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Beschlussvorlage (Standardreduzierungen im Bereich des Eigenbetriebes Straßen als Maßnahme im HSK 2013/2014)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
111 kB
Datum
02.07.2013
Erstellt
20.06.13, 15:06
Aktualisiert
20.06.13, 15:06
Beschlussvorlage (Standardreduzierungen im Bereich des Eigenbetriebes Straßen als Maßnahme im HSK 2013/2014) Beschlussvorlage (Standardreduzierungen im Bereich des Eigenbetriebes Straßen als Maßnahme im HSK 2013/2014)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 282/2013 Az.: 20 Amt: - 20 BeschlAusf.: - - 20 - Datum: 04.06.2013 gez. Böcking Amtsleiter RPA gez. Heil - 20 - Gez. Erner BM / Dezernent Beratungsfolge Betriebsausschuss Straßen Termin 19.06.2013 vorberatend Finanz- und Personalausschuss 25.06.2013 vorberatend Rat 02.07.2013 beschließend Betrifft: 20.06.2013 Datum Freigabe -100- Bemerkungen Standardreduzierungen im Bereich des Eigenbetriebes Straßen als Maßnahme im HSK 2013/2014 Finanzielle Auswirkungen: Einsparungen bei den Sach- und Dienstleistungsaufwendungen Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Rat beschließt folgende Standardreduzierungen: 1. Auflösung der Kinderspielplatzkommission und Verlagerung der Kommissionsaufgaben in den JHA (Einsparpotential ca. 1.500 EUR), 2. Reduzierung des Budgets für die Kinderspielplätze von 30.000 EUR auf 20.000 EUR, 3. Verzicht auf Sportplätze (z. B. Borr, Herrig), 4. Umwandlung des Straßenbegleitgrüns von Beete in Pflaster, um den Pflegeaufwand zu reduzieren sowie 5. zeitweise Abschaltung der Straßenbeleuchtung in der Nacht. Ausnahmen hiervon sind z. B. an Feiertagen, zu Karneval, bei Volks- und Schützenfesten und zu Silvester möglich. Begründung: Die Bilanz des Eigenbetriebes Straßen weist seit dem Jahr 2012 ein negatives Eigenkapital aus. Der Kernhaushalt ist nach der Eigenbetriebsverordnung verpflichtet, dieses negative Eigenkapital auszugleichen, so dass sich die Zuweisungen des Kernhaushaltes an den Eigenbetrieb nun deutlich erhöhen. Sämtliche Verlautbarungen seitens der Aufsichtsbehörde weisen darauf hin, dass sich die Eigenbetriebe an der Haushaltskonsolidierung beteiligen müssen. Insofern ist es unabdingbar, weitere Einsparmöglichkeiten bei den Eigenbetrieben zu generieren. In den vergangenen Jahren wurden zum Zwecke der Haushaltskonsolidierung bereits verschiedene Maßnahmen - den Eigenbetrieb betreffend - vorgeschlagen und teilweise auch umgesetzt, z. B.:    schrittweise Umstellung auf die LED-Straßenbeleuchtung, Verkauf von nicht mehr benötigten städtischen Flächen sowie Anpassungen im Bereich der städtischen Friedhöfe, um langfristig zu einer besseren Kostendeckung zu gelangen. Diese Maßnahmen haben bereits zu Haushaltsverbesserungen beigetragen. Dennoch ist es aufgrund der Haushaltslage geboten und unerlässlich, über weitere Einsparpotentiale zu entscheiden. Die Maßnahme „zeitweise Abschaltung der Straßenbeleuchtung in der Nacht“ wird bereits von anderen Kommunen in NRW zum Zwecke der Haushaltskonsolidierung umgesetzt. Beispielhaft seien die Städte Rheine, Meerbusch, Herford, Salzkotten sowie Kerpen genannt, die nachts für eine gewisse Zeit die Straßenlaternen ausschalten. Gerade in Zeiten steigender Stromkosten würde eine solche Maßnahme sicherlich weiterhin positive Effekte auf den Haushalt auch für die kommenden Jahre haben. Alternativ könnte man auch die Anzahl der Leuchten in der Nacht reduzieren, z. B. indem jede zweite Leuchte abgeschaltet wird. Es ist aber zu bedenken, dass eine Nachtabschaltung ggf. zu Bürgerprotesten führen könnte, da zu befürchten ist, dass die Dunkelheit Überfälle, Einbrüche oder Unfälle begünstige. Die oben genannten Kommunen geben jedoch übereinstimmend an, dass ein Anstieg von Kriminaldelikten oder Unfällen während der Nachtabschaltung nicht festgestellt werden kann. Dennoch muss der Transparenz halber erwähnt werden, dass einige Kommunen, so z. B. auch Krefeld, aufgrund der Bürgerproteste von der Sparmaßnahme wieder Abstand genommen haben und nun auch nachts wieder die Laternen anschalten. In Vertretung (Heil) -2-