Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Niederschrift der Bürgerversammlung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
87 kB
Datum
11.06.2013
Erstellt
30.05.13, 06:06
Aktualisiert
30.05.13, 06:06

Inhalt der Datei

Niederschrift der Bürgerversammlung zur frühzeitigen Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung am 09.01.2013 Beginn: 19 Uhr Ende: ca. 21.30 Uhr Darlegung und Anhörung gemäß §3 Abs.1 Baugesetzbuch( BauGB) 1. Thema der Veranstaltung: Vorstellung der Vorentwurfsplanung der Stadt Erftstadt für den Bereich Borrer Straße-Zülpicher Straße 2. Ort der Veranstaltung: Erftstadt-Friesheim, Tambourheim, Christian Dahmen-Straße 2a 3. Veranstalter: Stadt Erftstadt, vertreten durch Herrn Wirtz, Stadtbaudirektor Herrn Harting, Stadtplaner 4. Veranstaltungsteilnehmer: Ca. 60 Bürger, Frau Ortsbürgermeisterin Siebolds sowie Vertreter der Stadtratsfraktionen 5. Veranstaltungsablauf: Herr Wirtz begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Bürgerversammlung. Sinn und Zweck der frühzeitigen Beteiligung gem. §3 Abs. 1 BauGB ist es u.a. in einem möglichst frühen Verfahrensstadium die beabsichtigten Planungen mit den Bürgern zu erörtern. In diesem Fall soll zudem ermittelt werden, wie die grundsätzliche Einstellung der Eigentümer und Anwohner zur Erweiterung des Baugebietes an der Borrer Straße aussieht, damit der Stadtrat eine Entscheidungsgrundlage hat, ob die Planung vorangetrieben werden soll. Zunächst stellt Herr Wirtz klar, dass von Seiten der Verwaltung in dieser frühen Planungsphase keine konkreten Zahlen hinsichtlich der Erschließungskosten genannt werden können. Anschließend werden von Herrn Harting die Planungen mit den vorgeschlagenen Bauabschnitten anhand einer kurzen PowerPointPräsentation vorgestellt . Anschließend können die Bürger Fragen zu den Planungen stellen. 6. Bedenken, Anregungen , Diskussionsbeiträge 6.1. Warum wird die Borrer Straße nicht bis zum Wirtschaftsweg im Süden des Plangebietes durchgebunden, dann könne auf die Planstraße A verzichtet werden? Durch die Verlängerung der Borrer Straße nach Süden werden auch Begehrlichkeiten geweckt, die Flächen südlich des Wirtschaftsweges zu bebauen. Diese Flächen sind jedoch im Flächennutzungsplan nicht mehr als Wohnbauflächen dargestellt, so dass dieser erst mit Zustimmung der Bezirksregierung geändert werden müsste. Das Baugebiet hätte zudem bei der Verlängerung nach Süden eine Größe, bei der die nach Baugesetzbuch notwendige Erforderlichkeit der Bauleitplanung (Wohnraumbedarf in Friesheim) nicht mehr gegeben sein dürfte. 6.2. Werden die neuen Erschließungsstraßen verkehrsberuhigt? Die meisten Erschließungsstraßen sind zu eng, dort ist es teilweise nicht mehr möglich, diese mit Handwerkerfahrzeugen zu befahren, zudem würden solche Straßen häufig zugeparkt. Die Straßenbreiten für Wohnstraßen werden in den neuen Erftstädter Baugebieten einheitlich mit einer Breite von 5 Metern errichtet. Dies ist ausreichend für eine Begegnung zwischen einem Lkw und einem Pkw bzw. Lieferwagen. Während das Baugebiet in Blessem (Bebauungsplan Nr. 145) durch die verschwenkte Straßenführung noch einen zusätzlichen Verkehrsberuhigungseffekt aufweist, ist bei der geradlinigen Führung der Borrer Straße (die durch die Lage der städtischen Wirtschaftswege so vorgegeben ist) umso mehr notwendig, dafür zu sorgen, dass nicht zu schnell gefahren werden kann. Die Gestaltung der Verkehrsflächen soll als Mischverkehrsfläche ausgebaut werden. Frau Ortsbürgermeisterin Siebolds bestätigt, dass es im bestehenden Teil der Borrer Straße schon zu Beschwerden über zu hohe Geschwindigkeiten von Fahrzeugen gekommen ist. Auch Herr Stadtverordneter Zerres empfiehlt, die Erschließungsstraßen verkehrsberuhigt auszubauen. Herr Wirtz erläutert, dass über die Straßenbreite noch diskutiert werden kann und die Politik entscheiden muss. Auch die Lage und die Anzahl der Parkplätze sei nur ein Vorschlag und kann im Laufe des Verfahrens noch geändert werden. 