Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
158 kB
Datum
02.07.2013
Erstellt
24.06.13, 11:03
Aktualisiert
24.06.13, 11:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Stellungnahme
der Gleichstellungsbeauftragten
zum Stellen plan 2013, V 278/2013
2013 neu eingestellten
Vorsorglich weise ich darauf hin, dass die im Stellenplanentwurf
bewirken, dass die Zielvorgaben zur beruflichen
beschlossenen 3. Fortschreibung
Maßnahmen
Gleichstellung von Männern und Frauen der vom Rat
des Frauenförderplans
2011- 2013 der Stadt Erftstadt nicht
erreicht werden.
Ziel des Frauenförderplans
Erhöhung des Frauenanteils
der Stadt Erftstadt und des Landesgleichstellungsgesetzes
in Führungs- und Leitungspositionen
denen Frauen unterrepräsentiert
Auswirkungen
Stellen, in
sind.
der Umsetzung des Stellenplanentwurfs
weiblichen
und männlichen
Beschäftigten
gehobener
Dienst, mittlerer
Dienst):
1.
NRW ist die
und in höherwertigen
2013 auf die Stellenverteilung
in den verschiedenen
Statusgruppen
zwischen
(Höherer Dienst,
Höherer Dienst
Die 3. Fortschreibung
des Frauenförderplans
fehlender Stellenfluktuation
Bediensteten.
prognostizierte
bis 2013 keine Veränderungen
Der Stellenplanentwurf
für den höheren Dienst aufgrund
in der Überrepräsentanz
2013 bestätigt, dass es weiterhin
von männlichen
keine Beamtin im höheren
A 15 und zwei Beamten in A 14. Bei
Dienst gibt. Es bleibt bei vier Beamten in der Besoldungsgruppe
15 drei
den Tariflich Beschäftigten gibt es in der bei der Stadt Erftstadt in der höchsten Entgeltgruppe
Männer. Erst in der Entgeltgruppe
Frauenanteil
Ausscheiden der Leiterin des Ordnungsamtes
Ende 2013 könnte sich der
in E 13 auf 2,5 Stellen reduzieren. Insgesamt aber bleibt die erhebliche
Überrepräsentanz
von Männern im gehobenen Dienst bis 2013 bestehen. Handlungsbedarf
also künftig auf dem Gebiet der internen berufliche Frauenförderung
dem Ziel, den Frauenanteil
2. Gehobener
Lediglich
13 gibt es mit 3,5 zu einer Stelle mehr von Frauen besetzte Stellen. Mit dem
in der Entgeltgruppe
altersbedingten
14 folgt eine weibliche Beschäftigte mit 0,5 Stellenanteil.
gibt es
und bei NeueinsteIlungen
mit
im höheren Dienst nachhaltig zu erhöhen.
Dienst
Insbesondere im gehobenen Dienst werden die Zielvorgaben der 3. Fortschreibung
Frauenförderplans
(FFP) durch den Stellenplanentwurf
des
2013 nicht eingelöst.
Für den gehobenen Dienst hat der Rat folgende geschlechterspezifischen
Zielquoten für den
Zeitraum 2011- 2013 bei den Beamten / Beamtinnen in den beiden höheren Besoldungsgruppen
AB und A 12 beschlossen:
Zielvorgabe des FFP 2011- 2013:
Männer
Frauen
Besoldungsgruppe
A 13
1
(1)
3
(1)
(Ist-Stand 2010 in Klammern)
Besoldungsgruppe
A 12
10
(9)
7
(6)
(Ist-Stand 2010 in Klammern)
Bei Umsetzung des vorliegenden
Verteilung wesentlich
Besoldungsgruppen
ungünstiger
ausfallen:
Stellenplanentwurfs
2013 würde die geschlechterspezifische
hinsichtlich der Repräsentanz von Frauen in den beiden oberen
2013/2014
Zielvorgaben des Stellenplanentwurfs
Männer
Frauen
Besoldungsgruppe
A 13
4
4
Besoldungsgruppe
A 12
10
6
Da der Frauenanteil
in der Statusgruppe
Beamte/innen
im gehobenen Dienst der Stadtverwaltung
insgesamt über 60 Prozent beträgt, müssten Frauen bei chancengerechter
stärker als Männer in den oberen Besoldungsgruppen
Demnach sollten
Verteilung
A 12 vertreten
ABund
entsprechend
sein.
2011- 2013 2 Beamtinnen zusätzlich nach A 13
im Fortschreibungszeitraum
befördert
werden und kein Beamter. Nach A 12 sollten jeweils eine Beamtin und ein Beamter
befördert
werden.
