Daten
Kommune
Jülich
Größe
4,3 MB
Datum
05.07.2012
Erstellt
06.07.12, 18:21
Aktualisiert
06.07.12, 18:21
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Eröffnungsbilanz zum
01.01.2009
Inhaltsverzeichnis
A.
EINLEITUNG
1
A.1 ALLGEMEINE ANGABEN
A.2 BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
A.2.1 Allgemeine Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
A.2.2 Spezielle Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
A.2.3 Weitere Bewertungsmethoden
1
1
1
2
3
B.
AGGREGIERTE BILANZ
5
C.
ANHANG
7
I.
AKTIVA
1. Anlagevermögen
1.1
Immaterielle Vermögensgegenstände
1.2
Sachanlagen
1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
1.2.1.1 Grünflächen
1.2.1.2 Ackerland
1.2.1.3 Wald, Forsten
1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke
1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
1.2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen
1.2.2.2 Schulen
1.2.2.3 Wohnbauten
1.2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude
1.2.3 Infrastrukturvermögen
1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens
1.2.3.2 Brücken und Tunnel
1.2.3.3 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen
1.2.3.4 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen
1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen
1.2.3.6. Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens
1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden
1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler
1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge
1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung
1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau
1.3
Finanzanlagen
1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen
1.3.2 Beteiligungen
1.3.3 Sondervermögen
1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens
1.3.5 Ausleihungen
1.3.5.1 an verbundene Unternehmen
1.3.5.2 an Beteiligungen
1.3.5.3 an Sondervermögen
1.3.5.4 Sonstige Ausleihungen
2. Umlaufvermögen
2.1
Vorräte
7
7
7
8
8
10
12
12
12
13
16
16
17
17
20
20
21
23
24
26
30
31
32
33
34
35
36
37
39
40
41
41
41
42
42
42
43
43
Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009
III
2.1.1 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren
2.1.2 Geleistete Anzahlungen
2.2
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus
Transferleistungen
2.2.1.1. Gebühren
2.2.1.2. Beiträge
2.2.1.3. Steuern
2.2.1.4. Forderungen aus Transferleistungen
2.2.1.5. Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen
2.2.2 Privatrechtliche Forderungen
2.2.2.1. gegenüber dem privaten Bereich
2.2.2.2. gegenüber dem öffentlichen Bereich
2.2.2.3. gegen verbundene Unternehmen
2.2.2.4. gegen Beteiligungen
2.2.2.5. gegen Sondervermögen
2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände
2.3
Wertpapiere des Umlaufvermögens
2.4
Liquide Mittel
3. Aktive Rechnungsabgrenzung
II. PASSIVA
1. Eigenkapital
1.1
Allgemeine Rücklage
1.2
Sonderrücklagen
1.3
Ausgleichsrücklage
1.4
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
2. Sonderposten
2.1
für Zuwendungen
2.2
für Beiträge
2.3
für den Gebührenausgleich
2.4
Sonstige Sonderposten
3. Rückstellungen
3.1
Pensionsrückstellungen
3.2
Rückstellungen für Deponien und Altlasten
3.3
Instandhaltungsrückstellungen
3.4
Sonstige Rückstellungen nach § 36 Abs. 4 und 5 GemHVO
4. Verbindlichkeiten
4.1
Anleihen
4.2
Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen
4.2.1 von verbundenen Unternehmen
4.2.2 von Beteiligungen
4.2.3 von Sondervermögen
4.2.4 vom öffentlichen Bereich
4.2.5 vom privaten Kreditmarkt
4.3
Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung
4.4
Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich
gleichkommen
4.5
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
4.6
Verbindlichkeiten aus Transferleistungen
4.7
Sonstige Verbindlichkeiten
IV
Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009
44
45
45
52
52
52
52
52
52
52
52
52
52
52
52
53
53
53
54
57
57
57
58
58
59
60
60
63
65
66
67
68
69
70
72
75
75
76
77
77
77
77
77
78
78
79
79
79
5.
Passive Rechnungsabgrenzung
80
D.
ANLAGENSPIEGEL
83
E.
FORDERUNGSSPIEGEL
85
F.
VERBINDLICHKEITENSPIEGEL
87
G.
LAGEBERICHT
89
G.1 ALLGEMEINES
G.2 ALLGEMEINE AUSFÜHRUNGEN ZUM NKF
G.3 ÜBERSICHT ÜBER DIE HAUSHALTSWIRTSCHAFT DER ABGELAUFENEN JAHRE
G.4 DIE VERMÖGENSLAGE (AKTIVSEITE DER BILANZ)
G.5 DIE SCHULDENLAGE (PASSIVSEITE DER BILANZ)
G.6 DIE ERTRAGSLAGE
G.7 DIE FINANZLAGE
G.8 BILANZANALYSE
G.9 CHANCEN UND RISIKEN
G.10 BILANZKENNZAHLEN
G.10.1 Aufwandsdeckungsgrad
G.10.2 Eigenkapitalquote 1
G.10.3 Eigenkapitalquote 2
G.10.4 Fehlbetragsquote
G.10.5 Infrastrukturquote
G.10.6 Abschreibungsintensität
G.10.7 Drittfinanzierungsquote
G.10.8 Investitionsquote
G.10.9 Anlagendeckungsgrad 2
G.10.10
Dynamischer Verschuldungsgrad
G.10.11
Liquidität 2. Grades
G.10.12
Kurzfristige Verbindlichkeitsquote
G.10.13
Zinslastquote
G.10.14
Netto-Steuerquote
G.10.15
Zuwendungsquote
G.10.16
Personalintensität
G.10.17
Sach- und Dienstleistungsintensität
G.10.18
Transferaufwandsquote
89
89
91
92
93
94
95
95
95
97
97
97
98
98
99
99
100
101
101
102
103
103
104
104
105
105
106
106
H.
ANGABEN GEM. § 95 ABS. 2 GO NRW
107
I.
ANLAGEN
155
I.1 ABSCHREIBUNGSSÄTZE BEI DER STADT JÜLICH
I.2 ÜBERSICHT ÜBER HAFTUNGSVERHÄLTNISSE
Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009
155
158
V
A.
A.1
Allgemeine Angaben
Die Stadt Jülich hat nach § 1 NKF Einführungsgesetz NRW spätestens ab dem Haushaltsjahr
2009 ihre Geschäftsvorfälle nach dem System der doppelten Buchführung in ihrer Finanzbuchhaltung zu erfassen und zum Stichtag 1. Januar 2009 eine Eröffnungsbilanz nach § 92
Abs. 1 bis 3 der Gemeindeordnung (GO) aufzustellen.
Das System der doppelten Buchführung wird bei der Stadt Jülich seit dem Haushaltsjahr 2009
angewandt.
Daher hat auch die Erstellung der Eröffnungsbilanz zum Stichtag 01.01.2009 zu erfolgen.
Die Gliederung der Bilanz hat mindestens nach den in § 41 Abs. 3 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) genannten Positionen zu erfolgen. Ferner ist die Eröffnungsbilanz nach § 53
Abs. 1 GemHVO um einen Anhang gemäß § 44 Abs. 1 und 2 GemHVO sowie einen Forderungsspiegel nach § 46 GemHVO und einen Verbindlichkeitenspiegel nach § 47 GemHVO zu
ergänzen. Weiterhin ist ihr ein Lagebericht gemäß § 48 GemHVO beizufügen.
A.2
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Eröffnungsbilanz und der Anhang haben gemäß § 92 Abs. 2 der Gemeindeordnung unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens- und der Schuldenlage zu vermitteln.
Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung finden auch im Haushaltsrecht der Kommunen Beachtung, und zwar in § 93 Abs. 1 GO sowie § 27 Abs. 1 GemHVO. Da es sich hierbei
um eher generelle Hinweise auf diese Grundsätze handelt, werden diese im Einzelnen an dieser Stelle erläutert.
A.2.1
Allgemeine Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
Dokumentation
Oberstes Ziel der Buchführung ist es, einen in vernünftiger Form belegten Überblick über
die Finanzsituation einer Kommune zu geben. Daher wird jeder Finanzvorfall erfasst.
Damit soll die Buchführung eine möglichst realistische Darstellung der Güter-, Aufwendungs-, Ertrags- und Finanzmittelbewegungen liefern.
Rechenschaft
Das zweite wichtige Ziel der Buchführung ist die Rechenschaft. Dadurch, dass die Kommunen öffentliche Gelder verwalten, hat die Öffentlichkeit auch ein Informationsrecht
über die Finanzsituation der Gemeinde. Dies lässt sich nur über ordentliche Buchungen
und einen ordnungsgemäßen Jahresabschluss realisieren. Aufgrund dessen nimmt der Jahresabschluss auch eine gesonderte Stellung in § 95 GO ein.
Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009
1
Der große Stellenwert des Grundsatzes der Rechenschaft lässt sich auch daran erkennen,
dass die Gemeindehaushaltsverordnung in den §§ 45 bis 47 weitere Pflichtinhalte zur Darlegung von Informationen vorsieht. Dabei handelt es sich um den Anlagen-, Forderungsund Verbindlichkeitenspiegel. Weiterer Bestandteil ist zudem der Lagebericht gemäß § 48
GemHVO, in dem das Gesamtfinanzbild der Kommune zu erläutern ist.
Kapitalerhaltung und intergenerative Gerechtigkeit
Um finanzielle Belastungen der Folgegenerationen zu vermeiden, sollte der Grundgedanke des Handelns einer Kommune der Erhalt des Kapitals sein. Wenn die Kommune nämlich Ressourcen ohne Erneuerung verbraucht, geht dies zu Lasten der nachfolgenden Generationen. Dies würde in dem Falle nämlich mit der intergenerativen Gerechtigkeit kollidieren.
Als Grundlage für diese Gedanken dient unter anderem der Haushaltsausgleich, der gemäß § 75 Abs. 2 GO dadurch herbeigeführt werden muss, dass die Erträge die Aufwendungen erreichen oder übersteigen.
Die intergenerative Gerechtigkeit wird auch durch die Berücksichtigung von planmäßigen
Abschreibungen erreicht. Hierdurch werden die Anschaffungs- und Herstellungskosten
von Gegenständen des Anlagevermögens auf mehrere Generationen verteilt.
A.2.2
Spezielle Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
Vollständigkeit
Für die Vollständigkeit in der Buchführung spielt § 27 Abs. 1 GemHVO eine ebenso
wichtige Rolle wie § 11 Abs. 1 GemHVO für die Planung des Haushaltsjahres. Gemäß §
27 Abs. 1 GemHVO müssen nämlich alle Geschäftsvorfälle sowie die Vermögens- und
Schuldenlage erfasst und nachprüfbar vorgehalten werden.
Nach diesem Grundsatz müssen alle Geschäftsvorfälle, ganz gleich wie geringwertig,
sachgerecht dokumentiert werden, wenn sie die Rechnungskomponenten (Bilanz, Ergebnis- bzw. Finanzrechnung) tangieren.
Verständlichkeit, Richtigkeit und Willkürfreiheit
Um eine möglichst realistische Dokumentation der Aufzeichnungen zu erhalten, müssen
die Buchungen nach § 27 Abs. 2 GemHVO unter anderem richtig und geordnet vorgenommen werden. Aus diesem Grund sind Scheinbuchungen oder willkürliche Buchungen
zur Veränderung des Jahresergebnisses unzulässig.
Öffentlichkeit
Für die Buchführung besteht eine Verpflichtung dahingehend, die Informationen für Rat
und Bürger als Öffentlichkeit verfügbar zu machen und so darzustellen, dass wesentliche
Informationen über die Vermögens- und Schuldenlage klar ersichtlich und verständlich
sind.
2
Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009
Aktualität
Gemäß § 27 Abs. 2 GemHVO hat die Buchführung zeitgerecht zu erfolgen. Daraus lässt
sich ableiten, dass bei Entstehen der Geschäftsvorfälle auch die entsprechende Buchung
vorgenommen werden muss, und zwar möglichst ohne zeitlichen Verzug.
Relevanz
Unter diesem Grundsatz versteht man die Tatsache, dass das kommunale Rechnungswesen große Wichtigkeit und Erheblichkeit genießt. Hierunter versteht man das Zusammenfassen aller für das Rechnungswesen wichtigen Informationen unter dem Gesichtspunkt
der Wirtschaftlichkeit und Verständlichkeit.
Zwar könnte hierin auf den ersten Blick ein Verstoß gegen den Grundsatz der Vollständigkeit bestehen. Dies ist jedoch nicht der Fall, da sich die Vollständigkeit auf die einzelne Buchung bezieht und die Relevanz auf das gesamte Rechnungswesen.
Im Rechnungswesen ist es daher wichtig, die erheblichen Informationen zusammenzufassen, um den Überblick nicht zu verlieren.
Eine Auswirkung hieraus lässt sich auch in Gestalt der Finanz- und Ergebnisrechnung erkennen. Diese enthalten auch in zusammengefasster Form alle Geschäftsvorfälle.
Stetigkeit
Zur Vergleichbarkeit unterschiedlicher Rechnungsperioden ist es unerlässlich, ein möglichst einheitliches Buchführungs- und Bewertungssystem anzuwenden. Nur hierdurch
lassen sich die unterschiedlichen Jahre hinsichtlich ihrer Entwicklung vergleichen und
ermöglichen eine Prognose für die künftige Entwicklung der Ertrags- und Finanzlage einer Kommune.
Recht- und Ordnungsmäßigkeit
Im Jahresabschluss wird festgestellt, ob die materiellen Vorschriften in der Haushaltsausführung eingehalten worden sind. Ist dies der Fall, ist die Haushaltswirtschaft ordnungsmäßig geführt worden. Die Feststellung der Recht- und Ordnungsmäßigkeit der Buchungen obliegt der Rechnungsprüfung nach §§ 101 ff. GO.
A.2.3
Weitere Bewertungsmethoden
Die Bewertung der Vermögensgegenstände für die Eröffnungsbilanz erfolgte nach § 54 Abs.
1 GemHVO auf der Grundlage von vorsichtig geschätzten Zeitwerten durch geeignete Verfahren.
Für die Ermittlung der Wertansätze hat die Stadt Jülich grundsätzlich die Wiederbeschaffungswerte herangezogen. Der Wiederbeschaffungszeitwert entspricht dem um Alterswertminderung reduzierten Wiederbeschaffungswert zum Stichtag.
Grundlage für die Berechnung waren, sofern vorhanden, die historischen Anschaffungs- und
Herstellungskosten. Waren diese nicht mehr zu ermitteln, wurden aktuelle, vergleichbare Anschaffungs- und Herstellungskosten auf das Anschaffungsdatum mit Hilfe von Indizes des
Statistischen Bundesamtes zurückindiziert. Zur Abbildung des Wertverlustes der Anlagegüter
wurde grundsätzlich die lineare Abschreibungsmethode angewandt.
Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009
3
Auf die Anwendung von besonderen Bewertungsvorschriften nach § 55 GemHVO bzw. Bewertungsvereinfachungsverfahren nach § 34 GemHVO wird in den Erläuterungen zu den einzelnen Bilanzpositionen verwiesen, sofern diese dort Anwendung fanden.
Wurden Gegenstände des Anlagevermögens mit Hilfe von Drittmitteln finanziert, so wurden
hierfür Sonderposten gem. § 43 Abs. 5 GemHVO gebildet. Für die Sonderposten erfolgte eine
Auflösung analog zum jährlichen Werteverzehr des Anlagegutes auf Grundlage der Vorgaben, die die NKF-Abschreibungstabelle macht. In Anlehnung an diese Tabelle wurde eine
örtliche Abschreibungstabelle für die Stadt Jülich erstellt, die in den Fällen greift, die in jener
des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen nicht vorgesehen sind.
4
Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009
B.
Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009
Bilanzposition (Aktiva)
Wert
1.
1.1
1.2
1.2.1
1.2.1.1
1.2.1.2
1.2.1.3
1.2.1.4
1.2.2
1.2.2.1
1.2.2.2
1.2.2.3
1.2.2.4
1.2.3
1.2.3.1
1.2.3.2
1.2.3.3
1.2.3.4
1.2.3.5
1.2.3.6
1.2.4
1.2.5
1.2.6
1.2.7
1.2.8
1.3
1.3.1
1.3.2
1.3.3
1.3.4
1.3.5
1.3.5.1
1.3.5.2
1.3.5.3
1.3.5.4
Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände
Sachanlagen
unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
Grünflächen
Ackerland
Wald, Forsten
sonstige unbebaute Grundstücke
bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
Kinder- und Jugendeinrichtungen
Schulen
Wohnbauten
sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude
Infrastrukturvermögen
Grund und Boden des Infrastrukturvermögens
Brücken und Tunnel
Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen
Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen
Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen
sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens
Bauten auf fremdem Grund und Boden
Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler
Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge
Betriebs- und Geschäftsausstattung
geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau
Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen
Beteiligungen
Sondervermögen
Wertpapiere des Anlagevermögens
Ausleihungen
an verbundene Unternehmen
an Beteiligungen
an Sondervermögen
Sonstige Ausleihungen
2.
2.1
2.1.1
2.1.2
2.2
2.2.1
2.2.1.1
2.2.1.2
2.2.1.3
2.2.1.4
2.2.1.5
2.2.2
2.2.2.1
2.2.2.2
2.2.2.3
2.2.2.4
2.2.2.5
2.2.3
2.3
2.4
Umlaufvermögen
Vorräte
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren
Geleistete Anzahlungen
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen
Gebühren
Beiträge
Steuern
Forderungen aus Transferleistungen
Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen
Privatrechtliche Forderungen
gegenüber dem privaten Bereich
gegenüber dem öffentlichen Bereich
gegen verbundene Unternehmen
gegen Beteiligungen
gegen Sondervermögen
Sonstige Vermögensgegenstände
Wertpapiere des Umlaufvermögens
Liquide Mittel
3.
Aktive Rechnungsabgrenzung
4.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag
Bilanzposition (Passiva)
56.587,00 €
31.426.171,20 €
5.173.724,40 €
3.303.593,30 €
3.800.041,48 €
3.671.333,19 €
54.151.841,55 €
2.439.740,03 €
40.040.508,03 €
15.872.093,54 €
6.880.741,37 €
0,00 €
45.057.494,69 €
68.655.108,22 €
138.548,53 €
510.366,14 €
2.126.527,00 €
2.364.843,67 €
1.658.342,70 €
4.071.417,59 €
8.743.844,80 €
119.830,26 €
0,00 €
266.370,05 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
44.130,73 €
Wert
1.
1.1
1.2
1.3
1.4
Eigenkapital
Allgemeine Rücklage
Sonderrücklagen
Ausgleichsrücklage
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
95.858.148,73 €
0,00 €
12.690.609,98 €
0,00 €
2.
2.1
2.2
2.3
2.4
Sonderposten
für Zuwendungen
für Beiträge
für den Gebührenausgleich
Sonstige Sonderposten
44.914.111,37 €
23.207.360,50 €
28.042,67 €
1.420.015,44 €
3.
3.1
3.2
3.3
3.4
Rückstellungen
Pensionsrückstellungen
Rückstellungen für Deponien und Altlasten
Instandhaltungsrückstellungen
Sonstige Rückstellungen nach § 36 Abs. 4 & 5 GemHVO
23.490.409,00 €
522.930,57 €
1.485.377,87 €
4.267.196,19 €
4.
Verbindlichkeiten
4.1 Anleihen
4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen
4.2.1 von verbundenen Unternehmen
4.2.2 von Beteiligungen
4.2.3 von Sondervermögen
4.2.4 vom öffentlichen Bereich
4.2.5 vom privaten Kreditmarkt
4.3 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung
4.4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen
4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
4.6 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen
4.7 Sonstige Verbindlichkeiten
5.
Passive Rechnungsabgrenzung
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
453.970,96 €
71.645.716,58 €
26.000.000,00 €
0,00 €
550.520,15 €
0,00 €
505.796,00 €
1.034.990,89 €
40.064,18 €
0,00 €
1.131.251,33 €
150.963,03 €
1.872.600,01 €
173.062,94 €
1.239.217,34 €
41.785,66 €
3.953,79 €
1.002.250,55 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
855.636,06 €
991.212,55 €
0,00 €
308.075.196,90 €
308.075.196,90 €
53%/
Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009
5
C.
I.
Aktiva
Auf der Aktivseite der Bilanz wird das Vermögen mit den zum Bilanzstichtag aufgeführten
Werten dargestellt. Es handelt sich dabei um die Dokumentation der Kapital- bzw. Mittelverwendung. Die Aktivseite repräsentiert folglich, wie das Kapital der Stadt Jülich angelegt ist.
1.
Anlagevermögen
Zum Anlagevermögen zählen alle Vermögensgegenstände, die dazu bestimmt sind, dauerhaft
von der Stadt Jülich genutzt zu werden (vgl. § 33 Abs. 1 GemHVO). Merkmale für die Dauerhaftigkeit sind, dass der Vermögensgegenstand nicht zur Veräußerung bestimmt ist und
seine Zweckbestimmung darin besteht, dass er dem Geschäftsbetrieb dauernd (also über mehrere Jahre) dienen soll.
Im Einzelnen setzt sich das Anlagevermögen zusammen aus
1.1
immateriellem Vermögen
Sachanlagevermögen und
Finanzanlagevermögen.
Immaterielle Vermögensgegenstände
56.587,00 €
Zu den immateriellen Vermögensgegenständen gehören alle nicht körperlichen Werte, die
dem übrigen Anlagevermögen nicht zugeordnet werden können.
Dabei dürfen nach der Maßgabe des § 43 Abs. 1 GemHVO nur jene immateriellen Vermögensgegenstände in die Eröffnungsbilanz aufgenommen werden, die entgeltlich erworben
oder selbst hergestellt wurden.
Eine Aufnahme in die Bilanz erfolgte daher für immaterielle Vermögensgegenstände, wenn
sie
im wirtschaftlichen Eigentum der Stadt Jülich stehen,
einen immateriellen wirtschaftlichen Wert darstellen,
selbständig verkehrsfähig und
entgeltlich erworben worden sind.
Nicht gekaufte oder selbst hergestellte immaterielle Vermögensgegenstände wurden aus diesem Grunde nicht aktiviert.
In manchen Fällen bilden immaterielle und materielle Vermögensgegenstände eine Einheit,
beispielsweise bei PC-Arbeitsstationen. Hier war abzuwägen, worin die Hauptnutzungsart des
Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009
7
Vermögensgegenstandes besteht. Aufgrund dessen wurde entschieden, die individuellen Betriebssystemlizenzen (Windows) nicht bei den immateriellen Vermögensgegenständen, sondern als Teil einer PC-Arbeitsstation bei der Betriebs- und Geschäftsausstattung zu bilanzieren.
Die Erfassung der Software erfolgte durch die EDV-Abteilung in Zusammenarbeit mit der
Kämmerei. Erfasst wurden nur solche Lizenzen, deren Anschaffungswert höher als 410 € ohne Umsatzsteuer lag (vgl. § 33 Abs. 4 GemHVO).
Eine Bewertung der einzelnen Software-Lizenzen erfolgte auf Grundlage der Anschaffungskosten nach § 33 Abs. 2 GemHVO. Diese wurden um Abschreibungen nach § 35 GemHVO
vermindert, um den Zeitwert zum Bilanzstichtag 01.01.2009 zu erhalten. Als Abschreibungsdauer wurden 10 Jahre in analoger Anwendung der Abschreibungstabelle für das Land Nordrhein-Westfalen gewählt.
Als weiterer Bestandteil der immateriellen Vermögensgegenstände wurde ein Wegerecht ausfindig gemacht, das der Stadt Jülich eingeräumt wurde. Es betrifft Wegeparzellen einer Privatperson. Der Zeitwert dieses Wegerechtes, welches durch die Stadt mit Urkunde vom
11.08.2000 für 75.000 DM (38.346,89 €) für die Dauer von 20 Jahren erworben wurde, beträgt zum Eröffnungsbilanzstichtag noch 22.369,02 €.
1.2
Sachanlagen
Sachanlagen stellen im Gegensatz zu den immateriellen Vermögensgegenständen materielle
Vermögensgegenstände dar. Die Gliederung erfolgt nach Maßgabe des § 41 Abs. 3 GemHVO.
Die Vielzahl an Posten in der Bilanzstruktur zeugt zum einen von der Bedeutung dieses Vermögensbereiches, zum anderen aber auch vom Anspruch, mit den hier aufgeführten Bilanzposten die bedeutenden kommunalen Bereiche der Vermögensverwendung darzustellen.
Die Nutzungsdauer des Sachanlagervermögens kann zeitlich begrenzt sein, wenn es einer
Abnutzung und hiermit verbunden einem wirtschaftlichen Verbrauch unterliegt (z.B. Gebäude, andere Grundstücksaufbauten oder Fahrzeuge). Jedoch kann die Nutzungsdauer auch unbegrenzt sein, wie dies in der Regel beim Grund und Boden der Fall ist.
Um den Ressourcenverbrauch aus Abschreibungen korrekt darstellen zu können, ist es daher
auch erforderlich, die abnutzbaren und nicht abnutzbaren Vermögensgegenstände wertmäßig
getrennt voneinander abzubilden.
1.2.1
Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
§ 41 Absatz 3 GemHVO unterteilt die unbebauten Grundstücke und grundstücksgleichen
Rechte in die Kontenarten:
8
Grünflächen
Ackerland
Wald- und Forsten und
sonstige unbebaute Grundstücke.
Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009
Die Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte, welche sich im wirtschaftlichen Eigentum
der Stadt Jülich befinden, waren zu erfassen, den Kontenarten zuzuordnen und zu bewerten.
Für die vollständige Erfassung aller unbebauten Grundstücke wurde vom Vermessungs- und
Katasteramt des Kreises Düren eine Auswertung aus dem automatisierten Liegenschaftsbuch
(ALB) zugrunde gelegt , in der alle im Besitz der Stadt Jülich befindlichen Grundstücke aufgeführt sind.
Diese Daten wurden hier dann mit den Grundbüchern abgeglichen und in eine ExcelDatenbank überführt.
Der Inhalt des automatisierten Liegenschaftsbuchs (ALB) wird ständig mit dem beim Amtsgericht geführten Grundbuch abgeglichen. Somit kann für das ALB die grundsätzliche Richtigkeit und Vollständigkeit als gegeben unterstellt werden. Damit kann bei der hier vorliegenden Datenbank davon ausgegangen werden, dass in der Datenbank alle Grundstücke vollständig aufgeführt sind, deren Eigentümerin die Stadt Jülich ist.
Bei der Erstellung der Datenbank erfolgte zusätzlich nochmals ein Abgleich zwischen Grundbuchausdruck und ALB.
Die Datenbanken stellen insofern das Inventarverzeichnis zum Bilanzstichtag dar.
Im Datenbestand sind allerdings auch (der Vollständigkeit halber) die bebauten Grundstücke
enthalten. Zur Vermeidung einer Doppelerfassung wurden die bebauten Grundstücke in den
Datenbanken jeweils gekennzeichnet.
Bei den bebauten Grundstücken wurde kein Wert in die Datenbank eingestellt, sondern ein
Hinweis auf das jeweilige Gutachten hinterlegt.
Grundlagen für die Bewertung der unbebauten städtischen Grundstücke waren folgende Unterlagen:
-
Leitfaden zur Bewertung von Aktiva und Passiva für die Eröffnungsbilanz im Rahmen der
Einführung eines doppischen Kommunalhaushaltes in NRW der Sparkasse Köln
Richtwertliste des Gutachterausschusses des Kreises Düren für Grundstückswerte im
Kreis Düren – Stand: 01.01.2009.
