Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
94 kB
Datum
26.06.2013
Erstellt
15.06.13, 06:07
Aktualisiert
25.07.13, 06:08
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 267/2013
Az.: -82-
Amt: - 82 BeschlAusf.: - -82.2- Datum: 31.05.2013
gez. Dr. Risthaus
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
und Betriebsausschuss
Immobilienwirtschaft
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
und Betriebsausschuss
Immobilienwirtschaft
Betrifft:
- 20 -
BM / Dezernent
Termin
13.06.2013
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
26.06.2013
beschließend
19.09.2013
beschließend
Veräußerung der ehemalige Obdachlosenunterkunft Oststraße 11
Finanzielle Auswirkungen:
Derzeit ergeben sich keine Auswirkungen auf den Wirtschaftsplan!
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Die ehemalige Obdachlosenunterkunft Oststraße 11 wird veräußert
Begründung:
Die Liegenschaft Oststrasse 11, Erftstadt Kierdorf, wird für die Unterbringung von Obdachlosen
nicht mehr benötigt. Da wesentlich weniger Asylbewerber als Ende letzten Jahres angekündigt,
zugewiesen wurden, wird die Liegenschaft nicht für Asylsuchende benötigt. Insgesamt verfügt
das Objekt über 148 m² Wohnfläche. Das Haus eignet sich für einen Umbau zu Kleinwohnungen.
Durch bauliche Veränderungen können 4 Zwei-Zimmer-Appartements mit je ca. 37 m² Wohnfläche
entstehen.
Für den Umbau zu Appartements sind der Einbau von 4 Bädern, Bildung von 4 abgeschlossenen
Wohneinheiten, neue Innentüren, diverse Elektro- und Sanitärarbeiten, Bodenbelagsarbeiten und
Wärmeisolierarbeiten inklusive der erforderlichen Rückbaumaßnahmen im jetzigen Bestand
erforderlich. Nach erster Kostenschätzung sind hierfür ca. 80.000 € erforderlich.
Allerdings können diese Wohnungen nicht behindertengerecht umgebaut werden, da alle
Wohnungen über Zwischenpodesten angeordnet sind.
Dafür Mehrfamilienhäuser aber baurechtlich die Barrierefreiheit für mindestens eine Ebene (§ 49
Abs2 BauGB) gefordert wird, sprengt diese Forderung den finanziellen Rahmen. Der Umbau in
Kleinstwohnungen wird somit unrentabel.
Aus diesem Grund schlage ich einen Verkauf der Liegenschaft vor.
Wenn zukünftig bei städtischem Wohnbesitz größerer Renovierungs- oder Sanierungsbedarf
besteht, werde ich prüfen, ob eine Umgestaltung in Appartements möglich ist.
(Erner)
-2-