Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Festlegung der Anzahl der Eingangsklassen an Grundschulen und deren Verteilung auf (Teil-) Standorte gem. § 46 Abs. 3 SchulG NRW n. F.)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
107 kB
Datum
10.12.2013
Erstellt
28.11.13, 17:13
Aktualisiert
12.12.13, 17:07
Beschlussvorlage (Festlegung der Anzahl der Eingangsklassen an Grundschulen und deren Verteilung auf (Teil-) Standorte gem. § 46 Abs. 3 SchulG NRW n. F.) Beschlussvorlage (Festlegung der Anzahl der Eingangsklassen an Grundschulen und deren Verteilung auf (Teil-) Standorte gem. § 46 Abs. 3 SchulG NRW n. F.) Beschlussvorlage (Festlegung der Anzahl der Eingangsklassen an Grundschulen und deren Verteilung auf (Teil-) Standorte gem. § 46 Abs. 3 SchulG NRW n. F.)

öffnen download melden Dateigröße: 107 kB

Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 04.12.2013 - Der Bürgermeister Az: 41-11-10 Nr. der Ratsdrucksache: 1205-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Rat 10.12.2013 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Festlegung der Anzahl der Eingangsklassen an Grundschulen und deren Verteilung auf (Teil-) Standorte gem. § 46 Abs. 3 SchulG NRW n. F. __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Hans-Josef Dederichs __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1205-IX 1. Sachverhalt: Nach § 46 Abs. 3 SchulG (zuletzt geändert durch 8. Schulrechtsänderungsgesetz) legt der Schulträger unter Beachtung der Höchstgrenze für die zu bildenden Eingangsklassen an Grundschulen nach der Verordnung gemäß § 93 Abs. 2 Nummer 3 die Zahl und die Verteilung der Eingangsklassen auf die Schulen und Teilstandorte fest. Das Ergebnis dieses Entscheidungsprozesses entfaltet bereits Wirkung für die Aufnahmeentscheidung der Schulleitungen zum Schuljahr 2014/2015 und ist der Schulaufsicht bis zum 15.01.2014 mitzuteilen. Aus diesem Grund erfolgte das bereits durchgeführte Anmeldeverfahren an den Grundschulen der Stadt Bad Münstereifel seitens der Schulleitungen unter einem entsprechenden Vorbehalt. Auf der Grundlage dieser rechtlichen Rahmenbedingungen sowie der von den Grundschulen am 25.11.2013 vorgelegten Anmeldungen ergibt sich nachfolgende Berechnung. Zu beachten ist noch, dass Schulträger mit weniger als 15 Eingangsklassen Nachkommastellen aufrunden. Anmeldungen 2014/15 KGS Arloff GGS Bad Münstereifel KGV Teilst. Houverath KGV Teilst. Mutscheid Neuanmeldungen KGV Teilst. Mutscheid SchülerInnen, die im jahrgangsübergreifenden Unterricht verbleiben Gesamt Klassenrichtzahl Eingangsklassen 46 55 21 29 23 23 23 23 2,00 2,39 0,91 1,26 20 23 0,87 171 23 7,43 Am Teilstandort Mutscheid besteht die Besonderheit, dass hier in den Jahrgangsstufen 1 und 2 bereits jahrgangsübergreifend unterrichtet wird und ergänzend die Anzahl der 2014/2015 in dieser Unterrichtsform verbleibenden Schülerinnen und Schüler mit einzurechnen sind. Nach der Rundungsregelung (s. o.) besteht danach theoretisch die Option zur Begründung einer 8. Eingangsklasse. Dies setzt jedoch voraus, dass an der GGS Bad Münstereifel mindestens 57 Anmeldungen vorliegen, was derzeit nicht der Fall ist. Im Vorbereitungsgespräch mit den Schulleitungen am 25.11.2013 wurde erörtert, dass sich in den letzten beiden Schuljahren an der GGS Bad Münstereifel die tatsächliche Schülerzahl jeweils um drei höher lag, als die Anzahl der angemeldeten Schüler (2012/2013: angemeldet: 44, tatsächlich: 47; 2013/2014: angemeldet 39, tatsächlich: 42). Nach heutigem Stand sind 7 Eingangsklassen zu bilden, die sich auf die Standorte Arloff (2), Bad Münstereifel (2), Houverath (1) und Mutscheid (2 jahrgangsübergreifend) verteilen. Für den Fall, dass sich die Anzahl der Anmeldungen an der GGS Bad Münstereifel bis zum 13. Januar 2014 noch um zwei oder mehr erhöht, sollte per Dringlichkeitsentscheidung der nachfolgende Beschluss noch dahingehend geändert werden, dass insgesamt 8 Eingangsklassen gebildet werden, die sich auf die Standorte Arloff (2), Bad Münstereifel (3), Houverath (1) und Mutscheid (2 jahrgangsübergreifend) verteilen. 2. Rechtliche Würdigung Ziel des 8. Schulrechtsänderungsgesetzes ist es, pädagogisch sinnvolle sowie schulorganisatorisch machbare Schulangebote auf der einen und eine wohnungsnahe Schulversorgung auf der anderen Seite zu verbinden und zugleich zu einer gerechteren Klassenbildung auf der Basis insgesamt kleinerer Klassen zu kommen. Hierzu ist u. a. vorgesehen Seite 3 von Ratsdrucksache 1205-IX - - - - Die Bildung von Eingangsklassen ist an folgende Schülerzahlen gebunden: 1 Eingangsklasse bei 15-29 SchülerInnen, 2 Eingangsklassen mit 30-56 SchülerInnen, 3 Eingangsklassen mit 57-81 SchülerInnen, 4 Eingangsklassen mit 82-104 SchülerInnen. Einführung einer kommunalen Klassenrichtzahl (23) als Grundlage zur Berechnung der Anzahl der Eingangsklassen (s. o.). Schulträger erhalten die Option, die Aufnahmekapazität von Grundschulen im sozialen Brennpunkt oder von Schwerpunktschulen im Bereich Inklusion zu begrenzen, um so an diesen Schulen kleinere Klassen zu ermöglichen. Die Mindestgröße von Grundschulen wird auf 92 Kinder abgesenkt, d.h. einzügige Grundschulen sind möglich. Ausnahme: Die letzte Grundschule in einer Kommune kann sogar mit nur 46 Schülerinnen und Schüler in zwei jahrgangsübergreifenden Klassen fortgeführt werden. Intensivierung von Teilstandortlösungen. Schulen mit weniger als 92 Schülerinnen und Schülern können als Teilstandorte fortgeführt werden. Für den Umstellungsprozess wird eine Übergangsfrist von 5 Jahren eingeräumt. 3. Finanzielle Auswirkungen Keine. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Keine. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Keine. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Aufgrund des sich weiter fortsetzenden erheblichen Geburtenrückgangs im Stadtgebiet ist in den Folgejahren mit einem weiteren Rückgang der Anzahl der zu bildenden Eingangsklassen zu rechnen. 7. Beschlussvorschlag: 1. In Anwendung von § 46 Abs. 3 SchulG NRW bildet die Stadt Bad Münstereifel im Schuljahr 2013/2014 insgesamt 7 Eingangsklassen. 2. Diese Eingangsklassen werden auf folgende Standorte verteilt: KGS Arloff: 2, GGS Bad Münstereifel: 2, GSV Teilst. Houverath: 1 und GSV Teilst. Mutscheid: 2 (jahrgangsübergreifend).