Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
13 kB
Datum
09.12.2014
Erstellt
20.10.14, 13:09
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Zentrale Dienste - Herr Drewes-Janssen
BE: Herr Schmühl/Herr Drewes-Janssen
Kreuzau, 20.10.2014
Vorlagen-Nr.: 49/2014
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
19.11.2014
02.12.2014
Beschwerde des Herrn F. wegen der Zurückweisung von Einwohnerfragen
I. Sach- und Rechtslage:
Nach § 12 Abs. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Kreuzau ist für die Erledigung von Anregungen
und Beschwerden gemäß § 24 GO NRW, die an die Gemeinde gerichtet werden, der
Hauptausschuss zuständig. Der Hauptausschuss der Gemeinde Kreuzau hat die Beschwerde
inhaltlich zu prüfen. Danach überweist er die Beschwerde an die zur Entscheidung berechtigte
Stelle. Bei der Überweisung kann er Empfehlungen aussprechen, an die die zur Entscheidung
berechtigte Stelle nicht gebunden ist. (§ 8 Abs. 2 Hauptsatzung). Zur Vermeidung von
Wiederholungen ist das Beschwerdeschreiben des Herrn F. vom 05.10.2014 als Anlage dieser
Vorlage beigefügt. Als Begründung seiner Beschwerde hat Herr F. angeführt, dass aus der
Tagesordnung der Ratssitzung vom 02.10.2014 für einen Bürger nicht ersichtlich sei, dass das
Thema Asylkonzept und Verfahren zur Asylaufnahme behandelt wurde.
Aus der Natur der Sache werden Tagesordnungspunkte im nichtöffentlichen Teil nur abstrakt
beschrieben, so dass die angeführte Begründung des Beschwerdeführers vollkommen
unerheblich ist.
Letztlich empfehle ich Ihnen, die Beschwerde im Hinblick auf die Vorgaben des § 18a der
Geschäftsordnung des Rates der Gemeinde Kreuzau zurückzuweisen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Keine.
III. Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau weist die Beschwerde des Herrn F. zurück.
Der Bürgermeister
- Eßer -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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Anlage