Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
138 kB
Datum
24.02.2015
Erstellt
07.01.15, 13:08
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Kommunale Dienste - Herr Linden
BE: Herr Wolfram/Herr Linden
Kreuzau, 06.01.2015
Vorlagen-Nr.: 3/2015
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
20.01.2015
05.02.2015
24.02.2015
Antrag auf Umwidmung des Wirtschaftsweges zwischen dem „Hauweg“ und der Straße
„Schafsbenden“ in Bogheim
I. Sach- und Rechtslage:
8 Anlieger der Straße „Schafsbenden“ sowie 1 Anlieger der Straße „An der Hardt“ in Bogheim
haben mit Schreiben ohne Datum, eingegangen am 11.08.2014, beantragt, den Wirtschaftsweg in
Bogheim zwischen dem „Hauweg“ und der Straße „Schafsbenden“ umzuwidmen, sodass er
danach von den Anliegern des Wohngebietes „Schafsbenden“ befahren werden darf. Das
Antragsschreiben sowie ein Auszug aus der Flurkarte sind als Anlagen 1 und 2 beigefügt.
Das Wegeteilstück, Gemarkung Bogheim, Flur 2, Parz.-Nr. 56, ist im Zusammenlegungsrezess
der Gemeinde Bogheim aus dem Jahre 1922 unter laufender Nummer 3 des Verzeichnisses als
Wirtschaftsweg ausgewiesen. Verkehrsrechtlich ist der Weg durch entsprechende
Verkehrszeichen gesperrt mit Ausnahme für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge.
Die straßenrechtliche Erschließung der Grundstücke Schafsbenden erfolgt über die Straße
„Schafsbenden“, die verkehrsrechtlich uneingeschränkt zu befahren ist und in einem
Wendehammer endet.
Zur rechtlich möglichen Befahrbarkeit des in Rede stehenden Weges für die Anlieger der Straße
„Schafsbenden“ wäre es erforderlich, die o.a. Wegeparzelle durch Satzung mit Zustimmung des
Kreises Düren einzuziehen und anschließend als öffentliche Straße straßenrechtlich zu widmen.
Wie
bei
förmlichen
Einziehungsverfahren
vorgesehen,
wurde
inzwischen
die
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen um Stellungnahme zur Einziehung des
Wirtschaftsweges gebeten. Außerdem habe ich das Straßenverkehrsamt des Kreises Düren um
Stellungnahme gebeten.
Seitens der Landwirtschaftskammer wurden mit Schreiben vom 01.10.2014 erhebliche Bedenken
gegen die Einziehung geäußert. Auch das Straßenverkehrsamt hat mit Verfügung vom 03.11.2014
mitgeteilt, dass eine Öffnung des Verbindungsweges für nicht sinnvoll und zweckmäßig erachtet
wird. Beide Schreiben sind als Anlagen 3 und 4 beigefügt.
Aufgrund der negativen Stellungnahmen halte ich es bereits an dieser Stelle nicht für angezeigt,
das Einziehungsverfahren weiter fortzuführen, nehme aber unabhängig davon verwaltungsseitig
zu dem Antrag Stellung.
Ohne auf jede Einzelheit der Begründung des Antrages einzugehen, dürften sich die geschilderten
Verkehrssituationen in der Straße „Schafsbenden“ nur auf wenige temporäre Einzelfälle
beschränken. Alleine schon aufgrund der exponierten Lage der Straße, die, wie bereits erwähnt,
rechtlich in einem Wendehammer endet, dürfte zudem feststehen, dass die Straße nur von
Anliegern (vornehmlich Anwohner und Besucher) sowie von dem im Antrag erwähnten
Andienverkehr lediglich in geringem Umfang befahren wird. Eine notwendige Verkehrsentlastung
über den extrem steilen Weg ist nicht zu erkennen.
Dieses haben auch Messungen mit dem Verkehrsstatistikgerät, das in Höhe des letzten Hauses
in der Straße „An der Hardt“ in Richtung „Schafsbenden“ aufgestellt wurde, deutlich belegt. Die
Messergebnisse (zusammenhängend 2 volle Wochentage und ein Wochenende) sind als Anlagen
5 und 6 beigefügt. Ausnahmsweise sind bei den einzelnen Tagen die Fahrzeuge aufgeführt, die
die Straße pro Stunde befahren, nämlich durchschnittlich 4-6 Fahrzeuge.
Aus
Sicht
der Verwaltung besteht daher auch
wegen des kaum nennenswerten
Verkehrsaufkommens keine Notwendigkeit zur Umwidmung des Wirtschaftsweges.
Nach alledem schlage ich Ihnen aufgrund der negativen Stellungnahmen der
Landwirtschaftskammer Rheinland, des Straßenverkehrsamtes des Kreises Düren sowie meiner
Ausführungen zur Verkehrssituation in der Straße „Schafsbenden“ vor, den Antrag auf
Umwidmung des Wirtschaftsweges abzulehnen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Sofern Sie meinem Beschlussvorschlag folgen, keine.
III. Beschlussvorschlag:
Der Antrag auf Umwidmung des Wirtschaftsweges Gemarkung Bogheim, Flur 2, Parz.-Nr. 56
zwischen dem „Hauweg“ und der Straße „Schafsbenden“ mit Freigabe für die Anlieger des
Wohngebietes „Schafsbenden“ wird abgelehnt.
Der Bürgermeister
i.V.
- Schmühl -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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