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Allgemeine Vorlage (Antrag)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
91 kB
Datum
24.02.2015
Erstellt
07.01.15, 13:08
Aktualisiert
04.08.15, 09:58
Allgemeine Vorlage (Antrag) Allgemeine Vorlage (Antrag)

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Inhalt der Datei

Anlage 1 zu VL-Nr. 3/2015 AnIvØ-4 Antrag an die Gemeinde Kreuzau Umwidmung des Wirtschaftsweges in Bogheim, der vom Hauweg an aufwärts zum oberen Wohngebiet “Sehafsbenden“ führt. Es wird beantragt, dass dieser Wirtschaftsweg für die Anlieger des oberen Wohngebietes “Schafsbenden“ befahren werden darf. Begründung Für die Mlieger des Wolmgebietes “Schafsbenden“ ergeben sich infolge der dichten Bebauung im oberen Teil der Straße “An der Hardt“(ab Einmündung “Hauweg“) und die eng dimensionierte Straßenanlage sowie Besonderheiten der Wohnlage “Schafsbenden“ folgende Probleme: 1. An der oberen Straßenführung ‘An der Hardt“ in Richtung “Schafsbenden“ kurz vor der Rechtskurve aufwärts liegt der landwirtschaftliche Betrieb Mörsheim. Die Straße führt sozusagen mitten durch die Anlage. Auf der einen Seite Stallungen und auf der anderen Seite ebenfalls Stallungen sowie Hof und Wirtschaftsgebäude. Die notwendigen landwirtschaftlichen Aktivitäten des Betriebes wie Milchproduktion, Versorgung der Tiere, Reinigung der Ställe usw. belasten naturgemäß auch die Straße. Die Weiterflihrung der Straße ist dicht bebaut und sehr eng. Rechts und links stehen normalerweise parkende PKWs und zeitweise auch LKWs. Der obere Teil der Straße in Richtung “Schafsbenden“ ifihrt durch rechts und links liegende landwirtschaftlich genutzte Flächen. in dieser Lage wird die Straße noch enger, so dass entgegen kommende PKWs nur durch sehr langsames Fahren mit Überfahren der seitwärts liegenden Grasnarbe aneinander vorbeikommen. Das Entgegenkommen eines Liefer- oder Lastwagens macht ein Vorbeikommen unmöglich, so dass zurückgesetzt werden muss. In dieser Situation fragt sich natürlich jeder vernünftige Verkehrsteilnehmer, warum er diese Enge zu befahren hat und er die Anlieger dieses Straßenabschnitts zusätzlich belasten muss, während eine viel kürzere und meist freie und bezüglich der Breite der Fahrfläche gut zu befahrende Straße vorhanden ist, die ohne weiteres Entlastungsf‘unktion übernehmen könnte, die aber leider als Wirtschafisweg deklariert ist. Außerdem ist zu fragen, ihr wen die Gemeinde diesen Wirtschaftsweg asphaltiert hat, wenn nicht wenigstens alle Anlieger des oberen Wohngebietes diesen nutzen können. Asphaltiert wurde der Weg offenbar nur für zwei Anlieger und einen Wochenendhausbesitzer am Ende des Weges. 2. Die Wolmlage “Schafsbenden“ ist durch folgende Hindernisse gekennzeichnet: Die Straße hat nur an einer Seite einen schmalen Fußweg, der natürlich bei entgegenkommenden Fahrzeugen in der Regel befahren werden muss. An der anderen Straßenseite schließen sich die Privatgrundstücke der Anlieger, die teilweise durch Blumenkübel gesichert sind, übergangslos an. Bei LKW-Verkehr ist die Fahrbahn vollkommen ausgelastet und ein Überholen nicht mehr möglich. Die Straße wird zeitweilig sogar blockiert, wenn LKWs zum Beladen oder Abladen von Gütern parken müssen. Als Ausweichmöglichkeit würde sich der besagte Wirtschaftsweg problemlos anbieten. Eine Besonderheit der Wohnlage ist dadurch gegeben, dass keine Gasleitungen verlegt sind. In der Regel beziehen die meisten Anwohner Heizöl, das meist von vierachsigen LKWs geliefert und eingefüllt wird mit den entsprechenden Verkehrsbehinderungen. Hinzu kommt die regelmäßige Müllabfuhr (Haus-, Plastikmüll, Bioabfälle und Papiertonne). Erwähnt müssen außerdem diverse Lieferungen und Paketdienste, die durch Internetbestellungen immer häufiger werden. Angesichts dieser vielfältigen Hindernisse stellt sich die doch berechtigte Frage, warum Anlieger und Zulieferer der Straße “Sehafsbenden“ nicht den gut zu befahrenden Wirtschaftsweg als Entlastungsstraße in Anspruch nehmen sollten? noch A~(ateA Ich beffirworte die Umwidmung des Wirtschaftsweges in Bogheim, der vom Hauweg an aufwärts zum oberen Wohngebiet „Schafsbenden“ führt, in eine Anliegerstraße. Name Adresse Unterschrift ~ \iJ~ ic; ~ ~ cv L~. ~T (tu E~eL S~UC ~ j ~ %b~ o~ ~ - -~.] 5c~tJ -~ ~ilt~a ~~5S &~~4 /16 fr 6e~YW1 ~ IrhSai~ ‘?~ ~