Je nach ihrer Nutzungsart sind unbebaute Grundstücke unterschiedlich zu bewerten. Zur Zuordnung der jeweiligen Grundstücks(teil)flächen zu den Nutzungsarten wurden zu jedem
Grundstück Karten aus dem automatisierten Liegenschaftskataster herangezogen. Die im
ALB angegebenen Nutzungsarten wurden grundsätzlich anhand von Luftbildkarten überprüft.
Bei nach ihrer Nutzungsart offensichtlich falsch ausgewiesenen Grundstücken wurde zur Bewertung der jeweiligen Teilflächen die tatsächliche Nutzung zugrunde gelegt.
Welche Werte für die einzelnen Nutzungsarten zugrunde gelegt wurden, ergibt sich aus den
Ausführungen bei den weiter untergliederten Bilanzpositionen.
Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009
9
1.2.1.1
Grünflächen
31.426.171,20 €
Zu den Grünflächen zählen
-
Parkanlagen
Friedhöfe
Sportflächen
Spielplätze
Wasserflächen
naturschutzwürdige Flächen sowie
Unland und Ödland.
Grünflächen, die der zweckmäßigen Nutzung eines unmittelbar angrenzenden bebauten
Grundstücks dienen, sind bei der Bewertung des bebauten Grundstücks berücksichtigt. In den
Datenbanken sind entsprechende Vermerke angebracht.
Dies gilt insbesondere bei Friedhöfen, Sportplätzen, Spielplätzen sowie Verkehrsbegleitflächen (Zuordnung zu den entsprechenden Straßengrundstücken).
Analog der Bewertung dieser Gemeinflächen in den Gutachten zu bebauten Grundstücken
erfolgte eine Bewertung der Spielplätze und Sportplätze im beplanten Bereich mit 30% des
maßgeblichen Bodenrichtwertes, im planerischen Außenbereich mit dem 2-fachen Ackerwert.
Auswirkungen auf die Höhe der Wertansätze in der Eröffnungsbilanz ergeben sich durch diese Vorgehensweise nicht, da bei den bebauten Grundstücken eine Wertermittlung unterteilt
zwischen Grund und Boden einerseits und dem Wert der Aufbauten andererseits vorgenommen wurde.
Dies gilt entsprechend für die den städtischen Straßen dienenden Grundstücken
(=Grundstücke des Infrastrukturvermögens, Unterscheidung zwischen Grund und Boden sowie Straßenaufbau).
Für die jeweiligen Nutzungsarten sind Bewertungsvorgaben erarbeitet worden, welche grundsätzlich Anwendung fanden:
Grünanlagen und Parks im beplanten Bereich wurden mit 20% des maßgeblichen Bodenrichtwertes bewertet; im Außenbereich erfolgte eine Bewertung mit 1 € je m².
Teiche, Weiher, Wasserflächen und Gewässerbegleitflächen im planerischen Innenbereich
wurden mit 10% des maßgeblichen Bodenrichtwertes bewertet. Im Außenbereich erfolgte
eine Bewertung mit 50% des maßgeblichen Bodenrichtwertes für landwirtschaftlich genutzte
Flächen.
Naturschutzwürdige Flächen und Ausgleichsflächen wurden aufgrund ihrer Lage im planerischen Außenbereich grundsätzlich mit 1 € je m² bewertet. Der Aufwuchs wurde nicht gesondert bewertet, da er nicht von wesentlicher Bedeutung ist (s. S. 12 Leitfaden). Nach dem
Grundsatz der Wesentlichkeit wurde kein gesondertes Erfassungs- und Bewertungsverfahren
angewandt.
Gartenland wurde im Außenbereich mit dem zweifachen Bodenrichtwert für landwirtschaftlich genutzte Flächen bewertet, im Innenbereich mit 10% des maßgeblichen Bodenrichtwertes.
10
Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009
Spielplätze
Im Falle der Spielplätze erfolgten die Erfassung und die Bewertung anhand von 3 Kriterien:
1.
2.
3.
Bewertung des Grund und Bodens
Bewertung der Anlage eines Spielplatzes ohne Spielgeräte
Bewertung der Spielgeräte.
Bewertung des Grund und Bodens
Die Bewertung von Grund und Boden der Spielplätze wurde bereits in den einzelnen Gemarkungen vorgenommen. Eine (unzulässige) Doppelerfassung an dieser Stelle unterbleibt folglich.
Bewertung der Anlage eines Spielplatzes ohne Spielgeräte
Ein wesentlicher Kostenfaktor bei der Bewertung von Spielplätzen ist die Anlage der entsprechenden Spielplatzflächen.
Zur Ermittlung eines Einheitswertes pro Quadratmeter wurden die letzten drei vollständig neu
angelegten Spielplätze
Pattern im Dorf (395 m²)
Koslar Gemeindedriesch (850 m²) sowie
Koslar Schützenkaul (572 m²)
zugrunde gelegt. Dieser Einheitswert wurde bei allen übrigen Spielplätzen mit der jeweiligen
Größe multipliziert. Da bei den drei vorgenannten Spielplätzen die Fläche im Schnitt bei 600
m² liegt, wurde auch nur eine maximale Fläche von 600 m² bei dieser Berechnung herangezogen.
Das fiktive Neubaudatum der Spielplätze wurde aus dem jeweiligen Durchschnittsdatum der
auf dem jeweiligen Spielplatz befindlichen Spielgeräte ermittelt.
Bewertung der Spielgeräte
Bei der Ermittlung der Anschaffungskosten und des Anschaffungsdatums wurde auf die Aufzeichnungen des Bauhofs zurückgegriffen, es sei denn, Rechnungen oder Vergleichswerte aus
vorliegenden Rechnungen konnten herangezogen werden.
In den Fällen, in denen keine Angaben zum Anschaffungsdatum vorlagen, wurde das Anschaffungsjahr aufgrund der Angaben zu den übrigen Spielgeräten des jeweiligen Spielplatzes
herangezogen.
Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009
11
1.2.1.2
Ackerland
5.173.724,40 €
Als Ackerland gelten die Grundstücke mit den Nutzungsarten Ackerland und Grünland.
Für Ackerlandparzellen wurde der jeweilige Richtwert des Gutachterausschusses des Kreises
Düren für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke abgewandt. Dabei wurde auf die Gemarkung abgestellt.
Zum Ackerland zählen auch Ackerparzellen der rechtlich unselbständigen Pfarrer-ReutherStiftung mit einem Gesamtwert von 56.042 €.
1.2.1.3
Wald, Forsten
3.303.593,30 €
Bei den Wald und Forstflächen wurde bedacht, dass grundsätzlich zwischen Grund und Boden einerseits und Aufwuchs andererseits zu differenzieren ist. Allerdings wurde von einer
eigenständigen Bewertung des Aufwuchses abgesehen, da es im Stadtgebiet keine nennenswerten forstwirtschaftlich bedeutenden Flächen gibt. Durch die Bewertung mit 1,50 € je m²
wurde einem Wert des Aufwuchses Rechnung getragen.
1.2.1.4
Sonstige unbebaute Grundstücke
3.800.041,48 €
Die Nutzungsarten der Grundstückflächen ergeben sich aus den Eintragungen im ALB.
Die Bewertung erfolgte in Anlehnung an den Leitfaden. Dort sind aber verschiedene Nutzungsarten nicht aufgeführt, so dass hierfür eigene Bewertungsschemata zu entwickeln waren.
Dabei wurde im Wesentlichen folgendermaßen bewertet:
Grabenflächen wurden im Zusammenhang mit den Straßen auch wie diese bewertet. Im Innenbereich mit 10% des Bodenrichtwertes, im Außenbereich mit 1€ je m²
Wegeflächen wurden wie Straßengrundstücke bewertet.
Gewerbegrundstücke im Stadtgebiet wurden mit dem Richtwert des Gutachterausschusses des
Kreises Düren für Gewerbelandgrundstücke bewertet.
Wohnbauland wurde mit dem maßgeblichen Richtwert bewertet. Hierbei wurde auf die jeweilige Gemarkung abgestellt.
Wertbeeinflussende Umstände, welche zu einer Höherbewertung führen könnten, wurden dem
Vorsichtsprinzip entsprechend außer Acht gelassen. Ergeben sich aufgrund der Lage des
Grundstücks wertbeeinträchtigende Umstände wurden diese mit einem entsprechenden Abschlag bei der Bewertung berücksichtigt. Bei den betroffenen Grundstücken ist in den Datenbanken ein entsprechender Hinweis hinterlegt.
12
Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009
1.2.2
Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
Nach § 41 Abs. 3 Nr. 1.2.2 GemHVO sind bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche
Rechte in der Bilanz auszuweisen.
Unterschieden wird in der kommunalen Bilanz zwischen den folgenden bebauten Grundstücken:
Kinder- und Jugendeinrichtungen,
Schulen,
Wohnbauten sowie
sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude.
In letzterem Fall handelt es sich um einen Sammelposten für die übrigen bebauten Grundstücke.
Die Zuordnung der einzelnen Gebäude zu der entsprechend untergliederten Bilanzposition
erfolgte anhand des Nutzungsschwerpunktes. Begründet wird dies dadurch, dass bei einigen
bebauten Grundstücken eine Mischnutzung vorliegt, sodass hier nach Schwerpunkten vorgegangen wurde.
Für die Eröffnungsbilanz existiert mit § 55 Abs. 1 GemHVO zudem eine besondere Bewertungsvorschrift sowohl für die bebauten Grundstücke nach § 107 Abs. 2 Nr. 2 GO als auch
Gebäude für den Brand- und Katastrophenschutz sowie Rettungsdienst.
Danach sollen die Werte dieser Gebäude grundsätzlich anhand des Sachwertverfahrens ermittelt und in der Regel die aktuellen Normalherstellungskosten zugrunde gelegt werden. Ausnahmsweise ist es jedoch auch zulässig, besser geeignete örtliche Grundlagen für die Wertermittlung heranzuziehen. In besonderer Form gilt dies für Gebäude oder wesentliche Gebäudeteile, die in marktvergleichender Weise genutzt werden.
Bei der Stadt Jülich erfolgte die Bewertung der bebauten Grundstücke anhand des Sachwertverfahrens gemäß § 55 Abs. 1 GemHVO durch ein externes Architekturbüro.
Vorgehensweise
Zunächst wurden die Unterlagen, die bei der Stadt Jülich vorhanden waren, gesichtet, und
darüber hinaus das entsprechende Grundbuch zu Rate gezogen. Anschließend erfolgten Ortsbegehungen durch das Architekturbüro. Die örtlichen Gegebenheiten wurden per Foto dokumentiert und in die Einzelgutachten für jedes Gebäude übernommen.
Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009
13
Bodenwertermittlung
Im Rahmen des Sachwertverfahrens stellte das Architekturbüro zunächst die Bodenrichtwerte
jedes einzelnen bebauten Grundstücks fest, indem die folgenden Informationen berücksichtigt
wurden:
Lage,
Entwicklungsstufe,
Art der Nutzung,
beitrags- und abgabenrechtlicher Zustand,
Grundstücksfläche,
Grundstückstiefe sowie
Anzahl der Vollgeschosse.
Der Bodenrichtwert wurde anschließend an die allgemeinen Wertverhältnisse zum Wertermittlungsstichtag und die wertbeeinflussenden Zustandsmerkmale des Bewertungsgrundstücks angepasst. Als Stichtag legte das Architekturbüro den 01.01.2007 zugrunde.
Durch die separate Betrachtung von Grundstück und Gebäuden wurde dem Grundgedanken
Rechnung getragen, dass Grundstücke keiner Abnutzung unterliegen und daher auch nicht
abgeschrieben werden.
Sachwertermittlung
Grundsätzlich hat das Architekturbüro bei der Bewertung der städtischen Immobilien einen
Sachwert ermittelt, was der Bewertungsgrundlage des § 55 Abs. 1 GemHVO entspricht.
Eine Abweichung hiervon sieht § 55 Abs. 1 S. 3 GemHVO vor, wonach Gebäude, die „in
marktvergleichender Weise genutzt werden“, nach dem Ertragswertverfahren bewertet werden können. Von diesem Wahlrecht hat das Architekturbüro Gebrauch gemacht, jedoch wurden bei den betreffenden Immobilien sowohl ein Sach- als auch ein Ertragswert gebildet.
Aus diesen beiden Werten wurde ein gemittelter Verkehrswert errechnet, wobei die höhere
Gewichtung beim Ertragswertverfahren lag.
Zur Ermittlung des Sachwertes wurde das zu betrachtende Gebäude bzw. der zu betrachtende
Gebäudekomplex in weitere unterschiedliche Nutzungsarten untergliedert. Im Anschluss erfolgte die Ermittlung des Ausstattungsstandards einzelner Kostengruppen (z.B. Fenster, Sanitär, Bodenbeläge etc.) für die jeweiligen Nutzungsarten. Eine Differenzierung wurde hierbei
anhand des Normalherstellungskostenverfahrens 2000 vorgenommen, die sich in die folgenden Kategorien einteilen lässt:
einfach,
mittel,
gehoben und
stark gehoben.
Auf Basis dieser Kategorien werden die Kosten in € je m² Bruttogrundfläche angegeben. Für
die Ermittlung des Wertes wurde folglich der Preis je m² mit dem Faktor für den Ausstattungsstandard multipliziert und aufgrund regional- und objektspezifischer Gründe modifiziert.
14
Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009
Aus den unterschiedlichen Gewichtungen schließlich wurden gewichtete, ausstattungsbezogene Nettoherstellungskosten je m² Bruttogrundfläche in € ermittelt. Dabei fand auch das
durch das Architekturbüro ermittelte (fiktive) Baujahr entsprechende Berücksichtigung per
Indizierung der Herstellungskosten.
Weiterhin wurden besonders zu veranschlagende Einrichtungen sowie Baunebenkosten und
Außenanlagen, teils anhand vorsichtiger prozentualer Schätzungen, mit in den Sachwert des
Gebäudes übernommen.
Zur weiteren Feststellung des Sachwertes wurde die Alterswertminderung eines jeden Gebäudes mit in die Berechnung einbezogen. Mit Hilfe des Ausstattungsstandards wurde eine Gewichtung der Gesamtnutzungsdauer der einzelnen Gebäudeteile vorgenommen. Anhand der
prozentualen Verteilung des Ausstattungsstandards wurde die Gesamtnutzungsdauer gewichtet und angepasst.
Abschließend wurden sonstige wertbeeinflussende Umstände, beispielsweise unterlassene
Reparaturen oder Beschädigungen, vom Gebäudewert subtrahiert. Hieraus ergibt sich im
Endeffekt ein realistischer und getreu dem Vorsichtsprinzip ermittelter Wert für jedes Gebäude. Dieser wurde noch um die entsprechenden Abschreibungen vermindert, damit der Wiederbeschaffungszeitwert zum Eröffnungsbilanzstichtag 01.01.2009 korrekt dargestellt werden
konnte.
Gebäude, die an die Stadtentwicklungsgesellschaft Jülich mbH (SEG) veräußert wurden
Die Bewertung der städtischen Wohnhäuser mit Hilfe des gemittelten Verkehrswertes (s.o.),
die am 01.01.2011 an die SEG verkauft wurden, führte zu einer eklatanten Divergenz zwischen den Ertragswerten und den tatsächlich erzielten Verkaufswerten. Zum Bewertungsstichtag betrug der Ertragswert der Gebäude rund 3.275.400 €, während die Wohnhäuser für
1.800.000 € tatsächlich veräußert wurden.
Aufgrund dessen wurde der Ertragswert für die verkauften Wohnhäuser der Stadt Jülich auf
Basis der tatsächlichen Mieten ermittelt. Aus diesem Wertermittlungsverfahren ergab sich
zum Bilanzstichtag ein Zeitwert von 2.286.034,86 €, der, um Abschreibungen vermindert,
zum Veräußerungszeitpunkt noch bei 2.043.740,82 € lag.
Kontrolle durch Gegenrechnung
Um die Rechnungen des Architekturbüros zu verifizieren, wurden alle Gebäude auf Anraten
des Rechnungsprüfungsamtes anhand der dokumentierten Rechenwege noch einmal nachvollzogen.
Hierbei kam es zwar zu kleineren Abweichungen, diese lagen jedoch in einem derart geringfügigen Bereich, dass man hier von Rundungsdifferenzen ausgehen kann. Insgesamt waren
die Rechenwege des Architekturbüros folglich nicht zu beanstanden und die ermittelten Zeitwerte wurden nach Fortschreibung mit ihren Zeitwerten zum Bilanzstichtag in die Eröffnungsbilanz übernommen.
Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009
15
1.2.2.1
Kinder- und Jugendeinrichtungen
3.671.333,19 €
Nach § 41 Abs. 3 Nr. 1.2.2.1 GemHVO sind Kinder- und Jugendeinrichtungen in der Bilanz
auszuweisen.
Unter diesen Bilanzposten fallen sämtliche bebaute Grundstücke mit Kinder- und Jugendeinrichtungen. Dazu zählen Kindergärten, Kindertagesstätten, Jugendfreizeiteinrichtungen sowie
Sondereinrichtungen.
Die Stadt Jülich verfügt über keine Sondereinrichtungen, die nachfolgenden bebauten Grundstücke sind allerdings in der Eröffnungsbilanz auf der Aktivseite unter Punkt 1.2.2.1 zu bilanzieren:
Kindertageseinrichtung „Sternschnuppe“, Bertastraße 2, Jülich,
Kindertageseinrichtung „Sonnenschein“, Buchenweg 19, Jülich,
Kindertageseinrichtung „Unterm Regenbogen“, Crombachstraße 1, Koslar,
Kindertageseinrichtung „Rappellkiste“, Matthiasplatz, Lich-Steinstraß,
integrative Kindertageseinrichtung „Purzelbaum“ (ehemalige Schule),
Kapellenstraße 4, Broich,
Kindertageseinrichtung „Grünschnäbel“, St.-Mauri-Straße 1, Bourheim.
Das ehemalige städtische Jugendheim auf der Münstereifeler Straße befand sich zum Eröffnungsbilanzstichtag nicht mehr im Eigentum der Stadt Jülich, sodass es auch nicht mehr zu
bilanzieren war.
1.2.2.2
Schulen
54.151.841,55 €
Nach § 41 Abs. 3 Nr. 1.2.2.2 GemHVO sind Schulen in der Bilanz auszuweisen.
Hier werden sämtliche Schulformen ausgewiesen. Dazu zählen Grund-, Haupt- und Realschulen, Gymnasien, Gesamtschulen, Berufsschulen und sonderpädagogische Schuleinrichtungen.
Die Stadt Jülich verfügt über die nachfolgenden bebauten Grundstücke, die in der Eröffnungsbilanz auf der Aktivseite unter Punkt 1.2.2.2 zu bilanzieren sind:
16
GGS Nord der Stadt Jülich mit Sporthallen, Berliner Straße, Jülich,
GSG Ost der Stadt Jülich mit Lehrschwimmbecken, Turnhalle und Erweiterung, Romleweierweg, Welldorf,
GGS Süd der Stadt Jülich mit Turnhalle und Erweiterung, Karl-Theodor-Straße, Jülich,
GGS West der Stadt Jülich mit Turnhalle und Lehrschwimmbecken, Lobsgasse 22,
Koslar,
Katholische Grundschule der Stadt Jülich sowie Gemeinschaftshauptschule der Stadt
Jülich (Schulzentrum) mit Sporthalle, Linnicher Straße 67, Jülich,
Realschule der Stadt Jülich mit Turnhalle und Wohnung, Am Aachener Tor, Jülich,
Gymnasium Zitadelle der Stadt Jülich (Westgebäude) mit Sporthalle und Erweiterungsbau Probst-Bechte-Platz, Düsseldorfer Straße 39, Jülich,
Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009
Gymnasium Zitadelle der Stadt Jülich (Eigentümer Land) mit Sporthalle, In der Zitadelle, Jülich und
Ehemalige Schirmerschule für Lernbehinderte der Stadt Jülich, Düsseldorfer Straße,
Jülich.
Die übrigen Gymnasien auf dem Stadtgebiet befinden sich in privater Trägerschaft und werden dementsprechend nicht in die Eröffnungsbilanz aufgenommen.
1.2.2.3
Wohnbauten
2.439.740,03 €
Nach § 41 Abs. 3 Nr. 1.2.2.3 GemHVO sind Wohnbauten in der Bilanz auszuweisen.
Dadurch, dass der Begriff „Wohnbauten“ weitgehend gewählt ist, sind unter diesen Bilanzposten sämtliche bebaute Grundstücke auszuweisen, die dem Zweck des Wohnens dienen.
Daher werden neben den eigentlichen Mietwohngebäuden auch Unterkünfte für Obdachlose
und Asylbewerber sowie Übergangswohnheime an dieser Stelle bilanziert.
Die Stadt Jülich verfügt über die nachfolgenden bebauten Grundstücke, die in der Eröffnungsbilanz auf der Aktivseite unter Punkt 1.2.2.3 zu bilanzieren sind:
Wohnhaus, Probst-Bechte-Platz 2, Jülich,
Wohnhaus, Kirchberger Straße 1, Jülich,
Asylbewerber-Wohnheim, Altenburger Straße 27 g, Selgersdorf,
Asylbewerber-Wohnheim, Welldorfer Straße 124, Güsten und
Übergangswohnheim, Oststraße 6, Jülich.
Die Übernachtungsmöglichkeit für Obdachlose wird unter der Bilanzposition 1.2.2.4 ausgewiesen, da es sich hierbei um einen Gebäudeteil der Feuerwache Lorsbecker Straße handelt,
der untrennbar mit dem Hauptgebäude verbunden ist. Daher erfolgt der Ausweis als Sachgesamtheit.
1.2.2.4
Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude
40.040.508,03 €
Nach § 41 Abs. 3 Nr. 1.2.2.4 GemHVO sind sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude in der Bilanz auszuweisen.
Bei diesem Bilanzposten handelt es sich um eine Sammelposition für all jene bebauten
Grundstücke, die den anderen Untergliederungen der bebauten Grundstücke nicht zuzuordnen
sind. Hierzu zählen insbesondere Verwaltungsgebäude, Rathäuser, Feuerwachen, Theater
oder Kulturhäuser sowie Gewerbegrundstücke, sofern diese bebaut sind.
Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009
17
Die Stadt Jülich verfügt über die nachfolgenden bebauten Grundstücke, die in der Eröffnungsbilanz auf der Aktivseite unter Punkt 1.2.2.4 zu bilanzieren sind:
18
Neues Rathaus, Große Rurstraße 17, Jülich,
Verwaltungsgebäude (Neues Rathaus Nebengebäude), Kartäuserstraße 2, Jülich,
Altes Rathaus, Marktplatz 1, Jülich,
Feuerwehrgerätehaus mit Wohnung, Alte Dorfstraße 45, Broich,
Feuerwehrgerätehaus, Altenburger Straße 51, Selgersdorf,
Feuerwehrgerätehaus, Am Nösserkamp, Mersch,
Feuerwehrgerätehaus, Auf der Heide 1, Welldorf,
Feuerwehrgerätehaus mit Wohnung, Jägergasse 6, Barmen,
Feuerwehrgerätehaus mit Mehrzweckgebäude, Justinastraße, Güsten,
Feuerwehrgerätehaus/Hauptwache, Lorsbecker Straße 2, Jülich,
Feuerwehrgerätehaus mit Bürgerhalle, Matthiasplatz 10, Lich-Steinstraß,
Feuerwehrgerätehaus mit Wohnung, Rathausstraße 16, Koslar,
Feuerwehrgerätehaus mit Wohnung, Teichstraße 22, Kirchberg,
Feuerwehrgerätehaus mit Wohnung, Zur Burg 2, Bourheim,
Musikschule, Schirmerstraße, Jülich,
Sport- und Umkleidegebäude, Stetternicher Straße, Jülich,
Gerätehaus mit Sportplatz, Süsskindweg, Jülich,
Sportheim mit Sportplatz, Hambacher Weg, Selgersdorf,
Sport- und Jugendheim mit Sportplatz, Friedensstraße, Koslar,
Sportjugendheim und Schützenhalle, Güstener Straße, Welldorf,
Karl-Knipprath-Stadion mit Umkleide- und Wohngebäude, Rurauenstraße, Jülich,
Sportheim mit Sportplatz, Stetternich,
Bürgerhalle und Umkleidekabine mit Sportplatz, Broichstraße, Broich,
Sport- und Vereinsheim mit Sportplatz, Adenauerstraße, Bourheim,
Sportplatz, Im Reinfeld und An der Rur, Kirchberg,
Sportplatz, Am Nösserkamp, Mersch,
DLRG-Station, Container am Barmener Badesee, Barmen,
Tiefgarage „Zitadelle“, Schloßstraße, Jülich,
Trinkhalle am Schwanenteich, Bahnhofstraße, Jülich,
Wartehalle mit Kiosk, Walramplatz, Jülich,
Kiosk mit Toilettenanlagen, Schlossplatz, Jülich,
Eingangsgebäude/Friedhof, Friedhofstraße, Koslar,
Leichenhalle, Haubourdinstraße, Jülich,
Leichenhalle, Kirchgracht, Barmen,
Leichenhalle, Broich,
Leichenhalle, Lohbergweg, Kirchberg,
Leichenhalle, Friedhofstraße, Koslar,
Leichenhalle, Schulstraße, Welldorf,
Leichenhalle, Schwarzer Weg, Mersch,
Leichenhalle, Serrester Kirchweg, Güsten,
Leichenhalle, St.-Mauri-Straße, Bourheim,
Leichenhalle, Selgersdorf,
Leichenhalle, Wendelinusstraße, Stetternich,
Stadthalle mit Kneipe, Kegelbahn und zwei Wohnungen, Düsseldorfer Straße 42, Jülich,
Mehrzweckgebäude, Turnhalle und Wohnhaus, Geschwister-Scholl-Straße, Stetternich,
Schützenhalle, Herrenstraße, Barmen,
Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009
Mehrzweckgebäude, Seestraße, Barmen,
Bürgerhaus, Merzenhausen,
Mehrzweckgebäude mit Anbau und Wohnung, Kreuzstraße 29, Pattern,
Vereinsheim (Portugiesischer Kulturverein), Rochusstraße, Jülich,
ehemalige Volksschule mit Wohnung, Schindberg 12, Kirchberg,
Mehrzweckgebäude, Van-Gils-Straße, Altenburg,
Bürgersaal, Teichstraße 32, Kirchberg,
Vereinsgebäude, Am Nösserkamp, Mersch,
Kulturhaus mit Stadtbücherei, Kleine Rur-/Schützenstraße, Jülich,
Bauhof, Steffensrott, Koslar,
Bauhof (Abwasser), Steffensrott, Koslar,
Mehrzweckgebäude ehemaliger Bahnhof (KUBA), Bahnhofstraße, Jülich,
ehemaliger Bauhof/Feuerwehrhaus, Lindenplatz, Barmen,
Hexenturm, Kleine Rurstraße, Jülich und
Altes Feuerwehrhaus, Am Driesch 2, Mersch.
Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009
19
1.2.3
Infrastrukturvermögen
Haushaltsrechtlich werden unter Infrastrukturvermögen die öffentlichen Einrichtungen zusammengefasst, die im engeren Sinne eine Grundvoraussetzung für das Leben in einer Kommune bilden. Der Bilanzposten gliedert sich aus diesem Grund in Verkehrs- sowie Ver- und
Entsorgungseinrichtungen.
