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Beschlussvorlage (Prioritätenliste bzgl. der Errichtung von Kunstrasenplätzen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
119 kB
Datum
11.09.2013
Erstellt
14.02.13, 15:09
Aktualisiert
10.07.13, 06:07
Beschlussvorlage (Prioritätenliste bzgl. der Errichtung von Kunstrasenplätzen) Beschlussvorlage (Prioritätenliste bzgl. der Errichtung von Kunstrasenplätzen) Beschlussvorlage (Prioritätenliste bzgl. der Errichtung von Kunstrasenplätzen) Beschlussvorlage (Prioritätenliste bzgl. der Errichtung von Kunstrasenplätzen)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 59/2013 Az.: 6713 Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 652 - Datum: 28.01.2013 gez. Böcking Amtsleiter RPA gez. Heil - 20 - BM / Dezernent Beratungsfolge Sportausschuss Termin 28.02.2013 vorberatend Sportausschuss 18.06.2013 vorberatend Betriebsausschuss Straßen 19.06.2013 beschließend Sportausschuss 16.07.2013 beschließend Betriebsausschuss Straßen 11.09.2013 beschließend Betrifft: 14.05.2013 Datum Freigabe -100- Bemerkungen Prioritätenliste bzgl. der Errichtung von Kunstrasenplätzen Finanzielle Auswirkungen: Finanzielle Mittel müssen in den Wirtschaftsplan 2014 eingestellt werden Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die Prioritätenliste wird für die weitere Planung von Kunstrasenplätzen als Entscheidungshilfe zugrunde gelegt. Begründung: Die Vorteile von Kunstrasenplätzen gegenüber Naturrasen- und Tennenplätzen werden seit einigen Jahren in vielen Vereinen diskutiert. Erstmals hatte der Stadtsportverband 2006 einen Antrag (A 689/2006) für einen Kunstrasenplatz in Lechenich gestellt. Dieser konnte mit Hilfe des Konjunkturpaketes II realisiert werden und ist seit Mai 2011 in Betrieb. Seither wurden weitere Anträge für Kunstrasenplätze gestellt und in die zukünftige Sportstättenplanung aufgenommen: -Erfa Gymnich (189/2009), Sportplatz Gymnich, Moselstraße -Sportgemeinschaft Erftstadt SGE sowie Ortsbürgermeister Kurt Kukla (518/2009), Stadion Liblar, Bahnhofstraße - BC Bliesheim (386/2012), Kaspar-Stotzem-Sportpark, Bliesheim, Merowinger Str. Ende 2012 wurden auch vom VfL Erp, SSV Ahrem und der Dorfgemeinschaft Bliesheim diesbezüglich Anträge eingereicht. Alle Sportvereine wurden daraufhin schriftlich über den Beschluss des Sportausschusses vom 21.11.2012 informiert, dass eine Prioritätenliste hinsichtlich neuer Kunstrasenplätze erstellt werden soll und damit keine weiteren Einzelanträge erforderlich sind. Ein relativ teurer Kunstrasenplatz kann nur wirtschaftlich verantwortet werden, wenn die Nutzungsstundenkapazität von 2000 Std / Jahr annähernd erreicht wird und die max. Nutzung eines Tennenplatzes (ca. 1500 Std. / Jahr) bzw. eines Rasenplatzes (ca. 800 Std. / Jahr) weit überschritten wird. Die Kosten pro Spielstunde wären aufgrund der hohen Anschaffungs- und Sanierungskosten eines Kunstrasenplatzes ansonsten weit höher als bei einem Tennenplatz. Ein Umbau einer vorhandenen Anlage von Tenne in Kunstrasen ist auf der Grundlage des vorhandenen (falls noch tragfähigen) Unterbaues möglich. Die Berücksichtigung einer Bewässerungsanlage (ca. 40.000 Euro) in den Gesamtkosten einer Umbaumaßnahme (ca. 400.000 Euro) ist zu empfehlen, da hiermit die Verletzungsgefahr minimiert und der Verschleiß der Fasern verringert wird. Eine Verfüllung mit einem hochwertigen Gummigranulat würde mit weiteren ca. 70.000 Euro veranschlagt werden müssen und zusätzlich die Pflege- sowie die späteren Entsorgungskosten anheben. Auch ein Kunstrasenplatz benötigt regelmäßige Pflege mit einem Spezialgerät, um den Sportlern ein hygienisch sauberes Spielfeld zu gewährleisten und um die zu erwartende Lebensdauer des Belages von 15 Jahren zu erreichen. Im Vergleich zu einem Tennenplatz ist die Einsparung von Pflegekosten daher unerheblich. Die Rücklagen für die Erneuerung des Kunstrasens und die Entsorgung des Altbelages sowie des Verfüllmaterials nach ca. 15 Jahren (ca. 200.000 Euro) ist unbedingt in die Kalkulation einzurechnen. Die Vorteile eines Kunststoffrasenplatzes gegenüber einem Tennenplatz bzw. Rasenplatz sind: -weitgehend witterungsunabhängig -hoher Aufforderungscharakter -sofortige Nutzung nach Schlechtwetterperioden -Förderung des technischen