Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
98 kB
Datum
10.12.2013
Erstellt
05.12.13, 13:35
Aktualisiert
05.12.13, 13:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 02.12.2013
- Der Bürgermeister Az: 60 Lq
Nr. der Ratsdrucksache: 1216-IX/Z-1
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Beratungsfolge
Termin
Rat
10.12.2013
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5b
"Gewerbegebiet Bad Münstereifel Kernstadt - Bereich Flaches Feld / Steinsmühle"
hier: Abwägungsbeschlüsse nach den Offenlagen und Satzungsbeschluss
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Berichterstatter: Herr Josef A. Laqua
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1216-IX/Z-1
1. Sachverhalt:
Der Nettomarkt soll erweitert werden.
Hierfür ist am 18.3.2013 ein Bebauungsplanänderungsverfahren vom Stadtentwicklungsausschuss zur Aufstellung beschlossen worden. Diese wurde mit der öffentlichen Auslegung am
7.6.2013 im Amtsblatt bekannt gemacht.
Im Rahmen der (1.) Offenlage gingen Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange (TÖB)
ein.
Entsprechend der Beschlussfassung vom 10.10.2013 wurde die Planänderung mit Bekanntmachung vom 18.10.2013 erneut und nun über die gesamten vier Wochen offen gelegt.
Während dieser 2. Offenlage gingen zwei weitere Eingaben von TÖB zur Bebauungsplanänderung ein. Diese sind mit den bereits vorliegenden vier aus der ersten Offenlage ab zu wägen.
Dabei sind die erneut vorgebrachten grundsätzlichen Bedenken der IHK, wie auch in der Ausgangs-RD beschrieben, besonders beachtlich.
Von privater Seite wurden keine Eingaben gemacht.
Im Nachgang erreichte die Stadt am 4. Dezember noch die beigefügte Mail (Anlage ). Auf den in
dieser angesprochenen Sachverhalt wird im Zusammenhag mit der in der Überarbeitung noch
befindlichen Bergründung in einer weiteren ergänzenden Ratsdrucksache eingegangen.
Dann stehen die gesamten Wertungen und die entsprechenden Abwägungsbeschlüsse sowie,
wenn der Verwaltungsvorlage gefolgt wird, der Satzungsbeschluss an.
2. Rechtliche Würdigung
Die vorgebrachten Bedenken sind abzuwägen, wie in der Ausgangs-RD bereits dargelegt.
Bezüglich der grundsätzlichen Einwände der IHK wird besonders auf die erhellende Stellungnahmen der BBE und der Rechtsanwaltskanzlei Lenz und Johlen hingewiesen.
3. Finanzielle Auswirkungen
Alle externen Kosten wurden vom Vorhabensträger und Bauherrn übernommen.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Alle relevanten Belange werden gem. BauGB abgewogen
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Die Stärkung von wohnungsnahen Nahversorgungsstandorten wie hier beabsichtigt, ist gerade in
dieser Zeit des demographischen Wandels von besonderer Bedeutung.
Seite 3 von Ratsdrucksache 1216-IX/Z-1
7. Beschlussvorschlag:
1.
Zu den im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen werden die in der Anlage beigefügten Abwägungsbeschlüsse gefasst.
2.
Aufgrund der §§ 2 und 10 des Baugesetzbuches i.d.F. der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBL I S. 2515) in der z.Zt. gültigen Fassung i.V. mit dem § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der z.Zt. gültigen Fassung, wird 3. Änderung des Bebauungsplan Nr. 5b "Gewerbegebiet Bad Münstereifel Kernstadt - Bereich Fla
ches Feld / Steinsmühle" in der vorliegenden Form mit textlichen Festsetzungen und Be
gründung (einschl. der gutachterlichen Stellungnahme der BBE aus dem Okt. 2013 und
den vertiefenden Bewertungen der Rechtsanwaltskanzlei Lenz und Johlen vom 16.9. und
7.10.2013) als Satzung beschlossen.
3.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Rechtskraft des Bebauungsplans herbeizuführen.