6.3. Werden die Anwohner des bestehenden Teils der Borrer Straße an den Erschließungskosten beteiligt? Wenn die Straße bereits endabgerechnet ist, werden keine weiteren Erschießungsbeiträge für den bestehenden Teil fällig. Sollte die Straße zu einem späteren Zeitpunkt saniert werden müssen, werden sämtliche Anwohner wieder an den Kosten beteiligt, dies hat jedoch nichts mit dem geplanten Neubaugebiet zu tun. 6.4. Warum wird die Borrer Straße an deren bisherigen Ende nicht abgesperrt? Bereits jetzt bestehen dort gewaltige Verkehrsprobleme, da es dort sehr eng sei und es sind zu wenige Stellplätze vorhanden. Eine Absperrung zwischen dem neuen und dem alten Teil der Borrer Straße ist wenig sinnvoll. Zum einen sind zwei Zufahrten für Rettungsdienst und Feuerwehr besser als nur eine, zum andern besteht das Problem, dass die neuen Anwohner im Norden des Plangebietes ihre Mülltonnen bis zur Einmündung der Planstraße A bringen müssen, denn das Müllfahrzeug kann an dieser Stelle nur wenden, jedoch nicht bis zu den Häusern im Norden des Plangebiets vorfahren. Die Berufsgenossenschaft der Müllabfuhr erlaubt es auch aus Gründen der Sicherheit nicht mehr, dass Müllfahrzeuge in Neubaugebieten rückwärtsfahren. Eine Absperrung der Borrer Straße ist städtebaulich und verkehrstechnisch nicht sinnvoll und nicht notwendig. Auch ist die zu erwartende Verkehrsbelastung des alten Teils der Borrer Straße durch die zukünftigen Anwohner eher gering. Es ist zu erwarten, dass die Anwohner des südlichen Plangebietes über die Planstraße A zufahren. 6.5. Bekommen die Erschließungsstraßen einen Bürgersteig? Die Straßen werden voraussichtlich als Mischverkehrsfläche ohne Bürgersteig ausgebaut. 6.6. Ein Anlieger der Planstraße A gibt zu Protokoll, das er nicht bereit ist, die Erschließungsbeiträge für diese Straße zu bezahlen, da er bereits Beiträge für die Zülpicher Straße bezahlt hat und durch den zusätzlichen Verkehr beeinträchtigt wird und kein Interesse an der Verwertung des hinteren Grundstücksteils hat. Sollte die Planung so umgesetzt werden, kann es keine Befreiung von Erschließungsbeiträgen geben. Anwohner von Eckgrundstücken sind in dieser Sache benachteiligt, diese müssen für beide anliegenden Straßen bezahlen. Dies ist aber im Erschließungsbeitragsrecht so geregelt, darauf habe die Stadt Erftstadt keinen Einfluss. 6.7. Wie hoch werden die Erschließungsbeiträge sein und nach welchem Schlüssel werden sie erhoben? Über die Höhe der Erschließungsbeiträge kann zu diesem Zeitpunkt noch keine Aussage getroffen werden. Jedes Baugebiet ist individuell und unvorhergesehene Ereignisse können die Erschließungskosten erheblich beeinflussen. Die Erschließungskosten richten sich nach §§127 ff des Baugesetzbuches sowie nach der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Erftstadt. Diese kann auf der Webseite der Stadt Erftstadt eingesehen werden. 90% der Erschließungskosten sind über den Erschließungsbeitrag von den Anliegern zu entrichten, 10% der Kosten sind von der Stadt Erftstadt zutragen. Die Erschließungsbeiträge ergeben sich nach der Satzung der Stadt Erftstadt aus der Flächengröße sowie aus der möglichen Nutzung. Unterschiedliche Beiträge ergeben sich jedoch für Grundstücke, die an zwei Erschließungsstraßen grenzen (Eckgrundstücke). Bisher sind auf der Grundlage der vorgestellten Entwürfe zwei Erschließungskostenabrechnungseinheiten (Verlängerung Borrer Straße sowie Planstraße A) vorgesehen. Danach sind die Erschließungskosten der Planstraße A ausschließlich von den dort angrenzenden Grundstückseigentümern zu tragen. Diese Sachlage wird erneut mit der Erschließungskostenabteilung der Stadtverwaltung erörtert, mit dem Ziel, soweit es erschließungsrechtlich möglich ist, nur eine Erschließungskostenabrechnungseinheit für das gesamte Neubaugebiet vorzusehen. 6.8. Ein Bürger fordert, dass die Erschließungsbeiträge auf alle Eigentümer gleichwertig umgelegt werden müssten. 