Daten
Kommune
Jülich
Größe
125 kB
Datum
06.12.2012
Erstellt
15.11.12, 15:18
Aktualisiert
15.11.12, 15:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 61 Az.: Re/Wo
Jülich, 17.10.2012
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 427/2012
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
Termin
22.11.2012
Haupt- und Finanzausschuss
29.11.2012
Stadtrat
06.12.2012
TOP
Ergebnisse
Außerplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln zur Erfüllung der Verpflichtung der
EG-Umgebungslärmrichtlinie;
hier: Bereitstellung von 15.000 EUR zur Beauftragung eines Planungsbüros zur Erarbeitung
eines Lärmaktionsplanes
Anlg.: - 2 I
32
II
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SD.Net
Beschlussentwurf:
Für die Beauftragung eines Planungsbüros zur Erarbeitung eines Lärmaktionsplanes werden außerplanmäßig 15.000 EUR bereitgestellt. Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben bei
012 1260010015241919 (Energiekosten Feuerwehrgerätehäuser).
Begründung:
Die EU-Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung
von Umgebungslärm) wurde durch die Novellierung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes 2005 in
nationales Recht umgesetzt. Das entsprechende Umsetzungsgesetz regelt in § 47 e, dass in NRW die
Gemeinden die erforderliche Kartierung und Aktionsplanung durchführen müssen.
Für alle EU-Mitgliedsstaaten sollen anhand von gleichen Bewertungsmethoden sogenannte Lärmkarten erstellt werden, welche die Lärmbelastungen beschreiben und die Grundlage für Aktionspläne gegen die Lärmbelastung bilden. Die Umgebungslärmrichtlinie verfolgt einen strategischen Ansatz. Danach sind Lärmkarten und entsprechende Aktionspläne für Ballungsräume und für Hauptlärmquellen (Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen) zu erstellen.
Die Umgebungslärmrichtlinie gibt einen festen Zeitplan vor, bis zu welchen Terminen die Lärmkarten und Lärmaktionspläne ausgearbeitet und der EU übermittelt werden müssen. Die Ergebnisse der
Stufe 2 liegen jetzt vor. Jetzt müssen bis zum 18. Juli 2013 die Lärmaktionspläne der betroffenen
Kommunen der Stufe 2 (u.a. Hauptstraßen über 3 Mio. Fahrzeuge/Jahr; in Jülich fallen hierunter
bestimmte Land- und Bundesstraßen, wie z.B.: die A44 teilweise,
die B 56 ab Autobahnausfahrt -Westring – Selgersdorf, die L136 -Aachener Landstraße, Große Rurstraße, Römerstraße und Kölner Landstraße-) vorliegen und gemäß den Anforderungen des Anhangs
VI der Umgebungslärmrichtlinie der EU Kommission übermittelt werden (s. Anlage 1).
Die Lärmaktionspläne müssen dabei den Anforderungen des Anhangs V der EG-Richtlinie
(s. Anlage 2) genügen. Hierzu gehören u.a. Angaben zu bereits vorhandenen oder für die nächsten
fünf Jahre geplanten Maßnahmen zur Lärmminderung sowie zur langfristigen Strategie (z.B. Verkehrsmengen, Straßenoberflächen, Schallschutzwände etc.).
Die Umgebungslärmrichtlinie sieht nicht nur vor, dass die Öffentlichkeit über die Lärmkartierung
informiert wird. Vielmehr fordert sie ausdrücklich eine Mitwirkung der Öffentlichkeit, also Bürgerinnen und Bürger, an der Erstellung der Aktionspläne (z.B. öffentliche Veranstaltungen, Presse,
Arbeitsgruppen etc.). Die Kommune muss sich mit den Anregungen der Bürgerinnen und Bürgern
auseinandersetzen und diese bei der Lärmaktionsplanung angemessen berücksichtigen.
Bei der Entwicklung und Umsetzung der Lärmaktionsplanung müssen viele unterschiedliche
Kenntnisse und Interessen zusammengebracht werden. Dementsprechend vielfältig ist der Kreis
derjenigen, die an der Aktionsplanung beteiligt sind (insbesondere Planungsamt, Tiefbauamt, Straßenbaulastträger, Straßenverkehrsbehörde, Bürger, Politik, Industrie).
Für die sehr umfangreiche Umsetzung der Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung stehen innerhalb der Verwaltung keine Ressourcen zur Verfügung. Es ist daher vorgesehen, ein Planungs- bzw.
Ingenieurbüro mit der Durchführung sämtlicher anfallender Arbeiten (Kartierung, Bürgerbeteiligung, Aktionsplanung, Sitzungsdienst etc.) zu beauftragen. Hierfür fallen voraussichtliche Kosten
i.H.v. rund 15.000 EUR an. Da diese Mittel bisher noch nicht im Haushalt veranschlagt sind, müssen sie außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Um die Zeitvorgabe der EU-Umgebungslärmrichtlinie einhalten zu können, muss eine Auftragsvergabe (freihändige Vergabe) noch im Dezember 2012 erfolgen.
Die Deckung der 15.000 EUR erfolgt durch Minderausgaben (geringere Stromkosten aufgrund Umstellung des Stromliefervertrages auf Öko-Strom sowie Wenigerverbrauch)
bei 012 1260010015241919 (Energiekosten Feuerwehrgerätehäuser).
Zu diesem Thema wird Herr Dipl.-Ing. Jochen Richard – Planungsbüro Richter-Richard, Aachen –
in der Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses vortragen.
Sitzungsvorlage 427/2012
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1.Finanzielle Auswirkungen:
X
Gesamtkosten:
ja
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Einnahmen:
X
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
ja
X
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 427/2012
X
nein
nein
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