Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
87 kB
Datum
11.06.2013
Erstellt
30.05.13, 06:06
Aktualisiert
30.05.13, 06:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Niederschrift der Bürgerversammlung
zur frühzeitigen Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung am 09.01.2013
Beginn: 19 Uhr
Ende: ca. 21.30 Uhr
Darlegung und Anhörung gemäß §3 Abs.1 Baugesetzbuch( BauGB)
1. Thema der Veranstaltung:
Vorstellung der Vorentwurfsplanung der Stadt Erftstadt für den Bereich Borrer Straße-Zülpicher
Straße
2. Ort der Veranstaltung:
Erftstadt-Friesheim, Tambourheim, Christian Dahmen-Straße 2a
3. Veranstalter: Stadt Erftstadt, vertreten durch
Herrn Wirtz, Stadtbaudirektor
Herrn Harting, Stadtplaner
4. Veranstaltungsteilnehmer:
Ca. 60 Bürger, Frau Ortsbürgermeisterin Siebolds sowie Vertreter der Stadtratsfraktionen
5. Veranstaltungsablauf:
Herr Wirtz begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Bürgerversammlung. Sinn und Zweck der
frühzeitigen Beteiligung gem. §3 Abs. 1 BauGB ist es u.a. in einem möglichst frühen
Verfahrensstadium die beabsichtigten Planungen mit den Bürgern zu erörtern. In diesem Fall soll
zudem ermittelt werden, wie die grundsätzliche Einstellung der Eigentümer und Anwohner zur
Erweiterung des Baugebietes an der Borrer Straße aussieht, damit der Stadtrat eine
Entscheidungsgrundlage hat, ob die Planung vorangetrieben werden soll. Zunächst stellt Herr Wirtz
klar, dass von Seiten der Verwaltung in dieser frühen Planungsphase keine konkreten Zahlen
hinsichtlich der Erschließungskosten genannt werden können. Anschließend werden von Herrn
Harting die Planungen mit den vorgeschlagenen Bauabschnitten anhand einer kurzen PowerPointPräsentation vorgestellt . Anschließend können die Bürger Fragen zu den Planungen stellen.
6. Bedenken, Anregungen , Diskussionsbeiträge
6.1. Warum wird die Borrer Straße nicht bis zum Wirtschaftsweg im Süden des Plangebietes
durchgebunden, dann könne auf die Planstraße A verzichtet werden?
Durch die Verlängerung der Borrer Straße nach Süden werden auch Begehrlichkeiten geweckt, die
Flächen südlich des Wirtschaftsweges zu bebauen. Diese Flächen sind jedoch im
Flächennutzungsplan nicht mehr als Wohnbauflächen dargestellt, so dass dieser erst mit Zustimmung
der Bezirksregierung geändert werden müsste. Das Baugebiet hätte zudem bei der Verlängerung
nach Süden eine Größe, bei der die nach Baugesetzbuch notwendige Erforderlichkeit der
Bauleitplanung (Wohnraumbedarf in Friesheim) nicht mehr gegeben sein dürfte.
6.2. Werden die neuen Erschließungsstraßen verkehrsberuhigt? Die meisten Erschließungsstraßen
sind zu eng, dort ist es teilweise nicht mehr möglich, diese mit Handwerkerfahrzeugen zu befahren,
zudem würden solche Straßen häufig zugeparkt.
Die Straßenbreiten für Wohnstraßen werden in den neuen Erftstädter Baugebieten einheitlich mit
einer Breite von 5 Metern errichtet. Dies ist ausreichend für eine Begegnung zwischen einem Lkw
und einem Pkw bzw. Lieferwagen. Während das Baugebiet in Blessem (Bebauungsplan Nr. 145) durch
die verschwenkte Straßenführung noch einen zusätzlichen Verkehrsberuhigungseffekt aufweist, ist
bei der geradlinigen Führung der Borrer Straße (die durch die Lage der städtischen Wirtschaftswege
so vorgegeben ist) umso mehr notwendig, dafür zu sorgen, dass nicht zu schnell gefahren werden
kann. Die Gestaltung der Verkehrsflächen soll als Mischverkehrsfläche ausgebaut werden. Frau
Ortsbürgermeisterin Siebolds bestätigt, dass es im bestehenden Teil der Borrer Straße schon zu
Beschwerden über zu hohe Geschwindigkeiten von Fahrzeugen gekommen ist. Auch Herr
Stadtverordneter Zerres empfiehlt, die Erschließungsstraßen verkehrsberuhigt auszubauen. Herr
Wirtz erläutert, dass über die Straßenbreite noch diskutiert werden kann und die Politik entscheiden
muss. Auch die Lage und die Anzahl der Parkplätze sei nur ein Vorschlag und kann im Laufe des
Verfahrens noch geändert werden.
