Daten
Kommune
Jülich
Größe
253 kB
Datum
05.07.2012
Erstellt
01.06.12, 18:25
Aktualisiert
05.07.12, 18:38
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 56 Az.: Es/Go
Jülich, 23.05.2012
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 231/2012
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Ausschuss für Kultur, Integration
und Soziales
Termin
11.06.2012
Haupt- und Finanzausschuss
25.06.2012
Stadtrat
05.07.2012
TOP
Ergebnisse
Rückverlagerung der Stelle „Kulturverwaltung“ in die Stadtverwaltung gem. Antrag der
CDU-Stadtratsfraktion vom 13.03.2012
Anlg.:
II
20/22
10/11
Pers.
V
SD.Net
Beschlussentwurf:
1. Die bei der Brückenkopf-Park gGmbH angesiedelte Stelle „Kulturverwaltung“ wird nach
Abstimmung mit der Kommunalaufsicht zum 01.08.2012 in die Stadtverwaltung rückverlagert.
2. Der Stellenplan ist bei nächster Gelegenheit entsprechend im Produktbereich „Kulturverwaltung“ um eine Stelle gem. TVöD EG 9/10 anzupassen.
Begründung:
Im Rahmen der Beratungen zum Haushalt 2012 stellte die CDU-Stadtratsfraktion den Antrag, die
bei der Brückenkopf-Park gGmbH angesiedelte Stelle „Kultur“ in die Stadtverwaltung rückzuverlagern. Der Rat sprach sich in seiner Sitzung vom 30.03.2012 mehrheitlich dafür aus, dem Antrag zu
folgen und im Haushalt 2012ff. einen Produktbereich „Kultur“ einzurichten. Gleichzeitig wurde
beschlossen, dass sich der Ausschuss für Kultur, Integration und Soziales vor der weiteren Realisierung des Vorhabens mit dem Antrag fachlich befassen und die Verwaltung die haushaltsrelevanten
Auswirkungen einer Verlagerung darlegen solle. Aus diesem Grund wurde der Haushaltsansatz zunächst mit einem Sperrvermerk versehen.
Gründe für eine Rückverlagerung des Kulturbüros
Im Zuge der Neuorganisation der Brückenkopf-Park gGmbH wurde seinerzeit das städtische
Kulturamt aufgelöst und die Aufgabe „Kultur“ ausgelagert. Damit lag die Zuständigkeit für die
Entwicklung des kulturellen Profils der Stadt Jülich federführend bei einer städtischen Gesellschaft.
Nachteil dieses Modells ist, dass die Auseinandersetzung mit kulturellen Themen in den
Ausschüssen des Rats in der Folge eher partiell erfolgte und eine strategische Steuerung des
Kulturbereichs durch den Rat erschwert ist.
Das Kulturbüro als Teil der Brückenkopf-Park gGmbH wird zuerst mit dem Brückenkopf-Park in
Verbindung gebracht und nicht mit dem eigentlichen Auftrag, Kulturarbeit in der Stadt für die Stadt
zu leisten. Vielen ist bekannt, dass die Stadt das Kulturamt aufgelöst hat, aber nur wenige wissen,
dass es im Park eine Stelle gibt, die diese Arbeit weiterführen soll.
Mit der Schaffung der Stabsstelle Stadtmarketing im Jahr 2011 hat sich der Stadtrat entschieden, die
Profilierung und Vermarktung der Stadt professionell voranzutreiben. Kulturelle Bildung und
Kulturmarketing gehören dabei zu den Handlungsbereichen, denen im Rahmen der künftigen
Stadtentwicklung ein besonderer Stellenwert zukommen kann und sollte.
Um kulturelle Bildung und Kulturmarketing effektiv und effizient wahrnehmen zu können, sind u.a.
enge und regelmäßige Kontakte zu verschiedenen Partnern nötig, so etwa den
Kindertageseinrichtungen und Schulen. Der Mitarbeiter des Parks macht aber die Erfahrung, dass es
immer wieder längerer Erklärungen gegenüber den einzelnen Schulen und Lehrern bedarf und
häufig auch Vorbehalte und Missverständnisse aus dem Weg geräumt werden müssen, bis es zu
einer Zusammenarbeit kommt.
Um Kulturvermittlung und Kulturmarketing in Jülich ausbauen zu können, muss zuallererst die
Erreichbarkeit des Vermittlers gewährleistet sein. Der Ansprechpartner für die Kulturarbeit der
Stadt Jülich muss auch "räumlich" entsprechend positioniert werden. Das ist derzeit nicht der Fall
und so suchten in den letzten Jahren nur ganz selten Menschen das Kulturbüro am Park auf.
Kulturelle Bildung
Die Bedeutung der kulturellen Bildung ist lange Zeit unterschätzt worden. Viele
Forschungsergebnisse und öffentliche Diskussionen zeigen eindrucksvoll, wie wichtig kulturelle
Bildung für die Entwicklung des Menschen ist. Kulturelle Bildung begleitet den Menschen das
ganze Leben lang. Kunst und Kultur sind gleichzeitig Motoren gesellschaftlicher Entwicklungen.
Das macht kulturelle Bildung so bedeutsam.
In Anlehnung an die Begriffsbestimmung des Deutschen Kulturrates umfasst kulturelle Bildung alle
künstlerischen Sparten bis zur Medienbildung, Bewegungs- und Alltagskultur. Die Beschäftigung
mit Kultur kann dabei sowohl Ziel des pädagogischen Handelns sein als auch als Methode
eingesetzt werden.
