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Sitzungsvorlage (Außerplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln zur Erfüllung der Verpflichtung der EG-Umgebungslärmrichtlinie; hier: Bereitstellung von 15.000 EUR zur Beauftragung eines Planungsbüros zur Erarbeitung eines Lärmaktionsplanes)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
125 kB
Datum
06.12.2012
Erstellt
15.11.12, 15:18
Aktualisiert
15.11.12, 15:18
Sitzungsvorlage (Außerplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln zur Erfüllung der Verpflichtung der EG-Umgebungslärmrichtlinie;
hier: Bereitstellung von 15.000 EUR zur Beauftragung eines Planungsbüros zur Erarbeitung eines Lärmaktionsplanes) Sitzungsvorlage (Außerplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln zur Erfüllung der Verpflichtung der EG-Umgebungslärmrichtlinie;
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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 61 Az.: Re/Wo Jülich, 17.10.2012 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 427/2012 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Termin 22.11.2012 Haupt- und Finanzausschuss 29.11.2012 Stadtrat 06.12.2012 TOP Ergebnisse Außerplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln zur Erfüllung der Verpflichtung der EG-Umgebungslärmrichtlinie; hier: Bereitstellung von 15.000 EUR zur Beauftragung eines Planungsbüros zur Erarbeitung eines Lärmaktionsplanes Anlg.: - 2 I 32 II 20/22 SD.Net Beschlussentwurf: Für die Beauftragung eines Planungsbüros zur Erarbeitung eines Lärmaktionsplanes werden außerplanmäßig 15.000 EUR bereitgestellt. Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben bei 012 1260010015241919 (Energiekosten Feuerwehrgerätehäuser). Begründung: Die EU-Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm) wurde durch die Novellierung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes 2005 in nationales Recht umgesetzt. Das entsprechende Umsetzungsgesetz regelt in § 47 e, dass in NRW die Gemeinden die erforderliche Kartierung und Aktionsplanung durchführen müssen. Für alle EU-Mitgliedsstaaten sollen anhand von gleichen Bewertungsmethoden sogenannte Lärmkarten erstellt werden, welche die Lärmbelastungen beschreiben und die Grundlage für Aktionspläne gegen die Lärmbelastung bilden. Die Umgebungslärmrichtlinie verfolgt einen strategischen Ansatz. Danach sind Lärmkarten und entsprechende Aktionspläne für Ballungsräume und für Hauptlärmquellen (Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen) zu erstellen. Die Umgebungslärmrichtlinie gibt einen festen Zeitplan vor, bis zu welchen Terminen die Lärmkarten und Lärmaktionspläne ausgearbeitet und der EU übermittelt werden müssen. Die Ergebnisse der Stufe 2 liegen jetzt vor. Jetzt müssen bis zum 18. Juli 2013 die Lärmaktionspläne der betroffenen Kommunen der Stufe 2 (u.a. Hauptstraßen über 3 Mio. Fahrzeuge/Jahr; in Jülich fallen hierunter bestimmte Land- und Bundesstraßen, wie z.B.: die A44 teilweise, die B 56 ab Autobahnausfahrt -Westring – Selgersdorf, die L136 -Aachener Landstraße, Große Rurstraße, Römerstraße und Kölner Landstraße-) vorliegen und gemäß den Anforderungen des Anhangs VI der Umgebungslärmrichtlinie der EU Kommission übermittelt werden (s. Anlage 1). Die Lärmaktionspläne müssen dabei den Anforderungen des Anhangs V der EG-Richtlinie (s. Anlage 2) genügen. Hierzu gehören u.a. Angaben zu bereits vorhandenen oder für die nächsten fünf Jahre geplanten Maßnahmen zur Lärmminderung sowie zur langfristigen Strategie (z.B. Verkehrsmengen, Straßenoberflächen, Schallschutzwände etc.). Die Umgebungslärmrichtlinie sieht nicht nur vor, dass die Öffentlichkeit über die Lärmkartierung informiert wird. Vielmehr fordert sie ausdrücklich eine Mitwirkung der Öffentlichkeit, also Bürgerinnen und Bürger, an der Erstellung der Aktionspläne (z.B. öffentliche Veranstaltungen, Presse, Arbeitsgruppen etc.). Die Kommune muss sich mit den Anregungen der Bürgerinnen und Bürgern auseinandersetzen und diese bei der Lärmaktionsplanung angemessen berücksichtigen. Bei der Entwicklung und Umsetzung der Lärmaktionsplanung müssen viele unterschiedliche Kenntnisse und Interessen zusammengebracht werden. Dementsprechend vielfältig ist der Kreis derjenigen, die an der Aktionsplanung beteiligt sind (insbesondere Planungsamt, Tiefbauamt, Straßenbaulastträger, Straßenverkehrsbehörde, Bürger, Politik, Industrie). Für die sehr umfangreiche Umsetzung der Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung stehen innerhalb der Verwaltung keine Ressourcen zur Verfügung. Es ist daher vorgesehen, ein Planungs- bzw. Ingenieurbüro mit der Durchführung sämtlicher anfallender Arbeiten (Kartierung, Bürgerbeteiligung, Aktionsplanung, Sitzungsdienst etc.) zu beauftragen. Hierfür fallen voraussichtliche Kosten i.H.v. rund 15.000 EUR an. Da diese Mittel bisher noch nicht im Haushalt veranschlagt sind, müssen sie außerplanmäßig bereitgestellt werden. Um die Zeitvorgabe der EU-Umgebungslärmrichtlinie einhalten zu können, muss eine Auftragsvergabe (freihändige Vergabe) noch im Dezember 2012 erfolgen. Die Deckung der 15.000 EUR erfolgt durch Minderausgaben (geringere Stromkosten aufgrund Umstellung des Stromliefervertrages auf Öko-Strom sowie Wenigerverbrauch) bei 012 1260010015241919 (Energiekosten Feuerwehrgerätehäuser). Zu diesem Thema wird Herr Dipl.-Ing. Jochen Richard – Planungsbüro Richter-Richard, Aachen – in der Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses vortragen. Sitzungsvorlage 427/2012 Seite 2 1.Finanzielle Auswirkungen: X Gesamtkosten: ja nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Einnahmen: X nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung ja X nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 427/2012 X nein nein Seite 3