6.3. Werden die Anwohner des bestehenden Teils der Borrer Straße an den Erschließungskosten
beteiligt?
Wenn die Straße bereits endabgerechnet ist, werden keine weiteren Erschießungsbeiträge für den
bestehenden Teil fällig. Sollte die Straße zu einem späteren Zeitpunkt saniert werden müssen,
werden sämtliche Anwohner wieder an den Kosten beteiligt, dies hat jedoch nichts mit dem
geplanten Neubaugebiet zu tun.
6.4. Warum wird die Borrer Straße an deren bisherigen Ende nicht abgesperrt? Bereits jetzt
bestehen dort gewaltige Verkehrsprobleme, da es dort sehr eng sei und es sind zu wenige
Stellplätze vorhanden.
Eine Absperrung zwischen dem neuen und dem alten Teil der Borrer Straße ist wenig sinnvoll. Zum
einen sind zwei Zufahrten für Rettungsdienst und Feuerwehr besser als nur eine, zum andern besteht
das Problem, dass die neuen Anwohner im Norden des Plangebietes ihre Mülltonnen bis zur
Einmündung der Planstraße A bringen müssen, denn das Müllfahrzeug kann an dieser Stelle nur
wenden, jedoch nicht bis zu den Häusern im Norden des Plangebiets vorfahren. Die
Berufsgenossenschaft der Müllabfuhr erlaubt es auch aus Gründen der Sicherheit nicht mehr, dass
Müllfahrzeuge in Neubaugebieten rückwärtsfahren. Eine Absperrung der Borrer Straße ist
städtebaulich und verkehrstechnisch nicht sinnvoll und nicht notwendig. Auch ist die zu erwartende
Verkehrsbelastung des alten Teils der Borrer Straße durch die zukünftigen Anwohner eher gering. Es
ist zu erwarten, dass die Anwohner des südlichen Plangebietes über die Planstraße A zufahren.
6.5. Bekommen die Erschließungsstraßen einen Bürgersteig?
Die Straßen werden voraussichtlich als Mischverkehrsfläche ohne Bürgersteig ausgebaut.
6.6. Ein Anlieger der Planstraße A gibt zu Protokoll, das er nicht bereit ist, die
Erschließungsbeiträge für diese Straße zu bezahlen, da er bereits Beiträge für die Zülpicher Straße
bezahlt hat und durch den zusätzlichen Verkehr beeinträchtigt wird und kein Interesse an der
Verwertung des hinteren Grundstücksteils hat.
Sollte die Planung so umgesetzt werden, kann es keine Befreiung von Erschließungsbeiträgen geben.
Anwohner von Eckgrundstücken sind in dieser Sache benachteiligt, diese müssen für beide
anliegenden Straßen bezahlen. Dies ist aber im Erschließungsbeitragsrecht so geregelt, darauf habe
die Stadt Erftstadt keinen Einfluss.
6.7. Wie hoch werden die Erschließungsbeiträge sein und nach welchem Schlüssel werden sie
erhoben?
Über die Höhe der Erschließungsbeiträge kann zu diesem Zeitpunkt noch keine Aussage getroffen
werden. Jedes Baugebiet ist individuell und unvorhergesehene Ereignisse können die
Erschließungskosten erheblich beeinflussen. Die Erschließungskosten richten sich nach §§127 ff des
Baugesetzbuches sowie nach der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Erftstadt. Diese kann auf
der Webseite der Stadt Erftstadt eingesehen werden. 90% der Erschließungskosten sind über den
Erschließungsbeitrag von den Anliegern zu entrichten, 10% der Kosten sind von der Stadt Erftstadt
zutragen.
Die Erschließungsbeiträge ergeben sich nach der Satzung der Stadt Erftstadt aus der Flächengröße
sowie aus der möglichen Nutzung. Unterschiedliche Beiträge ergeben sich jedoch für Grundstücke,
die an zwei Erschließungsstraßen grenzen (Eckgrundstücke).
Bisher
sind
auf
der
Grundlage
der
vorgestellten
Entwürfe
zwei
Erschließungskostenabrechnungseinheiten (Verlängerung Borrer Straße sowie Planstraße A)
vorgesehen. Danach sind die Erschließungskosten der Planstraße A ausschließlich von den dort
angrenzenden Grundstückseigentümern zu tragen. Diese Sachlage wird erneut mit der
Erschließungskostenabteilung der Stadtverwaltung erörtert, mit dem Ziel, soweit es
erschließungsrechtlich möglich ist, nur eine Erschließungskostenabrechnungseinheit für das gesamte
Neubaugebiet vorzusehen.