Im Einzelnen umfasst das Infrastrukturvermögen gemäß § 41 Abs. 3 Zi. 1.2.3 GemHVO die
folgenden Bilanzpositionen:
Grund und Boden des Infrastrukturvermögens,
Brücken und Tunnel,
Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen,
Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen,
Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen sowie
Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens.
Die Positionen werden im Folgenden jeweils einzeln mit Bilanzierungs- und Bewertungsverfahren betrachtet.
1.2.3.1
Grund und Boden des Infrastrukturvermögens
15.872.093,54 €
In den Datenbanken sind auch die Straßen- und Wegegrundstücke enthalten. Um einen separaten Datenbankaufbau und unnötige Doppelerfassungen zu vermeiden, erfolgte eine Bewertung der Grundstücke in den Datenbanken der unbebauten Grundstücke.
Durch die Kennzeichnung mit der entsprechenden Bilanzpositionsnummer lassen sich die
Grundstücke des Infrastrukturvermögens jederzeit einfach aus dem Gesamtbestand filtern.
Grundsätzlich wurde zur Bewertung der vom oberen Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Land Nordrhein-Westfalen veröffentlichte gebietstypische Bodenrichtwert für Grundstücke in mittlerer Lage zugrunde gelegt. Dieser beträgt 90 € je m².
Grundstücke des Infrastrukturvermögens im planerischen Innenbereich wurden mit 10% des
maßgeblichen gebietstypischen Bodenrichtwertes bewertet. Im Außenbereich wurde 1 € je m²
angesetzt. Dieses Vorgehen deckt sich mit der gesetzlichen Regelung des § 55 Abs. 2
GemHVO, die im Falle des Infrastrukturvermögens besondere Bewertungsvorschriften enthält.
Bei Grundstücken, die teilweise im Innenbereich und Außenbereich liegen, wurden entsprechende Teilflächen ausgemessen und bewertet.
20
Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009
1.2.3.2
Brücken und Tunnel
6.880.741,37 €
Zu dem Bilanzposten „Brücken und Tunnel“ gehören beispielsweise die Brücken und Tunnel
für die Nutzung von Fußgängern, Eisenbahnen oder Straßen. Die Abwasserröhren der Stadtentwässerung stellen keinen Tunnel dar und wurden unter dem Bilanzposten „Entwässerungsund Abwasserbeseitigungsanlagen“ ausgewiesen.
Die Stadt Jülich ist unter anderem Eigentümerin von Brücken. Tunnel sind auf dem Stadtgebiet in der Form vorhanden, dass entlang der Rur zwei Radwegtunnel existieren, die bilanziell
ebenfalls erfasst wurden.
Für die Bewertung der Tunnel wurden die tatsächlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten zugrunde gelegt und entsprechend der Nutzungsdauer auf den Zeitwert zum Stichtag der
Eröffnungsbilanz in ihrem Wert vermindert.
Zu den Brücken zählen die Bauwerke als solche sowie der Grund und Boden. Als Grundstücksfläche gilt dabei die für die Widerlager und Stützpfeiler benötigte Fläche. Grundstücke
oder Grundstücksteile, die von einer Brücke überspannt werden, zählen nicht zum Grund und
Boden der Brückenbauwerke.
Der Wert für den Grund und Boden wurde nach den gleichen Vorgaben wie bei den Straßen
ermittelt. Er beträgt 10 % des Wertes der umliegenden Grundstücke, mindestens jedoch 1 €
pro Quadratmeter (vgl. § 55 Abs. 2 GemHVO). Die Grundstücke der Brücken sind in den
angrenzenden Parzellen enthalten. Auf eine Ausweisung als eigenständiges Anlagegut wurde
bei der Stadt Jülich verzichtet, da die Grundstücksflächen
hätten aufgemessen werden müssen,
nur eine geringe Fläche ausmachen (auch wertmäßig),
in gleicher Weise wie Straßenflächen zu bewerten gewesen wären und
bereits in den Gemeindestraßenflächen ohnehin als Teil der Straßen enthalten sind.
Erfassung der Brückenbauwerke
Die Erfassung erfolgte auf Grundlage der Brückenbücher des Tiefbauamtes der Stadt Jülich.
Dabei wurden die laufenden Nummern übernommen. Die entstandenen Lücken sind dadurch
zu erklären, dass zwar alle Brücken auf dem Stadtgebiet erfasst werden. Jedoch sind manche
Bauwerke abgerissen oder veräußert worden bzw. die Stadt Jülich war oder ist erst gar nicht
Baulastträgerin. Eine Neuvergabe einer alten Nummer erfolgt nicht.
Vor Ort wurden die Brücken von einem mit der Bewertung betrauten Ingenieurbüro in Augenschein genommen und mit den Brückenbüchern verglichen, sodass eine Vollständigkeit in
der Liste sichergestellt werden konnte.
Bewertung der Brückenbauwerke
Die Bewertung wurde bauwerksbezogen vorgenommen. Sie erfolgte mit Hilfe von für die
Stadt Jülich gebildeten Mittelwerten durch das Ingenieurbüro. Diese Vorgehensweise war
nötig, da gerade für die älteren Bauwerke kaum noch Anschaffungskosten ermittelt werden
konnten. Allerdings kann zumindest das Herstellungsjahr einer Brücke anhand der Beschaffenheit, Bauart sowie der verwendeten Materialien durch einen Fachmann realistisch geschätzt werden. Grundlage für die Bildung der Mittelwerte war ein Projekt, das das IngeniEröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009
21
eurbüro federführend betreut hat. Es wurden mehrere Brücken entlang des Kölner Rheinkanals mit tatsächlichen Anschaffungswerten berücksichtigt und anschließend hieraus Mittelwerte pro Quadratmeter Brückenfläche gebildet.
Die Brückenfläche wird nach DIN 1066 bestimmt. Sie bemisst sich aus dem Produkt der Breite zwischen den Geländern und der Stützweite des Brückenbauwerks. Aufgrund dessen unterscheidet sich diese Fläche von der üblichen Flächenberechnung (Länge x Breite).
Es erschien dabei sinnvoll, drei verschiedene Größen- bzw. Typklassen zu bilden, denen unterschiedliche Mittelwerte zugrunde liegen. Die Unterteilung erfolgte in die Klassen „60t, 45t
und 30t“, „12t, 9t, 6t, Fuß und Stahl“ sowie „Holz“.
Für ein Bauwerk konnten auch tatsächliche Anschaffungskosten zugrunde gelegt werden.
Hierbei handelt es sich um die Brücke in der Borsigstraße, die im Jahre 2007 durch die Dürener Kreisbahn in Auftrag gegeben wurde. Die Stadt Jülich hat die anteiligen Kosten der Brücke getragen, welche dann als Anschaffungskosten in die Berechnung eingeflossen sind.
Für die Stadt Jülich wurden schließlich durch das Ingenieurbüro eigene Mittelwerte aufgestellt. Hierzu wurden Einheitswerte der Ingenieurfirma von 12 Brücken und Einheitswerte der
Bauwerke Jülichs ausgehend von 2 Brücken nach folgender Rechenmethode gebildet:
Einheitswerte Ingenieurbüro * 12 Brücken + Einheitswerte Jülich * 2 Brücken
14 Brücken insgesamt
Die Einheitswertbildung für Holzbrücken erfolgte auf der Grundlage von drei Brücken (zwei
Einheitswerte des Ingenieurbüros sowie eine Jülicher Brücke) nach derselben Berechnung wie
oben.
Da sich die gebildeten Einheitswerte auf aktuelle Anschaffungskosten beziehen, mussten diese noch auf die geschätzten Baujahre der einzelnen Brücken indiziert werden. Als Hilfsmittel
diente der Baupreisindex des Statistischen Bundesamtes. Da dieser jedoch nur bis 1958 zurückreicht und die ältesten Bauwerke bereits 1949 errichtet worden waren, musste eine Art
Hilfsindex aufgestellt werden.
Als Behelf kann dabei auf den Index 1913 für Versicherungswerte („Friedensneubauwerte“)
zurückgegriffen werden. Zwar liegt dieser Index nur für Wohngebäude vor, doch die Unterschiede zu anderen Gebäudetypen sind vernachlässigbar gering.
Für die Rückindizierung mit dem Index 1913 wird der NHK-2000-Ersatzwert (Nettoherstellkosten für das Jahr 2000) in €/m² durch den Wert des Index 1913 für das Jahr 2000 dividiert
und mit dem Index-1913-Wert für das Baujahr (beispielsweise 1953) multipliziert.
Grundlage war ein Gebäudetyp nach NHK-2000, der von der Form und Beschaffenheit einer
Brücke am nächsten kam. Gewählt wurde schließlich Typ 29 in der einfachen Ausführung
(analog Tiefgarage).
Das Ergebnis wurde in Verhältnis zum Ausgangswert gesetzt, sodass sich hier ein prozentualer Indexwert herleiten ließ. Die neu gebildeten Indexwerte wurden den übrigen hinzugefügt,
sodass für jedes Jahr ab 1949 eine Rückindizierung der Anschaffungskosten möglich war.
Die nach DIN 1066 berechnete Brückenfläche wurde mit dem jeweiligen Einheitswert für die
einzelne Typklasse multipliziert und das Ergebnis schließlich mit dem Indexwert multipliziert, sodass letztendlich ein indizierter Anschaffungswert für jede einzelne Brücke berechnet
werden konnte.
22
Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009
Da es sich bei den Brücken ebenfalls um Vermögensgegenstände handelt, deren Nutzung einer zeitlichen Begrenzung unterliegt, sind für diese nach Maßgabe des § 35 GemHVO Abschreibungen vorzunehmen.
Als Nutzungsdauern wurden für die Holzbrücken 40 Jahre und für die übrigen Bauwerke 80
Jahre in Absprache mit dem Tiefbauamt festgelegt. Diese Nutzungsdauern liegen innerhalb
der vom Innenministerium in der „NKF-Rahmentabelle der Gesamtnutzungsdauer für kommunale Vermögensgegenstände“ festgelegten Zeitspanne für Brückenbauwerke. Aufgrund der
Unterschiede in den Materialien erscheint eine solche Differenzierung sinnvoll.
Zur Ermittlung des Zeitwertes wurden die Anschaffungskosten der Brücken durch die Nutzungsdauer dividiert und die Abschreibungen jahres- bzw. im Anschaffungsjahr monatsgenau
verrechnet.
Hierdurch ergibt sich letztlich der Zeitwert jeder einzelnen Brücke zum 01.01.2009, der in die
Eröffnungsbilanz eingestellt wurde.
1.2.3.3
Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen
0€
Das wirtschaftliche Eigentum dieser Vermögensgegenstände liegt in der Regel bei kommunalen Gesellschaften. Sofern das wirtschaftliche Eigentum für diesen Bilanzposten zum Bilanzstichtag aber bei der Kommune liegt, hat sie dieses Vermögen in der kommunalen Bilanz auszuweisen.
Vermögensgegenstände dieser Bilanzposition sind das Streckennetz sowie sämtliche zu dessen Betrieb dienenden Anlagen der Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen.
Zu den Gleisanlagen gehören die Gleiskörper und die Weichen. Den Gleiskörper umfassen
Schienenstränge, Schwellen, Schotter, Schallschutz und sonstige Materialien, die zur Nutzung
der Gleisanlagen benötigt werden. Zur Streckenausrüstung zählen beispielsweise Fahr/Oberleitungen sowie die Stromversorgungsanlagen einschließlich deren Zwecken dienende
Zusatzkomponenten.
Die Sicherheitsanlagen umfassen neben Signal-, Brandmelde- und Funkanlagen sämtliche
Zugsicherungsanlagen, die zum Beispiel Fahrwege einstellen und sichern, den Führern von
Schienenfahrzeugen Anweisungen über die Fahrweise übermitteln und diese technisch überwachen.
Über solche Vermögensgegenstände verfügt die Stadt Jülich nicht.
Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009
23
1.2.3.4
Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen
45.057.494,69 €
Die Bewertung der Entwässerungsanlagen erfolgte gemäß § 56 Abs. 4 GemHVO auf Grundlage der Daten der Gebührenbedarfsberechnung.
Die Bewertung gliedert sich in die Bereiche
-
Kanalnetz,
Kläranlagen und
Sonderbauwerke.
Die Dateien für das Kanalnetz und die Sonderbauwerke basieren auf Wertermittlungen, die
das Ingenieurbüro Tuttahs & Meyer im November 2003 erstellt hat. Diese Ermittlungen wurden von hier um die auf der Grundlage der vom Fachamt mitgeteilten fertig gestellten Maßnahmen jährlich fortgeschrieben. Neu hinzugekommene Anlagen wurden ergänzt, weggefallene Anlagen (insbesondere durch Übertragung an den WVER) wurden „auf Null gesetzt“.
Für die Kläranlagen wurde eine solche Wertermittlung durch das Büro nicht erstellt, da beabsichtigt war, diese Anlagen kurzfristig aufzugeben. Bei den Kläranlagen in Koslar und Altenburg ist dies auch geschehen. Die Kläranlagen in den Stadtteilen Güsten und Pattern wurden
dagegen erst im Lauf des Jahres 2010 stillgelegt und waren daher noch in die Eröffnungsbilanz aufzunehmen.
Die ursprüngliche Ermittlung des Büros beinhaltete u.a. den Anschaffungswert, den Wiederbeschaffungszeitwert zum 31.12.2003 und den Restwert auf der Basis des Anschaffungswertes. Als Anschaffungswert sind reale Werte angesetzt, soweit diese bekannt waren. Wo keine
Anschaffungswerte vorlagen, wurden die Anschaffungswerte durch Indizierung berechnet.
Die Indexwerte sind den vierteljährlich erscheinenden Publikationen des Statistischen Bundesamtes für den Neubau sonstiger Bauwerke entnommen.
Für die Kläranlagen erfolgte die Ermittlung der Herstellungskosten aufgrund eigener Recherchen anhand der Haushaltsüberwachungslisten. Die Hochrechnung auf den Wiederbeschaffungszeitwert erfolgte ebenfalls anhand der Indexwerte des Statistischen Bundesamtes.
Der für die Eröffnungsbilanz maßgebliche Restwert nach Wiederbeschaffungszeitwert
(= Restbuchwert) wurde wie folgt ermittelt:
Auf der Grundlage der Indexwerte aus der Gebührenbedarfsberechnung aus dem dritten Quartal 2008 wurden Wiederbeschaffungszeitwerte zum 31.12.2008 ermittelt. Zur Ermittlung des
Restwertes zum 31.12.2008 wurde ein Wert angesetzt, der sich aus dem Verhältnis des Wiederbeschaffungszeitwertes zur verbleibenden Restnutzungsdauer und zur Gesamtnutzungsdauer ergibt.
24
Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009
Beispiel:
Anlage X
Wiederschaffungszeitwert 31.12.2008
Gesamtnutzungsdauer
Restnutuzungsdauer
Restbuchwert = 100.000 € / 50 Jahre * 15 Jahre
=
=
=
100.000,00 €
50 Jahre
15 Jahre
=
30.000,00 €
Das Abzugskapital (Beiträge und Zuschüsse) wurde in 1986 aus den Akten des Bauverwaltungsamtes ermittelt. Die Fortschreibung für die Jahre 1987 ff. erfolgte auf der Grundlage der
Haushaltsüberwachungslisten.
Bei den Beiträgen handelt es sich um die Kanalanschlussbeiträge und die Erschließungsbeiträge für den Bereich „Entwässerung“. Beiträge aus dem Straßenbau oder Kostenersatz für
Hausanschlüsse sind nicht enthalten.
Die Beiträge werden in der Regel straßenbezogen ausgewiesen und sind entsprechend der
Kosten der einzelnen Haltung auch straßenbezogen ausgewiesen. Wurden Beiträge für Baugebiete insgesamt vereinnahmt, sind diese ebenfalls entsprechend der Kosten der Haltungen
auf die Straßen des Baugebietes verteilt. Gleiches gilt auch für die Zuschüsse.
Eine Ausnahme bildet die Abwasser-Investitionspauschale, die in den Jahren von 1993 bis
2011 vom Land gezahlt wurde. Entsprechend dem Begriff „Pauschale“ wurde diese Zuweisung nicht maßnahmebezogen ausgezahlt, sondern errechnete sich aus der Kombination eines
Flächen- und Einwohnerschlüssels. Die Pauschalen wurden im Jahre des Zahlungseingangs
größeren in diesem Jahr aktivierten Maßnahmen zugewiesen.
Zur Ermittlung des Wertes für den Sonderposten sind die Beiträge und Zuschüsse ertragswirksam nach Maßgabe des § 43 Abs. 5 GemHVO aufzulösen und mit ihrem Stand zum
31.12.2008 zu bilanzieren. Der Restwert des Abzugskapitals wurde wie der Restbuchwert
ermittelt. Der vereinnahmte Betrag wurde durch die Gesamtnutzungsdauer dividiert und mit
der verbleibenden Restnutzungsdauer multipliziert.
Die Aufstellungen beinhalten sämtliche zum 31.12.2008 in Betrieb befindliche Entwässerungsanlagen und vereinnahmten Beiträge und Zuschüsse.
Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009
25
1.2.3.5
Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen
68.655.108,22 €
Allgemeines
Zu dem o.g. Bilanzposten zählen jene baulichen Anlagen der öffentlichen Wegeflächen, deren
Nutzung für den öffentlichen Verkehr von Fahrzeugen und Fußgängern errichtet werden.
Sämtliche zur Verkehrsführung und –steuerung dienenden Einrichtungen stellen Verkehrslenkungsanlagen dar. Beispielsweise können dies Schilder, Ampeln und Parkleitsysteme einschließlich deren Betriebskomponenten sein.
Grundlage für die Aufstellung der Eröffnungsbilanz ist die Erfassung und Bewertung des
Straßenanlagevermögens der Stadt Jülich auf der Grundlage vorsichtig geschätzter Zeitwerte.
Grundlagenermittlung
Zunächst wurde das Straßenverzeichnis durch das Ingenieurbüro, das die Bewertung vorgenommen hat, übernommen und verschiedene Unterlagen der Straßenplanung wurden gesichtet. Das zu erfassende Straßennetz wurde in eine Datenbank übernommen.
Hierzu wurden die im Eigentum der Stadt Jülich befindlichen Grundstücke mit öffentlichen
Straßen selektiert und das gesamte Stadtgebiet in Quadranten eingeteilt. Die Verkehrsknotenpunkte wurden in jedem Quadranten durchnummeriert, wodurch eine eindeutige Zuordnung
der örtlichen Aufnahme ermöglicht wurde.
Weiterhin erfolgte eine Teilabschnittsbildung unter Berücksichtigung von Zustands-, Material- oder Querschnittsänderungen. Diese Teilabschnitte wurden durch die Angabe der Stationierung (Anfangs- und Endkilometer) eindeutig definiert. Die Teilabschnitte stellen dabei die
kleinste Einheit der Vermögensbewertung dar.
Bestandserfassung
Die Erfassung des Straßenbestandes erfolgte im Rahmen von Ortsbegehungen. Dabei wurden
die folgenden Daten ermittelt:
26
Oberfläche
getrennt nach Fahrbahn, Gehweg, Radweg, Parkstreifen, Nebenanlagen und Straßenbegleitgrün,
Flächen der Straßeneinbauten,
Stationierung sowie die Breiten der einzelnen Straßenbestandteile,
Straßeneinrichtungsgegenstände (mit Zuordnung zu den jeweiligen Teilabschnitten):
Anzahl der Beleuchtungseinrichtungen, Anzahl der StVO-Zeichen und Anzahl der
Lichtzeichenanlagen und
fotografische Dokumentation.
Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009
Zustandserfassung
Die Zustandserfassung erfolgte aufgrund des Arbeitspapiers Nr. 9, Reihe K der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen.
Erfasst wurden die folgenden Merkmale:
Risse,
Netzrisse,
Ausmagerungen,
Ausbrüche,
Unebenheiten,
Spurrinnen,
Splittverlust sowie
Flickstellen.
Die Ergebnisse der Zustandserfassung wurden anschließend in den Skizzenblättern und den
Übersichtsplänen gemeinsam mit den Fotos dokumentiert.
Zustandsbewertung
Die Bewertung des Zustandes erfolgte gemäß Arbeitspapier Nr. 9, Reihe A, Abschnitt A1 der
Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Arbeitsausschuss Systematik der
Straßenerhaltung. Die aus der Zustandserfassung vorliegenden Größen wurden hierzu in Zustandswerte umgewandelt. Aus diesen Zustandswerten wurden wiederum verschiedene Teilzielwerte und im Ergebnis ein Gesamtwert gebildet.
Die Restnutzungsdauer kann dabei nicht direkt aus den errechneten Gebrauchs- und Substanzwerten abgeleitet werden, sondern musste unter Berücksichtigung der Mängelklassen
und Zustandsverlaufsfunktionen bestimmt werden. Eine Kombination aus Ansatz von Restnutzungsdauer und Wertabschlag wurde hier dem Zustand der unterschiedlichen Schichten
am ehesten gerecht.
Vermögensbewertung
Aus den berechneten Teilzielwerten wurde unter Berücksichtigung von Herstellungs- oder
Sanierungsjahr die Restnutzungsdauer abgeleitet.
Die Berechnung der Wiederbeschaffungszeitwerte erfolgte anhand des berechneten Wiederbeschaffungswertes und der ermittelten Restnutzungsdauer im Verhältnis zur Gesamtnutzungsdauer.
Einheitspreise
Die für die Vermögensbewertung zugrunde gelegten Einheitspreise wurden als Mittelwert anhand der nachstehend aufgeführten 9 repräsentativen Baumaßnahmen aus dem
Stadtgebiet Jülich aus den Jahren 1973 bis 2004 ermittelt:
Ausbau der B1 – Ortsdurchfahrt Mersch – Ortslage Mersch (Maßnahme 10.990),
Straßenbau – Neubau Wirtschaftsweg – Ortslage Kirchberg (Maßnahme 20.383),
Ausbau der Jülichstraße – Merscher Weg und K8 – Ortslage Welldorf (Maßnahme
19.351),
Ausbau der K 37 – Ortsdurchfahrt Güsten – Ortslage Güsten (Maßnahme 16.956),
Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009
27
Straßenbau – Theodor-Heuss-Straße – Ortslage Koslar (Maßnahme 14.706),
Straßenbau – An der Maar – Ortslage Bourheim (Maßnahme 18.098),
Neubau Westring 3. BA – östlich der Rur – Jülich (Maßnahme 12.616),
Straßenbau – Selgersdorf 3. BA – Ortslage Selgersdorf (Maßnahme 09.177),
Erschließungsgebiet BP 95 – An der Elle – Jülich (Maßnahme 20.777).
Die Einheitspreise der einzelnen Baumaßnahmen wurden anhand der Baupreisindizes
für das jeweilige Baujahr auf das Jahr 2007 (Zeitpunkt der Erfassung durch das Ingenieurbüro) umgerechnet. Aus der Summe der auf diese Weise angeglichenen Einheitspreise wurden die der Vermögensbewertung zugrunde liegenden Einheitspreise als Mittelwert gebildet.
Die Nebenkosten der Bauausführung (Planung, Genehmigungen etc.) wurden mit 10%
angesetzt, die Kosten für die Baustelleneinrichtung wurden mit 4,79% anhand der ausgewerteten Baumaßnahmen errechnet. Die Mehrwertsteuer wurde hierbei mit 19% in
die Einheitspreise einbezogen.
Fahrbahn
Die Fahrbahnen wurden in Anlehnung an die RStO 01 in die Bauklassen A bis D unterteilt. Die Wirtschaftswege wurden in die Bauklassen E und F unterteilt. Die Zuordnung
der Straßen zu der jeweiligen Bauklasse wurde durch das zuständige Fachamt vorgenommen.
Für die Vermögensbewertung und die Abschreibung der Fahrbahn wurden Deckschicht
und Tragschicht zusammengefasst.
Dabei wurden für die Fahrbahnoberflächen folgende Materialien unterschieden:
Asphalt,
Pflaster,
Beton,
Schotter,
unbefestigt.
Nebenflächen
Für die Nebenflächen wurden folgende Materialien unterschieden:
Asphalt,
Pflaster,
Gehwegplatten,
Begleitgrün,
Schotter,
Beton,
Rasengitter.
Die Bordsteine wurden den befestigten Nebenflächen zugeordnet.
28
Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009
Sonstiges
StVO-Zeichen wurden separat in der Kategorie „Sonstiges“ getrennt von Fahrbahnen
und Nebenflächen ausgewiesen. Die Anzahl der Verkehrszeichen wurde jeweils einem
ganzen Straßenzug zugewiesen. Als Gesamtnutzungsdauer für Verkehrszeichen wurden
30 Jahre angesetzt. Die Restnutzungsdauer der Verkehrszeichen errechnet sich aus dem
Mittelwert der Gesamtrestnutzung des zugehörigen Straßenzuges.
Die Straßenbeleuchtungs- und Lichtzeichensignalanlagen wurden durch das Ingenieurbüro nur von der reinen Anzahl her erfasst und dort nicht in der Wertermittlung berücksichtigt. Eine Wertermittlung der Straßenbeleuchtung und Lichtzeichensignalanlagen erfolgte vielmehr separat.
Ermittlung der Wiederbeschaffungszeitwerte zum Bilanzstichtag
Um das Straßenvermögen der Stadt Jülich wertmäßig genau zum Bilanzstichtag beziffern zu können, mussten die oben ermittelten Werte noch auf den 01.01.2009 fortgeschrieben werden, da in der Zwischenzeit noch Aufwendungen für Abnutzung zu berücksichtigen waren.
Die bei der Vermögensbewertung errechneten Wiederbeschaffungswerte wurden mit
Hilfe der vorher festgelegten Restnutzungsdauer in ihren Werten angepasst und entsprechend vermindert.
Im Rahmen der Abschlussarbeiten zur Erstellung der Eröffnungsbilanz wurde festgestellt, dass 12 Straßen des gesamten Infrastrukturvermögens der Stadt Jülich nicht bewertet worden waren. Die Bewertung dieser Straßen wird im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten für die Folgejahre nachgeholt und entsprechend angepasst.
Bewertung der Verkehrslenkungsanlagen
Die Aufstellung bzw. Erfassung der Ampelanlagen einschließlich ihrer Anschaffungs- bzw.
Herstellungsjahre erfolgte durch das Tiefbauamt der Stadt Jülich. Als Werte wurden Angaben
zum Neubau entsprechender Anlagen zugrunde gelegt, die bei einer externen Firma abgefragt
wurden.
Da es sich bei diesen Werten um aktuelle (Stand 2012) handelte, wurden diese indiziert und
der korrekte Wert für das entsprechende Jahr berechnet. Dadurch konnten für die Eröffnungsbilanz realistische Zeitwerte ermittelt werden.
Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009
29
1.2.3.6.
Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens
138.548,53 €
Zu den sonstigen Bauten des Infrastrukturvermögens im Sinne des § 41 Abs. 3 Zi. 1.2.3.6
GemHVO zählen für den Verkehr bestimmte Bauwerke, die nicht konkret einer anderen
Grundstücksnutzung zugeordnet sind. Dies trifft auf die Buswartehallen im Stadtgebiet Jülich
zu.
Insgesamt verfügt die Stadt Jülich über 86 Buswartehallen, die aus unterschiedlichen Materialien bestehen. Hierbei handelt es sich um gemauerte Wartehallen, solche mit Glaselementen
oder Blechbauten.
