
soziokulturellen Existenzminimums der Kinder und Jugendlichen.
Die Förderung dieser Stellen über Bundesmittel ist bis zum 31.12.2013 begrenzt.
Die Stadt Erftstadt beschäftigt 3 Schulsozialarbeiterinnen aus diesem Programm. Deren
Arbeitsvertrag läuft am 31.12.2013 aus. Er kann über einen Zeitraum von wenigen Monaten
verlängert werden, da unverbrauchte Bundesmittel aus 2013 nach 2014 übertragen werden
können. Das ändert aber nichts am grundsätzlichen Ende einer Beschäftigung, da die Stadt
Erftstadt nicht in der Lage ist, diese drei Stellen aus eigenen Mitteln zu finanzieren.
Der Schulausschuss hat die Verwaltung am 30.04.2013 beauftragt, für den nächsten Rat eine
Resolution vorzubereiten.
Zwischenzeitlich hat der Bundesrat in seiner Sitzung am 3. Mai 2013 beschlossen, einen
diesbezüglichen Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag einzubringen. Es wurde eine
besondere Eilbedürftigkeit festgestellt, so dass die Bundesregierung in einer Frist von drei
Wochen den Entwurf zur Gesetzesänderung an den Deutschen Bundestag weiterleiten muss.
Die Verwaltung hat mit heutigem Datum noch keine Kenntnis über den derzeitigen
Beratungsstand.
(Erner)
-2-