Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
111 kB
Datum
25.06.2013
Erstellt
15.06.13, 06:07
Aktualisiert
15.06.13, 06:07
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 260/2013
Az.:
Amt: - 10 BeschlAusf.: - 10 Datum: 29.05.2013
gez. Elsen
13.06.2013
Amtsleiter
Datum Freigabe -100-
BM / Dezernent
- 20 -
Den beigefügten Antrag der CDU-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Finanz- und Personalausschuss
Betrifft:
Termin
25.06.2013
Bemerkungen
zur Kenntnis
Antrag bzgl. Erstellung eines Berichts zur Arbeit der Bewertungskommission
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Zu 1
Im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform „neues Steuerungsmodell“ wurde als
Maßnahme der Personalentwicklung im Jahr 2000 u. a. mit dem Personalrat eine
Dienstvereinbarung über die Bildung und Aufgaben einer Bewertungskommission
geschlossen.
Die Bewertungskommission setzt sich zurzeit zusammen aus dem
Vorsitzenden (Leiter des Bauordnungsamtes)
Leiter des Haupt-und Personalamtes
Leiterin der Personalabteilung
dem Vorsitzenden des Personalrates
des Beamtenvertreters im Personalrat sowie
der Gleichstellungsbeauftragten
Alle Mitglieder haben langjährige Erfahrung in der Stellenbewertung. Drei Mitglieder
gehören der Bewertungskommission bereits seit 2000 an.
Fachspezifische Fortbildungen erfolgten durch Inhouseseminare der KGST sowie
Fachdozenten für den allgemeinen- bzw. den Techniker-Eingruppierungsvertrag.
Trotz der langjährigen Erfahrung auf dem Gebiet der Stellenbewertung ist es üblich, dass
die Kommission, dort wo es notwendig ist, interne oder externe Beratung in Fachfragen
einholt.
Zu 2
Das aktuelle Gutachten wurde von Herrn Heinrich Siepmann (Vorsitz), ehemaliger
Hauptgutachter der KGSt und Frau Hortense Klein, Referentin der KGSt, gemeinsam mit
der Lenkungsgruppe Stellenbewertung erarbeitet.
Die Mitglieder der Lenkungsgruppe sowie die Mitglieder der Bewertungskommission
(KGSt) für die Gemeinden sind in der Anlage aufgelistet.
Zu 3
Die Kommission hat seit dem Jahr 2000 nahezu alle Stellen der Verwaltung bewertet.
Dabei handelt es sich zum allergrößten Teil um Stellen von Beschäftigten, deren
Bewertung sich nicht nach dem KGSt-Gutachten sondern nach Tarifrecht richtet.
Zur Bewertung der Beamtenstellen dienen als Grundlage die Gutachten der KGSt. Bis
2009 wurde das Gutachten von 1982 herangezogen, 2009 hat die KGSt ein neues
Gutachten aufgelegt. Dort, wo die Stellen im Gutachten wieder gegeben sind, dient
dieses Gutachten als Richtlinie. Jedoch ist ein großer Teil der Beamtenstellen der Stadt so
nicht im KGSt-Gutachten abgebildet. Hier wird von der Bewertungskommission auf der
Grundlage der konkreten Arbeitsplatzbeschreibung, anhand des Bewertungsbogen der
KGSt, sowie im Einzelfall zur Abrundung mit Beteiligung der Amtsleitung bzw. des/der
Stelleninhabers/-haberin eine individuelle Bewertung vorgenommen.
Zu 4
Da zwei Mitglieder des Personalrates zur Bewertungskommission gehören, ist der
Personalrat in alle Bewertungen eingebunden.
(Erner)
-2-