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Allgemeine Vorlage (Antrag auf Umwidmung des Wirtschaftsweges zwischen dem „Hauweg“ und der Straße „Schafsbenden“ in Bogheim)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
138 kB
Datum
24.02.2015
Erstellt
07.01.15, 13:08
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Antrag auf Umwidmung des Wirtschaftsweges zwischen dem „Hauweg“ und der Straße „Schafsbenden“ in Bogheim) Allgemeine Vorlage (Antrag auf Umwidmung des Wirtschaftsweges zwischen dem „Hauweg“ und der Straße „Schafsbenden“ in Bogheim)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Kommunale Dienste - Herr Linden BE: Herr Wolfram/Herr Linden Kreuzau, 06.01.2015 Vorlagen-Nr.: 3/2015 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Rat 20.01.2015 05.02.2015 24.02.2015 Antrag auf Umwidmung des Wirtschaftsweges zwischen dem „Hauweg“ und der Straße „Schafsbenden“ in Bogheim I. Sach- und Rechtslage: 8 Anlieger der Straße „Schafsbenden“ sowie 1 Anlieger der Straße „An der Hardt“ in Bogheim haben mit Schreiben ohne Datum, eingegangen am 11.08.2014, beantragt, den Wirtschaftsweg in Bogheim zwischen dem „Hauweg“ und der Straße „Schafsbenden“ umzuwidmen, sodass er danach von den Anliegern des Wohngebietes „Schafsbenden“ befahren werden darf. Das Antragsschreiben sowie ein Auszug aus der Flurkarte sind als Anlagen 1 und 2 beigefügt. Das Wegeteilstück, Gemarkung Bogheim, Flur 2, Parz.-Nr. 56, ist im Zusammenlegungsrezess der Gemeinde Bogheim aus dem Jahre 1922 unter laufender Nummer 3 des Verzeichnisses als Wirtschaftsweg ausgewiesen. Verkehrsrechtlich ist der Weg durch entsprechende Verkehrszeichen gesperrt mit Ausnahme für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge. Die straßenrechtliche Erschließung der Grundstücke Schafsbenden erfolgt über die Straße „Schafsbenden“, die verkehrsrechtlich uneingeschränkt zu befahren ist und in einem Wendehammer endet. Zur rechtlich möglichen Befahrbarkeit des in Rede stehenden Weges für die Anlieger der Straße „Schafsbenden“ wäre es erforderlich, die o.a. Wegeparzelle durch Satzung mit Zustimmung des Kreises Düren einzuziehen und anschließend als öffentliche Straße straßenrechtlich zu widmen. Wie bei förmlichen Einziehungsverfahren vorgesehen, wurde inzwischen die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen um Stellungnahme zur Einziehung des Wirtschaftsweges gebeten. Außerdem habe ich das Straßenverkehrsamt des Kreises Düren um Stellungnahme gebeten. Seitens der Landwirtschaftskammer wurden mit Schreiben vom 01.10.2014 erhebliche Bedenken gegen die Einziehung geäußert. Auch das Straßenverkehrsamt hat mit Verfügung vom 03.11.2014 mitgeteilt, dass eine Öffnung des Verbindungsweges für nicht sinnvoll und zweckmäßig erachtet wird. Beide Schreiben sind als Anlagen 3 und 4 beigefügt. Aufgrund der negativen Stellungnahmen halte ich es bereits an dieser Stelle nicht für angezeigt, das Einziehungsverfahren weiter fortzuführen, nehme aber unabhängig davon verwaltungsseitig zu dem Antrag Stellung. Ohne auf jede Einzelheit der Begründung des Antrages einzugehen, dürften sich die geschilderten Verkehrssituationen in der Straße „Schafsbenden“ nur auf wenige temporäre Einzelfälle beschränken. Alleine schon aufgrund der exponierten Lage der Straße, die, wie bereits erwähnt, rechtlich in einem Wendehammer endet, dürfte zudem feststehen, dass die Straße nur von Anliegern (vornehmlich Anwohner und Besucher) sowie von dem im Antrag erwähnten Andienverkehr lediglich in geringem Umfang befahren wird. Eine notwendige Verkehrsentlastung über den extrem steilen Weg ist nicht zu erkennen. Dieses haben auch Messungen mit dem Verkehrsstatistikgerät, das in Höhe des letzten Hauses in der Straße „An der Hardt“ in Richtung „Schafsbenden“ aufgestellt wurde, deutlich belegt. Die Messergebnisse (zusammenhängend 2 volle Wochentage und ein Wochenende) sind als Anlagen 5 und 6 beigefügt. Ausnahmsweise sind bei den einzelnen Tagen die Fahrzeuge aufgeführt, die die Straße pro Stunde befahren, nämlich durchschnittlich 4-6 Fahrzeuge. Aus Sicht der Verwaltung besteht daher auch wegen des kaum nennenswerten Verkehrsaufkommens keine Notwendigkeit zur Umwidmung des Wirtschaftsweges. Nach alledem schlage ich Ihnen aufgrund der negativen Stellungnahmen der Landwirtschaftskammer Rheinland, des Straßenverkehrsamtes des Kreises Düren sowie meiner Ausführungen zur Verkehrssituation in der Straße „Schafsbenden“ vor, den Antrag auf Umwidmung des Wirtschaftsweges abzulehnen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Sofern Sie meinem Beschlussvorschlag folgen, keine. III. Beschlussvorschlag: Der Antrag auf Umwidmung des Wirtschaftsweges Gemarkung Bogheim, Flur 2, Parz.-Nr. 56 zwischen dem „Hauweg“ und der Straße „Schafsbenden“ mit Freigabe für die Anlieger des Wohngebietes „Schafsbenden“ wird abgelehnt. Der Bürgermeister i.V. - Schmühl - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -2-