Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
92 kB
Datum
10.07.2013
Erstellt
27.06.13, 15:07
Aktualisiert
27.06.13, 15:07
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 293/2013
Az.: 51 22-60
Amt: - 51 BeschlAusf.: - - 511 - Datum: 18.06.2013
gez. Brost
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
Betrifft:
- 20 -
Termin
10.07.2013
BM / Dezernent
13.06.2013
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
beschließend
Zuschuss an den Jugendkulturverein "Szene 1993 e. V."
hier: Betriebskosten 2012 der Räumlichkeiten Poststraße 4, Erftstadt-Liblar
Finanzielle Auswirkungen:
Mittel stehen in Höhe von 2.257,98 € zur Verfügung
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Jugendkulturverein „Szene 1993 e. V.“ erhält einen Zuschuss zu den Betriebskosten der
Räumlichkeiten Poststraße 4, 50374 Erftstadt für das Jahr 2012 in Höhe von 2.257,98 €.
Begründung:
Mit Vertrag vom 11.10.1996 wurden dem Jugendkulturverein „Szene 1993 e. V.“ (nachfolgend
abgekürzt: Szene) ab dem 01.11.1996 die Räumlichkeiten der ehemaligen Feuerwache,
Poststraße 4 in E.-Liblar überlassen.
Nach § 3 Absatz 2 des Vertrages trägt Szene die anfallenden Betriebskosten (Müllabfuhr,
Verbrauchsstrom, Heizkosten, Wasserkosten, Kanalgebühren, Straßenreinigung,
Gebäudeversicherung und Reinigung der WC-Anlage). Die Nebenkostenabrechnung und die
tatsächliche Abwicklung von Zahlungen an Dritte erfolgt über die Stadt (Eigenbetrieb
Immobilienwirtschaft). Nach § 3 Absatz 3 des Vertrages gewährt die Stadt (Amt für Jugend,
Familie und Soziales) dem Träger einen jährlich vom Jugendhilfeausschuss festzulegenden
Zuschuss, der auf die anfallenden Betriebskosten gemäß Absatz 2 verrechnet wird.
Wille des Ausschusses war es seinerzeit, Szene nicht durch die anfallenden Betriebskosten zu
belasten.
Die Nebenkosten für das Jahr 2012 betragen gemäß Abrechnung des Eigenbetriebs
Immobilienwirtschaft vom 11.06.2013: 2.557,98 €.
In Anbetracht der Haushalts-Situation der Stadt Erftstadt ist Szene nach Rücksprache mit der
Verwaltung des Jugendamtes seit 2012 bereit, jährlich 300,00 € der Betriebskosten selbst zu
tragen. Somit beträgt der Zuschuss 2.257,98 €.
(Erner)
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