Erfasst und durch Fotos dokumentiert wurden die Wartehallen durch den Bauhof. Dieser gab
auch eine Einschätzung bezüglich der zu erwartenden Restnutzungsdauer der einzelnen Objekte.
Da sich eine tatsächliche Feststellung der jeweiligen Baujahre im Einzelfall äußerst schwierig
gestaltet, wurden für die Buswartehallen fiktive Baujahre angesetzt.
Zur Bewertung nach Maßgabe des § 54 Abs. 1 GemHVO wurden auf der Grundlage von
Messzahlen für Bauleistungspreise, die das Statistische Bundesamt vierteljährlich herausgibt,
Preisindizes gebildet. Da die Buswartehallen aus unterschiedlichen Konstruktionen bestehen,
wurde aus den Indexwerten für Stahlfachwerk, Stahlskelettkonstruktion, Ganzglaskonstruktion und Stahlbauarbeiten zunächst ein Mittelwert gebildet.
Zusätzlich wurde eine Gewichtung gewählt, die sich an der Ausstattung bzw. Beschaffenheit
einer Buswartehalle orientiert. Dabei wurde Rücksicht darauf genommen, dass eine Wartehalle in Massivbauweise andere Herstellungskosten als eine mit Glaselementen aufruft.
Die Anschaffungskosten wurden mittels Indizierung auf die Baujahre zurückgerechnet. Ausgangspunkt hierzu waren tatsächliche Herstellungskosten aus den Jahren 2010 und 1999. Der
Wert des Jahres 2010 wurde durch jenen aus dem Jahre 1999 dividiert und aus dem Quotienten die elfte Wurzel gezogen und anschließend auf 2005 und 2010 hochgerechnet, um den
Wertunterschied zu verifizieren.
Durch Multiplikation mit den jeweiligen Jahresindizes wurden ausgehend von den Werten
1999 und 2010 jahresbezogene Preise ermittelt. Aus diesen beiden Preisen wurde ein Mittelwert gebildet, der den Ausgangspunkt für die jeweiligen Herstellungskosten eines Jahres darstellt.
Multipliziert mit der o.a. Gewichtung wurden bauwerksbezogen Herstellungskosten berechnet.
Für die unterschiedlichen Werkstoffe wurden verschiedene Nutzungsdauern festgelegt. Diese
orientieren sich an den Nutzungsdauern, die das Land Rheinland-Pfalz verwendet, da in Nordrhein-Westfalen entsprechende Zeitspannen fehlen.
Bei Buswartehallen in Massivbauweise wurde in Absprache mit dem Rechnungsprüfungsamt
eine Nutzungsdauer von 50 Jahren gewählt und für die übrigen 30 Jahre.
Mit Hilfe der Nutzungsdauern wurde zum 31.12.2008 ein entsprechender Restwert auf der
Basis linearer Abschreibung berechnet (vgl. § 35 Abs. 1 GemHVO), der in die Eröffnungsbilanz abschließend eingestellt wird.
30
Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009
1.2.4
Bauten auf fremdem Grund und Boden
510.366,14 €
Bauten auf fremdem Grund und Boden werden entsprechend ihrer Nutzung bewertet, sodass
sich die Bewertung aus der Nutzung als Infrastrukturvermögen, Grundstück mit kommunalnutzungsorientiertem Gebäude oder Grundstück mit anderem kommunalen Gebäude ergibt.
Bei der Stadt Jülich existierten zum Eröffnungsbilanzstichtag noch zwei Bauten auf fremdem
Grund und Boden. Dabei handelt es sich um das Asylbewerber-Wohnheim (Welldorfer Straße
124, 52428 Jülich) sowie die Kindertagesstätte Bourheim (St.-Mauri-Straße 1, 52428 Jülich).
Diese wurden zum 01.01.2009 in Summe mit einem Zeitwert in Höhe von 510.366,14 € bilanziert.
Die Bewertung erfolgte dabei nach demselben Muster wie bei den übrigen Gebäuden, jedoch
mit dem Unterschied, dass unter der hier aufgeführten Bilanzposition der Bodenwert nicht
bilanziert wird, da dieser sich nicht im Eigentum der Stadt Jülich befindet.
Auf weitere Ausführungen zur Bewertung wird an dieser Stelle verzichtet und vielmehr auf
die Bilanzposition 1.2.2 der Aktivseite verwiesen.
Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009
31
1.2.5
Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler
2.126.527,00 €
Bei Kunstgegenständen und Kulturdenkmälern handelt es sich um Vermögensgegenstände,
deren Erhaltung wegen ihrer Bedeutung für Kunst, Kultur und Geschichte im kommunalen
Interesse liegt. Dies sind vornehmlich Gemälde, Antiquitäten und kunsthistorische Bauten,
Denkmäler, Bodendenkmäler usw., soweit es sich nicht um anderweitig genutzte Gebäude
handelt.
Wegen der geringen Anzahl der Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler wird in der endgültigen Eröffnungsbilanz – wie im Kontenrahmen für das Land Nordrhein-Westfalen vorgesehen – auf eine weitere Unterteilung in Baudenkmäler, Bodendenkmäler und sonstige Kulturdenkmäler verzichtet. Bei der Erfassung wurde die Unterteilung aus Praktikabilitätsgründen
gewählt. Für die Eröffnungsbilanz sieht § 55 GemHVO bezüglich der Aktivierung der Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler vereinfachte Bilanzierungsregelungen vor.
Die Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler wurden zunächst durch das Museum zentral erfasst. Eine entsprechende Aufstellung, die das Museum gefertigt hat, wurde der Kämmerei zur
Verfügung gestellt.
Die im wirtschaftlichen Eigentum der Stadt Jülich stehenden Kunstgegenstände wurden mit
ihrem Versicherungswert bilanziert (vgl. § 55 Abs.3 GemHVO). Grundlage hierfür war ein
entsprechender Versicherungsvertrag, der auf einem versicherungstechnischen Gutachten
beruht. Demnach beläuft sich der Versicherungswert auf 2.126.520 €. Leihgaben wurden
nicht berücksichtigt, da die Stadt Jülich an diesen entgegen § 33 Abs. 1 GemHVO kein wirtschaftliches Eigentum besitzt.
Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler unterliegen nur selten einer Abnutzung. Es wird
grundsätzlich von einem Substanzerhalt ausgegangen, so dass keine Restnutzungsdauern festzusetzen waren. Zwar sieht die für Wirtschaftsunternehmen geltende AfA-Tabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter für Kunstwerke eine Nutzungsdauer von 15 Jahren vor.
Diese Einschätzung erfolgt jedoch offensichtlich ausschließlich aus steuerrechtlichen Gründen und wird nicht übernommen, zumal der Versicherungswert von Kunstgegenständen konstant bleibt bzw. bei Neuerwerb oder Veräußerung von Gegenständen neu angepasst wird.
Kulturdenkmäler, die im wirtschaftlichen Eigentum der Stadt Jülich stehen und die als bauliche Anlagen nicht zu den Gebäuden zählen, wurden mit einem Erinnerungswert von jeweils 1
€ in die Bilanz aufgenommen. Dies ergibt sich aus § 55 Abs. 4 GemHVO.
Die übrigen Baudenkmäler wurden im Rahmen der bebauten Grundstücke erfasst, da diese
noch zu den Gebäuden zu zählen sind und als solche genutzt werden.
Eine Erfassung der Bodendenkmäler der Stadt Jülich in der Eröffnungsbilanz erfolgte nicht,
da die Eigentumsverhältnisse schwer aufzuklären sind. Die Bodendenkmäler sind auf mehrere
Grundstücke verteilt, sodass auch das wirtschaftliche Eigentum bei unterschiedlichen Privatpersonen liegt. In Anbetracht des geringen wirtschaftlichen Wertes von 1 € je Bodendenkmal
wurde auf eine Bilanzierung verzichtet, zumal bei diesen die Eigentumsverhältnisse nicht
eindeutig zu klären sind.
Vielmehr erfolgte deren wertmäßige Erfassung und Bilanzierung unter der Position „unbebaute Grundstücke“, damit eine unzulässige Doppelerfassung ausgeschlossen werden konnte.
32
Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009
1.2.6
Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge
2.364.843,67 €
Bei den zu bilanzierenden Maschinen und technischen Anlagen sowie Fahrzeugen handelt es
sich um Vermögensgegenstände, die nicht anderen Bilanzpositionen zuzuordnen sind. Dabei
sind nicht nur die beweglichen Gegenstände, sondern auch die mit Gebäuden verbundenen
Betriebsvorrichtungen gemeint. Betriebsvorrichtungen sind Maschinen und sonstige technische Einrichtungen, die zu einer Betriebsanlage gehören, selbst wenn sie wesentliche Bestandteile eines Grundstücks oder Gebäudes sind und durch diese die Aufgabenerledigung
unmittelbar betrieben wird.
Für die Eröffnungsbilanz sieht § 56 Abs. 3 GemHVO bezüglich der Aktivierung der Maschinen und technischen Anlagen vereinfachte Bilanzierungsregelungen vor. Danach kann die
eigenständige Bewertung von Maschinen und technischen Anlagen, die Teil eines Gebäudes
sind, dann unterbleiben, wenn deren voraussichtliche Nutzungsdauer nicht erheblich von der
des zugehörigen Gebäudes abweicht oder wenn diese Anlagen keine wesentliche Bedeutung
haben. Für die Stadt Jülich wird von einer „unwesentlichen“ Bedeutung ausgegangen, wenn
der Wert 5 % des Gebäudewertes nicht übersteigt. Nach den anerkannten Kommentaren zum
HGB liegt eine „nachrangige“ Bedeutung dann vor, wenn dieser Wert nicht überschritten wird
(s. Beck’scher Bilanzkommentar zu § 240 Rd.Nr. 86 ff). Dabei wird unterstellt, dass sich der
Begriff „keine wesentliche Bedeutung“ mit der im HGB gebräuchlichen Bezeichnung „nachrangige Bedeutung“ deckt.
Für die Stadt Jülich erfüllt die folgende Maschine bzw. technische Anlage die oben genannten
Kriterien:
die Kühlanlage in der Leichenhalle am Friedhof in Jülich.
Die Erfassung der nicht mit dem Gebäude verbundenen technischen Anlagen und Maschinen erfolgte in enger Zusammenarbeit mit den einzelnen Fachämtern.
Als weitere technische Anlagen wurden hierbei die Parkscheinautomaten, die vor Bilanzstichtag angeschafften Server sowie ein Schneidplotter im Bauhof berücksichtigt.
Zu den zu bilanzierenden Fahrzeugen gehören auch die Sonderfahrzeuge, Anhänger und
Aufbaugeräte. Werden Fahrzeuge der Stadt Jülich nicht nur vorübergehend zur Verfügung
gestellt, gehen sie in das wirtschaftliche Eigentum der Stadt über und sind in die Bilanz aufzunehmen. Im Fahrzeug ständig vorgehaltene Ausrüstungsgegenstände, die dem unmittelbaren Zweck der Fahrzeugnutzung dienen, wurden als wirtschaftlicher Bestandteil des Fahrzeuges in dessen Wert eingerechnet. Fahrzeuge wurden nach den tatsächlichen Anschaffungskosten abzüglich bewertet. Diese wurden aus den Rechnungen für die Fahrzeuge übernommen.
Der Anschaffungswert eines Fahrzeuges beinhaltet auch die mit der Inbetriebnahme (Verbandkasten, Warndreieck, Schneeketten usw.) erforderlichen Ausgaben (vgl. § 33 Abs. 2 Satz
2 GemHVO). Die Fahrzeuge wurden den in der NKF-Rahmentabelle der Gesamtnutzungsdauer für kommunale Vermögensgegenstände enthaltenen Nutzungsgruppen zugeordnet. Die
jeweils speziellere Nutzungsgruppe (z.B. Kompressor) wurde der allgemeineren Nutzungsgruppe (z.B. Anhänger) vorgezogen. Grundsätzlich wurden die in der NKF-Rahmentabelle
Nutzungsdauern für kommunale Vermögensgegenstände genannten normalen Nutzungszeiten
berücksichtigt. War eine Spanne möglicher Nutzungsdauern vorgegeben, wurde die längste
Nutzungsdauer angesetzt bzw. erweitert, da die Stadt Jülich auch gebrauchte Fahrzeuge geEröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009
33
kauft hat und diese entsprechend länger genutzt werden. Fahrzeuge im Gebrauch, die zum
Bilanzstichtag abgeschrieben waren, wurden mit einem Erinnerungswert von 1 € bewertet.
Für die Ermittlung des Zeitwertes zum 01.01.2009 wurden Absetzungen für Abnutzung berücksichtigt, um die der jeweilige Anschaffungswert der Fahrzeuge und technischen Anlagen
vermindert wurde. Durch die monatsgenaue Abschreibung gemäß § 35 Abs. 2 GemHVO ließen sich die realistischen Zeitwerte dieser Gegenstände des beweglichen Anlagevermögens
ermitteln.
1.2.7
Betriebs- und Geschäftsausstattung
1.658.342,70 €
Zu den bei der Betriebs- und Geschäftsausstattung zu bilanzierenden Vermögensgegenständen
gehören unter anderem alle Einrichtungsgegenstände der Büros. Bei der Stadt Jülich fällt
hierunter zudem die Einrichtung der Schulen, der Sitzungssäle, der Kindertagesstätten, der
Werkstätten, der VHS, der Stadtbücherei, des Museums, des Archivs sowie der allgemeinen
Aufenthaltsbereiche. Darüber hinaus wurde auch das Inventar der Leichenhallen, Bürgerhallen und der Feuerwehr erfasst.
Die Erfassung der Betriebs- und Geschäftsausstattung erfolgte im Rahmen einer körperlichen
Inventur gemäß §§ 54 Abs. 2 i.V.m. 28 Abs. 1 GemHVO. Als Grundlage für eine planvolle
und den Grundsätzen ordnungsgemäßer Inventur gerecht werdende Erfassung aller Wirtschaftsgüter diente die Inventurrichtlinie der Stadt Jülich. Danach wurden die Vermögensgegenstände mit Hilfe eines Inventarisierungsprogramms erfasst und mittels Aufklebern mit
Barcodes gekennzeichnet, sodass auch später ein Abgang von Gegenständen nachvollzogen
und im Sinne eines sinnvollen Workflows zügig verarbeitet werden kann.
Vereinfachungsverfahren wie Gruppen- oder Festwertbildungen auf Grundlage von § 34
GemHVO wurden bei der Stadt Jülich lediglich für den Medienbestand der Stadtbücherei
gewählt.
Hierzu wurden die Jahresrechnungen der letzten zehn Jahre vor Eröffnungsbilanzstichtag zu
Rate gezogen, um nachvollziehen zu können, welche Anschaffungen tatsächlich erfolgt sind.
Für die Festwertbildung wurden die Ist-Ergebnisse der Vorjahre addiert und anschließend mit
einem Wert von 50 % angesetzt. Von diesen 50 % ist insofern auszugehen, als dass bei einer
zehnjährigen Abschreibungsdauer bei Medienbeständen von einem Durchschnittsalter von 5
Jahren auszugehen ist. Hieraus folgt, dass auch bei den Anschaffungskosten nur noch der
hälftige Betrag zu berücksichtigen ist.
Ausgangsgrundlage für die Bewertung der übrigen BGA stellen die Anschaffungs- und Herstellungskosten dar. In den überwiegenden Fällen war eine Ermittlung dieser Kosten aufgrund
des Alters nicht mehr möglich bzw. nicht mit vertretbarem Aufwand zu realisieren. Aufgrund
dessen wurden Preise auf heutigem Stand mit Hilfe von Ausstattungskatalogen ermittelt und
entsprechend zu Grunde gelegt. Nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung, insbesondere des Vorsichtsprinzips, wurden die günstigsten festgestellten Werte angesetzt.
Dies entspricht auch der Vorgabe des § 54 Abs. 1 GemHVO, wonach vorsichtig geschätzte
Zeitwerte als Grundlage für die Ermittlung der Wertansätze für die Eröffnungsbilanz zu verwenden sind.
Konnte ein Wert für ein Anlagegut nur noch auf heutigem Stand festgestellt werden, das jedoch über ein Anschaffungsdatum verfügte, wurde der aktuelle Wert entsprechend abgezinst.
34
Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009
Als Hilfsmittel zur Abzinsung dienten dabei Indizes des Statistischen Bundesamtes für Erzeugerpreise gewerblicher Produkte, mit denen die heutigen Anschaffungswerte abgezinst wurden.
Im Falle der Büromöbel musste jedoch ein anderer Weg gewählt werden. Hier wurde ein
Durchschnittswert auf Basis der Anschaffungskosten der Jahre 1989-2008 gebildet. Entsprechend wurde jahresgenau die Abschreibung vorgenommen. Somit konnte letztendlich ein realistischer Zeitwert der Büromöbel im Besitz der Stadt Jülich zum 31.12.2008 aufgestellt werden.
Bei vielen alten Gegenständen wurde der Einfachheit halber ein Erinnerungswert von 1 € bilanziert. Dies entspricht auch am ehesten dem tatsächlichen Stand, da ein Großteil der Betriebs- und Geschäftsausstattung zum Stichtag der Eröffnungsbilanz bereits abgeschrieben
war.
Die in der Bilanz angesetzten Werte berücksichtigen eine dem Alter entsprechende Abschreibung gemäß § 35 GemHVO und stellen somit den Zeitwert zum Bilanzstichtag dar.
Grundlage für die Abschreibungen war die „NKF-Rahmentabelle der Gesamtnutzungsdauer
für Kommunale Vermögensgegenstände“, aus der die einzelnen Nutzungsdauern übernommen wurden. War ein zeitlicher Rahmen für die Nutzung vorgegeben, wurde die längstmögliche Zeitspanne gewählt.
In den Fällen, in denen die NKF-Rahmentabelle des Landes NRW keine Information über die
Nutzungsdauer für einen bestimmten Vermögensgegenstand liefern konnte, wurde ein entsprechender Wert aus der Tabelle des Landes Rheinland-Pfalz übernommen.
Eine Aufnahme des Bestandes an Büromaterial, welches sich im Lager von Amt 10 befindet,
ist nicht erfolgt. Dieses wird im Anschaffungsjahr als Aufwand verbucht, da es sich um Verbrauchsmaterial handelt, das zur sofortigen Verwendung bestimmt ist.
Zwar verfügt auch die EDV-Abteilung bzw. der Schulsupport über ein eigenes Materiallager,
die dort befindlichen Austausch- und Ersatzgeräte wurden jedoch körperlich inventarisiert
und sind in der Liste mit Betriebs- und Geschäftsausstattung ebenfalls enthalten.
Einzelne Hardware, wie beispielsweise Festplatten, wurde ebenfalls als Aufwand gebucht, da
diese als Individualgüter kein Bestandteil einer gesamtwirtschaftlichen Einheit sind und zudem den Wert aus § 33 Abs. 4 GemHVO unterschreiten.
1.2.8
Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau
4.071.417,59 €
Gemäß § 43 Abs. 3 Nr. 1.2.8. GemHVO sind geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau auf
der Aktivseite zu bilanzieren. Geleistete Anzahlungen sind Geldleistungen auf einen noch zu
erhaltenden Vermögensgegenstand. Anlagen im Bau sind zum Bilanzstichtag noch nicht fertiggestellte Sachanlagen. In der Regel handelt es sich dabei um Anlagen, die über einen längeren Zeitraum hergestellt werden. Dies ist typischerweise bei Straßen- und Kanalbaumaßnahmen der Fall, aber auch bei größeren Hochbaumaßnahmen wie der Neuerrichtung von Gebäuden.
Die Ermittlung der Werte erfolgte auf der Grundlage der Ist-Ausgaben der Jahresrechnungen
der Jahre 2005 bis 2008. Anschließend erfolgte ein Abgleich mit dem bewerteten Anlagever-
Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009
35
mögen (Straßen, Kanäle, Gebäude), um auszuschließen, dass die entsprechenden Maßnahmen
bereits als Anlagevermögen aktiviert sind.
1.3
Finanzanlagen
Bei Finanzanlagen handelt es sich um diejenigen Werte, die auf Dauer finanziellen Anlagezwecken oder Unternehmensverbindungen sowie damit zusammenhängend Ausleihungen
dienen.
Sie unterscheiden sich dadurch von den Wertpapieren des Umlaufvermögens, dass eine zeitnahe Veräußerung nicht geplant ist, sondern vielmehr ein Verbleib im „Konzern“ Kommune
über einen weitreichenderen Zeitraum als dem in § 55 Abs. 7 S. 3 GemHVO genannten geplant ist.
Innerhalb der Finanzanlagen unterscheidet man Anteile an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen, Wertpapiere des Anlagevermögens und Ausleihungen. Maßgeblich für die Beurteilung ist hierbei der Unternehmensbegriff im handelsrechtlichen Sinne.
Aus diesem Grund werden unter den Finanzanlagen die wirtschaftlichen Unternehmen und
Einrichtungen der Stadt Jülich in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form sowie die
Wertpapiere des Anlagevermögens und die Ausleihungen angesetzt.
Zweckverbände gehören zu den öffentlich-rechtlichen Organisationen, die je nach Einfluss zu
den einzelnen Kategorien zu zählen sind.
Die Bewertung der Finanzanlagen stellt einen Sonderfall der Bewertung im Rahmen der Eröffnungsbilanz dar.
Für die Bewertung kommunaler Beteiligungen gelten folgende Regelungen des § 92 Abs. 3
GO i.V.m. § 55 Abs. 6 & 7 GemHVO:
-
Wertpapiere, die an einer Börse zum amtlichen Handel oder zum geregelten Markt zugelassen oder in den Freiverkehr einbezogen sind, sind mit dem Tiefstkurs der vergangenen 12 Wochen ausgehend vom Bilanzstichtag anzusetzen; andere Wertpapiere mit
ihren historischen Anschaffungskosten.
-
Beteiligungen an Unternehmen, die nach § 116 Abs. 3 GO nicht zwingend in den Gesamtabschluss einzubeziehen sind – im Wesentlichen Beteiligungen von untergeordneter Bedeutung –, Sondervermögen und rechtlich unselbständige Stiftungen können
mit dem anteiligen Wert des Eigenkapitals angesetzt werden (Eigenkapitalspiegelmethode).
Nach § 116 Abs. 3 GO müssen verselbständigte Aufgabenbereiche nicht in den Gesamtabschluss einbezogen werden, wenn sie für die Verpflichtung, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schuldens-, Ertrags- und Finanzlage zu vermitteln, von untergeordneter Bedeutung sind.
-
Die übrigen Beteiligungen, die in den Gesamtabschluss nach § 116 Abs. 2 GO einzubeziehen sind, sollen unter Beachtung ihrer öffentlichen Zwecksetzung anhand des Ertragswert- oder Substanzwertverfahrens bewertet werden (§ 55 Abs. 6 GemHVO).
Dabei darf die Wertermittlung auf die wesentlichen wertbeeinflussenden Planrechnungen beschränkt werden.
Sind mehrere Kommunen als Gesellschafter an einem Unternehmen beteiligt, ist das Bewertungsverfahren unter den beteiligten Kommunen abzustimmen. Der nach der Bewertung des
36
Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009
Unternehmens ermittelte Unternehmenswert stellt den Gesamtwert des Unternehmens dar.
Der Wertansatz des einzelnen kommunalen Gesellschafters entspricht dem Anteil am Stammkapital des Unternehmens.
Die Rechtsverhältnisse von Zweckverbänden sind im Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) festgelegt.
Nach den dort genannten Normen sind Kommunen in der Regel als wirtschaftlicher Eigentümer von Zweckverbänden anzusehen. Mitgliedschaftsrechte an einem Zweckverband stellen
regelmäßig selbständig verwertbare Vermögensgegenstände dar. Sie werden dazu eingerichtet, um einzelne Aufgaben, zu deren Erfüllung die beteiligten Kommunen berechtigt oder
auch verpflichtet sind, wahrzunehmen.
Der Bilanzansatz der Mitgliedschaft an einem Zweckverband erfolgt je nach Einfluss der
Kommune als „verbundenes Unternehmen“ oder als „Beteiligung“.
An einem Zweckverband sind mehrere Kommunen beteiligt. Lassen sich Anteile eines
Zweckverbandmitgliedes nicht exakt ermitteln, müssen alternative Methoden zur Bewertung
Anteilsverhältnisse angewendet werden. Für die Feststellung der Beteiligungsquote können
getroffene Abfindungsregelungen, Regelungen zur Aufteilung des Jahresüberschusses bzw.
des Jahresfehlbetrages, festgelegte Stimmrechte oder die Schlüsselung für die Umlagezahlungen herangezogen werden.
Die Mitgliedschaft in einem Zweckverband ist zumindest mit einem Erinnerungswert in der
Eröffnungsbilanz anzusetzen.
1.3.1
Anteile an verbundenen Unternehmen
8.743.844,80 €
Als verbundene Unternehmen sind Anteile an privatrechtlichen oder öffentlich-rechtlichen
Organisationen zu bewerten, die in der Absicht gehalten werden, eine dauerhafte Verbindung
zu dieser Organisation herzustellen. Verbundene Unternehmen sind Beteiligungen, die nach §
116 GO im Gesamtabschluss der Stadt Jülich voll zu konsolidieren sind. Dies ist der Fall,
wenn das Unternehmen unter der einheitlichen Leitung der Stadt Jülich steht bzw. die Stadt
einen beherrschenden Einfluss ausübt. Dies ist in der Regel anzunehmen, wenn eine Beteiligung von mehr als 50% vorliegt oder andere Gründe, z.B. ein Vertrag, hierfür sprechen.
Die Werte der folgenden Beteiligungen sind als „Anteile an verbundenen Unternehmen“ zu
erfassen:
a) Stadtwerke Jülich GmbH (städtischer Anteil: 100%)
b) Brückenkopf-Park Jülich – gemeinnützige Gesellschaft für Kultur und Marketing mbH
(städtischer Anteil: 100%)
c) Stadtentwicklung Jülich Verwaltungsgesellschaft mbH (städtischer Anteil: 100%)
d) Stadtentwicklungsgesellschaft Jülich mbH & Co. KG (städtischer Anteil: 100%)
e) Zweckverband „Schirmerschule“
Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009
37
Die Bewertung der einzelnen Beteiligungen erfolgte wie nachfolgend beschrieben:
a)
Stadtwerke Jülich GmbH
7.548.388,00 €
Der städtische Anteil an der Gesellschaft beträgt 100%.
Die Bewertung der Stadtwerke Jülich GmbH erfolgte nach dem Ertragswert, basierend auf
einem Wertgutachten einer Wirtschaftsberatungsgesellschaft für die Versorgungssparten.
Die Ausweitung des Gutachtens auf alle Sparten führte zum ermittelten Unternehmenswert.
Brückenkopfpark Jülich – gemeinnützige Gesellschaft
für Kultur und Marketing mbH
b)
885.516,98 €
Der städtische Anteil an der Gesellschaft beträgt 100%.
Die Bewertung der Brückenkopf-Park Jülich gGmbH erfolgte nach dem Substanzwertverfahren, da eine Wertermittlung nach dem Ertragswertverfahren aufgrund der Unternehmensstruktur und der Jahresergebnisse zu keinem aussagekräftigen, den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechenden, Ergebnis kommt.
Basis für die Bewertung war der geprüfte Jahresabschluss 2008, da bereits im laufenden Geschäftsjahr 2008 deutliche Anzeichen bestanden, dass der ermittelte Unternehmenswert zum
31.12.2007 nicht den Verhältnissen zum Eröffnungsbilanzstichtag gerecht werden würde.
c)
Stadtentwicklung Jülich Verwaltungsgesellschaft mbH
24.925,83 €
Der städtische Anteil an der Gesellschaft beträgt 100%.
