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Beschlussvorlage (Anlage 1 - Gleichstellung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
158 kB
Datum
02.07.2013
Erstellt
24.06.13, 11:03
Aktualisiert
24.06.13, 11:03
Beschlussvorlage (Anlage 1 - Gleichstellung) Beschlussvorlage (Anlage 1 - Gleichstellung) Beschlussvorlage (Anlage 1 - Gleichstellung)

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Inhalt der Datei

Stellungnahme der Gleichstellungsbeauftragten zum Stellen plan 2013, V 278/2013 2013 neu eingestellten Vorsorglich weise ich darauf hin, dass die im Stellenplanentwurf bewirken, dass die Zielvorgaben zur beruflichen beschlossenen 3. Fortschreibung Maßnahmen Gleichstellung von Männern und Frauen der vom Rat des Frauenförderplans 2011- 2013 der Stadt Erftstadt nicht erreicht werden. Ziel des Frauenförderplans Erhöhung des Frauenanteils der Stadt Erftstadt und des Landesgleichstellungsgesetzes in Führungs- und Leitungspositionen denen Frauen unterrepräsentiert Auswirkungen Stellen, in sind. der Umsetzung des Stellenplanentwurfs weiblichen und männlichen Beschäftigten gehobener Dienst, mittlerer Dienst): 1. NRW ist die und in höherwertigen 2013 auf die Stellenverteilung in den verschiedenen Statusgruppen zwischen (Höherer Dienst, Höherer Dienst Die 3. Fortschreibung des Frauenförderplans fehlender Stellenfluktuation Bediensteten. prognostizierte bis 2013 keine Veränderungen Der Stellenplanentwurf für den höheren Dienst aufgrund in der Überrepräsentanz 2013 bestätigt, dass es weiterhin von männlichen keine Beamtin im höheren A 15 und zwei Beamten in A 14. Bei Dienst gibt. Es bleibt bei vier Beamten in der Besoldungsgruppe 15 drei den Tariflich Beschäftigten gibt es in der bei der Stadt Erftstadt in der höchsten Entgeltgruppe Männer. Erst in der Entgeltgruppe Frauenanteil Ausscheiden der Leiterin des Ordnungsamtes Ende 2013 könnte sich der in E 13 auf 2,5 Stellen reduzieren. Insgesamt aber bleibt die erhebliche Überrepräsentanz von Männern im gehobenen Dienst bis 2013 bestehen. Handlungsbedarf also künftig auf dem Gebiet der internen berufliche Frauenförderung dem Ziel, den Frauenanteil 2. Gehobener Lediglich 13 gibt es mit 3,5 zu einer Stelle mehr von Frauen besetzte Stellen. Mit dem in der Entgeltgruppe altersbedingten 14 folgt eine weibliche Beschäftigte mit 0,5 Stellenanteil. gibt es und bei NeueinsteIlungen mit im höheren Dienst nachhaltig zu erhöhen. Dienst Insbesondere im gehobenen Dienst werden die Zielvorgaben der 3. Fortschreibung Frauenförderplans (FFP) durch den Stellenplanentwurf des 2013 nicht eingelöst. Für den gehobenen Dienst hat der Rat folgende geschlechterspezifischen Zielquoten für den Zeitraum 2011- 2013 bei den Beamten / Beamtinnen in den beiden höheren Besoldungsgruppen AB und A 12 beschlossen: Zielvorgabe des FFP 2011- 2013: Männer Frauen Besoldungsgruppe A 13 1 (1) 3 (1) (Ist-Stand 2010 in Klammern) Besoldungsgruppe A 12 10 (9) 7 (6) (Ist-Stand 2010 in Klammern) Bei Umsetzung des vorliegenden Verteilung wesentlich Besoldungsgruppen ungünstiger ausfallen: Stellenplanentwurfs 2013 würde die geschlechterspezifische hinsichtlich der Repräsentanz von Frauen in den beiden oberen 2013/2014 Zielvorgaben des Stellenplanentwurfs Männer Frauen Besoldungsgruppe A 13 4 4 Besoldungsgruppe A 12 10 6 Da der Frauenanteil in der Statusgruppe Beamte/innen im gehobenen Dienst der Stadtverwaltung insgesamt über 60 Prozent beträgt, müssten Frauen bei chancengerechter stärker als Männer in den oberen Besoldungsgruppen Demnach sollten Verteilung A 12 vertreten ABund entsprechend sein. 2011- 2013 2 Beamtinnen zusätzlich nach A 13 im Fortschreibungszeitraum befördert werden und kein Beamter. Nach A 12 sollten jeweils eine Beamtin und ein Beamter befördert werden. 