6.8. Ein Bürger fordert, dass die Erschließungsbeiträge auf alle Eigentümer gleichwertig umgelegt
werden müssten.
6.9. Eine Bürgerin merkt an, dass es die Planstraße A nicht notwendig sei und es ungerecht sei,
dass die Anlieger dieser Straße Erschließungskosten zahlen müssten. Die Grundstücke wären
zudem bereits durch die Borrer und die Zülpicher Straße erschlossen.
Bisher sind nur die Grundstücke an der Zülpicher Straße erschlossen, dort kann nach §34 des
Baugesetzbuches bereits jetzt gebaut werden. Die Stadt Erftstadt dürfe auch nur Bebauungspläne
aufstellen, die städtebaulich sinnvoll sind und so begründet werden können. Bebauungspläne, die
Grundstücksgrößen von über 1000m² vorsehen sind ökologisch und städtebaulich nicht mehr
vertretbar. Daher müssen auch an der Planstraße A bebaubare Flächen ausgewiesen werden, für die
auch die vollen Erschließungsbeiträge gezahlt werden müssen. Ob diese hinterher von den
Eigentümern als Gartenland oder Bauland genutzt werden, sind private Entscheidungen der
Eigentümer.
6.9. Herr Stadtverordneter Zerres bemerkt, dass es für ihn und seine Fraktion (CDU) entscheidend
sein wird, welches Meinungsbild zur sich in der heutigen Veranstaltung abzeichne und welche
Meinungen es zur Verkehrsführung gibt. Er gibt zu bedenken, dass durch die lange Gerade der
Borrer Straße die Gefahr bestehe, dass zu schnell gefahren würde und dass aus seiner Erfahrung
die neuen Anwohner nach kürzester Zeit eine Verkehrsberuhigung fordern würden, weshalb diese
bereits vorher mit eingeplant werden sollte. Er selbst hält eine Ausweisung eines Baugebiets in
Friesheim für möglich, sofern dies mehrheitlich gewünscht ist.
6.10. Ein Bürger merkt an, dass die Borrer Straße häufig zugeparkt sei und auf den Grundstücken
nicht genügend Parkplätze angelegt werden können. Ein weiterer Bürger merkt an, dass er
mehrere Stellplätze auf seinem Grundstück vorhält. Ein weiterer Bürger fragt, warum die
Stellplätze östlich der Borrer Straße angelegt werden, wo doch westlich davon sehr viel mehr Platz
vorhanden ist
Es ist in der Planung bisher für zwei Wohneinheiten jeweils ein öffentlicher Parkplatz vorgesehen,
somit werden im vollausgebauten Plangebiet ca. 15 Stellplätze errichtet. Diese werden an zentralen
Stellen des Plangebiets konzentriert. Dies wird in letzter Zeit bei allen neuen Baugebietes so
gehandhabt, da es bei der Planung von Längsparkplätzen entlang der Erschließungsstraßen häufig zu
Konflikten mit der Lage der Grundstückszufahrten komme. Über die genaue Lage der Stellplätze kann
im späteren Verfahren noch diskutiert werden.
6.11. Herr Wirtz betont noch einmal, dass es das Ziel dieser Veranstaltung ist, ein Meinungsbild zu
erhalten über die Frage, ob das Baugebiet entwickelt werden soll oder nicht.
Die meisten sprechen sich dabei für eine Entwicklung des Baugebietes aus, es sind jedoch auch
anderslautende Meinungen zu vernehmen, insbesondere, wenn ein Bau der Planstraße A zwingend
notwendig sein sollte.
Herr Wirtz macht daraufhin deutlich, dass die Entwicklung an diesem Punkt scheitern könnte, denn
auf diese Straße wird kaum verzichtet werden können.
6.12. Ein Bürger spricht sich dafür aus, von dem Gedanken wegzukommen, dass manche Anlieger
von einer bestimmten Straße keinen Nutzen hätten und nur die Kosten sehen würden. Alle Straßen
würden allen gehören, daher wäre auch eine Umlegung der Kosten an alle geboten.
6.13. Ein Bürger spricht sich gegen eine Ausweisung des Baugebietes aus. Eher sollte sich um den
Bestand in Friesheim gekümmert werden, gerade dort gebe es sehr viel Nachholbedarf, vieles ist
heruntergekommen und es fehle an Infrastruktur.
Frau Ortsbürgermeisterin Siebolds stimmt zu, dass sich die Infrastruktur verbessern muss. Dies könne
aber auch über den Zuzug neuer Einwohner in das Baugebiet begünstigt werden.
