Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
97 kB
Datum
02.07.2013
Erstellt
31.01.13, 15:08
Aktualisiert
26.06.13, 06:06
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 41/2013
Az.: 61. 21-20 / 119B 1. vereinf Änd.
Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 22.01.2013
gez. Wirtz
Amtsleiter
RPA
- 20 -
BM / Dezernent
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Termin
14.02.2013
vorberatend
Rat
12.03.2013
beschließend
Rat
02.07.2013
beschließend
Betrifft:
25.06.2013
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
Bebauungsplan Nr. 119B, E. - Gymnich, Grisfeld
Beschluss über die 1. Vereinfachte Änderung
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Gem. §§ 2 und 13 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt
gültigen Fassung, wird beschlossen, die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 119 B, E. –
Gymnich, Grisfeld, in einem Teilbereich vereinfacht zu ändern (s. Anlage 2 und Anlage 3). Die
Anlage 2: (1. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 119B) und Anlage 3: (Begründung
zur 1. Vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 119B) sind Bestandteil des Beschlusses.
Die 1. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 119 B, E. – Gymnich, Grisfeld wird gem.
§§ 13, 2, 4 und 10 BauGB vom 24.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung als
Satzung beschlossen.
Begründung:
Für den Bereich des Bebauungsplans 119B liegt das konkrete Interesse eines Investors für die
Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit ca. 20 öffentlich geförderten und altengerechten
Wohnungen vor. Bereits in der Ausschusssitzung am 22.11.2012 wurde unter dem
Tagesordnungspunkt: Mitteilungen der Verwaltung auf die dafür planungsrechtlich erforderliche
Vereinfachte Änderung des Bebauungsplans hingewiesen.
Auf der Grundlage des städtebaulichen Konzepts des Bebauungsplan Nr. 119A ist der Standort
für das Mehrfamilienhaus im Südwesten des Plangebietes zwischen der geplanten
Erschließungsschleife und der Dirmerzheimer Straße (L 162) vorgesehen (s. Kennzeichnung im
Anlageplan/Anlage 3 ). Aus städtebaulicher Sicht bietet sich dieser Standort südlich angrenzend
an die mit öffentlichen Parkplätzen erweiterte öffentliche Verkehrsfläche an. Der Bebauungsplan
sieht an dieser Stelle bisher eine eingeschossige Einzel- und Doppelhausbebauung vor. Damit das
Vorhaben realisiert werden kann, ist die Änderung der Geschossigkeit (drei Vollgeschosse mit
Flachdach) und eine Gebäudehöhenbeschränkung erforderlich. Zudem ist die Begrenzung „nur
Einzel- und Doppelhausbebauung zulässig“ aufzuheben und die überbaubare Grundstücksfläche
zu erweitern. Zur Integration in die geplante Nachbarbebauung (Abstufung der Gebäude) wird
jeweils seitlich des geplanten Vorhabens die Geschossigkeit auf zwei Vollgeschosse (teilweise
auch zwingend) angehoben bzw. geändert.
Um darüber hinaus mehr Flexibilität für die Bebauung und somit auch für die Vermarktung der
Grundstücke zu erreichen, wird innerhalb der Erschließungsschleife sowie einem Grundstück
nordöstlich der Erschließungsschleife die Grundstücksaufteilung geändert und in Teilbereichen die
überbaubare Grundstücksfläche erweitert. Des Weiteren wird im Zentrum der
Erschließungsschleife die Festsetzung „nur Hausgruppe zulässig“ aufgehoben; gleichzeitig soll für
den gesamten Bereich der Planänderung zudem die Einschränkung der „Überschreitung der
überbaubaren Grundstücksfläche“ auf 25% aufgehoben.
Aus städtebaulicher Sicht ist die Planänderung vertretbar und die Grundzüge der Planung werden
nicht berührt. Die zuständigen Behörden und Träger öffentlicher Belange sind von der
Planänderung nicht betroffen; während der bereits durchgeführten Öffentlichkeitsbeteiligung
(zweiwöchige Offenlage vom 09.01.2013 bis einschließlich 23.01.2013) wurden keine
Stellungnahmen vorgetragen.
(Erner)
-2-