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Sitzungsvorlage (Schlussbericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 - Entlastung des Bürgermeisters -)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
67 kB
Datum
05.07.2012
Erstellt
05.07.12, 16:11
Aktualisiert
06.07.12, 18:21
Sitzungsvorlage (Schlussbericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009
- Entlastung des Bürgermeisters -) Sitzungsvorlage (Schlussbericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009
- Entlastung des Bürgermeisters -) Sitzungsvorlage (Schlussbericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009
- Entlastung des Bürgermeisters -)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 14 Az.: Jülich, 03.07.2012 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 335/2012 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 04.07.2012 Stadtrat 05.07.2012 TOP Ergebnisse Feststellung der Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 Anlg.: SD.Net Beschlussentwurf: 1. Der Rat der Stadt Jülich nimmt das Ergebnis der Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 durch den Rechnungsprüfungsausschuss und die örtliche Rechnungsprüfung zur Kenntnis. 2. Der Rat der Stadt Jülich beschließt gem. § 92 Abs. 1 i.V.m. § 96 Abs. 1 GO NRW die Feststellung der Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 in der Fassung vom 02.07.2012. 3. Die Ratsmitglieder beschließen gem. § 92 Abs. 1 i.V.m. § 96 Abs. 1 GO NRW die Entlastung des Bürgermeisters bezüglich der Aufstellung der Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009. Begründung: Mit der Umstellung auf das Neue Kommunale Finanzmanagement zum 01.01.2009 besteht gem. § 92 Abs.1 GO NRW die gesetzliche Verpflichtung zur Aufstellung einer Eröffnungsbilanz. Den mit Datum vom 02.07.2012 vom Kämmerer aufgestellten und vom Bürgermeister bestätigten Entwurf der Eröffnungsbilanz einschließlich Lagebericht und Anhang der Stadt Jülich zum 01.01.2009 hatte der Rat der Stadt Jülich in seiner Sitzung am 08.12.2011 vor Fertigstellung zur begleitenden Prüfung gem. § 92 Abs. 5 GO NRW an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen. Örtliche Prüfung Gem. § 92 Abs. 5 GO NRW prüft der Rechnungsprüfungsausschuss die Eröffnungsbilanz. Zur Durchführung bedient er sich der örtlichen Rechnungsprüfung (§ 101 Abs. 8 GO NRW). Die Eröffnungsbilanz und der Anhang sind gem. § 92 Abs. 2 und 4 GO NRW dahingehend zu prüfen, ob  sie unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und der Schuldenlage der Stadt Jülich vermitteln und  die gesetzlichen und die sie ergänzenden Bestimmungen beachtet worden sind. Diese Prüfung ist durch die örtliche Rechnungsprüfung auf Basis des Entwurfes der Eröffnungsbilanz nebst Anhang und Lagebericht vom 02.07.2012 erfolgt. Darüber hinaus wurden die Inventur, das Inventar und die Übersicht über die örtlich festgelegten Restnutzungsdauern der Vermögensgegenstände in die Prüfung einbezogen (§ 92 Abs. 5 GO NRW). Über die im Laufe der Prüfung getroffenen Feststellungen wurde die Kämmerei laufend informiert. Die Feststellungen wurden akzeptiert und umgesetzt. Der zur Beschlussfassung vorgelegte Entwurf der Eröffnungsbilanz beinhaltet bereits die durch diese Umsetzung angepassten Werte. Über die Prüfung durch die örtliche Rechnungsprüfung wurde ein Schlussbericht gefertigt, der allen Ratsmitgliedern der Stadt Jülich zunächst in elektronischer Form zugeleitet wurde. Die Langform des Prüfungsberichtes wird zu einem späteren Zeitpunkt allen Mitgliedern des Rates der Stadt Jülich zugehen. Bestätigungsvermerk Die örtliche Rechnungsprüfung hat gem. § 101 Abs. 8 GO NRW ein eingeschränktes Testat erteilt. Gem. § 101 Abs. 3 i.V.m. Abs. 7 GO NRW fasst der Rechnungsprüfungsausschuss das Ergebnis der Prüfung in einem Bestätigungsvermerk zusammen, der unter Angabe von Ort und Tag vom Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses zu unterzeichnen ist. Dieser Bestätigungsvermerk wird der Originaldokumentation der Eröffnungsbilanz beigefügt. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 02.07.2012 über den Schlussbericht beraten. Die Unterzeichnung des eingeschränkten Bestätigungsvermerks durch den Vorsitzenden ist im Anschluss daran erfolgt. Überörtliche Prüfung Die Eröffnungsbilanz unterliegt gem. § 92 Abs. 6 GO NRW der überörtlichen Prüfung. Diese erfolgt durch die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (GPA). Feststellung Gem. § 92 Abs. 1 i.V.m. § 96 Abs. 1 GO NRW stellt der Rat die Eröffnungsbilanz durch Beschluss fest. Der zur Beschlussfassung vorgelegte Entwurf der Eröffnungsbilanz nebst Anhang und Lagebericht mit Stand vom 02.07.2012 beinhaltet bereits die aufgrund der Prüfungsergebnisse angepassten Werte. Der Entwurf ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Entlastung des Bürgermeisters Gem. § 92 Abs. 1 i.V.m. § 96 Abs. 1 GO NRW entscheiden die Ratsmitglieder über die Entlastung des Bürgermeisters. Der Beschluss ist als abschließende Entscheidung des Rates über die Art und Form der Vermögensermittlung, die Bewertung und den Ansatz in der Eröffnungsbilanz anzusehen. Sitzungsvorlage 335/2012 Seite 2 Wird die Entlastung ohne Vorbehalt erteilt, gilt die Eröffnungsbilanz - vorbehaltlich der späteren Berichtigungsmöglichkeit gem. § 92 Abs. 7 GO NRW - als endgültig abgeschlossen. ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Einnahmen: nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung ja nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja nein Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja nein Sitzungsvorlage 335/2012 Seite 3