6.14. Herr Stadtverordneter Nowak spricht sich eher für eine kleine Lösung aus, also möglichst nur
die Realisierung des ersten Bauabschnitts. Es müssten auch ökologische und soziale Aspekte bei
der Stadtplanung mit berücksichtigt werden und hier ist festzustellen, dass es mittlerweile in
Friesheim auch zu Leerständen von Wohngebäuden gekommen ist.
6.15. Die Realisierung nur des ersten Bauabschnitts ist für manche Anwesenden nur wenig
nachvollziehbar, die Erschließungskosten würden sich durch die Notwendigkeit der Planstraße A
pro erschlossener Fläche nur noch weiter erhöhen.
6.16. Ein Bürger merkt an, dass der Kauf von Altbauten die Bauwilligen sehr einschränken würde
und es möglich sein müsse, dass jeder nach seinem individuellen Geschmack neu bauen könne.
Viele Menschen hätten ein Bedürfnis, sich selbst zu verwirklichen, dies können gebrauchte
Immobilien nicht immer erfüllen. Die Kosten für den Kauf und die Sanierung eines Altbaus würden
die Kosten für einen Neubau zudem oft übersteigen, da die Eigentümer teilweise überzogene
Preisvorstelllungen hätten. Daher ist er für ein neues Baugebiet in Friesheim. Auch hat Friesheim
weitere Vorteile: Die nahe neue Autobahnanbindung und den im Vergleich zu Lechenich oder
Liblar oder auch Orten wie Hürth günstigeren Baulandpreis. Somit wäre es möglich, dass in
Friesheim auch Familien zu einem Eigenheim kommen, die einen Neubau in zentralen Orten nicht
finanzieren könnten.
6.17. Ein weiterer Bürger spricht sich für das Neubaugebiet aus. Es habe sich aus seiner Erfahrung
gezeigt, dass sich gerade Familien aus den Neubaugebieten auch über die Vereine in die
Dorfgemeinschaft einbringen. Er kann zwar nachvollziehen, dass sich manche Anwohner dagegen
aussprechen, weil sie eine erhöhte Verkehrsbelastung fürchten, aber er selbst wäre auch
einverstanden, wenn er betroffen wäre. Zudem macht er darauf aufmerksam, dass diejenigen, die
sich gegen die Planstraße A wenden, weil sie als Anlieger erhöhte Erschließungsbeiträge zahlen
müssten, im Gegenzug bis zu drei neue Baugrundstücke „herausbekämen“, deren Wert die
Erschließungskosten bei Weitem übersteiget.
Herr Wirtz macht deutlich, dass das Erschließungsbeitragsrecht nicht verhandelbar sei, aber dass
eben auch der Mehrwert der Grundstücke durch die Erschließung erheblich wäre. Er macht auch
deutlich, dass der Antrag für die Entwicklung des Baugebiets von den Eigentümern selbst kam. Dass
dieser Antrag weiterverfolgt wird, sei als Angebot des Stadtrates zu verstehen.
6.18. Ein Bürger, der die kath. Kirchengemeinde vertritt, die ebenfalls Eigentümer einiger
potenzieller Bauflächen ist, spricht sich für eine Ausweisung des Baugebietes aus.
6.19. Herr Stadtverordneter Zerres macht deutlich, dass er sich eine kleine Lösung nicht vorstellen
könne, ein Baugebiet für 17 Wohnhäuser würde sich kaum lohnen. Er halte es aber auch für
möglich, dass seine Fraktion zu dem Schluss komme, dass man auf das Baugebiet ganz verzichten
sollte.
6.20. Frau Ortsbürgermeisterin Siebolds merkt an, dass in Friesheim zumindest so viel Bauland
ausgewiesen werden sollte, dass die Kinder der Friesheimer in ihrem Heimatort auch neu bauen
können. Man müsse aber auch bedenken dass es Leerstände von Bestandsimmobilien gebe und
diese ein Problem für die Sicherheit im Ort darstellen, diese würden das Ortsbild massiv
beeinträchtigen. Dagegen müsse auch planerisch angekämpft werden. Es wäre schön, wenn die
alten Häuser wieder belebt werden könnten. Die Verkehrsführung sei auch für sie eine wichtige
Frage. Sie könne aber nach der heutigen Veranstaltung bewusst noch keine prioritäre Auffassung
zum Thema ableiten.
7. Veranstaltungsschluss
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, schließt Herr Wirtz diesen Teil der
Veranstaltung mit dem Hinweis, dass die Nacherörterungsfrist für diese Veranstaltung am 15,
01.2013 beginne. Eingaben können auch schriftlich eingereicht werden. Herr Wirtz bedankt sich bei
den Anwesenden für die Teilnahme, danach haben die Interessierten die Möglichkeit, in
Einzelgesprächen mit den Vertretern der Verwaltung weitere Fragen zu erörtern und Auskünfte zu
erhalten.