Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
119 kB
Datum
11.09.2013
Erstellt
14.02.13, 15:09
Aktualisiert
10.07.13, 06:07
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 59/2013
Az.: 6713
Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 652 - Datum: 28.01.2013
gez. Böcking
Amtsleiter
RPA
gez. Heil
- 20 -
BM / Dezernent
Beratungsfolge
Sportausschuss
Termin
28.02.2013
vorberatend
Sportausschuss
18.06.2013
vorberatend
Betriebsausschuss Straßen
19.06.2013
beschließend
Sportausschuss
16.07.2013
beschließend
Betriebsausschuss Straßen
11.09.2013
beschließend
Betrifft:
14.05.2013
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
Prioritätenliste bzgl. der Errichtung von Kunstrasenplätzen
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle Mittel müssen in den Wirtschaftsplan 2014 eingestellt werden
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Die Prioritätenliste wird für die weitere Planung von Kunstrasenplätzen als Entscheidungshilfe
zugrunde gelegt.
Begründung:
Die Vorteile von Kunstrasenplätzen gegenüber Naturrasen- und Tennenplätzen werden seit einigen
Jahren in vielen Vereinen diskutiert.
Erstmals hatte der Stadtsportverband 2006 einen Antrag (A 689/2006) für einen Kunstrasenplatz in
Lechenich gestellt.
Dieser konnte mit Hilfe des Konjunkturpaketes II realisiert werden und ist seit Mai 2011 in Betrieb.
Seither wurden weitere Anträge für Kunstrasenplätze gestellt und in die zukünftige Sportstättenplanung aufgenommen:
-Erfa Gymnich (189/2009), Sportplatz Gymnich, Moselstraße
-Sportgemeinschaft Erftstadt SGE sowie Ortsbürgermeister Kurt Kukla (518/2009), Stadion Liblar,
Bahnhofstraße
- BC Bliesheim (386/2012), Kaspar-Stotzem-Sportpark, Bliesheim, Merowinger Str.
Ende 2012 wurden auch vom VfL Erp, SSV Ahrem und der Dorfgemeinschaft Bliesheim diesbezüglich
Anträge eingereicht.
Alle Sportvereine wurden daraufhin schriftlich über den Beschluss des Sportausschusses vom
21.11.2012 informiert, dass eine Prioritätenliste hinsichtlich neuer Kunstrasenplätze erstellt werden soll
und damit keine weiteren Einzelanträge erforderlich sind.
Ein relativ teurer Kunstrasenplatz kann nur wirtschaftlich verantwortet werden, wenn die
Nutzungsstundenkapazität von 2000 Std / Jahr annähernd erreicht wird und die max.
Nutzung eines Tennenplatzes (ca. 1500 Std. / Jahr) bzw. eines Rasenplatzes (ca. 800 Std. /
Jahr) weit überschritten wird.
Die Kosten pro Spielstunde wären aufgrund der hohen Anschaffungs- und Sanierungskosten
eines Kunstrasenplatzes ansonsten weit höher als bei einem Tennenplatz.
Ein Umbau einer vorhandenen Anlage von Tenne in Kunstrasen ist auf der Grundlage des
vorhandenen (falls noch tragfähigen) Unterbaues möglich.
Die Berücksichtigung einer Bewässerungsanlage (ca. 40.000 Euro) in den Gesamtkosten einer
Umbaumaßnahme (ca. 400.000 Euro) ist zu empfehlen, da hiermit die Verletzungsgefahr
minimiert und der Verschleiß der Fasern verringert wird.
Eine Verfüllung mit einem hochwertigen Gummigranulat würde mit weiteren ca. 70.000 Euro
veranschlagt werden müssen und zusätzlich die Pflege- sowie die späteren Entsorgungskosten
anheben.
Auch ein Kunstrasenplatz benötigt regelmäßige Pflege mit einem Spezialgerät, um den Sportlern
ein hygienisch sauberes Spielfeld zu gewährleisten und um die zu erwartende Lebensdauer des
Belages von 15 Jahren zu erreichen. Im Vergleich zu einem Tennenplatz ist die Einsparung von
Pflegekosten daher unerheblich.
Die Rücklagen für die Erneuerung des Kunstrasens und die Entsorgung des Altbelages
sowie des Verfüllmaterials nach ca. 15 Jahren (ca. 200.000 Euro) ist unbedingt in die
Kalkulation einzurechnen.
Die Vorteile eines Kunststoffrasenplatzes gegenüber einem Tennenplatz bzw. Rasenplatz sind:
-weitgehend witterungsunabhängig
-hoher Aufforderungscharakter
-sofortige Nutzung nach Schlechtwetterperioden
-Förderung des technischen Spieles durch hohe Ebenflächigkeit
-hohe Nutzungsintensität
-kaum Verschmutzung der Sportkleidung
Demgegenüber stehen jedoch wesentlich höhere Investitionskosten, eine geringere Lebensdauer,
eine streng erforderliche Überwachung der Hygiene (Schmutz, Körperausscheidungen, Keime,
Vogelkot usw.) und eine negative ökologische Bewertung.