Die Unternehmensbewertung der Stadtentwicklung Jülich Verwaltungsgesellschaft mbH erfolgte durch Berechnung des Ertragswertes aufgrund der Wirtschaftspläne und nach der Formel der ewigen Rente für die späteren Jahre.
Aufgrund des Gesellschaftszwecks der Stadtentwicklung Jülich Verwaltungsgesellschaft mbH
sowie des garantierten „Überschusses“ für die Haftungsübernahme zugunsten der SEG Jülich
GmbH &. Co. KG ist diese Berechnungsmethode diejenige, welche das den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechendste Bild der Gesellschaftsverhältnisse zeichnet.
d)
Stadtentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG Jülich
285.012,99 €
Der städtische Anteil an der Gesellschaft beträgt 100%.
Die Bewertung der SEG mbH &. Co KG erfolgte nach dem Substanzwertverfahren, da eine
Wertermittlung nach dem Ertragswertverfahren aufgrund der Unternehmensstruktur und der
Jahresergebnisse zu keinem aussagekräftigen, den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden, Ergebnis kommt.
Basis für die Bewertung war der geprüfte Jahresabschluss 2008, da bereits im laufenden Geschäftsjahr 2008 deutliche Anzeichen bestanden, dass der Unternehmenswert zum 31.12.2007
nicht den Verhältnissen zum Eröffnungsbilanzstichtag gerecht werden würde.
38
Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009
e)
Zweckverband „Schulverband Schirmerschule“
1,00 €
Zum Eröffnungsbilanzstichtag betrug der städtische Anteil am Zweckverband, ermittelt aus
dem Verhältnis der Schülerzahlen, 61,96% (114 von 184 Schülern).
Da der Zweckverband keine betriebswirtschaftlichen Ziele verfolgt und zum Eröffnungsbilanzstichtag keine eigenen Substanzwerte vorhanden waren, erfolgte die Bewertung der Beteiligung am Zweckverband „Schulverband Schirmerschule“ mit einem Erinnerungswert von 1
€.
1.3.2
Beteiligungen
119.830,26 €
Als Beteiligungen sind Anteile der Stadt Jülich an Unternehmen einzuordnen, die in der Absicht gehalten werden, eine dauerhafte Verbindung zu diesem Unternehmen herzustellen. Eine
Beteiligung liegt in der Regel dann vor, wenn die Stadt Jülich an einem Unternehmen mit
mehr als 20% beteiligt ist.
Als Beteiligungen kommen Anteile an Kapitalgesellschaften und sonstigen juristischen Personen in Betracht.
Anteile an Genossenschaften sind unter der Bilanzposition Ausleihungen auszuweisen.
An folgenden Unternehmen ist die Stadt Jülich beteiligt:
I.
Beteiligungen mit einem Anteil über 20%, aber unter 50%
a)
Technologiezentrum Jülich GmbH
105.355,05 €
Der Anteil der Stadt Jülich an der Technologiezentrum Jülich GmbH beträgt gemäß Gesellschaftsvertrag 28 %.
Die Unternehmensbewertung der Technologiezentrum Jülich GmbH erfolgte durch Berechnung des Ertragswertes aufgrund der Wirtschaftspläne und nach der Formel der ewigen Rente
für die späteren Jahre.
Da die Technologiezentrum Jülich GmbH seit mehr als 10 Jahren dauerhaft positive Jahresabschlüsse vorweisen kann und auch die zukünftigen Wirtschaftsjahre nach den Planungen zum
Wirtschaftsplan mit positiven Salden abschließen sollen, war diese Berechnungsart diejenige,
welche das den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechendste Bild der Gesellschaftsverhältnisse zeichnet.
II.
Beteiligungen mit einem Anteil <20%
a)
Entwicklungsgesellschaft Indeland mbH
4.940,54 €
Der Anteil der Stadt Jülich an der Entwicklungsgesellschaft Indeland mbH beträgt gemäß
Gesellschaftsvertrag 12,6%.
Die Bewertung der städtischen Beteiligung an der Entwicklungsgesellschaft erfolgte nach der
Eigenkapitalspiegelmethode basierend auf dem Jahresabschluss 2007 der Gesellschaft.
Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009
39
b)
Gesellschaft für Wirtschafts- und Strukturförderung im Kreis Düren mbH
(GWS mbh)
9.533,67 €
Der Anteil der Stadt Jülich an der Gesellschaft für Wirtschafts- und Strukturförderung im
Kreis Düren mbH (GWS mbh) beträgt gemäß Gesellschaftsvertrag 6%.
Die Bewertung der städtischen Beteiligung an der Gesellschaft für Wirtschafts- und Strukturförderung im Kreis Düren mbH erfolgte nach der Eigenkapitalspiegelmethode basierend auf
dem Jahresabschluss 2007 der Gesellschaft.
KDVZ – Kommunale Datenverarbeitungszentrale Rhein-Erft-Rur
c)
1,00 €
Bei der KDVZ handelt es sich um einen kommunalen Zweckverband.
Die aus der Verteilung des nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrages abgeleitete Beteiligungsquote der Stadt Jülich beträgt 2,99%.
Da der Zweckverband keine betriebswirtschaftlichen Ziele verfolgt und zum Eröffnungsbilanzstichtag keine nennenswerten Substanzwerte vorhanden waren, erfolgte die Bewertung
der Beteiligung an der KDVZ mit einem Erinnerungswert von 1 €.
Ferner ist die Stadt Jülich noch an den Zweckverbänden Wasserverband Eifel-Rur (WVER)
und Erftverband beteiligt. Da es sich hierbei um sondergesetzliche Wasserwirtschaftsverbände nach dem Wasserverbandsgesetz (WVG) handelt, sind die Beteiligungen nicht zu bilanzieren.
Weitere Beteiligungen liegen nicht vor.
1.3.3
Sondervermögen
0€
Zum Sondervermögen der Kommunen gehören gemäß § 97 GO NRW das Gemeindegliedervermögen (z.B. Eigenbetriebe oder eigenbetriebsähnliche Einrichtungen), das Vermögen der
rechtlich unselbstständigen örtlichen Stiftungen, wirtschaftliche Unternehmen (§ 114 GO
NRW) und organisatorisch verselbstständigte Einrichtungen (§ 107 Abs. 2 GO NRW) ohne
eigene Rechtspersönlichkeit, rechtlich unselbstständige Versorgungs- und Versicherungseinrichtungen.
Als einzig vorhandenes Sondervermögen könnte die durch die Stadt Jülich verwaltete rechtlich unselbstständige Stiftung „Rheuthersche Studienstiftung“ betrachtet werden.
Das Gemeindegliedervermögen sowie die rechtlich unselbständigen Stiftungen stellen jedoch
keine selbständigen Aufgabenbereiche der Gemeinde dar. Sie sind Teil des Haushalts der
Gemeinde und sind aufgrund dessen unter den jeweils zutreffenden Vermögenspositionen der
Bilanz auszuweisen. Dem zweckgebundenen Vermögenswert auf der Aktivseite ist auf der
Passivseite der Bilanz ein entsprechender sonstiger Sonderposten gegenüberzustellen.
Das Vermögen der „Rheutherschen Studienstiftung“ besteht aus einer Ackerparzelle in der
Gemarkung Boslar. Somit ist der Vermögenswert unter der Bilanzposition 1.2.1.2 als sogenannter „davon Ausweis“ zu bilanzieren.
40
Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009
1.3.4
Wertpapiere des Anlagevermögens
266.370,05 €
Unternehmensanteile, die weder als Anteile an verbundenen Unternehmen noch als Beteiligung anzusehen sind, und sonstige Wertpapiere (z.B. Pfandbriefe, Obligationen, Anleihen
oder Fondsanteile), die auf Dauer angelegt sind, werden in der Bilanz als Wertpapiere des
Anlagevermögens ausgewiesen.
Sie sind in der Regel auf Dauer angelegt, wenn sie länger als ein Jahr bei der Kommune verbleiben sollen.
Unter dieser Bilanzposition sind auch die in den Wertpapieren angelegten Mittel nach dem
Gesetz zur Errichtung von Fonds für die Versorgung in Nordrhein-Westfalen (EfoG) auszuweisen.
Außer den Fondsanteilen nach dem EfoG (Pensionsrücklage) hält die Stadt Jülich keine weiteren Wertpapiere des Anlagevermögens.
Der Stand des städtischen Anteils der Versorgungsrücklage am Kommunalen Versorgungsrücklagen-Fonds (KVR-Fonds) betrug zum Eröffnungsbilanzstichtag 266.370,05 €.
1.3.5
Ausleihungen
44.130,73 €
Unter Ausleihungen sind langfristige Forderungen zu verstehen, welche durch die Hingabe
von Kapital erworben wurden und dem Geschäftsbetrieb dauerhaft dienen sollen. Zu den Ausleihungen gehören in erster Linie langfristige Darlehen, Hypotheken und Grundschulden,
welche eine Mindestlaufzeit von über einem Jahr haben. Nicht zu den Ausleihungen gehören
langfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie kurzfristige Ausleihungen
mit einer Laufzeit von unter einem Jahr. Diese sind dem Umlaufvermögen zuzuordnen.
Ausleihungen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen und gemeindliches Sondervermögen sind gesondert auszuweisen, um die finanziellen Verflechtungen zwischen der Gemeinde
und den verselbstständigten Aufgabenbereichen transparent zu machen. Solche liegen jedoch
bei der Stadt Jülich nicht vor.
1.3.5.1
an verbundene Unternehmen
0€
Wie oben ausgeführt, bestanden zum Eröffnungsbilanzstichtag keinerlei Ausleihungen der
Stadt Jülich an verbundene Unternehmen.
Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009
41
1.3.5.2
an Beteiligungen
0€
Die Definition sowie die genaue Art der Beteiligungen der Stadt Jülich finden sich unter
Gliederungspunkt 1.3.2 (s.o.). Auf weitere Ausführungen diesbezüglich wird an dieser Stelle
verzichtet.
Auch an Beteiligungen hat die Stadt Jülich keine Ausleihungen vorgenommen.
1.3.5.3
an Sondervermögen
0€
Wie bereits im Falle der verbundenen Unternehmen besitzt die Stadt Jülich auch keine Anteile
an Sondervermögen, sodass dementsprechend auch keine Ausleihungen an solche bestehen.
1.3.5.4
Sonstige Ausleihungen
44.130,73 €
Alle übrigen Ausleihungen sind, soweit sie dem Anlagevermögen zuzuordnen sind, unter der
Bilanzposition „sonstige Ausleihungen“ anzusetzen.
Hierunter werden auch die Anteile der Stadt Jülich an der gemeinnützigen Wohnungsbaugenossenschaft Jülich e.G (WOGE Jülich eG) erfasst.
Zum Eröffnungsbilanzstichtag existierte ein Darlehen an den Dorfgemeinschaftsverein Koslar
mit einem Vertragswert in Höhe von 35.000 €. Anzusetzen ist jedoch lediglich der zum Stichtag verbliebene nicht abgezinste Rückzahlungsanspruch, da verbunden mit der Darlehenshingabe eine Gegenleistungsverpflichtung des Empfängers verbunden ist und somit die Unterbzw. Nichtverzinslichkeit kompensiert wird. Diese Gegenleistungsverpflichtung ist gemäß § 2
des Darlehensvertrages die Dachsanierung der Bürgerhalle Koslar (Saalgebäude).
Die Restschuld zum 31.12.2008 beträgt 34.290,73 €.
Weiter hält die Stadt Jülich Genossenschaftsanteile an der Wohnungsbaugenossenschaft Jülich e.G. (WOGE Jülich eG).
Die Bewertung der Anteile der Stadt Jülich an der WOGE Jülich eG erfolgt zum Nominalwert.
Gemäß § 17 der Satzung der WOGE Jülich eG ist dieser mit 615 € je Anteil festgesetzt.
Die Stadt Jülich hielt zum Eröffnungsbilanzstichtag 16 Anteile, woraus sich der einzustellende Wert in Höhe von 9.840 € errechnet.
Aus der Addition dieser beiden Werte errechnet sich der Eröffnungsbilanzwert für die Position „Sonstige Ausleihungen“ in Höhe von 44.130,73 €.
42
Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009
2.
Umlaufvermögen
Das Umlaufvermögen umfasst alle Vermögensgegenstände, die nicht dem dauerhaften Geschäftsbereich der Kommune dienen sollen. Als Merkmal für die Nichtdauerhaftigkeit lässt
sich die vorgesehene Zweckbestimmung durch die Kommune heranziehen, die einen Verbrauch, Verkauf oder eine nur kurzfristige Nutzung vorsieht. Sämtliche Vermögensgegenstände, die zur Weiterverarbeitung oder zum Verkauf bestimmt sind, zählen daher zum Umlaufvermögen.
Bei der Bewertung des Umlaufvermögens wurde das strenge Niederstwertprinzip nach § 35
Abs. 7 GemHVO berücksichtigt.
2.1
Vorräte
Vorräte sind einem kurzfristigen Verzehr unterworfen und lassen sich in Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe sowie Waren einteilen. Dabei stellen Rohstoffe den Hauptbestandteil und
Hilfsstoffe einen Nebenbestandteil eines erzeugten Produktes dar. Betriebsstoffe hingegen
finden sich nicht im fertigen Produkt, sondern dienen lediglich zur Erstellung desselben.
Waren sind veräußerbare Vermögensgegenstände, die selbst erstellt oder angekauft werden.
In einer Kommune spielen die o.g. Vorräte nur eine untergeordnete Rolle, da sie zur kommunalen Leistungserstellung dienen und nicht wie bei Privatunternehmen erworben und auf Lager gehalten werden. Hieraus resultierend ist auch der finanzielle Anteil am Gesamtvermögen
der Stadt Jülich eher gering.
Aufgrund dessen wurde auf die Einrichtung einer Lagerbuchhaltung verzichtet, da der erhebliche Aufwand zur Verwaltung des Vorratsvermögens gemessen an seinem Wert schwer vertretbar erscheint. Hier müssten auch sämtliche Zugänge erst eingebucht und später (bei Verbrauch) wieder ausgebucht werden. Entsprechend wurde in den meisten Fällen der Weg gewählt, die Anschaffung von Vorratsvermögen unmittelbar als Aufwand zu verbuchen.
Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009
43
2.1.1
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren
40.064,18 €
Grundsätzlich sind Vorräte gemäß § 33 Abs. 1-3 GemHVO einzeln zu erfassen und zu bewerten und mit ihren Anschaffungs- und Herstellungskosten zu bilanzieren. Gemäß § 41 Abs. 1
GemHVO hat die Bilanz sämtliche Vermögensgegenstände zu enthalten, demnach auch den
o.g. Vorratsbestand, der zum Umlaufvermögen zählt. § 53 Abs. 2 GemHVO sieht vor, dass
vor Aufstellung der Eröffnungsbilanz eine Inventur nach § 28 GemHVO durchzuführen und
ein Inventar aufzustellen ist.
Eine körperliche Inventur gestaltete sich bei den Heizölständen schwierig. Hierzu hätte eine
Spezialfirma die genauen Füllstände der Tanks ermitteln müssen. Da es sich dabei um ein
kostenintensives Verfahren handelt, wurde stattdessen in Absprache mit dem Fachamt (Amt
65) von einem Füllstand von 90 % in den städtischen Liegenschaften zum Bilanzstichtag ausgegangen. Amt 65 führte hierzu auch aus, dass ein Heizölstand ähnlich wie die Zapfanlage für
PKW bei Erreichen eines gewissen Füllstandes automatisch die Zufuhr abriegelt. Die defekten Tankuhren beeinflussen diesen Vorgang nicht.
Zur Erfassung des Vorratsvermögens teilten die in Frage kommenden Fachämter die dort vorhandenen Vorräte zum Bilanzstichtag mit. Gemäß den Vorgaben der Inventur (s.o.) wurde vor
Ort jeweils, sofern dies möglich und aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten vertretbar war, eine
körperliche Inventur durchgeführt, um den Bestand zu ermitteln.
Der Wert des Vorratsbestandes an Streusalz belief sich zum Bilanzstichtag 01.01.2009 auf
3.780 € bei einem Vorrat von 60 Tonnen zu je 63 €. Dieser Wert ergibt sich aus dem Sommerbestand des Bauhofes, da der Winterbestand je nach Witterung schwankt. Allerdings wird
er bei Verbrauch sofort wieder aufgefüllt, sodass auch im Winter durchschnittlich vom Sommerbestand auszugehen ist.
An Dieselkraftstoff verfügte der Bauhof zum 01.01.2009 über 5.500 Liter; bei einem Durchschnittspreis von 1,30 € für das Jahr 2008 ergibt sich daraus ein Wert von 7.150 €. Hinzu
kommen noch 400 Liter Spezialbenzin mit einem Wert von 1.200 €.
Heizöl war in den Tanks der Bürgerhallen (Bourheim, Broich, Kirchberg), im früheren Jugendheim, der früheren Schule in Kirchberg sowie dem Feuerwehrgerätehaus in Kirchberg
vorhanden. Der Gesamtwert beläuft sich hier auf 26.154,19 €. Er wurde anhand von einem
gewogenen Durchschnitt der Jahreslieferungen 2008 für alle Liegenschaften errechnet. Ausgegangen wurde, wie oben angemerkt, von einem Füllstand von 90 % in den Heizöltanks.
Durch die Berücksichtigung tatsächlicher Zugänge erscheint diese Vorgehensweise sinnvoll.
Auch § 34 Abs. 3 GemHVO sieht das Durchschnittspreisverfahren als Wertermittlungsmethode bei gleichartigen Vermögensgegenständen des Vorratsvermögens vor.
Zudem verfügte der Bauhof noch über Schmierstoffe für die Maschinen und technischen Anlagen im Gesamtwert von 1.780 €. Dies stellt den durchschnittlichen Jahresbestand zu einem
Jahresdurchschnittspreis dar.
Der Bestand im Materiallager von Amt 10 wurde nicht als Vorratsvermögen erfasst, da es sich
hierbei um Verbrauchsmaterial handelt. Aus diesem Grund werden dort getätigte Anschaffungen im jeweiligen Haushaltsjahr unmittelbar als Aufwand gebucht.
Beim Papierbestand der Stadt Jülich wird, wie auch bei den Vorräten, die der Hausmeister in
seinem Lager vorhält, ebenfalls nach diesem Muster vorgegangen.
44
Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009
Hinzu kommt, dass viele Dinge erst dann angefordert bzw. bestellt werden, wenn sie tatsächlich benötigt werden. Somit erfolgt nicht zwangsläufig eine Vorratshaltung.
Hardware im EDV-Bereich wird nicht zu den Vorräten gezählt, da einzelne Komponenten
nicht selbständig nutzbar sind. Auch die „auf Lager“ gehaltenen einsatzbereiten PCs sind kein
Umlaufvermögen, sondern sind, sofern sie keine geringwertigen Wirtschaftsgüter darstellen,
bei der Betriebs- und Geschäftsausstattung bilanziert worden. Andernfalls wurden sie unmittelbar als Aufwand verbucht.
Eine Erfassung der im Rathaus vorgehaltenen „Waren“ (Aufkleber, Müllbeistellsäcke, CDRom „Virtuelles Jülich“, Personenstammbücher) erfolgt beim Vorratsvermögen nicht, da diese als Verbrauchsmaterial angeschafft werden und nicht zur Vorratshaltung gedacht sind.
2.1.2
Geleistete Anzahlungen
0€
An dieser Stelle werden in der Bilanz die geleisteten Anzahlungen auf Umlaufvermögen ausgewiesen. Dabei handelt es sich um geldliche Vorleistungen auf noch zu erhaltende Anlagen,
die mit den tatsächlich gezahlten Beträgen anzusetzen sind.
Nach § 55 Abs. 5 GemHVO sowie dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit entsprechend ist es
nicht erforderlich, eine Einzelaufstellung der geleisteten Anzahlungen in der Eröffnungsbilanz
vorzunehmen. Vielmehr ist es zulässig, die Rechnungsbeträge einfach aufzusummieren.
Bei der Stadt Jülich wird Umlaufvermögen nicht angezahlt, sondern mit der Schlussrechnung
bezahlt. Aufgrund dessen weist die Bilanzposition „2.1.2 – Geleistete Anzahlungen“ einen
Wert von 0 € auf.
2.2
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Kommunale Forderungen sind Ansprüche einer Kommune aufgrund eines Schuldverhältnisses an andere Wirtschaftssubjekte auf Übertragung von Geld (Regelfall), Realgütern oder
Dienstleistungen. Forderungen sind demnach Vermögensgegenstände, die auf der Aktivseite
der Bilanz ausgewiesen werden.
Der Forderungsbereich ist unterteilt in öffentlich-rechtliche Forderungen, privatrechtliche
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände. Dabei werden öffentlich-rechtliche Forderungen nach inhaltlichen Kriterien und privatrechtliche Forderungen anhand der Struktur der
Schuldner unterteilt.
Öffentlich-rechtlich sind solche Forderungen, bei denen sich der kommunale Anspruch auf
öffentlich-rechtliche Normen stützt.
Von besonderer finanzwirtschaftlicher Bedeutung für die Kommunen sind die Abgaben und
die zu erwartenden Transferleistungen in Form von Zuwendungen, Schuldendiensthilfen sowie Erstattungen von geleisteten Sozialtransfers. Ebenfalls auszuweisen sind die konkret zu
erwartenden Umlagen und Steuerbeteiligungen.
Unter die sonstigen öffentlich-rechtlichen Forderungen fallen Forderungen, die zwar öffentlich-rechtlichen Charakter haben, jedoch keinem der aufgezeigten Bilanzposten zugeordnet
werden können, wie z.B. Buß- und Zwangsgelder oder Kostenersätze.
Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009
45
Privatrechtliche Forderungen liegen vor, wenn die Entstehung des Forderungsanspruchs auf
privatrechtliche Normen zurückzuführen ist. Sie werden –entgegen der Systematik der öffentlich-rechtlichen Forderungen – nicht nach den voraussichtlichen Einnahmearten, sondern
nach Adressatengruppen unterteilt.
Privatrechtliche Forderungen resultieren z.B. aus dem Verkauf von Vermögensgegenständen,
der Vermietung und Verpachtung von Grundstücken sowie aus Eintrittsgeldern.
Unterschieden nach Debitoren (Schuldnern) sind im Einzelnen zu berücksichtigen:
Privatrechtliche Forderungen
-
gegenüber dem privaten Bereich
gegenüber dem öffentlichen Bereich
gegen verbundene Unternehmen
gegen Beteiligungen
gegen Sondervermögen.
Die Erfassung der Forderungen der Stadt Jülich zum Bilanzstichtag 01.01.2009 wurde wie
folgt vorgenommen:
In der Kameralistik wird der Unterschied zwischen den Sollstellungen beim Debitor und den
Ist-Buchungen in der Jahresrechnung als Kasseneinnahmerest bezeichnet. Kasseneinnahmereste sind also die Beträge, um die die Soll-Einnahmen in der Jahresrechnung höher sind
als die Ist-Einnahmen.
Daher waren in der Eröffnungsbilanz zunächst die im Rahmen der kameralen Jahresrechnung
2008 gebildeten Kasseneinnahmereste als Forderungen auszuweisen.
Diese beinhalten zwar erfahrungsgemäß nicht alle zum Stichtag existierenden Forderungen,
bilden aber die einzig verfügbare und belastbare Basis zur Ermittlung eines Anfangsbestandes
zum Bilanzstichtag.
Durch die Einrichtung eines internen Kontrollsystems soll zukünftig erreicht werden, dass alle
Forderungen unmittelbar nach ihrem Entstehen auch in der Finanzbuchhaltung erfasst werden.
Aufgrund der unterschiedlichen Stichtage zwischen dem letzten kameralen Kassenabschluss,
der Basis für die Ermittlung der Kasseneinnahmereste war, und den Saldenmitteilungen der
Banken zum 31.12.2008, welche die Basis für die Ermittlung des Anfangsbestandes der liquiden Mittel waren, mussten die Kasseneinnahmereste noch um solche Forderungen bereinigt
werden, die in den Saldenbestätigungen enthalten sind.
Um solche offenen Posten zu ermitteln, wurden die Kontenbewegungen, welche den Unterschied zwischen kameralem Tagesabschluss und Saldenbestätigung ergeben, für die einzelnen
Kreditinstitute erfasst. Anschließend wurde ermittelt, ob den einzelnen Einzahlungen zum
Bilanzstichtag entsprechende offene Posten gegenüberstanden.
Diese offenen Posten wurden dann von der Summe der Kasseneinnahmereste nach Einnahmearten unterschieden subtrahiert. Der verbleibende Betrag stellt den Forderungsbestand der
einzelnen Einnahmeart zum Eröffnungsbilanzstichtag dar.
Nach dieser Bereinigung wurden die privatrechtlichen Einnahmen nach Debitorengruppen
anhand der vorliegenden „Offenen Posten Auswertung“ der Personenkonten aus KIRP unterteilt.
46
Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009
Zusammengefasst ergeben sich folgende vorläufigen Bilanzwerte:
2.2.1.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen aus Gebühren
1.145,600,95 €
2.2.1.2 Öffentlich-rechtliche Forderungen aus Beiträgen
150.963,03 €
2.2.1.3 Öffentlich-rechtliche Forderungen aus Steuern
1.976.546,88 €
2.2.1.4 Öffentlich-rechtliche Forderungen aus Transferleistungen
189.578,12 €
2.2.1.5 Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen
1.239.217, €
2.2.2.1 Privatrechtliche Forderungen gegen Privat
43.106,48 €
2.2.2.2 Privatrechtliche Forderungen gegen öffentlichen Bereich
2.2.2.3 Privatrechtliche Forderungen gegen verbundene Unternehmen
3.953,79 €
1.002.250,55 €
2.2.2.4 Privatrechtliche Forderungen gegen Beteiligungen
0,00 €
2.2.2.5 Privatrechtliche Forderungen gegen Sondervermögen
0,00 €
Im Anschluss an die Ermittlung dieser Ansätze sind diese Werte auf ihre Realisierung hin zu
untersuchen.
Dies ergibt sich aus § 32 GemHVO, nach dem bei der Bewertung des Jahresabschlusses, d.h.
auch bei Erstellung der Eröffnungsbilanz, die allgemeinen Bewertungsvorschriften des § 32
Abs. 1 Nrn. 1 bis 5 GemHVO zu beachten sind.
Hieraus ergibt sich, dass auch bei der Bewertung der Forderungen die folgenden Prinzipien
Anwendung finden:
Vorsichtsprinzip: Hauptziel des Vorsichtsprinzips ist die Wahrung der Gläubigerinteressen, so dass sich die Stadt als Bilanzierende im Zweifel tendenziell eher zu
schlecht als zu gut darstellt (vgl. § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB).
Besondere Ausprägungen dieses Prinzips sind das Realisationsprinzip sowie das Imparitätsprinzip.
Realisationsprinzip: Gewinne dürfen nur berücksichtigt werden, wenn sie am
Abschlussstichtag realisiert sind.
Imparitätsprinzip: alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, sind zu berücksichtigen.
Wertaufhellung: Risiken und Verluste sind auch zu berücksichtigen, wenn sie
erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses (hier: Aufstellung der Eröffnungsbilanz) bekannt geworden sind.
