Daten
Kommune
Jülich
Größe
67 kB
Datum
05.07.2012
Erstellt
05.07.12, 16:11
Aktualisiert
06.07.12, 18:21
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 14 Az.:
Jülich, 03.07.2012
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 335/2012
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
04.07.2012
Stadtrat
05.07.2012
TOP
Ergebnisse
Feststellung der Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009
Anlg.:
SD.Net
Beschlussentwurf:
1.
Der Rat der Stadt Jülich nimmt das Ergebnis der Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt
Jülich zum 01.01.2009 durch den Rechnungsprüfungsausschuss und die örtliche Rechnungsprüfung zur Kenntnis.
2.
Der Rat der Stadt Jülich beschließt gem. § 92 Abs. 1 i.V.m. § 96 Abs. 1 GO NRW die Feststellung der Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 in der Fassung vom
02.07.2012.
3.
Die Ratsmitglieder beschließen gem. § 92 Abs. 1 i.V.m. § 96 Abs. 1 GO NRW die Entlastung des Bürgermeisters bezüglich der Aufstellung der Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich
zum 01.01.2009.
Begründung:
Mit der Umstellung auf das Neue Kommunale Finanzmanagement zum 01.01.2009 besteht gem. §
92 Abs.1 GO NRW die gesetzliche Verpflichtung zur Aufstellung einer Eröffnungsbilanz.
Den mit Datum vom 02.07.2012 vom Kämmerer aufgestellten und vom Bürgermeister bestätigten
Entwurf der Eröffnungsbilanz einschließlich Lagebericht und Anhang der Stadt Jülich zum
01.01.2009 hatte der Rat der Stadt Jülich in seiner Sitzung am 08.12.2011 vor Fertigstellung zur
begleitenden Prüfung gem. § 92 Abs. 5 GO NRW an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.
Örtliche Prüfung
Gem. § 92 Abs. 5 GO NRW prüft der Rechnungsprüfungsausschuss die Eröffnungsbilanz. Zur
Durchführung bedient er sich der örtlichen Rechnungsprüfung (§ 101 Abs. 8 GO NRW).
Die Eröffnungsbilanz und der Anhang sind gem. § 92 Abs. 2 und 4 GO NRW dahingehend zu prüfen, ob
sie unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und der Schuldenlage der Stadt Jülich
vermitteln und
die gesetzlichen und die sie ergänzenden Bestimmungen beachtet worden sind.
Diese Prüfung ist durch die örtliche Rechnungsprüfung auf Basis des Entwurfes der Eröffnungsbilanz nebst Anhang und Lagebericht vom 02.07.2012 erfolgt. Darüber hinaus wurden die Inventur,
das Inventar und die Übersicht über die örtlich festgelegten Restnutzungsdauern der Vermögensgegenstände in die Prüfung einbezogen (§ 92 Abs. 5 GO NRW).
Über die im Laufe der Prüfung getroffenen Feststellungen wurde die Kämmerei laufend informiert.
Die Feststellungen wurden akzeptiert und umgesetzt. Der zur Beschlussfassung vorgelegte Entwurf
der Eröffnungsbilanz beinhaltet bereits die durch diese Umsetzung angepassten Werte.
Über die Prüfung durch die örtliche Rechnungsprüfung wurde ein Schlussbericht gefertigt, der allen
Ratsmitgliedern der Stadt Jülich zunächst in elektronischer Form zugeleitet wurde. Die Langform
des Prüfungsberichtes wird zu einem späteren Zeitpunkt allen Mitgliedern des Rates der Stadt Jülich
zugehen.
Bestätigungsvermerk
Die örtliche Rechnungsprüfung hat gem. § 101 Abs. 8 GO NRW ein eingeschränktes Testat erteilt.
Gem. § 101 Abs. 3 i.V.m. Abs. 7 GO NRW fasst der Rechnungsprüfungsausschuss das Ergebnis der
Prüfung in einem Bestätigungsvermerk zusammen, der unter Angabe von Ort und Tag vom Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses zu unterzeichnen ist. Dieser Bestätigungsvermerk wird
der Originaldokumentation der Eröffnungsbilanz beigefügt.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 02.07.2012 über den Schlussbericht beraten. Die Unterzeichnung des eingeschränkten Bestätigungsvermerks durch den Vorsitzenden ist
im Anschluss daran erfolgt.
Überörtliche Prüfung
Die Eröffnungsbilanz unterliegt gem. § 92 Abs. 6 GO NRW der überörtlichen Prüfung. Diese erfolgt durch die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (GPA).
Feststellung
Gem. § 92 Abs. 1 i.V.m. § 96 Abs. 1 GO NRW stellt der Rat die Eröffnungsbilanz durch Beschluss
fest.
Der zur Beschlussfassung vorgelegte Entwurf der Eröffnungsbilanz nebst Anhang und Lagebericht
mit Stand vom 02.07.2012 beinhaltet bereits die aufgrund der Prüfungsergebnisse angepassten Werte. Der Entwurf ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Entlastung des Bürgermeisters
Gem. § 92 Abs. 1 i.V.m. § 96 Abs. 1 GO NRW entscheiden die Ratsmitglieder über die Entlastung
des Bürgermeisters. Der Beschluss ist als abschließende Entscheidung des Rates über die Art und
Form der Vermögensermittlung, die Bewertung und den Ansatz in der Eröffnungsbilanz anzusehen.
Sitzungsvorlage 335/2012
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Wird die Entlastung ohne Vorbehalt erteilt, gilt die Eröffnungsbilanz - vorbehaltlich der späteren
Berichtigungsmöglichkeit gem. § 92 Abs. 7 GO NRW - als endgültig abgeschlossen.
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Einnahmen:
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
ja
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
nein
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
nein
Sitzungsvorlage 335/2012
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