Grundsätzlich wird nach wie vor ein optimal gepflegter Naturrasenplatz von den meisten
Fußballern bevorzugt:
Rasengräser erzeugen durch Transpiration eine angenehme Kühle, sind als Sauerstoffproduzent
ökologisch wertvoll, lassen sich am besten bespielen („Gleitverhalten“) und können durch
biologische Prozesse für einen gleichmäßigen Hygienezustand sorgen.
Als erste Entscheidungshilfe für weitere Investitionen in Kunstrasenplätze wurde eine entsprechende
Prioritätenliste (Anlagen 1A und 1B) unter Berücksichtigung aller Erftstädter Sportplätze erstellt.
Hierzu habe ich alle Sportvereine und Schulen hinsichtlich der Nutzungszeiten und –stunden befragt,
die Daten der Liegenschaften erfasst sowie die Kosten der Umbaumaßnahme in einen
Kunstrasenplatz überschlägig ermittelt.
Zusätzlich wurde die aktuelle Zugehörigkeit der Fußballvereine zu den verschiedenen Amateurligen
(Anlage 2) in Erfahrung gebracht.
Um eine möglichst objektive Bewertung zu erreichen, habe ich alle Daten nach einem Punktesystem
bewertet und prozentual unterschiedlich gewichtet.
Maximale Punkte wurden für folgende Kriterien vergeben (in Klammern: Gewichtung):
-2-
A) hohes Alter der Sportanlage (15 %)
B) letzte Tennenrenovation liegt länger zurück (10 %)
C) große Anzahl Fußball- bzw. Hockeymannschaften (15 %)
D) hohe Amateurspielklasse (5 %)
E) hohe Nutzungsintensität der Vereine (10 %)
F) Nutzung durch viele Schulen (20 %)
G) hohe Nutzungsintensität der Schulen (20 %)
H) niedrige Kosten (5 %)
Eine Änderung der Gewichtung der Spalten A bis H kann in der Tabelle der Anlage 1B leicht
vorgenommen werden und führt umgehend zu einem neuen Ergebnis.
Der Umbau von Rasenplätzen in Kunstrasenplätze ist kostenintensiver als der Umbau von
Tennenplätzen, da der Unterbau (Tragschichten) hier komplett erneuert werden muss.
Bei Tennenplätzen kann nach einem positiven Bodengutachten ggf. auf dem vorhandenen Unterbau
(einschl. der evtl. vorhandenen Bewässerungsanlage) der weitere Aufbau des Kunstrasens erfolgen.
Zwingend erforderlich sind um den Platz herum Sauberkeitsstreifen (Pflaster oder Kunststoffbelag),
damit Schmutzeintrag in den Kunstrasenbelag vermieden wird.
Sollte der vorhandene Platz eine Tennenlaufbahn (400 m oder 100 m) oder Segmente für
Sprungwettbewerbe aus einem Tennenbelag vorweisen, so wären diese in Kunststoffbeläge
umzuwandeln (Zusatzkosten !).
Bei der Umsetzung der Prioritätenliste ist es sinnvoll, folgende zusätzliche Fakten zu beachten:
-Ein Umbau des Stadions in Liblar (siehe auch V 56/2013) ist unabhängig von der Priorität auf
jeden Fall zu empfehlen, da zur Zeit die Möglichkeiten in Erftstadt für die Sportarten
Leichtathletik und Hockey sehr eingeschränkt sind bzw. in keiner Weise mehr dem heutigen
Standard entsprechen.
Inwiefern dort Kunstrasen zum Einsatz kommt, ist noch abzuklären.
-Ein Grundbestand an Naturrasenplätzen sollte erhalten bleiben
-Die Lage eines neuen Kunstrasenplatzes sollte im Winter ggf. die gemeinsame Nutzung von
benachbarten Vereinen ermöglichen, ohne dass lange Wegestrecken erforderlich sind
-Eventuell kann durch einen neuen Kunstrasenplatz, der zukünftig von zwei Vereinen genutzt wird, auf
einen bestehenden Tennenplatz komplett verzichtet werden und damit zu einer Reduzierung der
Unterhaltskosten führen.
Nach Rücksprache mit anderen Kommunen und Planern sind derzeit keine finanziellen
Zuschussmöglichkeiten in Erfahrung gebracht worden, die für Erftstadt in Anspruch genommen
werden können.
Die Möglichkeit einer Förderung bietet die NRW.BANK an (Anlage 4).
In verschiedenen Kommunen ist es bereits Praxis, den Sportvereinen einen einmaligen Bauzuschuss
zu gewähren und die Restfinanzierung den Vereinen zu übertragen. Im Weiteren wird danach den
Vereinen für die Unterhaltung ein jährlicher Betriebskostenzuschuss gewährt.
In welchem finanziellen Rahmen der Stadt Erftstadt ein solches Finanzierungsmodell möglich ist,
muss noch überprüft werden.
(Erner)
-3-
-4-