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Beschlussvorlage (Unterbringung zugewiesener ausländischer Flüchtlinge)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
92 kB
Datum
18.02.2014
Erstellt
06.02.14, 13:21
Aktualisiert
06.02.14, 13:21
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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 30.01.2014 - Der Bürgermeister Az: 50-52-17 Nr. der Ratsdrucksache: 1254-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Ausschuss für Schule, Kultur, Soziales und Städtepartnerschaften 18.02.2014 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Unterbringung zugewiesener ausländischer Flüchtlinge __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Reidenbach / Herr Wiedemann __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: SchulA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1254-IX 1. Sachverhalt: Das Übergangsheim Mühlengasse 10 in Bad Münsteifel-Iversheim wird in absehbarer Zeit an seiner Kapazitätsgrenze angelangt sein. Von den 53 Plätzen sind derzeit 40 belegt. In den Monaten November 2013 bis Januar 2014 wurden 10 Asylbewerber neu zugewiesen, im gleichen Zeitraum ist nur eine Person aus dem Heim ausgezogen. Angesichts der bundesweit anhaltend hohen und weiter steigenden Asylbewerberzahlen ist eine Trendwende nicht absehbar. Im Jahr 2013 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge insgesamt 127.023 Asylanträge gestellt, 49.372 mehr als im Vorjahr. Dies bedeutet eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr um etwa 64 Prozent. Darunter waren 109.580 Asylerstanträge, 45.041 mehr als im Jahr 2012 (+70 Prozent). Auch die Zahl der Asylfolgeanträge lag 2013 mit 17.443 um 4.331 höher als im Jahr 2012 (+33 Prozent). Allein im Jahr 2013 kamen mehr Asylbewerber als in den Jahren 2006 bis 2009 zusammen. (Quelle: Pressemitteilung des BMI vom 10.01.2014) Somit ist dringend angezeigt, weitere Alternativen für die Unterbringung zugewiesener Asylbewerber zu schaffen. Ende 2012 wurden bereits städtische Wohnungen in den Objekten An der Ley 34 (Iversheim) und Waldstr. 20 (Rodert) als Übergangswohnraum gewidmet. Die Wohnung Waldstr. 20 wird seitdem als Obdachlosenunterkunft vorgehalten, wodurch im Übergangsheim Mühlengasse 10 weitere Raumkapazitäten für die Unterbringung ausländischer Flüchtlinge freigeworden sind. Die Wohnung An der Ley 34 kann nur mit größeren Investitionen und Brandschutzmaßnahmen für die gemeinschaftliche Unterbringung von Personen hergerichtet werden. Sie weist außerdem nicht die nötige Unterbringungskapazität auf, die zu einer nachhaltigen Lösung erforderlich ist. Vor diesem Hintergrund wird eine entsprechende Nutzung dieser Wohnung nicht weiter verfolgt. Die Verwaltung steht derzeit in Gesprächen mit den Eigentümern einer in Frage kommenden Immobilie über die Anmietung eines Objektes. Konkrete Ergebnisse können heute noch nicht vorgestellt werden und werden im nächsten Haupt- und Finanzausschuss vorgelegt. Da die Angelegenheit aufgrund der weiter steigenden Aufnahmeverpflichtung eine gewisse Dringlichkeit entwickelt, soll dies dem Ausschuss als erste Information dienen. 2. Rechtliche Würdigung Nach § 1 Abs. 1 Flüchtlingsaufnahmegesetz NRW sind die Gemeinden verpflichtet, die ihnen zugewiesenen ausländischen Flüchtlinge aufzunehmen und unterzubringen. 3. Finanzielle Auswirkungen Noch nicht bezifferbar 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Mit der Bewirtschaftung und Unterhaltung einer zusätzlichen Unterkunft entstehen zusätzliche Arbeitsbelastungen für die Sachbearbeitung und den Hausmeisterdienst, die mit dem vorhandenen Personal bewältigt werden müssen. Seite 3 von Ratsdrucksache 1254-IX 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Alternativen zur Unterbringung der ausländischen Flüchtlinge außer in den noch freien Plätzen im Übergangsheim Mühlengasse 10 bestehen kurzfristig nicht. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine 7. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, zusätzliche Möglichkeiten für die Unterbringung ausländischer Flüchtlinge durch Anmietung eines geeigneten Objektes vorzubereiten. Ergebnisse sind im Hauptund Finanzausschuss zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.