Spieles durch hohe Ebenflächigkeit -hohe Nutzungsintensität -kaum Verschmutzung der Sportkleidung Demgegenüber stehen jedoch wesentlich höhere Investitionskosten, eine geringere Lebensdauer, eine streng erforderliche Überwachung der Hygiene (Schmutz, Körperausscheidungen, Keime, Vogelkot usw.) und eine negative ökologische Bewertung. Grundsätzlich wird nach wie vor ein optimal gepflegter Naturrasenplatz von den meisten Fußballern bevorzugt: Rasengräser erzeugen durch Transpiration eine angenehme Kühle, sind als Sauerstoffproduzent ökologisch wertvoll, lassen sich am besten bespielen („Gleitverhalten“) und können durch biologische Prozesse für einen gleichmäßigen Hygienezustand sorgen. Als erste Entscheidungshilfe für weitere Investitionen in Kunstrasenplätze wurde eine entsprechende Prioritätenliste (Anlagen 1A und 1B) unter Berücksichtigung aller Erftstädter Sportplätze erstellt. Hierzu habe ich alle Sportvereine und Schulen hinsichtlich der Nutzungszeiten und –stunden befragt, die Daten der Liegenschaften erfasst sowie die Kosten der Umbaumaßnahme in einen Kunstrasenplatz überschlägig ermittelt. Zusätzlich wurde die aktuelle Zugehörigkeit der Fußballvereine zu den verschiedenen Amateurligen (Anlage 2) in Erfahrung gebracht. Um eine möglichst objektive Bewertung zu erreichen, habe ich alle Daten nach einem Punktesystem bewertet und prozentual unterschiedlich gewichtet. Maximale Punkte wurden für folgende Kriterien vergeben (in Klammern: Gewichtung): -2- A) hohes Alter der Sportanlage (15 %) B) letzte Tennenrenovation liegt länger zurück (10 %) C) große Anzahl Fußball- bzw. Hockeymannschaften (15 %) D) hohe Amateurspielklasse (5 %) E) hohe Nutzungsintensität der Vereine (10 %) F) Nutzung durch viele Schulen (20 %) G) hohe Nutzungsintensität der Schulen (20 %) H) niedrige Kosten (5 %) Eine Änderung der Gewichtung der Spalten A bis H kann in der Tabelle der Anlage 1B leicht vorgenommen werden und führt umgehend zu einem neuen Ergebnis. Der Umbau von Rasenplätzen in Kunstrasenplätze ist kostenintensiver als der Umbau von Tennenplätzen, da der Unterbau (Tragschichten) hier komplett erneuert werden muss. Bei Tennenplätzen kann nach einem positiven Bodengutachten ggf. auf dem vorhandenen Unterbau (einschl. der evtl. vorhandenen Bewässerungsanlage) der weitere Aufbau des Kunstrasens erfolgen. Zwingend erforderlich sind um den Platz herum Sauberkeitsstreifen (Pflaster oder Kunststoffbelag), damit Schmutzeintrag in den Kunstrasenbelag vermieden wird. Sollte der vorhandene Platz eine Tennenlaufbahn (400 m oder 100 m) oder Segmente für Sprungwettbewerbe aus einem Tennenbelag vorweisen, so wären diese in Kunststoffbeläge umzuwandeln (Zusatzkosten !). Bei der Umsetzung der Prioritätenliste ist es sinnvoll, folgende zusätzliche Fakten zu beachten: -Ein Umbau des Stadions in Liblar (siehe auch V 56/2013) ist unabhängig von der Priorität auf jeden Fall zu empfehlen, da zur Zeit die Möglichkeiten in Erftstadt für die Sportarten Leichtathletik und Hockey sehr eingeschränkt sind bzw. in keiner Weise mehr dem heutigen Standard entsprechen. Inwiefern dort Kunstrasen zum Einsatz kommt, ist noch abzuklären. -Ein Grundbestand an Naturrasenplätzen sollte erhalten bleiben -Die Lage eines neuen Kunstrasenplatzes sollte im Winter ggf. die gemeinsame Nutzung von benachbarten Vereinen ermöglichen, ohne dass lange Wegestrecken erforderlich sind -Eventuell kann durch einen neuen Kunstrasenplatz, der zukünftig von zwei Vereinen genutzt wird, auf einen bestehenden Tennenplatz komplett verzichtet werden und damit zu einer Reduzierung der Unterhaltskosten führen. Nach Rücksprache mit anderen Kommunen und Planern sind derzeit keine finanziellen Zuschussmöglichkeiten in Erfahrung gebracht worden, die für Erftstadt in Anspruch genommen werden können. Die Möglichkeit einer Förderung bietet die NRW.BANK an (Anlage 4). In verschiedenen Kommunen ist es bereits Praxis, den Sportvereinen einen einmaligen Bauzuschuss zu gewähren und die Restfinanzierung den Vereinen zu übertragen. Im Weiteren wird danach den Vereinen für die Unterhaltung ein jährlicher Betriebskostenzuschuss gewährt. In welchem finanziellen Rahmen der Stadt Erftstadt ein solches Finanzierungsmodell möglich ist, muss noch überprüft werden. (Erner) -3- -4-