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Antrag (Antrag bzgl. Erstellung eines Berichts zur Arbeit der Bewertungskommission)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
111 kB
Datum
25.06.2013
Erstellt
15.06.13, 06:07
Aktualisiert
15.06.13, 06:07
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 260/2013 Az.: Amt: - 10 BeschlAusf.: - 10 Datum: 29.05.2013 gez. Elsen 13.06.2013 Amtsleiter Datum Freigabe -100- BM / Dezernent - 20 - Den beigefügten Antrag der CDU-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Finanz- und Personalausschuss Betrifft: Termin 25.06.2013 Bemerkungen zur Kenntnis Antrag bzgl. Erstellung eines Berichts zur Arbeit der Bewertungskommission Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Zu 1 Im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform „neues Steuerungsmodell“ wurde als Maßnahme der Personalentwicklung im Jahr 2000 u. a. mit dem Personalrat eine Dienstvereinbarung über die Bildung und Aufgaben einer Bewertungskommission geschlossen. Die Bewertungskommission setzt sich zurzeit zusammen aus dem Vorsitzenden (Leiter des Bauordnungsamtes) Leiter des Haupt-und Personalamtes Leiterin der Personalabteilung dem Vorsitzenden des Personalrates des Beamtenvertreters im Personalrat sowie der Gleichstellungsbeauftragten Alle Mitglieder haben langjährige Erfahrung in der Stellenbewertung. Drei Mitglieder gehören der Bewertungskommission bereits seit 2000 an. Fachspezifische Fortbildungen erfolgten durch Inhouseseminare der KGST sowie Fachdozenten für den allgemeinen- bzw. den Techniker-Eingruppierungsvertrag. Trotz der langjährigen Erfahrung auf dem Gebiet der Stellenbewertung ist es üblich, dass die Kommission, dort wo es notwendig ist, interne oder externe Beratung in Fachfragen einholt. Zu 2 Das aktuelle Gutachten wurde von Herrn Heinrich Siepmann (Vorsitz), ehemaliger Hauptgutachter der KGSt und Frau Hortense Klein, Referentin der KGSt, gemeinsam mit der Lenkungsgruppe Stellenbewertung erarbeitet. Die Mitglieder der Lenkungsgruppe sowie die Mitglieder der Bewertungskommission (KGSt) für die Gemeinden sind in der Anlage aufgelistet. Zu 3 Die Kommission hat seit dem Jahr 2000 nahezu alle Stellen der Verwaltung bewertet. Dabei handelt es sich zum allergrößten Teil um Stellen von Beschäftigten, deren Bewertung sich nicht nach dem KGSt-Gutachten sondern nach Tarifrecht richtet. Zur Bewertung der Beamtenstellen dienen als Grundlage die Gutachten der KGSt. Bis 2009 wurde das Gutachten von 1982 herangezogen, 2009 hat die KGSt ein neues Gutachten aufgelegt. Dort, wo die Stellen im Gutachten wieder gegeben sind, dient dieses Gutachten als Richtlinie. Jedoch ist ein großer Teil der Beamtenstellen der Stadt so nicht im KGSt-Gutachten abgebildet. Hier wird von der Bewertungskommission auf der Grundlage der konkreten Arbeitsplatzbeschreibung, anhand des Bewertungsbogen der KGSt, sowie im Einzelfall zur Abrundung mit Beteiligung der Amtsleitung bzw. des/der Stelleninhabers/-haberin eine individuelle Bewertung vorgenommen. Zu 4 Da zwei Mitglieder des Personalrates zur Bewertungskommission gehören, ist der Personalrat in alle Bewertungen eingebunden. (Erner) -2-