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Sitzungsvorlage (Breitbandversorgung im ländlichen Raum)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
129 kB
Datum
05.07.2012
Erstellt
14.06.12, 18:34
Aktualisiert
05.07.12, 18:38
Sitzungsvorlage (Breitbandversorgung im ländlichen Raum) Sitzungsvorlage (Breitbandversorgung im ländlichen Raum)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 60 Az.: Er/Wo Jülich, 29.05.2012 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 241/2012 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Termin 21.06.2012 Haupt- und Finanzausschuss 25.06.2012 Stadtrat 05.07.2012 TOP Ergebnisse Breitbandversorgung im ländlichen Raum Anlg.: SD.Net Beschlussentwurf: Zur Verbesserung der Breitbandversorgung für den Stetternich, Selgersdorf, Mersch/Pattern ist vorgesehen, das Angebot zur Schließung einer Wirtschaftlichkeitslücke in Höhe von 35.000,- € anzunehmen. Die Mittel in Höhe von 35.000,- € sind im Haushalt 2012 aufgenommen worden. Es ist ein entsprechender neuer Zuwendungsantrag (2012 = 17.500,- € ; 2013 = 17.500,- €) zu stellen. Die Umsetzung der Maßnahme, in Abänderung der bisherigen Beschlusslage, erfolgt vorbehaltlich einer 75%-igen Landesförderung. Zur Verbesserung der Breitbandversorgung für den Ortsteil Koslar ist vorgesehen, das Angebot zur Schließung einer Wirtschaftlichkeitslücke in Höhe von 138.800,- € anzunehmen. Die Mittel in Höhe von 138.800,- € sind im Haushalt 2012 aufgenommen worden. Es ist ein entsprechender neuer Zuwendungsantrag (2012 = 46.300,- € ; 2013 = 92.500,- €) zu stellen. Die Umsetzung der Maßnahme, in Abänderung der bisherigen Beschlusslage, erfolgt vorbehaltlich einer 75%-igen Landesförderung. Begründung: Am 30.04 2012 ist eine Änderung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume in Kraft getreten. Wesentliche Änderung ist die Reduzierung des Zuschusssatzes von bisher 90 % auf nunmehr 75 %. Dies gilt für alle Zuschussmaßnahmen, für die noch kein Zuwendungsbescheid erlassen worden ist, also auch für die von der Stadt gestellten Zuschussanträge. Hierdurch erhöht sich der Eigenanteil der Stadt für die beiden o.g. Anträge wie folgt: Maßnahme Gesamtkosten Stetternich, Selgersdorf, Mersch/Pattern Koslar 35.000,- € Eigenanteil alt (10%) 3.500,- € Eigenanteil neu (25%) 8.750,- € 138.800,- € 13.880,- € 34.700,- € Gesamt 173.800,- € 17.380,- € 43.450,- € Da die Maßnahmen immer „vorbehaltlich einer 90 %-igen Landesförderung“ beschlossen waren, ist eine erneute Beschlussfassung für diese beiden Anträge, nunmehr „vorbehaltlich einer 75%-igen Landesförderung“ erforderlich. Aufgrund des noch zu beschließenden Landeshaushaltes 2012 ist mit einer Entscheidung über die der Bezirksregierung erneut vorzulegenden Anträge erst im Oktober zu rechnen. Somit werden die Anträge auch entsprechende anteilige Ausgaben für 2012 und 2013 enthalten, da sich die Maßnahmen, eine Bewilligung vorausgesetzt, zwangsläufig bis ins kommende Jahr hinein erstrecken werden. Die entsprechende Anpassung der Investitionsliste 2012 wird in einer gesonderten Vorlage erfolgen. Ein entsprechender Beschluss für die dritte Breitbandmaßnahme für den Ortsteil Bourheim kann derzeit noch nicht gefasst werden, da der einzige Bieter im Auswahlverfahren nicht bereit war, die Bindefrist für sein Angebot (Wirtschaftlichkeitslücke 95.170,- €) zu verlängern, so dass derzeit kein gültiges Angebot, als Grundlage für einen Zuschussantrag, vorliegt. Insofern wird für Bourheim in den nächsten zwei Monaten ein erneutes Auswahlverfahren durchgeführt werden, dessen Ergebnis dann die Grundlage für einen erneuten Beschluss („vorbehaltlich einer 75%-igen Landesförderung“) und für einen weiteren Zuschussantrag bilden kann. ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Einnahmen: nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung ja nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja nein Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja nein Sitzungsvorlage 241/2012 Seite 2