Dies hat zur Folge, dass zum Zeitpunkt der Erstellung der Eröffnungsbilanz sowie zu jedem
weiteren Jahresabschluss die bestehenden Forderungen hinsichtlich ihres Ausfallrisikos zu
bewerten sind und ggfs. eine Wertberichtigung durchzuführen ist.
Aus diesem Grund werden Forderungen zunächst in 3 Kategorien eingeteilt, welche verschiedene Bewertungsansätze nach sich ziehen.
Und zwar wird unterschieden in:
Uneinbringliche Forderungen: Diese Forderungen sind abzuschreiben, wenn feststeht,
dass sie nicht mehr zu realisieren sind (vgl. § 26 Abs. 2 GemHVO „NiederschlaEröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009
47
gung“). D.h. die Abschreibung erfolgt im Laufe des jeweiligen Geschäftsjahres und
nicht erst im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss. Eine Bewertung dieser Forderungen ist im Zusammenhang mit der Erstellung der Eröffnungsbilanz nicht notwendig.
Einwandfreie Forderungen: Mit diesen Forderungen wird bei Erstellung der Eröffnungsbilanz in voller Höhe gerechnet, daher sind sie auch in voller Höhe zu bilanzieren.
Zweifelhafte Forderungen: Für diese Forderungen gilt, dass der Zahlungseingang unsicher ist. Das hat zur Folge, dass sie nur mit ihrem wahrscheinlichen Wert zu bilanzieren sind. Diese Forderungen werden einer genaueren Prüfung bzgl. ihres Ausfallrisikos unterzogen und ggfs. wird eine Wertberichtigung des Ansatzes vorgenommen.
Um den Wertansatz der Forderungen zu korrigieren, gibt es zwei Verfahren:
Einzelwertberichtigung (auf einzelne zweifelhafte Forderungen)
Pauschalwertberichtigung (auf den gesamten Forderungsbestand bzw. Forderungsarten)
Im Rahmen der Einzelwertberichtigung werden die bestehenden Forderungen einzeln hinsichtlich des individuellen Ausfallrisikos beim Schuldner bewertet. Dieses Verfahren ist sehr
arbeits- und zeitintensiv und daher nur wirtschaftlich zu rechtfertigen, wenn die Anzahl der
Forderungen überschaubar ist oder nur Forderungen ab einer relativen Betragshöhe überprüft
werden.
Bei dem Verfahren der Pauschalwertberichtigung werden dagegen Erfahrungswerte herangezogen, um ein Verhältnis der realisierbaren Forderungen zu den Forderungsausfällen zu ermitteln. Dieser Prozentsatz wird entweder auf das gesamte Forderungsvolumen oder auf das
Volumen einer ausgewählten Forderungsart angewandt, um das allgemeine Ausfallrisiko zu
berücksichtigen.
Der gesamte Forderungsbestand der Stadt Jülich wird durch die Stadtkasse regelmäßig auf
seine Werthaltigkeit überprüft. Sollten Forderungen zwar theoretisch bestehen, aber praktisch
(z.B. aus Gründen der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners) uneinbringlich sein, erfolgt ein
entsprechender Vorschlag der Stadtkasse auf befristete oder unbefristete Niederschlagung der
Forderung.
Stundungen sowie zur Vollziehung ausgesetzte Ansprüche sind wertmäßig nicht zu korrigieren, da sie lediglich die Gewährung eines Zahlungs- oder Leistungsaufschubs darstellen,
gleichbedeutend mit einer Hinausschiebung des Fälligkeitstermins. In solchen Fällen ist somit
von einer Werthaltigkeit der Forderung auszugehen.
Aufgrund der Tatsache, dass das Forderungsmanagement der Stadtkasse zeitnah erfolgt, wäre
grundsätzlich eine zusätzliche Überprüfung der Forderungen im Hinblick auf etwaigen Einzelwertberichtigungsbedarf entbehrlich. Dennoch wurde das Forderungsportfolio der Stadt auf
das Erfordernis einer Einzelwertberichtigung geprüft.
Um den Abwertungsbedarf festzustellen erfolgte in Absprache mit dem Rechnungsprüfungsamt im Rahmen der begleitenden Prüfung der Erstellung der Eröffnungsbilanz zunächst eine
48
Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009
Einzelwertberichtigung der Forderungen mit einem Wert über 15.000 € je Debitor. Der Betrag
wurde in Anlehnung an die Wertgrenzen in § 7 der Zuständigkeitsordnung des Rates gewählt.
Alle nicht im Rahmen der Einzelwertberichtigung erfassten, verbleibenden Forderungen wurden in Kategorien unterteilt und aufgrund von Einschätzungen der Kämmerei einer pauschalen Wertberichtigung unterworfen.
Die übrigen, nicht nach den genannten Methoden wertberichtigten Forderungen, wurden abschließend einer Korrektur nach Fälligkeit unterzogen.
Einzelwertberichtigung
Auf Basis der Auswertung der Personenkontenkassenreste aus dem Finanzrechnungsprogramm KIRP wurden die Forderungen je Debitor größer 15.000 € gefiltert.
Insgesamt konnten so 49 Forderungen identifiziert werden. In einem ersten Schritt wurden die
Forderungen als einwandfrei eingestuft, die zwischenzeitlich ausgeglichen wurden. Die übrigen Positionen erfuhren eine Einstufung im Rahmen der Einzelbetrachtung. Als Ergebnis der
Einzelwertberichtigungen ergab sich bei der Überprüfung der 49 offenen Posten im Gesamtwert von 4.605.772,07 € ein Einzelwertberichtigungsumfang in Höhe von 109.669,64 €.
Dieser verteilen sich wie folgt:
22.388,71 €
72.771,59 €
13.909,34 €
600,00 €
Gemeindeabgaben (0001):
Gewerbesteuer (0002):
Unterhaltsbeiträge (0430):
Unterhaltsbeiträge (2430):
Pauschalwertberichtigungen
In einem ersten Schritt wurden verschiedene relevante Bereiche/Forderungsarten klassifiziert.
Im Einzelnen sind dies:
- Grundbesitzabgaben und Beiträge
- Gewerbesteuer
- Sonstige Steuern
- Forderungen aus Transferzahlungen im Sozialbereich
- Forderungen gegen verbundene Unternehmen und Beteiligungen/öffentl. Einrichtungen
- Übrige Forderungen.
- Grundbesitzabgaben und Beiträge (Einnahmearten 0001 und 0018)
Diese Forderungen sind aufgrund der dinglichen Sicherung als relativ werthaltig einzustufen. Dementsprechend gering wurden die pauschalen Abschläge festgelegt
Als Matrix zur Ermittlung der pauschalen Abzüge gilt nachfolgendes Schaubild:
Zeitraum
Abschlag
Stichtage 2008:
Grundbesitzabgaben
> 10 Jahre
100%
älter/gleich 31.12.1998
u. Beiträge
5 - 10 Jahre
50%
01.01.1999 – 31.12.2003
(dingliche Sicherung)
1 - 5 Jahre
5%
01.01.2004 – 31.12.2007
< 1 Jahr
0%
2008
Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009
49
- Gewerbesteuer (Einnahmeart 0002)
Da die Forderungen aus Gewerbesteuer keiner dinglichen Sicherung und einem Insolvenzrisiko des Steuerschuldners unterliegen, wurden abweichend von den Steuern und Beiträgen
kürzere Fristen für die Abschläge zur pauschalen Wertberichtigung gewählt.
Als Matrix zur Ermittlung der pauschalen Abzüge gilt nachfolgendes Schaubild:
Gewerbesteuer
Zeitraum
Abschlag
Stichtage 2008:
> 5 Jahre
100%
älter/gleich 31.12.2004
4 Jahre
75%
2005
3 Jahre
50%
2006
2 Jahre
25%
2007
< 1 Jahr
0%
2008
- Sonstige Steuern (Einnahmeart 0005 und 0037)
Hierunter werden die Steuerarten „Vergnügungssteuer“ und „Vergnügungssteuer Tanz“
gefasst.
Die Wertberichtigung erfolgt entsprechend der Altersschichtung der Kategorie
„Übrige Forderungen“.
- Forderungen aus dem Sozialbereich
(Einnahmearten 0410, 0430, 0450, 0490, 2410, 2415, 2430, 2435, 2450, 2451, 2455, 2456,
2490, 2491, 2492, 2493, 2495, 2497, 4451, 4455, 4850, 4851, 4860)
Da das Vollstreckungsverfahren im Sozialhilfebereich in der Regel längerfristiger ist und
aus vollstreckbaren Titeln teilweise erst Jahre später Forderungen beigetrieben werden können, wurden für den Bereich der Transferzahlungen ähnlich wie bei den durch dingliche
Rechte gesicherten Steuertatbeständen längere Fristen für die Abschläge gewählt. Da aus
einem Titel bis zu 30 Jahre lang vollstreckt werden kann und wird, wurden entsprechend
lange Fristen gewählt.
„Sozialhilfe“
Zeitraum
Abschlag
Stichtage 2008:
> 15 Jahre
100 %
älter/gleich 31.12.1993
10 - 15 Jahre 75 %
01.01.1994 - 31.12.1998
5 - 10 Jahre
50%
01.01.1999 - 31.12.2003
1 - 5 Jahre
5%
01.01.2004 - 31.12.207
< 1 Jahr
0%
2008
- Ford. gg. verb. Unternehmen/ Beteiligungen/ öffentl. Einrichtungen
Diese Forderungen werden als einwandfrei eingestuft und unterliegen keiner Wertberichtigung.
50
Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009
- Übrige Forderungen
Die restlichen Forderungen werden nach einer allg. Einschätzung nach folgender Altersschichtung einer Wertberichtigung unterworfen:
Übrige Forderungen
Zeitraum
Abschlag
Stichtage 2008:
> 4 Jahre
100%
älter/gleich 31.12.2004
3 - 4 Jahre
75%
01.01.2005 - 31.12.2005
2 – 3 Jahre
50%
01.01.2006 – 31.12.2006
1 – 2 Jahre
25%
01.01.2007 - 31.12.2007
< 1 Jahr
0%
2008
Unter Anwendung dieser Matrizen ergab sich ein pauschaler Wertberichtigungsumfang in
Höhe von insgesamt 29.780,65 €.
Bezogen auf das Gesamtforderungsvolumen ergibt sich somit eine pauschale Wertberichtigung von rund 0,6%. Dies bestätigt die vorher getätigte Aussage über die zeitnahe Bewirtschaftung des Forderungsportfolios durch die Stadtkasse.
Eine nähere Definition der sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt unter Gliederungspunkt
2.2.3.
Nach Abzug der jeweiligen Einzel- und Pauschalwertberichtigungsbeträge von den offenen
Posten ergeben sich auf der folgenden Seite die Anfangsbestände für die Bilanzpositionen der
Eröffnungsbilanz:
Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009
51
2.2.1
Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus
Transferleistungen
2.2.1.1.
Gebühren
1.131.251,33 €
2.2.1.2.
Beiträge
150.963,03 €
2.2.1.3.
Steuern
1.872.600,01 €
2.2.1.4.
Forderungen aus Transferleistungen
173.062,94 €
2.2.1.5.
Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen
1.239.217,34 €
2.2.2
Privatrechtliche Forderungen
2.2.2.1.
gegenüber dem privaten Bereich
41.785,66 €
2.2.2.2.
gegenüber dem öffentlichen Bereich
3.953,79 €
2.2.2.3.
gegen verbundene Unternehmen
1.002.250,55 €
2.2.2.4.
gegen Beteiligungen
0€
2.2.2.5.
gegen Sondervermögen
0€
52
Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009
2.2.3
Sonstige Vermögensgegenstände
0€
Bei der Bilanzposition „sonstige Vermögensgegenstände“ handelt es sich um eine Art Sammelposten. Hier werden solche Vermögensgegenstände ausgewiesen, die keiner spezielleren
Zuordnungsregelung entsprechen.
An dieser Stelle wären folglich beispielsweise Forderungen aus Versicherungsleistungen zu
bilanzieren.
2.3
Wertpapiere des Umlaufvermögens
0€
Alle Wertpapiere, die nicht einem anderen Posten zuzuordnen sind (insbesondere unter Punkt
1.3.4 „Wertpapiere des Anlagevermögens“, werden unter diesem Bilanzposten zusammengefasst.
Die Abgrenzung zu den übrigen Wertpapieren erfolgt nach § 55 Abs. 7 GemHVO und richtet
sich nach zeitlichen Gesichtspunkten. Hier werden also alle Wertpapiere erfasst, die keine
langfristige Zweckbindung besitzen.
Auch über solche Wertpapiere verfügt die Stadt Jülich nicht.
2.4
Liquide Mittel
855.636,06 €
Zur Ermittlung des Gesamtbetrages der liquiden Mittel wurde zum einen der Tagesabschluss
der Stadtkasse vom 30.12.2008 beigezogen, zum anderen wurden die Geldinstitute, bei denen
die Stadtkasse Jülich ein Konto besitzt, angeschrieben und um Mitteilung des Kontosaldos
zum 31.12.2008 aufgefordert.
Aus dem Tagesabschluss der Stadtkasse vom 30.12.2008 wurde lediglich der Bestand an
Barmitteln entnommen.
Dieser wurde mit 2.648,52 € ausgewiesen.
Die angeforderten Saldenmitteilungen der Kreditinstitute weisen zum 31.12.2008 folgende
Buchbestände aus:
Sparkasse Düren:
Konto Stadt
Prosoz
811.839,46 €
9.476,18 €
921,50 €
2.301,97 €
Postbank:
Aachener Bank:
Dresdner Bank(jetzt Commerzbank):
17.848,76 €
5.624,65 €
Deutsche Bank:
Raiffeisenbank Erkelenz (Koslar):
435,47 €
Commerzbank:
2.013,40 €
Festgeld Aachener Bank:
2.526,15 €
Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009
53
Somit ergibt sich eine Gesamtsumme der Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von
852.987,54 €.
Neben der zentralen Barkasse und den Girokonten existieren noch verschiedene Geldannahmestellen (Gebührenkassen) sowie Handvorschüsse.
Sowohl der Bestand an Wechselgeld in den Gebührenkassen als auch die Höhe des Handvorschusses können bei der Position liquide Mittel außer Acht gelassen werden, da der jeweilige
Betrag als Forderung gegen die jeweils verwaltende Person ausgewiesen ist.
Zum Eröffnungsbilanzstichtag wurde es versäumt, darauf zu achten, dass eventuelle Einnahmen in den Gebührenkassen mit der Stadtkasse periodengerecht abgerechnet werden.
Auch wurden eventuell bestehende Bestände an geldwerten Drucksachen (z.B.: Briefmarken)
nicht erfasst.
Eine rückwirkende Erfassung dieser eventuell vorhandenen Geldbestände ist – wenn überhaupt – nur mit erheblichem Aufwand durchführbar.
Mit Blick auf die Wesentlichkeit bezogen auf die Eröffnungsbilanz wurde hiervon Abstand
genommen.
Zukünftig sollen die verwaltenden Personen und Institutionen jährlich darauf hingewiesen
werden, dass eine Abrechnung bzw. ein Nachweis jeweils zum letzten Buchungstag des Jahres zu erfolgen hat.
Die Bilanzposition liquide Mittel ist in der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009 mit einem Anfangsbestand von 855.636,06 € auszuweisen.
3.
Aktive Rechnungsabgrenzung
991.212,55 €
Unter aktiven Rechnungsabgrenzungsposten versteht man gemäß § 42 Abs. 1 GemHVO vor
dem Abschlussstichtag geleistete Ausgaben, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach
diesem Tag darstellen.
Hier sind folglich Ausgaben des Haushaltsjahres 2008 abzubilden, die jedoch erst im Haushaltsjahr 2009 zu Aufwand führen.
„Klassische“ Beispiele hierfür sind Mietzahlungen oder Versicherungsbeiträge, die im Voraus
zu entrichten sind.
Bei der Stadt Jülich fallen weder Mietzahlungen noch Versicherungsbeiträge für das Folgejahr an, sodass hierfür keine Beträge als Rechnungsabgrenzungsposten zu aktivieren sind.
Die Versicherungsbeiträge werden vielmehr für das laufende Jahr im Januar ausbezahlt. Nur
für unterjährig angeschaffte Fahrzeuge wird die Versicherung eventuell im Voraus gezahlt.
Dies war im Jahr 2008 jedoch nicht der Fall.
Neben diesen genannten Fällen existieren jedoch noch zwei weitere Konstellationen, die sich
aus § 43 Abs. 2 GemHVO ergeben können.
In diesen beiden Fällen werden geleistete Zuwendungen ebenfalls als aktive Rechnungsabgrenzungsposten angesetzt.
54
Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009
Im ersten Fall handelt es sich um Zuwendungen für Vermögensgegenstände, an denen die
Gemeinde das wirtschaftliche Eigentum hat. Diese Vermögensgegenstände sind nach § 43
Abs. 2 S. 1 GemHVO zu aktivieren.
Die zweite Konstellation betrifft den Fall, in dem kein Vermögensgegenstand zu aktivieren
ist. Allerdings ist die geleistete Zuwendung hier mit einer mehrjährigen einklagbaren Gegenleistungsverpflichtung verbunden.
Hier ist für die Zuwendung ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden und entsprechend der Erfüllung der Gegenleistungsverpflichtung aufwandswirksam aufzulösen, allerdings nur in Höhe des kommunalen Eigenanteils.
Ist der Rückzahlungsbetrag einer Verbindlichkeit höher als der Auszahlungsbetrag, so darf
der Unterschiedsbetrag gemäß § 42 Abs. 2 GemHVO in den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten aufgenommen werden. Der Unterschiedsbetrag ist dabei durch planmäßige jährliche
Abschreibungen aufzulösen, die auf die gesamte Laufzeit der Verbindlichkeit verteilt werden
können.
Die Beamtengehälter des Monats Januar werden bereits im Dezember des Vorjahres ausbezahlt, sodass für diesen Betrag ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden ist.
Bei der Stadt Jülich wurden die für Januar 2009 ausbezahlten Beamtenbezüge mit Hilfe der
Lohnbuchungssoftware ermittelt und in den Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten in entsprechender Höhe eingestellt.
Ein weiterer Bestandteil der aktiven Rechnungsabgrenzung sind die Zahlungen im Sozialbereich, die ebenfalls im Dezember 2008 für Januar 2009 geleistet wurden.
Zur Ermittlung dieser Kosten wurden die Quartalsabrechnungen des Sozialamtes für die Leistungsarten nach SGB II und XII sowie nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu Rate gezogen und summiert.
Diese Summe wurde ebenfalls in den Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt.
Als letzter Bestandteil der Bilanzposition Aktive Rechnungsabgrenzung wurden die Zahlungen für Kfz-Steuer berücksichtigt, die zum Teil für das Folgejahr anfallen. Derjenige Teil,
welcher im Jahre 2009 zu einem Aufwand führt, war abzugrenzen.
Hierzu wurden die Steuerforderungen von der zuständigen Stelle zusammengestellt, und zwar
anhand der Fahrzeuge, die zum Stichtag der Eröffnungsbilanz noch im Besitz der Stadt Jülich
waren. Die Kraftfahrzeuge, die von der Steuer befreit sind, wurden bei der Aufstellung nicht
berücksichtigt und wurden dementsprechend auch nicht als Teil des Aktiven Rechnungsabgrenzungspostens in die Eröffnungsbilanz eingestellt.
Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009
55
II.
Passiva
Auf der Passivseite der Bilanz wird die Mittelherkunft dargestellt. Hier wird die Frage beantwortet, wie das Vermögen der Stadt Jülich finanziert wird.
Unterschieden wird auf der Passivseite zwischen Eigen- und Fremdkapital, wobei sich das
Reinvermögen der Stadt Jülich im Eigenkapital widerspiegelt.
1.
Eigenkapital
Das kommunale Eigenkapital untergliedert sich nach § 41 Abs. 4 GemHVO in vier Positionen. Dies sind:
Allgemeine Rücklage,
Sonderrücklagen,
Ausgleichsrücklage und
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag.
Die Unterscheidung dieser vier Positionen resultiert aus den unterschiedlichen Funktionen des
Eigenkapitals sowie der Jahresabschlussfunktion der Posten, die sich unter anderem aus den
gesetzlichen Vorgaben des Haushaltsrechtes ergeben.
Ergibt sich bei der Eigenkapitalermittlung im Rahmen der Eröffnungsbilanz ein Überschuss
der Passivseite über die Aktivseite, ist der Saldo dieses Überschusses auf der Aktivseite der
Bilanz nach § 47 Abs. 7 GemHVO als „Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag“ auszuweisen.
Dies ist bei der Stadt Jülich zum Zeitpunkt der Eröffnungsbilanz nicht der Fall.
1.1
Allgemeine Rücklage
95.858.148,73 €
Die allgemeine Rücklage stellt den Kern des Eigenkapitals dar. Ihre Höhe ist von der Bewertung und Höhe der anderen Bilanzposten abhängig.
Nach § 75 Abs. 3 GO ist die allgemeine Rücklage als gesonderter Posten des Eigenkapitals
anzusetzen.
In der Eröffnungsbilanz ergibt sich die allgemeine Rücklage aus dem Saldo der vorhandenen
Vermögens- und Schuldenpositionen sowie ggf. der zu bildenden Ausgleichs- und Sonderrücklagen.
Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009
57
1.2
Sonderrücklagen
0€
Die Bildung von Sonderrücklagen richtet sich im Wesentlichen nach § 43 Abs. 4 GemHVO.
Dieser lautet wie folgt:
„Erhaltene Zuwendungen für die Anschaffung oder Herstellung von Vermögensgegenständen, deren ertragswirksame Auflösung durch den Zuwendungsgeber ausgeschlossen wurde, sind in Höhe des noch nicht aktivierten Anteils
der Vermögensgegenstände in einer Sonderrücklage zu passivieren. Diese
Sonderrücklage kann auch gebildet werden, um die vom Rat beschlossene Anschaffung oder Herstellung von Vermögensgegenständen zu sichern. In dem
Jahr, in dem die vorgesehenen Vermögensgegenstände betriebsbereit sind, ist
die Sonderrücklage durch Umschichtung in die allgemeine Rücklage insoweit
aufzulösen. Sonstige Sonderrücklagen dürfen nur gebildet werden, soweit diese durch Gesetz oder Verordnung zugelassen sind.“
In der Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich sind keine Sachverhalte der vorgenannten Art zu berücksichtigen. Die Ansetzung einer Sonderrücklage erübrigt sich daher.
1.3
Ausgleichsrücklage
12.690.609,98 €
Gemäß § 75 Abs. 3 GO ist in der Bilanz eine Ausgleichsrücklage (zusätzlich zur allgemeinen
Rücklage) als gesonderter Posten des Eigenkapitals anzusetzen. Sie kann in der Eröffnungsbilanz
bis zur Höhe eines Drittels des Eigenkapitals,
höchstens jedoch bis zur Höhe eines Drittels der jährlichen Steuereinnahmen und
allgemeinen Zuweisungen
gebildet werden.
58
Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009
Die Höhe der Steuereinnahmen und allgemeinen Zuweisungen bemisst sich dabei nach dem
Durchschnitt der drei dem Eröffnungsbilanzstichtag vorangegangenen Jahresrechnungen.
Bei der Berechnung der Ausgleichsrücklage kann in Anlehnung an die „Deckelungsvorschrift“ des § 75 Abs.3 GO zunächst die Höchstgrenze von 1/3 der Steuereinnahmen und allgemeinen Zuweisungen wie folgt berechnet werden:
Grundsteuer A
Grundsteuer B
Gewerbesteuer
Gemeindeanteil Einkommensteuer
Gemeindeanteil Umsatzsteuer
Vergnügungssteuer
Hundesteuer
Schlüsselzuweisungen
Ausgleichszahlung Familienleistung
Schulpauschale
Sportpauschale
allgemeine Investitionspauschale
Einnahmen insgesamt:
2006
2007
2008
(Jahresrechnung) (Jahresrechnung) (Jahresrechnung)
145.426,70 €
136.772,81 €
145.243,12 €
4.284.162,44 €
4.328.828,69 €
4.475.197,00 €
13.545.987,56 €
14.317.069,97 €
11.311.865,18 €
10.349.386,00 €
9.387.909,00 €
14.819.429,00 €
1.397.317,00 €
44.062,35 €
112.298,65 €
3.477.847,00 €
926.059,00 €
1.564.928,00 €
95.331,46 €
115.962,13 €
4.862.158,20 €
1.122.013,00 €
1.617.095,00 €
116.993,32 €
116.279,83 €
5.465.686,80 €
1.113.460,00 €
683.862,00 €
91.221,00 €
571.329,08 €
589.896,12 €
79.578,62 €
696.570,63 €
870.661,88 €
102.080,38 €
1.135.520,93 €
35.628.958,78 €
37.297.018,63 €
41.289.512,44 €
Einnahmen aus
den 3 Jahren
Durchschnitt
aus 3 Jahren
Ausgleichsrücklage (1/3)
114.215.489,85 €
38.071.829,95 €
12.690.609,98 €
Die o.a. Grenze (12.690.609,98 €) liegt unter einem Drittel des Eigenkapitals, sodass der Betrag entsprechend als Ausgleichsrücklage zum Eröffnungsbilanzstichtag berücksichtigt wird.
Die Ausgleichsrücklage beträgt demnach 12.690.609,98 €.
1.4
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
0€
In Jahresabschlussbilanzen werden unter dieser Bilanzposition die Salden der Ergebnisrechnung erfasst. Bei Erstellung der Eröffnungsbilanz findet sich hier naturgemäß kein zu erfassender Wert.
Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009
59
2.
Sonderposten
In der kommunalen Bilanz wird zwischen vier Arten von Sonderposten differenziert. Im Einzelnen sind dies:
Sonderposten aus (investiven) Zuwendungen,
Sonderposten aus Beiträgen,
Sonderposten für den Gebührenausgleich und
Sonstige Sonderposten.
Bei den zu bilanzierenden Positionen handelt es sich um Leistungen Dritter zu den Anschaffungs- und Herstellungskosten des Anlagevermögens, die nicht zurückzuzahlen sind (= Zuwendungen, Zuweisungen, Zuschüsse, Sponsorengelder, Spenden usw.). Sonderposten sind
auf der Passivseite der Bilanz anzusetzen, wenn Gelder für investive Maßnahmen gezahlt
wurden und nicht frei verwendet werden dürfen (vgl. § 43 Abs. 4 GemHVO). Pauschale Zuwendungen für bestimmte Verwaltungsbereiche (z.B. Straßenbaupauschale) dürfen maßnahmenübergreifend bilanziert werden, soweit daraus Investitionen finanziert wurden.
Zuwendungen ist hierbei der Oberbegriff von Zuweisungen und Zuschüssen.
Unter Zuweisungen versteht man zwischen öffentlichen Aufgabenträgern übertragene Finanzmittel, während Zuschüsse zwischen dem öffentlichen und dem unternehmerischen oder
übrigen Bereich übertragene Finanzmittel darstellen.
Für die Eröffnungsbilanz sieht § 56 Abs. 5 GemHVO bezüglich der Passivierung der Sonderposten vereinfachte Bilanzierungsregelungen vor. Danach kann auf mathematisch-statistische
Methoden oder auf andere geeignete Verfahren zur pauschalen Ermittlung der Sonderposten
zurückgegriffen werden.
2.1
für Zuwendungen
44.914.111,37 €
Gemäß § 43 Abs. 5 GemHVO sind erhaltene Zuwendungen und Beiträge für Investitionen,
die im Rahmen einer Zweckbindung bewilligt und gezahlt werden, als Sonderposten auf der
Passivseite der Bilanz zwischen dem Eigenkapital und den Rückstellungen anzusetzen.
