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Beschlussvorlage (Winterdienst Durchführung in Eigenregie Ausstattung Landwirte)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
101 kB
Datum
02.07.2013
Erstellt
06.06.13, 15:06
Aktualisiert
06.06.13, 15:06
Beschlussvorlage (Winterdienst
Durchführung in Eigenregie
Ausstattung Landwirte) Beschlussvorlage (Winterdienst
Durchführung in Eigenregie
Ausstattung Landwirte) Beschlussvorlage (Winterdienst
Durchführung in Eigenregie
Ausstattung Landwirte)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 232/2013 Az.: - 65 - Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 65 - Datum: 21.05.2013 Amtsleiter RPA - 20 - BM / Dezernent Beratungsfolge Betriebsausschuss Straßen Termin 19.06.2013 vorberatend Rat 02.07.2013 beschließend Betrifft: Datum Freigabe -100- Bemerkungen Winterdienst Durchführung in Eigenregie Ausstattung Landwirte Finanzielle Auswirkungen: Die Investitionen i.H.v. 35.000 € für die beiden zusätzlichen Streuaufsätze für zwei Traktoren sind im WP 2013 veranschlagt. Den Investitionen stehen Einsparungen von hohen Bereitschaftskosten i.H.v. 45.000 € pro Saison (für den externen Dienstleister) sowie eine zu erwartende weitere Qualitätsverbesserung gegenüber. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die Verwaltung wird beauftragt den Winterdienst zukünftig in Eigenregie (Städtische Dienste und Reinigungskolonne) sowie durch die bereits beauftragten Pflegefirmen (Grünanlagen) und die unmittelbar beauftragten Landwirte auszuführen. Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass die Verwaltung den Beschluss kurzfristig benötigt, um im nächsten Winter wegen der Lieferzeiten der Geräte handlungsfähig zu sein. Gleichfalls wird der Eigenbetrieb Straßen ermächtigt, bereits für den kommenden Winter zwei Streuaufsätze zu erwerben. Die erforderlichen Mittel i. H. v. voraussichtlich 35.000 € sind im WP 2013 bereitgestellt. Alternativ hierzu kann die Verwaltung auch beauftragt werden, den alten Vertrag mit dem bisherigen Dienstleister bis zum 31.03.2014 zu verlängern. In diesem Fall muss der Eigenbetrieb Straßen dann umgehend die entsprechende Winterdienstleistung auf der Grundlage des bereits genehmigten Pflichtenheftes zum nächstmöglichen Zeitpunkt ausschreiben. Aufgrund der z.Z. angespannten Personallage wird der Eigenbetrieb diesbezüglich weiterhin die Unternehmensberatung Schmidt und Bechtle GmbH mit der Fortführung des Vergabeverfahrens beauftragen. Begründung: Durch den Beschluss die Ausschreibung der Straßenreinigung und des Winterdienstes für das Jahr 2013 bzw. für die Saison 2013/2014 nicht weiter zu verfolgen, ist die Stadt zur Zeit auf die Verlängerung der bestehenden Verträgen mit dem derzeitigen Dienstleister angewiesen. Eine erneute europaweite Ausschreibung ist bis zum Beginn der kommenden Wintersaison, bzw. bis zum nächsten Jahreswechsel nicht möglich. Im Betriebsausschuss vom 19.02.2013 wurde der Eigenbetrieb Straßen beauftragt seine Vorlage V 64/2013 noch ausführlicher darzustellen. Dies möchte ich hiermit erfüllen. Bereits 2012 habe ich zwei Landwirte mit einem Räumschild ausgestattet. In der vergangenen Winterdienstsaison hat sich gezeigt, dass die beiden Landwirte hiermit hervorragend umgehen konnten. Es ist daher sinnvoll, durch weitere Investitionen i.H.v. ca. 35.000 € die beiden Landwirte zusätzlich mit je einem Streugerät auszustatten um sie somit auch im Streudienst einsetzen zu können. Zusammen mit den Städtischen Diensten wären sie dann technisch und organisatorisch in der Lage den bisherigen Dienstleister zu ersetzen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie die erforderlichen Nachweise werden von den Landwirten erfüllt. Den notwendigen Investitionen sowie den Entgelten für die beiden Landwirte stehen die Kosten des bisherigen Dienstleisters gegenüber. Hierbei entfallen alleine jährliche Bereitschaftskosten i.H.v. ca. 45.000 €. Somit können die zu tätigenden Investitionen bereits nach etwa zwei Jahren amortisiert werden. Neben den rein finanziellen Argumenten erhoffe ich mir, dass die Winterdienstausführung in Eigenregie zu einer weiteren Qualitätssteigerung führt. Aufgrund der direkten Ansprache unserer Mitarbeiter sowie der ortsansässigen Landwirte ist mit einer höheren Motivation, mit einer erhöhten Leistungsbereitschaft und mit einem qualitativ verbesserten Winterdienst zu rechnen. Damit die beiden Landwirte die bisherige Streustrecke (ca. 35,00 km) des externen Dienstleisters übernehmen können, müssen beide Traktoren neben den bereits vorhandenen Räumschildern mit zusätzlichen Streuaufsätzen versehen werden. Das Fassungsvermögen dieser Winterdienststreuer soll bei ca. 1,5 m³ liegen, damit die „Salzladefahrten„der Landwirte in einem wirtschaftlichen Rahmen bleiben. Falls der Betriebsausschuss Straßen meiner Beschlussvorlage für die Aufrüstung des Winterdienstes mit Feuchtsalz genehmigt, sollte beim Kauf der beiden Aufsätze bereits ein Soletank vorgerichtet werden (s. hierzu V 233/2013) Die beauftragten Landwirte können mit dieser Ausstattung den Winterdienst der Fremdfirma mühelos ersetzen. Da nun mit zwei Fahrzeugen gefahren werden kann, ist sowohl eine verbesserte, zeitnahe Räumung bzw. Streuung zu erwarten, als auch eine größere Sicherheit hinsichtlich des Ausfalls von Geräten und Mitarbeitern. Die Frage, ob ein dritter Landwirt den Winterdienst unterstützen könnte, sollte im Augenblick noch zurückgestellt werden. Die Verwaltung geht z. Zt. davon aus, dass mit den vorgeschlagenen Investitionen die Anforderungen voll erfüllt werden können. Die Städtischen Dienste sind im Jahr 2011 mit zwei Multicars und den entsprechenden Aufbauten für den Winterdienst (Schneeräumen und Trockensalzstreuung) ausgerüstet worden. Wird das Equipment für einen weiteren Traktor angeschafft, führt die zu weiteren Kosten (Schneeräumschild 10.000 € und Streuaufsatz 17.500 €) ohne, dass ein zunächst zusätzlicher Vorteil erzielt werden kann. Falls sich in der Praxis wider erwarten Defizite zeigen, könnte zu einem späteren Zeitpunkt dennoch entsprechend reagiert werden. Im absoluten Notfall könnte weitere erforderliche Gerätschaften auch kurzfristig angemietet werden. In Vertretung (Erner) -2- -3-