Kulturelle Bildung bedeutet Bildung zur kulturellen Teilhabe. Sie ist sowohl Teil der
Persönlichkeitsbildung als auch Teil der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Kulturelle Bildung ist
konstitutiver Bestandteil von allgemeiner Bildung.
Einen besonderen Platz hat die kulturelle Bildung in Kindertageseinrichtungen und Schulen. Hier ist
sie Bildung in den Künsten, aber auch Bildung zur Orientierung in der Welt durch die Künste.
Kulturmarketing
Kulturmarketing als Kulturvermittlung verfolgt in der Regel weniger pädagogisch motivierte Ziele,
sondern möchte möglichst effizient Kulturangebote mit potentiellen Kulturnutzern
zusammenbringen und das Potenzial von Kultur optimal ausschöpfen. Obwohl sich
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Kulturmarketing dabei zum Teil betriebswirtschaftlicher Methoden bedient, arbeitet es nicht
zwangsläufig im monetären Sinne profitorientiert. Vielmehr kann es auch dazu beitragen, öffentlich
vorgegebene Ziele wie die Partizipation bestimmter Zielgruppen am
Kulturleben umzusetzen. In einer sehr stark erlebnisorientierten Gesellschaft scheinen sich die
Herangehensweisen des Marketings besser zu eignen, um breitenwirksame
Kulturvermittlungsstrategien zu entwickeln, als nur didaktische Methoden, die in der Ansprache
breiter Öffentlichkeiten kaum greifen.
Kultur stellt sowohl einen harten als auch einen weichen Standortfaktor dar und beeinflusst die
Standortattraktivität von Städten und Regionen, denn sie besitzt vielfältige Potentiale als Standort-,
Wirtschafts-, Kreativitäts-, Identitäts- und Imagefaktor und vermag Städte und Regionen regional,
national und international zu positionieren. Das Stadt- und Regionenmarketing kann hierzu einen
wesentlichen Beitrag leisten und damit die Attraktivität von Städten und Regionen verbessern und
so Standortentscheidungen beeinflussen.
Organisation und Aufgaben
Das Kulturbüro soll in das Dezernat V eingegliedert werden. Durch die institutionellorganisatorische Nähe zur Stabstelle Stadtmarketing auf der einen Seite und den für
Kindertageseinrichtungen und Schulen sowie Jugendarbeit zuständigen Fachämtern, werden die
Voraussetzungen, Kultur als weichen Standortfaktor im Wettbewerb der Kommunen weiter zu
stärken, deutlich verbessert.
Das Kulturbüro soll in den folgenden Jahren primär in den Bereichen Kulturelle Bildung und
Kulturmarketing aktiv sein. Entwicklungsschwerpunkte sind dabei:
-
-
Initiierung weiterer kultureller Bildungsprojekte in den Kindergärten und Schulen Jülichs
Teilnahme an den vom Landesprojekten Kindertheater des Monats, Kulturstrolche und
Kultur und Schule ausbauen
Vorbereitung der Teilnahme an dem Projekt Kulturrucksack
Prüfung der Teilnahme an den Projekten "Jedem Kind ein Instrument“ und der
„Kinderkonzertreihe Fidelino“
Entwicklung eines Kulturmarketingkonzepts für die Stadt Jülich, ihre eigenen Kulturbetriebe
mit Einbindung der freien Initiativen in Zusammenarbeit mit der Stabsstelle Stadtmarketing
Verstärkung und Verbesserung der vorhandenen Angebote und die weitere Vernetzung,
Beratung und Kooperation aller Kulturveranstalter Jülichs
Vermittlung von Projekten des Kultursekretariats Gütersloh und Beratung bei
Förderanträgen
Teilnahme an Wettbewerben (Gesamtkonzept kulturelle Bildung, Jugendkulturpreis NRW
usw.)
Herausgabe und Pflege des Online-Terminkalenders
Weiterentwicklung der kulturrelevanten Publikationen und Informationsträger
Kosten
Im Wirtschaftsplan der Brückenkopf-Park gGmbH werden im Jahr 2012 Erlöse für das Kulturbüro
mit 89.000.-- € beziffert. Die Erlöse entsprechen den Aufwendungen, so dass der Kulturbereich eine
„schwarze Null“ schreibt. Die Brückenkopf-Park gGmbH erhält zur Zeit einen jährlichen Zuschuss
in Höhe von 44.300.--€. Es ist davon auszugehen, dass die auch bei einer Rückkehr des Kulturbüros
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in die Verwaltung keine Mehrkosten entstehen und außerdem weitere Projektmittel eingeworben
werden können. Die Personalkosten entsprechen auch bei einer Vergütung nach TVöD dem bisher
von der Stadt Jülich geleisteten Zuschuss an die Brückenkopf-Park gGmbH. Die Sachkosten werden
über Eintrittsgelder, Zuschüsse, Stiftungmittel und Sponsoren refinanziert.
Bei einer Verlagerung werden die derzeit in den Wirtschaftsplan resp. Haushalt eingestellten Ansätze gegenseitig deckungsfähig, so dass ein Ausgleich, falls erforderlich, zu beiden Seiten gewährleistet ist.
Der Stellenplan ist entsprechend anzupassen und die Rückverlagerung mit der Kommunalaufsicht
abzustimmen.
1.Finanzielle Auswirkungen:
X
ja
nein
jährl. Folgekosten: 89.000,-- €
Gesamtkosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
X
ja
jährl. Einnahmen:
44.700,-- €
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
X
Mitwirkung
ja
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
ja
nein
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
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X
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