Dabei ist die ertragswirksame Auflösung entsprechend der Abnutzung der bezuschussten
Vermögensgegenstände vorzunehmen.
Sonderposten dienen auf der Passivseite der Bilanz dazu, erhaltene Zuwendungen für durchgeführte Investitionen bilanziell abzubilden. Hierdurch besitzen sie eine wichtige Informationsfunktion für die Öffentlichkeit.
Der Finanzierungscharakter von Sonderposten stellt eine Mischform zwischen Eigen- und
Fremdfinanzierung dar. Begründet wird dies dadurch, dass die Zweckbindung der Zuwendung
eine Bilanzierung beim Eigenkapital der Stadt Jülich nicht zulässt, da durch die Zweckbindung für die Zukunft eine Verpflichtung für spätere Haushaltsjahre entsteht.
Eine Bilanzierung der Zuwendung als Sonderposten darf zudem erst dann erfolgen, wenn der
dazugehörige Vermögensgegenstand angeschafft oder hergestellt worden ist. Bis zu diesem
Zeitpunkt wird die Zuwendung als „Verbindlichkeit aus Transferleistungen“ ausgewiesen.
60
Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009
An die Stadt Jülich werden unterschiedliche Zuwendungen geleistet, unter anderem die „klassischen“ Pauschalzuwendungen wie die allgemeine Investitionspauschale, „Feuerwehrpauschale“, „Schulpauschale“ sowie die „Sportpauschale“.
Bei der allgemeinen Investitionspauschale bestimmt der Zuwendungsgeber lediglich, dass
Investitionen durch die Kommune mindestens in Höhe der Zuwendung erfolgen müssen. Die
eigentliche Verwendung der Mittel bleibt der Gemeinde hierbei freigestellt. Auch ein Nachweis über die Mittelverwendung wird vom Zuwendungsgeber nicht gefordert.
Sofern der Zuwendungsgeber die ertragswirksame Auflösung ausgeschlossen hat, wird die
Zuwendung als „sonstiger Sonderposten“ passiviert.
Die „Feuerwehrpauschale“ dient, wie der Name bereits andeutet, Investitionen im Feuerwehr- und Brandschutzbereich. Dabei bestimmt die Kommune bei Anschaffung von Vermögensgegenständen selbst, welche Gegenstände angeschafft werden und wie diese anteilig finanziert werden.
Geknüpft wird die „Feuerwehrpauschale“ an zwei Voraussetzungen. Die erste ist, dass es sich
um eine Investition handeln muss, die zweite, dass diese im Feuerwehrbereich erfolgen muss.
Im Falle der „Schulpauschale“ handelt es sich um laufend pauschalierte Zuwendungen für
Investitionen im Schulbereich.
Voraussetzung für die „Schulpauschale“ ist die Verwendung für Investitions- oder Sanierungsmaßnahmen und die Vornahme dieser Maßnahmen im Schulbereich.
Wird die Pauschale für Investitionsmaßnahmen verwendet, erfolgt ein Ausweis der Zahlung
auf der Passivseite als Sonderposten für Zuwendungen, sofern der entsprechende Vermögensgegenstand bereits aktiviert worden ist. Bis zu diesem Zeitpunkt steht die Pauschale als Verbindlichkeit aus Transferleistungen in der Bilanz.
Anders verhält es sich bei der Verwendung der „Schulpauschale“ für Sanierungsmaßnahmen.
Hierbei handelt es sich um Erhaltungsaufwand. In diesem Falle wird die Pauschale bzw. ihr
anteiliger Betrag als zweckgebundener Ertrag unmittelbar verbucht. Ein Verwendungsnachweis erfolgt dabei durch die Gegenüberstellung des Aufwands für Sanierungsmaßnahmen und
den Erträgen aus der „Schulpauschale“.
Die „Sportpauschale“ wird für Investitionen oder Sanierungen bzw. Modernisierungen von
Sportstätten verwendet. Bei Sportstätten, die ausschließlich dem Schulsport dienen, wird die
„Schulpauschale“ herangezogen.
Wie auch bei der „Schulpauschale“ kann die „Sportpauschale“ für Investitionen oder auch
Sanierungsmaßnahmen verwendet werden, jedoch muss die Verwendung im Sportbereich
erfolgen.
Insgesamt wurden die Zuwendungen im o.a. Sinne zurückgehend bis ins Jahr 1956 ermittelt
und einzelnen Investitions- oder Sanierungsmaßnahmen zugeordnet. Entsprechend der Nutzungsdauer der bezuschussten Vermögensgegenstände erfolgt(e) die Auflösung der Sonderposten für Zuwendungen, wodurch der jeweilige Ergebnishaushalt eines Jahres entlastet wird.
Zu den Zuwendungen zählen allerdings auch noch die Schenkungen, die die Stadt Jülich von
Dritten erhalten hat.
Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009
61
Für die Bildung des Sonderpostens für Schenkungen i.S.d. § 41 Abs. 4 Zi. 2.1 GemHVO
wurden Sachspenden, Kostenübernahmen oder Zuschüsse Dritter im Bereich der Kindertagesstätten, Schulen und anderer Einrichtungen erfasst und mit ihrem Zeitwert bilanziert bzw.
dem entsprechenden Vermögensgegenstand wertmäßig auf der Passivseite gegenübergestellt.
Es sind auch Spenden enthalten, die das Museum im Laufe der Jahre erhalten hat. Hierbei ist
jedoch zu beachten, dass es sich um einen vorsichtig geschätzten Wert handelt. Eine genaue
Aufstellung der Vermögensgegenstände, die im Museum vorgehalten werden, liegt bislang
nicht vor.
Berechnet wurde der Wert anhand des Verhältnisses des Versicherungswertes der Ausstellungsstücke gegenüber dem vom Museum aufgestellten Wert. Bei der Gegenüberstellung der
beiden Wertgrößen (2.126.520 € Versicherungswert ./. 6.522.873,40 € Wert lt. Museum)
ergibt sich daraus ein prozentuales Verhältnis von 32,60%.
Mit Hilfe dieses Verhältnisses wurde die Aufstellung des Museums über Schenkungen zum
Eröffnungsbilanzstichtag in ihrem Wert angepasst, sodass hier letztendlich ein Sonderposten
i.H.v. 368.743,68 € zu bilanzieren ist.
Bei diesem Wert handelt es sich um einen „ewigen Sonderposten“, der solange auf der Passivseite der Bilanz verbleibt, wie sich die hierdurch geförderten Vermögensgegenstände im
Eigentum des Museums befinden. Der Grund liegt darin, dass eine Abschreibung der Kunstgegenstände nicht erfolgt und daher auch der Sonderposten keiner Auflösung unterliegt.
Für die weitere Erfassung ist noch zu beachten, dass eine Erfassung geringwertiger Wirtschaftsgüter unterblieb, da diese im jeweiligen Jahr in den Aufwand gebucht wurden. Hierdurch wurde auch die entsprechende Zuwendung direkt verwendet.
Zwei Sonderfälle bestehen noch, in denen zahlreiche Schenkungen vorhanden sind. Zum einen die Musikschule und zum anderen die Stadtbücherei.
Im Falle der Stadtbücherei existiert zwar auch ein Förderverein, der Kosten übernimmt, jedoch verbleiben die hiervon geförderten Vermögensgegenstände auch im Eigentum des Vereins.
Selbiges trifft auf den Förderverein der Musikschule zu. Laut Auskunft von Herrn Krings
verbleiben die vom Förderverein bezahlten Musikinstrumente auch in dessen Eigentum. Daher ist für diese auch kein Sonderposten zu bilden.
Aufgrund der Erkenntnisse, die sich bei der Bildung des Sonderpostens für Schenkungen ergeben haben, wurde die Aufstellung der Betriebs- und Geschäftsausstattung noch einmal angepasst.
Die dort ermittelten Schenkungen oder Zuschüsse wurden auch in die Summe für den gesamten Sonderposten übernommen.
Insgesamt beläuft sich der Sonderposten für Schenkungen auf einen Betrag i.H.v. 415.149,08
€, welcher unter der o.a. Ziffer in der Eröffnungsbilanz zu bilanzieren ist. Für die weitere Auflösung des Sonderpostens werden den geförderten Maßnahmen die entsprechenden Beträge
als individueller Sonderposten gegenübergestellt.
62
Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009
2.2
für Beiträge
23.207.360,50 €
Bei Beiträgen handelt es sich nach § 8 Abs. 2 KAG um Geldleistungen, die als Ersatz des
Aufwandes der Kommune für die Herstellung, Anschaffung und Erweiterung öffentlicher
Einrichtungen und Anlagen erhoben werden. Begrifflich zählen zwar auch die Erschließungsbeiträge hierzu, diese werden jedoch auf der Grundlage der §§ 127 ff. BauGB von den Grundstückseigentümern erhoben.
Im Falle der Beiträge besteht gegenüber den übrigen Sonderposten die Besonderheit, dass das
Gesamtinvestitionsvolumen einer Maßnahme für gewöhnlich nach Fertigstellung des Vermögensgegenstandes auf die Beitragspflichtigen (in diesem Falle die Eigentümer der anliegenden
Grundstücke) anhand eines Verteilungsschlüssels umgelegt wird. Die Beiträge werden dabei
per Bescheid erhoben.
Bei der Stadt Jülich wurden Erschließungsbeiträge teilweise auch vor Fertigstellung des Vermögensgegenstandes (= Straße) erhoben, sodass es bei der Berechnung teilweise zu Abweichungen zwischen dem Wiederbeschaffungszeitwert einzelner Straßen und den hierfür gezahlten Erschließungsbeiträgen kam. Diese Abweichung stellt sich bei der Berechnung in
einer höheren Beitragssumme gegenüber dem Straßenwert dar, was eigentlich nicht möglich
wäre. Allerdings ist hierbei zu beachten, dass die betroffenen Straßen zum Zeitpunkt der Bewertung noch Baustraßen waren oder noch nicht in Gänze fertiggestellt waren. Eine Erläuterung der Berechnung erfolgt im Folgenden jedoch noch detailliert.
Die Gesamtsumme des Sonderpostens für gezahlte Beiträge beträgt zum Eröffnungsbilanzstichtag zunächst 23.207.360,50 €. Hier wird im Rahmen der folgenden Jahresabschlussarbeiten, nach Möglichkeit schon für 2009, eine Korrektur vonnöten sein, um die historischen Beitragszahlungen für die Jahre vor 1989 vollständig und korrekt erfassen zu können.
Um jedoch einen möglichst realistischen Wert in die Eröffnungsbilanz einstellen zu können,
wurden die Beitragszahlungen, die bisher ermittelt werden konnten, entsprechend des errechneten Förderbetrages hochgerechnet. Hierdurch ergeben sich eventuell in den Jahresabschlüssen 2009 ff. andere Zahlen für die Restwerte der Beiträge.
Straßen
Berechnungsgrundlage für Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch
Für die Verifizierung der Berechnung des Sonderpostens für Beiträge wurde das Vereinfachungsverfahren nach § 56 Abs. 5 GemHVO gewählt.
Dazu wurden die Erschließungsbeiträge den jeweiligen Straßen zugeordnet.
Um schließlich die statistische (prozentuale) Förderquote, die einen durchschnittlichen Beitragswert pro Straße darstellt, zu ermitteln, wurde die Straßenbewertung eines Ingenieurbüros
zugrunde gelegt. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass das Ingenieurbüro nicht von historischen bzw. tatsächlichen Anschaffungswerten, sondern von Wiederbeschaffungswerten
(WBW) ausgegangen ist. Diese basieren auf Erfahrungswerten des Ingenieurbüros, sodass sie
auch von tatsächlichen lokalen Gegebenheiten in Jülich abweichen können.
Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009
63
Den WBW wurden die für die Straße aus Unterlagen ermittelten Erschließungsbeiträge gegenübergestellt, sodass für jede Straße ein individueller Prozentsatz der Beitragszahlungen
gebildet werden konnte.
In manchen Fällen war eine Zuordnung der Beiträge auf eine einzelne Straße jedoch nicht
zweifelsfrei möglich, da diese für ein gesamtes Baugebiet gezahlt worden waren bzw. bei
Zahlung als Verwendungszweck das entsprechende Baugebiet angegeben wurde. Hier wurden
dann die in Frage kommenden Straßen zum entsprechenden Baugebiet zusammengefasst und
es wurde eine prozentuale Ermittlung für das gesamte Baugebiet vorgenommen.
Die auf diese Art individuell festgestellten Prozentsätze wurden gemittelt, wodurch sich im
Endeffekt eine Förderquote je Straße von durchschnittlich 70,80% ergibt.
Dieser Prozentsatz liegt unter den maximal durch das Baugesetzbuch zulässigen 90%, sodass
er durchaus als realistisch zu bewerten ist.
Diejenigen Beiträge, die innerhalb der letzten 30 Jahre für Straßen im Stadtgebiet gezahlt
worden sind, wurden der jeweiligen Straße als Sonderposten gegenübergestellt. Die Auflösung erfolgt dabei analog der individuellen Nutzungsdauer der Bestandteile der Straße (Tragund Deckschicht, Nebenflächen, Verkehrszeichen sowie Beleuchtung, aber ohne Wirtschaftswege), sodass pro Straße eine Summe gebildet wurde. Diese deckt den Abschreibungsaufwand pro Jahr.
Insgesamt weist der Sonderposten für Erschließungsbeiträge zum Stichtag der Eröffnungsbilanz noch einen Wert von 16.303.566,29 € auf.
Zu beachten ist, dass in einigen Fällen bei der Berechnung ein Missverhältnis zwischen den
WBW und den für die jeweilige Straße gezahlten Beiträgen besteht. Dies lässt sich daraus
herleiten, dass sich einige der Straßen zum Zeitpunkt der Wertermittlung durch das Ingenieurbüro (zwischen 2006 und 2007) noch in der Fertigstellungsphase befanden und die Endabrechnung der Beiträge ausstehend war. Aufgrund dessen war der Straßenzustand, gerade in
den Neubaugebieten, teilweise schlechter bewertet worden, als die Beitragszahlungen schließen lassen. Die meisten betroffenen Straßen finden sich in der Aufstellung der Anlagen im
Bau, die übrigen wurden zwischenzeitlich abgerechnet. Hier erfolgt die Wertanpassung nach
Eröffnungsbilanzstichtag.
Berechnungsgrundlage für Beiträge nach § 8 KAG
Dasselbe Verfahren wurde für die Bildung des Sonderpostens für Beiträge nach § 8 KAG
gewählt, wobei eine Förderquote von 10,73% im Schnitt pro Straße errechnet wurde.
Auch dieser Wert ist realistisch, da er die höchstens durch KAG gestatteten 50% bei weitem
nicht überschreitet.
Auch hier wurde für die bezuschussten Straßen ein individueller, aufzulösender Sonderposten
gebildet, der zum Bilanzstichtag 01.01.2009 noch einen Betrag von 2.012.555,57 € aufweist.
Kanäle
Die Erläuterungen zur Ermittlung der Größe des Sonderpostens für Kanalbeiträge finden sich
unter dem Punkt „A 1.2.3.4 - Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen“.
An dieser Stelle wird daher nur der Wert des Sonderpostens zum 01.01.2009 wiedergegeben,
der sich auf 4.891.238,64 € beläuft.
64
Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009
2.3
für den Gebührenausgleich
28.042,67 €
Gebühren sind Geldleistungen, die als Gegenleistung für eine besondere Leistung – Amtshandlung oder sonstige Tätigkeit – der Verwaltung (Verwaltungsgebühren) oder für die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen und Anlagen (Benutzungsgebühren) erhoben werden
(vgl. § 4 Abs. 2 KAG NRW). Sie dienen der Erzielung von Erträgen, um die Kosten der Verwaltung ganz oder teilweise zu decken. Sie dürfen allerdings nicht mit der Absicht erhoben
werden, Überschüsse zu erzielen. Aufgrund der Tatsache, dass Gebühren als „Geldleistung“
gezahlt werden, liegt ein entstandener Gebührenüberschuss in Form liquider Mittel (Bankguthaben) vor. Diese stellen (Umlauf-)Vermögen der Stadt Jülich dar und erhöhen zugleich das
Eigenkapital.
Unter- bzw. Überdeckungen wurden aus den Betriebsabrechnungsbögen der kostenrechnenden Einrichtungen ermittelt. Überdeckungen, die zum 31.12.2008 feststanden, aber noch nicht
ausgeglichen (also noch nicht in Folgejahren gebührenmindernd berücksichtigt) waren, werden dabei in der Bilanz ausgewiesen. Gemäß § 6 Abs. 2 S. 3 KAG sind Kostenüberdeckungen
(hinsichtlich der Gebühren) am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten
drei Jahre auszugleichen. Die bilanzielle Abbildung der Vorgehensweise erfolgt über einen
entsprechend zu bildenden Sonderposten für den Gebührenausgleich. Ein solcher ist gemäß §
43 Abs. 6 GemHVO zu bilden, wenn Jahresüberschüsse der kostenrechnenden Einrichtungen
aus der Gebührenkalkulation entstanden sind.
Kostenüberdeckungen stellen eine Verpflichtung gegenüber der Gemeinschaft der Gebührenzahler dar, wobei die Kommune frei darin ist, diese Verpflichtung gegenüber dem einzelnen
Gebührenzahler oder der Gemeinschaft zu erfüllen. Eine Auflösung eines etwaigen Sonderpostens erfolgt in den Folgejahren, sofern ein Übertrag in die Gebührenkalkulation gebührenmindernd einbezogen wird.
Kostenunterdeckungen – oder Jahresfehlbeträge – der kostenrechnenden Einrichtungen sind
im Gegensatz zu den Überdeckungen im Anhang anzugeben und zu erläutern, wenn sie ausgeglichen werden sollen (vgl. § 43 Abs. 6 GemHVO).
Zum Bilanzstichtag 31.12.2008 ergab sich bei der folgenden Einrichtung ein Überschuss:
Winterdienst 2007
Somit ist ein Betrag von
28.042,67 €
28.042,67 €
als „Sonderposten für den Gebührenausgleich“ in die Eröffnungsbilanz einzustellen.
Der Überschuss wurde im Rahmen der Gebührenbedarfsberechnungen 2009 und 2010 gebührenmindernd eingesetzt und damit wie gefordert ausgeglichen.
In den Bereichen Bestattungswesen, Abfallbeseitigung, Abwasserbeseitigung und Asylbewerberheime ergaben sich Unterdeckungen.
Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009
65
2.4
Sonstige Sonderposten
1.420.015,44 €
Der Bilanzposten „Sonstige Sonderposten“ stellt eine Art Sammelposition für weitere Sachverhalte dar, die eine Sonderpostenbildung erforderlich machen, jedoch nicht den anderen
Positionen zugeordnet werden können.
Zwei dazu zählende Sachverhalte sind die folgenden:
erhaltene Leistungen für ökologische Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (Öko-Konto)
und
erhaltene Leistungen für die Ablösung von der Verpflichtung zur Erstellung von Stellplätzen.
Die Besonderheit dieser beiden Konstellationen besteht darin, dass es für den Leistenden keinen Rückzahlungsanspruch gibt, sondern dieser sich von einer Verpflichtung zur Vornahme
einer bestimmten Leistung „freikauft“. An seine Stelle tritt als Leistungspflichtiger die Stadt
Jülich.
Die für ökologische Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erhaltenen Leistungen können sowohl
für konsumtive als auch für investive Zwecke genutzt werden.
Ökologische Ausgleichsflächen sind dann zu schaffen, wenn ein Eingriff in Natur oder Landschaft erfolgt. Hierfür ist dann ein Ausgleich in Form von beispielsweise Aufforstungen vorgesehen, deren Kosten der Vertragspartner der Stadt Jülich erstattet. Diese Kosten sind als
„sonstiger Sonderposten“ in der Bilanz zu passivieren.
Bei Amt 23 – Immobilienmanagement kaufmännische Abteilung – wurden die Verträge über
Ausgleichsmaßnahmen, die mit Unternehmen oder Privatpersonen geschlossen wurden, abgefragt. Diejenigen Verträge, die vor dem Eröffnungsbilanzstichtag abgeschlossen waren, wurden entsprechend für die Eröffnungsbilanz berücksichtigt.
Die Gesamtsumme des Sonderpostens, die die Stadt Jülich für einzelne Verträge erhalten hat,
setzt sich aus einer Entschädigung je m² Ausgleichsfläche und sogenannten Ausgleichs- und
Pflegemaßnahmen pro m² zusammen.
Auch die erhaltenen Ablösebeiträge für Kfz-Stellplätze sind als „sonstiger Sonderposten“ zu
bilanzieren. Hierbei handelt es sich um die Möglichkeit von Zahlungspflichtigen, sich aus der
Verpflichtung, ausreichend Parkplätze vor dem eigenen Betrieb vorzuhalten, „freizukaufen“,
indem die Stadt Jülich an deren Stelle Sorge für Parkflächen trägt. Dies ist insbesondere durch
die Errichtung des Parkhauses an der Zitadelle geschehen. Aus diesem Grund wurde der Sonderposten für Kfz-Stellplätze dem Parkhaus gegenübergestellt und wird entsprechend der
wirtschaftlichen Nutzungsdauer ertragswirksam aufgelöst. Hierdurch verringern sich im laufenden Haushalt die Aufwendungen für Abschreibungen.
Da in der Konstellation der sonstigen Sonderposten keine Gegenleistungsverpflichtung gegenüber dem Leistenden besteht, werden die Gegenbuchungen für Leistung oder Forderungseinbuchung bei dem entsprechenden Sonderposten vorgenommen.
Ist die Verwendung mit einer Zweckbestimmung verbunden, wird bei investiver Verwendung
eine Umbuchung vorgenommen. Hier wird dem angeschafften Vermögensgegenstand der
66
Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009
Sonderposten direkt zugeordnet. Anstelle eines Gesamtsonderpostens tritt folglich ein solcher,
der analog zur Abschreibung des Anlagegutes ertragswirksam aufgelöst wird, wie dies im
Falle des Parkhauses gehandhabt wird.
Bei der Stadt Jülich bestanden zum 01.01.2009 sonstige Sonderposten in Höhe von
1.420.015,44 €. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus dem Teilbetrag für ökologische Ausgleichsflächen i.H.v. 656.328,40 €, der Studienstiftung Pfarrer Reuther i.H.v. 56.042,00 €
sowie dem Sonderposten für Kfz-Stellplätze i.H.v. 707.645,04 €.
3.
Rückstellungen
Rückstellungen werden aufgrund eines spezifischen Sachverhaltes gebildet und dienen der
periodengerechten Abbildung von Aufwand. Daher führen sie typischerweise in einer späteren Periode zu Auszahlungen, um einen dann entstandenen Aufwand auszugleichen.
Bilanziell betrachtet zählen Rückstellungen zu den Fremdkapitalposten, da sie Verpflichtungen gegenüber Dritten oder sich selbst darstellen, die dem Grund oder der Höhe nach ungewiss sind.
In der kommunalen Bilanz werden Rückstellungen gemäß §§ 36, 41 Abs. 4 Zi. 3 GemHVO in
die folgenden Positionen untergliedert:
Pensionsrückstellungen,
Rückstellungen für die Rekultivierung und Nachsorge von Deponien,
Instandhaltungsrückstellungen (Aufwandsrückstellungen) und
Sonstige Rückstellungen.
Unterscheiden lassen sich Rückstellungen in solche mit Schuldcharakter und solche, die eine
Aufwandsverpflichtung gegen sich selbst darstellen.
Rückstellungen mit Schuldcharakter werden gebildet, wenn aufgrund von Rechtsbeziehungen
zu Dritten Verpflichtungen bestehen und diese dem Grunde oder der Höhe nach ungewiss
sind. Die Aufwandsverpflichtungen gegen sich selbst werden dann gebildet, wenn Aufwendungen dem abgelaufenen oder vergangenen Haushaltsjahren zuzuordnen sind.
Folgende Rückstellungen im Personalbereich wurden in der Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich berücksichtigt:
Bezeichnung
Pensionsrückstellungen
Beihilferückstellungen Versorgungsempfänger
Rückstellung Überstunden
Rückstellung Urlaub
Rückstellung Altersteilzeit
Verb. nach § 107 b Beamtenversorgungsgesetz
Betrag
Bilanzposition
18.234.176,00 €
5.256.233,00 €
154.638,24 €
334.642,37 €
2.511.746,43 €
8.669 €
3.1 Pensionsrückstellungen
3.1 Pensionsrückstellungen
3.4 sonstige Rückstellungen
3.4 sonstige Rückstellungen
3.4 sonstige Rückstellungen
3.4 sonstige Rückstellungen
Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009
67
3.1
Pensionsrückstellungen
23.490.409,00 €
Gemäß § 36 Abs. 1 GemHVO sind Pensionsverpflichtungen nach den beamtenrechtlichen
Vorschriften als Rückstellungen anzusetzen. Dazu gehören bestehende Versorgungsansprüche
sowie sämtliche Anwartschaften und andere fortgeltende Ansprüche nach dem Ausscheiden
aus dem Dienst. Für die Rückstellungen ist im Teilwertverfahren der Barwert zu ermitteln.
Der Berechnung ist ein Rechenzinsfuß von fünf Prozent zugrunde zu legen. Der Barwert für
Ansprüche auf Beihilfen nach § 77 Landesbeamtengesetz (LBG) sowie andere Ansprüche
außerhalb des Beamtenversorgungsgesetzes kann als prozentualer Anteil der Rückstellungen
für Versorgungsbezüge nach Satz 1 ermittelt werden. Der Prozentsatz nach Satz 5 ist aus dem
Verhältnis des Volumens der gezahlten Leistungen zu dem Volumen der gezahlten Versorgungsbezüge zu ermitteln. Er bemisst sich nach dem Durchschnitt dieser Leistungen in den
drei dem Jahresabschluss vorausgegangenen Haushaltsjahren. Eine Überprüfung und ggf.
Anpassung des Prozentsatzes muss mindestens alle fünf Jahre erfolgen.
Bei Pensionsrückstellungen wird davon ausgegangen, dass diese erst nach längerer Zeit (in
Zukunft) fällig werden. Die Berechnung ist sehr aufwändig und kann innerhalb der Stadt Jülich aus wirtschaftlichen Gründen nicht geleistet werden. Die Stadt Jülich ist (freiwilliges)
Mitglied in der Rheinischen Versorgungskasse (RVK), die diese Berechnung als Serviceleistung anbietet. Die Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen sind in Versorgungsanwärter
(„Aktive“) und Versorgungsempfänger zu trennen.
Die Berechnung der Pensionsrückstellungen erfolgte mittels einer speziellen Software der
Heubeck AG Köln durch die Rheinische Versorgungskasse aufgrund der durch die Stadt Jülich mitgeteilten Daten.
Für einige Beamtinnen und Beamten wurde von der RVK die Berechnung der Pensionsrückstellungen mit pauschalierten Daten berechnet, da bereits 2008 vorgelegte Dienstzeitberechnungen nicht in das System der RVK übernommen wurden. Die Pauschalierung erfolgte auf
der Grundlage der Durchführungshinweise zur Bewertung von Pensionsverpflichtungen
(RdErl. Des Innenministeriums vom 04.01.2006). Danach ist die Bewertung aufgrund pauschaler Daten über die Dienstzeit zulässig. In der Zwischenzeit wurden die entsprechenden
Daten bei der RVK aktualisiert. Eine rückwirkende Neuberechnung war allerdings technisch
nicht möglich, so dass die Berechnung mit pauschalierten Daten akzeptiert wird.