6.9. Eine Bürgerin merkt an, dass es die Planstraße A nicht notwendig sei und es ungerecht sei, dass die Anlieger dieser Straße Erschließungskosten zahlen müssten. Die Grundstücke wären zudem bereits durch die Borrer und die Zülpicher Straße erschlossen. Bisher sind nur die Grundstücke an der Zülpicher Straße erschlossen, dort kann nach §34 des Baugesetzbuches bereits jetzt gebaut werden. Die Stadt Erftstadt dürfe auch nur Bebauungspläne aufstellen, die städtebaulich sinnvoll sind und so begründet werden können. Bebauungspläne, die Grundstücksgrößen von über 1000m² vorsehen sind ökologisch und städtebaulich nicht mehr vertretbar. Daher müssen auch an der Planstraße A bebaubare Flächen ausgewiesen werden, für die auch die vollen Erschließungsbeiträge gezahlt werden müssen. Ob diese hinterher von den Eigentümern als Gartenland oder Bauland genutzt werden, sind private Entscheidungen der Eigentümer. 6.9. Herr Stadtverordneter Zerres bemerkt, dass es für ihn und seine Fraktion (CDU) entscheidend sein wird, welches Meinungsbild zur sich in der heutigen Veranstaltung abzeichne und welche Meinungen es zur Verkehrsführung gibt. Er gibt zu bedenken, dass durch die lange Gerade der Borrer Straße die Gefahr bestehe, dass zu schnell gefahren würde und dass aus seiner Erfahrung die neuen Anwohner nach kürzester Zeit eine Verkehrsberuhigung fordern würden, weshalb diese bereits vorher mit eingeplant werden sollte. Er selbst hält eine Ausweisung eines Baugebiets in Friesheim für möglich, sofern dies mehrheitlich gewünscht ist. 6.10. Ein Bürger merkt an, dass die Borrer Straße häufig zugeparkt sei und auf den Grundstücken nicht genügend Parkplätze angelegt werden können. Ein weiterer Bürger merkt an, dass er mehrere Stellplätze auf seinem Grundstück vorhält. Ein weiterer Bürger fragt, warum die Stellplätze östlich der Borrer Straße angelegt werden, wo doch westlich davon sehr viel mehr Platz vorhanden ist Es ist in der Planung bisher für zwei Wohneinheiten jeweils ein öffentlicher Parkplatz vorgesehen, somit werden im vollausgebauten Plangebiet ca. 15 Stellplätze errichtet. Diese werden an zentralen Stellen des Plangebiets konzentriert. Dies wird in letzter Zeit bei allen neuen Baugebietes so gehandhabt, da es bei der Planung von Längsparkplätzen entlang der Erschließungsstraßen häufig zu Konflikten mit der Lage der Grundstückszufahrten komme. Über die genaue Lage der Stellplätze kann im späteren Verfahren noch diskutiert werden. 6.11. Herr Wirtz betont noch einmal, dass es das Ziel dieser Veranstaltung ist, ein Meinungsbild zu erhalten über die Frage, ob das Baugebiet entwickelt werden soll oder nicht. Die meisten sprechen sich dabei für eine Entwicklung des Baugebietes aus, es sind jedoch auch anderslautende Meinungen zu vernehmen, insbesondere, wenn ein Bau der Planstraße A zwingend notwendig sein sollte. Herr Wirtz macht daraufhin deutlich, dass die Entwicklung an diesem Punkt scheitern könnte, denn auf diese Straße wird kaum verzichtet werden können. 6.12. Ein Bürger spricht sich dafür aus, von dem Gedanken wegzukommen, dass manche Anlieger von einer bestimmten Straße keinen Nutzen hätten und nur die Kosten sehen würden. Alle Straßen würden allen gehören, daher wäre auch eine Umlegung der Kosten an alle geboten. 6.13. Ein Bürger spricht sich gegen eine Ausweisung des Baugebietes aus. Eher sollte sich um den Bestand in Friesheim gekümmert werden, gerade dort gebe es sehr viel Nachholbedarf, vieles ist heruntergekommen und es fehle an Infrastruktur. Frau Ortsbürgermeisterin Siebolds stimmt zu, dass sich die Infrastruktur verbessern muss. Dies könne aber auch über den Zuzug neuer Einwohner in das Baugebiet begünstigt werden. 