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Beschlussvorlage (Resolution zum Erhalt der Stellen "Schulsozialarbeit" im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
30 kB
Datum
02.07.2013
Erstellt
20.06.13, 15:06
Aktualisiert
20.06.13, 15:06
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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 292/2013 Az.: -51-Bt. Amt: - 51 BeschlAusf.: - -51- Datum: 10.06.2013 gez. Brost Amtsleiter RPA Beratungsfolge Rat Betrifft: - 20 - Termin 02.07.2013 gez. Erner, Bürgermeister BM / Dezernent 12.06.2013 Datum Freigabe -100- Bemerkungen beschließend Resolution zum Erhalt der Stellen "Schulsozialarbeit" im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets Finanzielle Auswirkungen: keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Rat der Stadt Erftstadt fordert die Bundesregierung auf, die Schulsozialarbeit, die im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets beschlossen wurde, auch über das Jahr 2013 hinaus zu finanzieren. Diese Schulsozialarbeiterstellen sind unverzichtbar, um die Bildungs- und Teilhabechancen von Kindern aus ärmeren Familien zu verbessern. Begründung: Nach dem Vierten Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung vom März 2013 soll das Bildungs- und Teilhabepaket einen wichtigen Beitrag dazu leisten, dass Kinder aus ärmeren Familien bessere Bildungs- und Teilhabechancen haben. Kinder und Jugendliche im Leistungsbezug der Grundsicherung für Arbeitsuchende, Wohngeldkinder und Kinder, für die ein Zuschuss zum Kindergeld gezahlt wird, verfügen seit dem 01. Januar 2011 über Rechtsansprüche auf Bildungs- und Teilhabeleistungen. Damit diese Rechtsansprüche auch verwirklicht werden können und die Leistungen bei den Betroffenen ankommen, finanziert der Bund seit dem Jahr 2011 die Beschäftigung von Schulsozialarbeiter/innen, die als Ansprechpartner/innen für die Kinder und ihre Familien dienen. Ihre Tätigkeit ist ein wesentlicher Garant für die erfolgreiche, breit angelegte soziale Teilhabe der jungen Menschen sowie die Realisierung von Förderangeboten unterschiedlichster Art und damit die Sicherstellung des soziokulturellen Existenzminimums der Kinder und Jugendlichen. Die Förderung dieser Stellen über Bundesmittel ist bis zum 31.12.2013 begrenzt. Die Stadt Erftstadt beschäftigt 3 Schulsozialarbeiterinnen aus diesem Programm. Deren Arbeitsvertrag läuft am 31.12.2013 aus. Er kann über einen Zeitraum von wenigen Monaten verlängert werden, da unverbrauchte Bundesmittel aus 2013 nach 2014 übertragen werden können. Das ändert aber nichts am grundsätzlichen Ende einer Beschäftigung, da die Stadt Erftstadt nicht in der Lage ist, diese drei Stellen aus eigenen Mitteln zu finanzieren. Der Schulausschuss hat die Verwaltung am 30.04.2013 beauftragt, für den nächsten Rat eine Resolution vorzubereiten. Zwischenzeitlich hat der Bundesrat in seiner Sitzung am 3. Mai 2013 beschlossen, einen diesbezüglichen Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag einzubringen. Es wurde eine besondere Eilbedürftigkeit festgestellt, so dass die Bundesregierung in einer Frist von drei Wochen den Entwurf zur Gesetzesänderung an den Deutschen Bundestag weiterleiten muss. Die Verwaltung hat mit heutigem Datum noch keine Kenntnis über den derzeitigen Beratungsstand. (Erner) -2-