2013 wird nunmehr im Ergebnis die Beförderung von 3 Beamtinnen nach A Laut Stellenplanentwurf 13 vorgesehen, darüber hinaus aber auch die Beförderung von 3 männlichen Bediensteten Nach A 12 wird nach dem Stellenplanentwurf 2013 - wie auch im Frauenförderplan zusätzlich sollen 2 männliche Stelleninhaber eine Beamtin befördert, nach A 13. prognostiziert- in die Besoldungsgruppe A 12 gelangen. Der Vergleich der Zielvorgaben des Frauenförderplans mit den Vorgaben des Stellen plans 2013 weist damit jetzt die stärkere Beförderung von Männern in den Besoldungsgruppen gehobenen AB und A 12 im Dienst aus. Die Ursachen für die mangelnde Umsetzung der Zielvorgaben des Frauenförderplans organisationalen Umstrukturierungen Bereich neue Abteilungen der Stadtverwaltung gebildet und Abteilungsleitungen erster Linie männliche Beschäftigte profitiert. Gleichstellungsbeauftragte dass auch organisationale widersprochen, Veränderungen Hinzu kommen beförderungsrelevante Umorganisation Ich habe dieser Umstrukturierung als und das LGG NRW vorgeben, unter Gleichstellungsgesichtspunkten Umstrukturierungen zu gestalten sind. bei der Feuerwehr. Die vorgeschlagene des Ratsbüros soll sich ebenfalls beförderungsrelevant ist zwar ebenfalls mit Beförderungen Frauenförderung U.a. wurden im technischen bestellt. Hiervon haben absehbar in zumal der Frauenförderplan Die Einrichtung der Stabsstelle Bürgermeisterbüro Beamtinnen begründet. auswirken. und die Aufgabenwahrnehmung verbunden sind in durch zwei und somit auch der beruflichen dienlich. Diese Maßnahme reicht aber alleine nicht aus, die Umstrukturierungsmaßnahmen insgesamt gleichstellungsrelevant zu gewichten. 3. Mittlerer Dienst Mit der beabsichtigten Anhebung der Stabsstelle "Veranstaltungen" ohnehin bereits große Überrepräsentanz gehobenen Dienstes im Verhältnis von 10 (vorher 9) männlichen die von Beamtinnen nach A9 verstärkt sich die von Männern in der obersten Besoldungsgruppe Bediensteten des zu 2,7 Stellenanteilen, besetzt sind. Kurzfristige Konsequenzen aus Gleichstellungssicht Um die gleichstellungspolitischen vorgeschlagenen "Veranstaltungen" organisationalen Schieflagen zu mildern, schlage ich vor, die kurzfristig Maßnahmen für das Ratsbüro und die Stabsstelle zurück zustellen und zunächst alle Organisationsveränderungen im neu Gesamtkontext der Stadtverwaltungsstruktur Gleichstellung männlicher und weiblicher auf ihre Auswirkungen bei allen (geplanten) mit ggf. daraus resultierendem verändertem Umstrukturierungen Aufgabenzuschnitt werden. In einem weiteren Schritt wird die bislang übliche Praxis beibehalten, Stellenbeschreibungen bewerten der beruflichen Beschäftigter zu überprüfen. Aus Gründen der Transparenz sollten weiterhin Stellenbeschreibungen hinsichtlich (ggf. nach einer Erprobungsphase) erstellt die aktualisierten durch die Bewertungskommission zu lassen. Bei allen Maßnahmen und Besetzungsverfahren und Landesgleichstellungsgesetz sind Frauen auf der Grundlage von Frauenförderplan (LGG) NRW verstärkt zu berücksichtigen. Ausblick Eine umfassendere Übersicht zur geschlechterspezifischen zum Frauenförderplan Stellenbesetzung Maßnahmen des Frauenförderplans der Erftstadt gilt es zudem, weitere geeignete Zielvorgaben und leistungsbezogene zur Förderung der beruflichen Stadtverwaltung mit dem Bericht 2011 - 2013 zum Jahresende erstellt. Mit der für den Zeitraum 2014 - 2016 anstehenden 4. Fortschreibung Stadtverwaltung wird Erftstadt zu entwickeln. 20.06.2012 rck~~'~ Edith Abel-Huhn Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte Gleichstellung von Männern und Frauen in der