6.14. Herr Stadtverordneter Nowak spricht sich eher für eine kleine Lösung aus, also möglichst nur die Realisierung des ersten Bauabschnitts. Es müssten auch ökologische und soziale Aspekte bei der Stadtplanung mit berücksichtigt werden und hier ist festzustellen, dass es mittlerweile in Friesheim auch zu Leerständen von Wohngebäuden gekommen ist. 6.15. Die Realisierung nur des ersten Bauabschnitts ist für manche Anwesenden nur wenig nachvollziehbar, die Erschließungskosten würden sich durch die Notwendigkeit der Planstraße A pro erschlossener Fläche nur noch weiter erhöhen. 6.16. Ein Bürger merkt an, dass der Kauf von Altbauten die Bauwilligen sehr einschränken würde und es möglich sein müsse, dass jeder nach seinem individuellen Geschmack neu bauen könne. Viele Menschen hätten ein Bedürfnis, sich selbst zu verwirklichen, dies können gebrauchte Immobilien nicht immer erfüllen. Die Kosten für den Kauf und die Sanierung eines Altbaus würden die Kosten für einen Neubau zudem oft übersteigen, da die Eigentümer teilweise überzogene Preisvorstelllungen hätten. Daher ist er für ein neues Baugebiet in Friesheim. Auch hat Friesheim weitere Vorteile: Die nahe neue Autobahnanbindung und den im Vergleich zu Lechenich oder Liblar oder auch Orten wie Hürth günstigeren Baulandpreis. Somit wäre es möglich, dass in Friesheim auch Familien zu einem Eigenheim kommen, die einen Neubau in zentralen Orten nicht finanzieren könnten. 6.17. Ein weiterer Bürger spricht sich für das Neubaugebiet aus. Es habe sich aus seiner Erfahrung gezeigt, dass sich gerade Familien aus den Neubaugebieten auch über die Vereine in die Dorfgemeinschaft einbringen. Er kann zwar nachvollziehen, dass sich manche Anwohner dagegen aussprechen, weil sie eine erhöhte Verkehrsbelastung fürchten, aber er selbst wäre auch einverstanden, wenn er betroffen wäre. Zudem macht er darauf aufmerksam, dass diejenigen, die sich gegen die Planstraße A wenden, weil sie als Anlieger erhöhte Erschließungsbeiträge zahlen müssten, im Gegenzug bis zu drei neue Baugrundstücke „herausbekämen“, deren Wert die Erschließungskosten bei Weitem übersteiget. Herr Wirtz macht deutlich, dass das Erschließungsbeitragsrecht nicht verhandelbar sei, aber dass eben auch der Mehrwert der Grundstücke durch die Erschließung erheblich wäre. Er macht auch deutlich, dass der Antrag für die Entwicklung des Baugebiets von den Eigentümern selbst kam. Dass dieser Antrag weiterverfolgt wird, sei als Angebot des Stadtrates zu verstehen. 6.18. Ein Bürger, der die kath. Kirchengemeinde vertritt, die ebenfalls Eigentümer einiger potenzieller Bauflächen ist, spricht sich für eine Ausweisung des Baugebietes aus. 6.19. Herr Stadtverordneter Zerres macht deutlich, dass er sich eine kleine Lösung nicht vorstellen könne, ein Baugebiet für 17 Wohnhäuser würde sich kaum lohnen. Er halte es aber auch für möglich, dass seine Fraktion zu dem Schluss komme, dass man auf das Baugebiet ganz verzichten sollte. 6.20. Frau Ortsbürgermeisterin Siebolds merkt an, dass in Friesheim zumindest so viel Bauland ausgewiesen werden sollte, dass die Kinder der Friesheimer in ihrem Heimatort auch neu bauen können. Man müsse aber auch bedenken dass es Leerstände von Bestandsimmobilien gebe und diese ein Problem für die Sicherheit im Ort darstellen, diese würden das Ortsbild massiv beeinträchtigen. Dagegen müsse auch planerisch angekämpft werden. Es wäre schön, wenn die alten Häuser wieder belebt werden könnten. Die Verkehrsführung sei auch für sie eine wichtige Frage. Sie könne aber nach der heutigen Veranstaltung bewusst noch keine prioritäre Auffassung zum Thema ableiten. 7. Veranstaltungsschluss Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, schließt Herr Wirtz diesen Teil der Veranstaltung mit dem Hinweis, dass die Nacherörterungsfrist für diese Veranstaltung am 15, 01.2013 beginne. Eingaben können auch schriftlich eingereicht werden. Herr Wirtz bedankt sich bei den Anwesenden für die Teilnahme, danach haben die Interessierten die Möglichkeit, in Einzelgesprächen mit den Vertretern der Verwaltung weitere Fragen zu erörtern und Auskünfte zu erhalten.