Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Veräußerung der ehemalige Obdachlosenunterkunft Oststraße 11)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
94 kB
Datum
26.06.2013
Erstellt
15.06.13, 06:07
Aktualisiert
25.07.13, 06:08
Beschlussvorlage (Veräußerung der ehemalige Obdachlosenunterkunft Oststraße 11) Beschlussvorlage (Veräußerung der ehemalige Obdachlosenunterkunft Oststraße 11)

öffnen download melden Dateigröße: 94 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 267/2013 Az.: -82- Amt: - 82 BeschlAusf.: - -82.2- Datum: 31.05.2013 gez. Dr. Risthaus Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft Betrifft: - 20 - BM / Dezernent Termin 13.06.2013 Datum Freigabe -100- Bemerkungen 26.06.2013 beschließend 19.09.2013 beschließend Veräußerung der ehemalige Obdachlosenunterkunft Oststraße 11 Finanzielle Auswirkungen: Derzeit ergeben sich keine Auswirkungen auf den Wirtschaftsplan! Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die ehemalige Obdachlosenunterkunft Oststraße 11 wird veräußert Begründung: Die Liegenschaft Oststrasse 11, Erftstadt Kierdorf, wird für die Unterbringung von Obdachlosen nicht mehr benötigt. Da wesentlich weniger Asylbewerber als Ende letzten Jahres angekündigt, zugewiesen wurden, wird die Liegenschaft nicht für Asylsuchende benötigt. Insgesamt verfügt das Objekt über 148 m² Wohnfläche. Das Haus eignet sich für einen Umbau zu Kleinwohnungen. Durch bauliche Veränderungen können 4 Zwei-Zimmer-Appartements mit je ca. 37 m² Wohnfläche entstehen. Für den Umbau zu Appartements sind der Einbau von 4 Bädern, Bildung von 4 abgeschlossenen Wohneinheiten, neue Innentüren, diverse Elektro- und Sanitärarbeiten, Bodenbelagsarbeiten und Wärmeisolierarbeiten inklusive der erforderlichen Rückbaumaßnahmen im jetzigen Bestand erforderlich. Nach erster Kostenschätzung sind hierfür ca. 80.000 € erforderlich. Allerdings können diese Wohnungen nicht behindertengerecht umgebaut werden, da alle Wohnungen über Zwischenpodesten angeordnet sind. Dafür Mehrfamilienhäuser aber baurechtlich die Barrierefreiheit für mindestens eine Ebene (§ 49 Abs2 BauGB) gefordert wird, sprengt diese Forderung den finanziellen Rahmen. Der Umbau in Kleinstwohnungen wird somit unrentabel. Aus diesem Grund schlage ich einen Verkauf der Liegenschaft vor. Wenn zukünftig bei städtischem Wohnbesitz größerer Renovierungs- oder Sanierungsbedarf besteht, werde ich prüfen, ob eine Umgestaltung in Appartements möglich ist. (Erner) -2-