2013 wird nunmehr im Ergebnis die Beförderung von 3 Beamtinnen nach A
Laut Stellenplanentwurf
13 vorgesehen, darüber hinaus aber auch die Beförderung von 3 männlichen Bediensteten
Nach A 12 wird nach dem Stellenplanentwurf
2013 - wie auch im Frauenförderplan
zusätzlich sollen 2 männliche Stelleninhaber
eine Beamtin befördert,
nach A 13.
prognostiziert-
in die Besoldungsgruppe
A 12
gelangen.
Der Vergleich der Zielvorgaben des Frauenförderplans
mit den Vorgaben des Stellen plans 2013 weist
damit jetzt die stärkere Beförderung von Männern in den Besoldungsgruppen
gehobenen
AB
und A 12 im
Dienst aus.
Die Ursachen für die mangelnde Umsetzung der Zielvorgaben des Frauenförderplans
organisationalen
Umstrukturierungen
Bereich neue Abteilungen
der Stadtverwaltung
gebildet und Abteilungsleitungen
erster Linie männliche Beschäftigte profitiert.
Gleichstellungsbeauftragte
dass auch organisationale
widersprochen,
Veränderungen
Hinzu kommen beförderungsrelevante
Umorganisation
Ich habe dieser Umstrukturierung
als
und das LGG NRW vorgeben,
unter Gleichstellungsgesichtspunkten
Umstrukturierungen
zu gestalten sind.
bei der Feuerwehr. Die vorgeschlagene
des Ratsbüros soll sich ebenfalls beförderungsrelevant
ist zwar ebenfalls mit Beförderungen
Frauenförderung
U.a. wurden im technischen
bestellt. Hiervon haben absehbar in
zumal der Frauenförderplan
Die Einrichtung der Stabsstelle Bürgermeisterbüro
Beamtinnen
begründet.
auswirken.
und die Aufgabenwahrnehmung
verbunden
sind in
durch zwei
und somit auch der beruflichen
dienlich. Diese Maßnahme reicht aber alleine nicht aus, die
Umstrukturierungsmaßnahmen
insgesamt gleichstellungsrelevant
zu gewichten.
3. Mittlerer Dienst
Mit der beabsichtigten
Anhebung der Stabsstelle "Veranstaltungen"
ohnehin bereits große Überrepräsentanz
gehobenen Dienstes im Verhältnis von 10 (vorher 9) männlichen
die von Beamtinnen
nach A9 verstärkt sich die
von Männern in der obersten Besoldungsgruppe
Bediensteten
des
zu 2,7 Stellenanteilen,
besetzt sind.
Kurzfristige Konsequenzen aus Gleichstellungssicht
Um die gleichstellungspolitischen
vorgeschlagenen
"Veranstaltungen"
organisationalen
Schieflagen zu mildern, schlage ich vor, die kurzfristig
Maßnahmen
für das Ratsbüro
und die Stabsstelle
zurück zustellen und zunächst alle Organisationsveränderungen
im
neu
Gesamtkontext
der Stadtverwaltungsstruktur
Gleichstellung
männlicher
und weiblicher
auf ihre Auswirkungen
bei allen (geplanten)
mit ggf. daraus resultierendem
verändertem
Umstrukturierungen
Aufgabenzuschnitt
werden. In einem weiteren Schritt wird die bislang übliche Praxis beibehalten,
Stellenbeschreibungen
bewerten
der beruflichen
Beschäftigter zu überprüfen.
Aus Gründen der Transparenz sollten weiterhin
Stellenbeschreibungen
hinsichtlich
(ggf. nach einer Erprobungsphase)
erstellt
die aktualisierten
durch die Bewertungskommission
zu lassen.
Bei allen Maßnahmen
und Besetzungsverfahren
und Landesgleichstellungsgesetz
sind Frauen auf der Grundlage von Frauenförderplan
(LGG) NRW verstärkt zu berücksichtigen.
Ausblick
Eine umfassendere
Übersicht zur geschlechterspezifischen
zum Frauenförderplan
Stellenbesetzung
Maßnahmen
des Frauenförderplans
der
Erftstadt gilt es zudem, weitere geeignete Zielvorgaben und leistungsbezogene
zur Förderung der beruflichen
Stadtverwaltung
mit dem Bericht
2011 - 2013 zum Jahresende erstellt.
Mit der für den Zeitraum 2014 - 2016 anstehenden 4. Fortschreibung
Stadtverwaltung
wird
Erftstadt zu entwickeln.
20.06.2012
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Edith Abel-Huhn
Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte
Gleichstellung von Männern und Frauen in der