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Allgemeine Vorlage (Beschwerde des Herrn F. wegen der Zurückweisung von Einwohnerfragen)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
13 kB
Datum
09.12.2014
Erstellt
20.10.14, 13:09
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Beschwerde des Herrn F. wegen der Zurückweisung von Einwohnerfragen)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Zentrale Dienste - Herr Drewes-Janssen BE: Herr Schmühl/Herr Drewes-Janssen Kreuzau, 20.10.2014 Vorlagen-Nr.: 49/2014 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Haupt- und Finanzausschuss Rat 19.11.2014 02.12.2014 Beschwerde des Herrn F. wegen der Zurückweisung von Einwohnerfragen I. Sach- und Rechtslage: Nach § 12 Abs. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Kreuzau ist für die Erledigung von Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 GO NRW, die an die Gemeinde gerichtet werden, der Hauptausschuss zuständig. Der Hauptausschuss der Gemeinde Kreuzau hat die Beschwerde inhaltlich zu prüfen. Danach überweist er die Beschwerde an die zur Entscheidung berechtigte Stelle. Bei der Überweisung kann er Empfehlungen aussprechen, an die die zur Entscheidung berechtigte Stelle nicht gebunden ist. (§ 8 Abs. 2 Hauptsatzung). Zur Vermeidung von Wiederholungen ist das Beschwerdeschreiben des Herrn F. vom 05.10.2014 als Anlage dieser Vorlage beigefügt. Als Begründung seiner Beschwerde hat Herr F. angeführt, dass aus der Tagesordnung der Ratssitzung vom 02.10.2014 für einen Bürger nicht ersichtlich sei, dass das Thema Asylkonzept und Verfahren zur Asylaufnahme behandelt wurde. Aus der Natur der Sache werden Tagesordnungspunkte im nichtöffentlichen Teil nur abstrakt beschrieben, so dass die angeführte Begründung des Beschwerdeführers vollkommen unerheblich ist. Letztlich empfehle ich Ihnen, die Beschwerde im Hinblick auf die Vorgaben des § 18a der Geschäftsordnung des Rates der Gemeinde Kreuzau zurückzuweisen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Keine. III. Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Kreuzau weist die Beschwerde des Herrn F. zurück. Der Bürgermeister - Eßer - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ Anlage