Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
111 kB
Datum
02.07.2013
Erstellt
20.06.13, 15:06
Aktualisiert
20.06.13, 15:06
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 282/2013
Az.: 20
Amt: - 20 BeschlAusf.: - - 20 - Datum: 04.06.2013
gez. Böcking
Amtsleiter
RPA
gez. Heil
- 20 -
Gez. Erner
BM / Dezernent
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Straßen
Termin
19.06.2013
vorberatend
Finanz- und Personalausschuss
25.06.2013
vorberatend
Rat
02.07.2013
beschließend
Betrifft:
20.06.2013
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
Standardreduzierungen im Bereich des Eigenbetriebes Straßen als Maßnahme im
HSK 2013/2014
Finanzielle Auswirkungen:
Einsparungen bei den Sach- und Dienstleistungsaufwendungen
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt folgende Standardreduzierungen:
1. Auflösung der Kinderspielplatzkommission und Verlagerung der Kommissionsaufgaben in
den JHA (Einsparpotential ca. 1.500 EUR),
2. Reduzierung des Budgets für die Kinderspielplätze von 30.000 EUR auf 20.000 EUR,
3. Verzicht auf Sportplätze (z. B. Borr, Herrig),
4. Umwandlung des Straßenbegleitgrüns von Beete in Pflaster, um den Pflegeaufwand zu
reduzieren sowie
5. zeitweise Abschaltung der Straßenbeleuchtung in der Nacht. Ausnahmen hiervon sind z. B.
an Feiertagen, zu Karneval, bei Volks- und Schützenfesten und zu Silvester möglich.
Begründung:
Die Bilanz des Eigenbetriebes Straßen weist seit dem Jahr 2012 ein negatives Eigenkapital aus.
Der Kernhaushalt ist nach der Eigenbetriebsverordnung verpflichtet, dieses negative Eigenkapital
auszugleichen, so dass sich die Zuweisungen des Kernhaushaltes an den Eigenbetrieb nun
deutlich erhöhen. Sämtliche Verlautbarungen seitens der Aufsichtsbehörde weisen darauf hin,
dass sich die Eigenbetriebe an der Haushaltskonsolidierung beteiligen müssen. Insofern ist es
unabdingbar, weitere Einsparmöglichkeiten bei den Eigenbetrieben zu generieren.
In den vergangenen Jahren wurden zum Zwecke der Haushaltskonsolidierung bereits
verschiedene Maßnahmen - den Eigenbetrieb betreffend - vorgeschlagen und teilweise auch
umgesetzt, z. B.:
schrittweise Umstellung auf die LED-Straßenbeleuchtung,
Verkauf von nicht mehr benötigten städtischen Flächen sowie
Anpassungen im Bereich der städtischen Friedhöfe, um langfristig zu einer besseren
Kostendeckung zu gelangen.
Diese Maßnahmen haben bereits zu Haushaltsverbesserungen beigetragen. Dennoch ist es
aufgrund der Haushaltslage geboten und unerlässlich, über weitere Einsparpotentiale zu
entscheiden.
Die Maßnahme „zeitweise Abschaltung der Straßenbeleuchtung in der Nacht“ wird bereits von
anderen Kommunen in NRW zum Zwecke der Haushaltskonsolidierung umgesetzt. Beispielhaft
seien die Städte Rheine, Meerbusch, Herford, Salzkotten sowie Kerpen genannt, die nachts für
eine gewisse Zeit die Straßenlaternen ausschalten. Gerade in Zeiten steigender Stromkosten
würde eine solche Maßnahme sicherlich weiterhin positive Effekte auf den Haushalt auch für die
kommenden Jahre haben. Alternativ könnte man auch die Anzahl der Leuchten in der Nacht
reduzieren, z. B. indem jede zweite Leuchte abgeschaltet wird.
Es ist aber zu bedenken, dass eine Nachtabschaltung ggf. zu Bürgerprotesten führen könnte, da
zu befürchten ist, dass die Dunkelheit Überfälle, Einbrüche oder Unfälle begünstige. Die oben
genannten Kommunen geben jedoch übereinstimmend an, dass ein Anstieg von Kriminaldelikten
oder Unfällen während der Nachtabschaltung nicht festgestellt werden kann. Dennoch muss der
Transparenz halber erwähnt werden, dass einige Kommunen, so z. B. auch Krefeld, aufgrund der
Bürgerproteste von der Sparmaßnahme wieder Abstand genommen haben und nun auch nachts
wieder die Laternen anschalten.
In Vertretung
(Heil)
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