Sofern durch Dienstherrenwechsel bei den Versorgungslasten einer Gemeinde auch andere
Dienstherren nach § 107 b BeamtVG zu beteiligen sind, hat der abgebende Dienstherr die
Erstattungsverpflichtung als sonstige Rückstellung mit dem Barwert anzusetzen. Die Höhe
der Versorgung erfolgt auf Basis der beim abgebenden Dienstherren maßgeblichen Besoldungsgruppe. Das Verhältnis der beim abgebenden Dienstherren zurückgelegten Dienstzeit
zur möglichen Dienstzeit bis zum Versorgungsfall ist dabei altersabhängig zu gewichten.
Der aufnehmende Dienstherr erwirbt einen Erstattungsanspruch gegenüber dem abgebenden
Dienstherren und hat eine entsprechende „öffentlich-rechtliche Forderung“ zu aktivieren.
68
Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009
3.2
Rückstellungen für Deponien und Altlasten
522.930,57 €
Nach § 36 Abs. 2 GemHVO sind für die Rekultivierung und Nachsorge kommunaler Deponien sowie für die Sanierung von Altlasten die zu erwartenden Gesamtkosten als Rückstellung
bezogen auf den voraussichtlichen Zeitpunkt der Rekultivierungs- und Nachsorgemaßnahmen
zu ermitteln.
Das Bebauungsplangebiet B-Plan Nr. 1 „Holunderweg“ liegt auf einer Altlastenverdachtsfläche mit einer Auffülltiefe von z.T. bis zu 4 m. Auf der Fläche wurden Bauschutt, Bodenaushub und Siedlungsabfälle abgelagert. Laut Gutachten ist daher in diesem Bereich mit belastetem Boden zu rechnen, der aufwändig abgetragen und entsorgt werden muss.
Die baureifen Grundstücke werden zu „normalen“ Grundstückspreisen verkauft. Um den
Bauherren aber eine Kalkulationssicherheit zu geben, werden die Kosten für die Entsorgung
vollständig von der Stadt Jülich übernommen.
Aus diesem Grund wurde für alle zum 01.01.2009 noch im Besitz der Stadt Jülich befindlichen Grundstücke im o.g. Bebauungsplanbereich eine Rückstellung gemäß § 36 Abs. 2
GemHVO für die Entsorgung des Bodenaushubs gebildet.
Für die Berechnung der Rückstellung wurden folgende Annahmen zugrunde gelegt:
Die Kosten für die Grobabsteckung,
die Kosten für die begleitende Untersuchung des Bodenaushubs sowie
der Erdaushub und das Verfüllen des Grundstücks werden von der Stadt übernommen
o es wird eine Grundfläche des Gebäudes von 10 m x 12 m angenommen,
o für den Arbeitsraum wird ein Zuschlag berechnet (60° Böschungswinkel),
o die Ausschachttiefe ist aufgrund von Bohrungen vorgegeben,
o die Baugrube wird bis zur Bodenplatte mit Kies angefüllt und entsprechend in
Lagen verdichtet,
o der Mutterboden wird von der Restfläche (Grundstücksgröße abzüglich Hausfläche, abzüglich Arbeitsraum) in einer Tiefe von 50 cm abgetragen und entsorgt,
o der Mutterboden wird bis zur Oberkante Straße (ca. 1 m) neu angefüllt.
Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009
69
3.3
Instandhaltungsrückstellungen
1.485.377,87 €
Gemäß § 36 Abs. 3 GemHVO sind für unterlassene Instandhaltungen von Sachanlagen Rückstellungen anzusetzen, wenn die Nachholung der Instandhaltung hinreichend konkret beabsichtigt ist und als bisher unterlassen bewertet werden muss. Die vorgesehenen Maßnahmen
müssen am Abschlussstichtag einzeln bestimmt und wertmäßig beziffert sein. Bei einer Überprüfung der Sachanlagen wurde festgestellt, dass sich die Stadt Jülich insbesondere im Bereich Instandhaltung bei zwei Schulen, drei Kindertagesstätten, der Feuerwehr sowie bei Straßen in einem Erfüllungsrückstand befindet. Viele Sanierungsmaßnahmen, die in den Haushalten 2009 bis 2012 veranschlagt sind, hätten eigentlich schon zuvor durchgeführt werden müssen. Deshalb ist der Aufwand für diese Sanierungsmaßnahmen vorherigen Haushaltsjahren
zuzurechnen. Dabei handelt es sich fast ausnahmslos um allgemeine Sanierungsmaßnahmen.
Die Nachholung dieser Instandhaltungsmaßnahmen ist aufgrund der Ansätze in den Haushalten 2009 bis 2012 hinreichend konkret beabsichtigt (vgl. § 36 Abs. 3 S. 1 GemHVO) und
muss, wie bereits erwähnt, als unterlassen bewertet werden. Weitere Voraussetzung ist die
wertmäßige Bezifferung der einzelnen Maßnahmen zum Bilanzstichtag, welche ebenfalls
durch die Ansätze bzw. Ergebnisse in den Haushalten 2009 bis 2012 erfüllt ist.
70
Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009
Im ersten nach den Regelungen des NKF aufgestellten Haushalt 2009 waren für 2009 bis
2012 die folgenden Maßnahmen vorgesehen, die als unterlassene Instandhaltung bewertet
wurden:
Bezeichnung
Hofsanierung Feuerwehr
Betonsanierung Feuerwehr
Dachsanierung TH Berliner Straße
Sanierung Umkleiden TH Berliner Straße
Dachsanierung TH Düsseldorfer Str.
Sanierung WC Gymnasium Zitadelle
Sicherungsmaßnahmen Schulhof Musikschule
Fenstererneuerung Kindergarten Bertastraße
Erneuerung Bodenbelag Kindergarten Broich
Dachsanierung Kindergarten Koslar
Sanierung Toiletten Kulturbahnhof
Sanierung Sportheim Selgersdorf
Sanierung von-Schöfer-Ring
Sanierung Pastoratsberg
Sanierung Gartenweg
Sanierung alte K 20
Sanierung Pützberg
Sanierung Uferstraße
Sanierung Seestraße
Sanierung St.-Mauri-Straße
Sanierung Niederfeld
Sanierung Zur Inde
Dachsanierung Bürgerhalle Koslar
Dachsanierung Bürgerhalle Broich
2009
130.000,00
66.000,00
80.000,00
180.000,00
80.000,00
300.000,00
10.000,00
0,00
25.000,00
50.000,00
75.000,00
20.000,00
75.000,00
30.000,00
50.000,00
12.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
2010
2011
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
60.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
75.000,00 75.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
18.000,00
0,00
50.000,00
0,00
0,00 18.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
80.000,00
0,00
0,00 130.000,00
2012
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
75.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
15.000,00
50.000,00
50.000,00
0,00
0,00
1.183.000,00 283.000,00 223.000,00 190.000,00
1.879.000,00
Durch die späte Erstellung der Eröffnungsbilanz stehen bei den meisten der genannten Maßnahmen die tatsächlichen Aufwendungen fest. Einige Maßnahmen sind -trotz der gebildeten
Rückstellungen- nicht ausgeführt worden. Bei den beiden letzten Maßnahmen (Dachsanierungen in den Bürgerhallen Koslar und Broich) sind entsprechende Aufträge erteilt, die Durchführung ist für 2012 vorgesehen.
Um das Eigenkapital nicht unnötig zu schmälern und zusätzliche Buchungen durch die Auflösung der Rückstellungen zu vermeiden, sollten daher nur für die Maßnahmen die Rückstellungen gebildet werden, die auch tatsächlich durchgeführt bzw. begonnen wurden.
Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009
71
Aufgrund der tatsächlichen Aufwendungen werden dann in der Eröffnungsbilanz der Stadt
Jülich zum Stichtag 01.01.2009 folgende Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung gemäß § 36 Abs. 3 GemHVO angesetzt:
Bezeichnung
2009
0,00
0,00
59.315,19
0,00
Toiletten Kulturbahnhof
36.611,42
0,00
0,00
0,00
Sanierung Sportheim Selgersdorf
14.429,88
4.755,40
0,00
0,00
Sanierung von-Schöfer-Ring
46.169,40
0,00
0,00
0,00
Sanierung Pastoratsberg
0,00
0,00
0,00
0,00
Sanierung Gartenweg
0,00
0,00
0,00
0,00
Sanierung alte K 20
0,00
0,00
0,00
0,00
Sanierung Pützberg
0,00
0,00
21.160,52
0,00
Sanierung Uferstraße
0,00
0,00
0,00
0,00
Dachsanierung Bürgerhalle Koslar
0,00
0,00
773,50
90.000,00
Fenstererneuerung Bürgerhalle Koslar
0,00
0,00
0,00
25.000,00
Dachsanierung Bürgerhalle Broich
0,00
0,00
76.633,17
50.000,00
Erneuerung Bodenbelag Bürgerhalle Güsten
20.074,78
0,00
0,00
0,00
Sanierung Außentreppe Bürgerhalle Barmen
0,00
0,00
3.510,13
0,00
Sanierung WC Bürgerhalle Barmen
0,00
0,00
19.999,35
0,00
Summe
140.985,83
196.780,89
88.495,49
170.196,67
55.895,86
276.505,41
0,00
32.607,92
21.977,06
59.315,19
36.611,42
19.185,28
46.169,40
0,00
0,00
0,00
21.160,52
0,00
90.773,50
25.000,00
126.633,17
20.074,78
3.510,13
19.999,35
532.313,89 347.265,12 384.227,48 221.571,38
1.485.377,87
Hofsanierung Feuerwehr
2010
8.586,58 132.399,25
Betonsanierung Feuerwehr
8.464,71
Dachsanierung TH Nord
Sanierung Duschen/Umkleiden TH Nord
Dachsanierung TH Düsseldorfer Straße
Sanierung WC Gymnasium
Schulhof Musikschule
2011
2012
0,00
0,00
1.700,00 163.544,80
23.071,38
88.495,49
0,00
0,00
0,00
150.838,10
16.671,72
2.686,85
0,00
0,00
55.895,86
0,00
0,00
156.076,89 116.432,47
0,00
3.996,05
0,00
0,00
0,00
0,00
Fenster KiGa Bertastraße
0,00
0,00
32.607,92
0,00
Bodenbelag KiGa Broich
2.566,64
19.410,42
0,00
0,00
Dachsanierung KiGa Koslar
3.4
Sonstige Rückstellungen nach § 36 Abs. 4 und 5 GemHVO
4.267.196,19 €
Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten stellen für den Aufwandsbereich eine eher
übliche Abgrenzungsmethode dar. Für die Kommune ergab sich eine Verbindlichkeit durch
eine erbrachte Leistung durch einen Dritten im laufenden Haushaltsjahr.
Wenn bisher noch keine Rechnung für diese erbrachte Leistung eingegangen ist, ist die Höhe
der Verbindlichkeit nicht genau zu beziffern. Für diesen Fall ist eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten zu passivieren.
Weiterhin fordert § 36 Abs. 4 S. 2 GemHVO, dass ein zukünftiges Entstehen der Verbindlichkeit wahrscheinlich ist und dass die zukünftige Inanspruchnahme voraussichtlich erfolgen
wird.
In den Fällen, in denen eine Rechnung noch aussteht, ist dies der Fall. Schwieriger gestaltet
sich die Lage jedoch in den Situationen, in denen fraglich ist, wie wahrscheinlich die Inanspruchnahme der Kommune tatsächlich ist.
72
Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009
Hier muss anhand von Fakten ermittelt werden, ob die Wahrscheinlichkeit einer Inanspruchnahme der Kommune größer ist als die Nichtinanspruchnahme. Trifft dies zu, ist für diesen
Fall eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden.
Bei der Stadt Jülich ergibt sich eine solche Möglichkeit für den anteiligen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag der KDVZ.
Rückstellungen für Urlaub und Überstunden
Die Ansätze der Rückstellungen für offenen Urlaub sowie nicht ausgeglichene Überstunden
richtet sich nach § 36 Abs. 4 GemHVO, da es sich hierbei um Verbindlichkeiten handelt, deren Entstehen zukünftig zu erwarten ist. Zudem liegt die wirtschaftliche Ursache durch den
Aufbau von Überstunden bzw. die Nichtinanspruchnahme des „alten“ Urlaubes zeitlich vor
dem Stichtag der Eröffnungsbilanz.
Für die Ermittlung der Rückstellung für offenen Urlaub ist es nach der Handreichung des
Innenministeriums zulässig, Pauschalen zugrunde zu legen. Gerechnet wurde auf Basis der
tatsächlich offenen Urlaubstage/Überstunden am 31.12.2008. Der Multiplikator wurde anhand
des Stellenplans (durchschnittliche Besoldungs- bzw. Tarifgruppe) ermittelt und die tarifliche
bzw. rechtliche durchschnittliche Stundenvergütung dieser Besoldungs- bzw. Entgeltgruppe
zugrunde gelegt (Durchschnitt der letzten drei Jahre).
Im Gegensatz zur Rückstellung für Urlaub besteht für nicht ausgeglichene Überstunden
(z.B. im Rahmen von Bereitschaftsdiensten) in vielen Fällen ein tariflicher Anspruch auf
Auszahlung. Diese Überstunden fallen jedoch nur in geringem Maße an, sodass eine Rückstellung für jahresübergreifende Bezahlung (Überstunden im Dezember angefallen und im
Februar ausgezahlt) entbehrlich ist.
Nicht geringfügig sind die Überstunden, die als Plusstunden im Rahmen des Arbeitszeitkontos geführt werden. Auch hier wird ein Durchschnittswert – vgl. Urlaub – zugrunde gelegt.
Für Vertrauensarbeitszeit ist keine Rückstellung zu bilden, da keine Ansprüche auf Ausgleich
geltend gemacht werden können. Zwar gilt eine gesetzliche oder tarifliche Wochenarbeitszeit;
die Vertrauensarbeitszeit fußt aber auf „Arbeitsergebnissen“, für die Rückstellungen nicht
gebildet werden können.
Rückstellungen für Altersteilzeit
Rückstellungen für Altersteilzeit sind für Fälle des sogenannten Blockmodells zu bilden, da
nach Beendigung der Arbeitsphase ein Anspruch auf Entgelt/Besoldung in der Freistellungsphase besteht. Die Arbeit wird also vorgeleistet. Diese Rückstellungen sind pro Jahr im gleichen Umfang zu bilden, in denen die Arbeitsphase abgeleistet wurde.
In Jülich wird das o.g. Blockmodell praktiziert. Das während des gesamten Zeitraumes gezahlte Entgelt besteht aus einem Grundbetrag, der 50% des Vollzeitentgeltes beträgt, und einem Aufstockungsbetrag.
Der Grundbetrag ist über die gesamte Dauer der Altersteilzeit als direkter Aufwand zu buchen. Der Aufstockungsbetrag ist zum Zeitpunkt des Abschlusses der Altersteilzeitvereinbarung für die gesamte Laufzeit als Rückstellung zu passivieren und im Zeitraum der Altersteilzeit zeitanteilig aufzulösen. Die Differenz zwischen tatsächlicher Arbeitsleistung und Grundbetrag ist in der Beschäftigungsphase als Rückstellung zu bilden und in der Freistellungsphase
entsprechend wieder aufzulösen. Am Ende der Altersteilzeit ist die Rückstellung für die/den
jeweilige/n Mitarbeiter/in wieder vollständig aufgelöst.
Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009
73
Zur Berechnung der Rückstellungen wurden die Gehaltsabrechnungen 2008 aus dem Personalkostenbuchungsprogramm LOGA ausgewertet und in punkto Berechnung durch das Rechnungsprüfungsamt nachvollzogen.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag der KDVZ
Aus der Eröffnungsbilanz der KDVZ aus dem Jahre 2004 ergibt sich ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag. Dieser wurde auf Grundlage des Mittelwertes der Verbandsumlage
aus den Jahren 2000 bis 2004 auf die einzelnen Mitglieder aufgeteilt und stellt eine ungewisse
Verbindlichkeit für die Stadt Jülich dar.
Rückstellungen für Brandschutzmaßnahmen
Im Gegensatz zu Instandhaltungsmaßnahmen, die gewissermaßen eine Verbindlichkeit gegen
sich selbst darstellen, beruhen Brandschutzmaßnahmen auf gesetzlichen Verpflichtungen. Für
diese besteht eine Umsetzungspflicht, während die reinen Instandhaltungsmaßnahmen auch
unterbleiben können, sofern die Rückstellung per Gegenbuchung auf die Sachanlage aufgelöst
wird.
Bei den Brandschutzmaßnahmen besteht die Verpflichtung bzw. Wirkung nicht nur im Innenverhältnis, sondern gerade auch nach außen. Sie existiert allerdings erst, sobald eine rechtliche
Verpflichtung, beispielsweise durch Bescheid einer Aufsichtsbehörde, entsteht.
Aus diesem Grunde wurden aus den Jahresrechnungen 2009 – 2011 die Ist-Ausgaben für
Brandschutz herausgesucht. Diese wurden aufsummiert und als Rückstellungen für ungewisse
Verbindlichkeiten dargestellt, da die genaue Höhe der Verbindlichkeiten zum Stichtag der
Eröffnungsbilanz noch nicht feststand.
Zudem wurde der Ansatz 2011 für Brandschutzmaßnahmen für die Rathäuser berücksichtigt,
da dieser als realistisch einzuschätzen ist. Dieser Wert wird anhand der Notwendigkeit der
Umsetzung, die mittlerweile absehbar ist, den vorherigen Ansätzen vorgezogen und gemeinsam mit den in den Vorjahren tatsächlich ausbezahlten Beträgen in der Aufstellung erfasst.
Weiterhin wurden durch das Hochbauamt weitere Maßnahmen in einer Aufstellung gemeldet,
für die in absehbarer Zeit Brandschutzmaßnahmen durchzuführen sind. Diese wurden in ihrer
ungefähren Höhe ebenfalls in der Eröffnungsbilanz berücksichtigt. Die Darstellung des Wertes erfolgte aufgrund einer vorsichtigen Schätzung, die vom zuständigen Bereich vorgenommen wurde.
74
Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009
4.
Verbindlichkeiten
Als Basis zur Ermittlung der Verbindlichkeiten der Stadt Jülich waren zuerst einmal die kameral gebildeten Kassenausgabereste zu erfassen.
Diese hatten ausweislich der Jahresrechnung 2008 einen Wert von 530 € und ergeben sich
ausschließlich aus noch zu zahlenden Gewerbesteuerzinsen aufgrund Steuererstattungen.
Sie sind der Bilanzposition „Sonstige Verbindlichkeiten“ zuzuordnen.
Hinzuzurechnen sind die Verbindlichkeiten aus noch nicht verausgabten Einnahmen der
durchlaufenden Geldern, da diese im in der Eröffnungsbilanz ausgewiesen Saldo der liquiden
Mittel enthalten sind.
Hierzu wurden zu den in der Jahresrechnung 2008 für durchlaufende Gelder ausgewiesenen
Gesamtbeträgen die entsprechenden offenen Posten ermittelt und den entsprechenden Bilanzpositionen zugewiesen.
Die kameral gebuchten Rückzahlungsverpflichtungen aus der Aufnahme von Kassenkrediten
in Höhe von 26 Mio. € wurden bereits der entsprechenden Bilanzposition „Verbindlichkeiten
aus der Aufnahme von Liquiditätskrediten“ zugeordnet und sind somit aus der Gesamtaufstellung der Ausgabereste herauszurechnen.
Die verbleibenden Reste wurden dann der Bilanzposition „Sonstige Verbindlichkeiten“ zugeordnet.
Aufgrund der zum 01.01.2009 gültigen Delegationssatzung des Kreises Düren zur Sozialhilfe,
sind eventuell bestehende Rückzahlungsverpflichtungen aus diesem Bereich ebenfalls als
Verbindlichkeiten zu bilanzieren.
Aus der kameralen Jahresrechnung des Sozialhilfehaushalts ergeben sich Verbindlichkeiten
aus noch nicht an die Oberfinanzdirektion abgeführten, zuviel ausgezahlten Wohngeld in Höhe von 9.193,09 €.
Weiter sind den sonstigen Verbindlichkeiten Steuerbeträge und Sozialversicherungsbeträge
für Beschäftigte für Dezember 2008, welche naturgemäß erst im Folgejahr fällig werden zuzuordnen.
Für die Stadt Jülich ergeben sich hierbei Umsatzsteuerverbindlichkeiten in Höhe von 1.672,87
€, Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 314.647,94 € und Beiträge zur Zusatzversorgungskasse in Höhe von 53.607,05 €.
4.1
Anleihen
0€
Anleihen werden inhaltlich zu den Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen gezählt.
Durch die Ausgabe von Schuldverschreibungen (Kommunalobligationen) werden die Rechte
der Gläubiger verbrieft.
Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009
75
Hinsichtlich der Art ihrer Rückzahlung können die Anleihen wie folgt unterteilt werden:
Ratenanleihe
Die Tilgung erfolgt in jährlich gleich bleibenden Beträgen. Bei entsprechend sinkenden Zinsbelastungen und gleich hoher Tilgungsleistung sinken die Belastungen eines
Jahres für die Kommune.
Annuitätenanleihe
Durch gleich bleibende Annuitäten wird die Anleihe getilgt und verzinst. Die Jahresbelastungen für die Kommune bleiben in diesem Fall während der Laufzeit gleich.
Auslosungsanleihe
Es werden auf der Basis eines Tilgungsplans jeweils zu den Zinsterminen anhand von
Stücknummern Papiere ausgelost und zurückgezahlt. Die Jahresbelastungen der
Kommune ergeben sich aus dem vor der Ausgabe aufgestellten Tilgungsplan.
Solche Formen der Finanzierung von Investitionen durch Fremdkapital existieren bei der
Stadt Jülich nicht.
4.2
Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen
72.099.687,54 €
Bei Investitionskrediten handelt es sich um sämtliche Finanzvorfälle, bei denen der Kommune
Geldwerte gegen Entgelt in Form von Zinsen überlassen werden.
Aufgrund des Gesamtdeckungsprinzips dient die Aufnahme von Investitionskrediten grundsätzlich insgesamt der Deckung des Finanzierungsbedarfs der Investitionsmaßnahmen. Eine
Verbindung einzelner Kredite zu einzelnen Investitionen kann daher prinzipiell nicht hergestellt werden.
Dies wird, wenn überhaupt, nur in wenigen Fällen aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher
Bindung möglich beziehungsweise notwendig sein (z.B. Sportplatz Koslar aufgrund spezieller
Kreditförderprogramme der finanzierenden Bank).
Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen vom privaten Kreditmarkt sind langfristige
Darlehen.
Bei der Kämmerei sind alle Kredite für Investitionen, welche in der Vergangenheit aufgenommen wurden und noch einen Restsaldo ausweisen, erfasst. In den entsprechenden Dateien
sind Zins- und Tilgungsraten sowie die Restschuldbeträge zu allen aufgenommenen Krediten
dargestellt.
Zu allen Darlehen wurden die Darlehenskontoauszüge zum 31.12.2008 beigezogen und mit
den Restschuldbeträgen aus den Dateien abgeglichen. Da keine Abweichungen festgestellt
wurden und zu allen erfassten Darlehen auch die dazugehörigen Auszüge beigezogen werden
konnten, wird sowohl von einer vollständigen als auch wertmäßig richtigen Erfassung ausgegangen.
Die Summe der Restdarlehensbestände bildet den Ansatz für die Eröffnungsbilanz.
76
Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009
4.2.1
von verbundenen Unternehmen
0€
Zur Definition von verbundenen Unternehmen siehe „Aktiva 1.3.1“.
Bei der Stadt Jülich bestanden zum 01.01.2009 keinerlei Verbindlichkeiten aus Krediten für
Investitionen von verbundenen Unternehmen.
4.2.2
von Beteiligungen
0€
Zur Definition von Beteiligungen siehe Gliederungspunkt 1.3.2 der Aktivseite.
Zum 01.01.2009 bestanden für die Stadt Jülich keine Investitionskredite gegenüber Beteiligungen.
4.2.3
von Sondervermögen
0€
Eine Definition von Sondervermögen findet sich beim Punkt 1.3.3 der Aktiva.
Auch von Sondervermögen waren zum Stichtag der Eröffnungsbilanz keine Verbindlichkeiten
aus Krediten für Investitionen für die Stadt Jülich vorhanden.
4.2.4
vom öffentlichen Bereich
453.970,96 €
Bei den Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen vom öffentlichen Bereich handelt es
sich um Kredite, die das Land Nordrhein-Westfalen der Stadt Jülich für Wohnungsbau gewährt hat.
4.2.5
vom privaten Kreditmarkt
71.645.716,58 €
Die Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen vom privaten Kreditmarkt stellen langfristige Darlehen dar, die von verschiedenen Kreditgebern gewährt wurden.
Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009
77
4.3
Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung
26.000.000,00 €
Neben der Finanzierung von Investitionen haben Kommunen ihre Zahlungsfähigkeit durch
eine angemessene Liquiditätsplanung sicherzustellen. Damit die Behörden ihren Zahlungsverpflichtungen rechtzeitig nachkommen können, dürfen sie auftretende Liquiditätsengpässe
durch die Aufnahme von entsprechenden Liquiditätskrediten (früher sogenannte Kassenkredite) überbrücken.
Grundsätzlich ist in § 86 Abs. 1 GO geregelt, dass Kredite nur für Investitionsmaßnahmen
und zur Umschuldung aufgenommen werden dürfen. Im Gegensatz dazu verlangt § 89 Abs. 1
GO jedoch, dass die Kommune ihre Zahlungsfähigkeit durch angemessene Liquiditätsplanung
sicherzustellen hat. Aufgrund dessen trifft § 89 Abs. 2 GO auch eine Ausnahme von § 86 GO,
sodass die Kommune zur Umsetzung der rechtzeitigen Leistung der Auszahlungen auch Kredite zur Liquiditätssicherung aufnehmen darf.
Der Höchstbetrag dieser Kredite ist in der jeweiligen Haushaltssatzung zu regeln und gilt über
das Haushaltsjahr hinaus bis zum Erlass einer neuen Haushaltssatzung.
Bei der Stadtkasse sind die laufenden Kredite zur Liquiditätssicherung vollständig erfasst.
Bei der Kämmerei werden die den Liquiditätskrediten zuzuordnenden Schuldurkunden verwaltet.
Die bei der Stadtkasse geführte Aufstellung der Liquiditätskredite wurde mit den Schuldurkunden abgeglichen, so dass die Vollständigkeit gegeben ist.
Der in die Eröffnungsbilanz einzustellende Wert ergibt sich aus den durch Schuldurkunden
nachgewiesenen Saldo der laufenden Liquiditätskrediten und ist mit 26.000.000 € zum Bilanzstichtag ermittelt worden.
4.4
Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen
wirtschaftlich gleichkommen
0€
Ob eine Maßnahme einer Kreditaufnahme wirtschaftlich gleichkommt, richtet sich nach Zi.
III. 1. b. des Mobilien-Leasing-Erlasses der Bundesministeriums der Finanzen vom
19.04.1971.
Danach ist der Vermögensgegenstand bei Leasing-Verträgen ohne Optionsrecht regelmäßig
dann dem Leasingnehmer zuzurechnen, wenn die Grundmietzeit weniger als 40 v.H. oder
mehr als 90 v.H. der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer beträgt.
Auf Anfrage an die einzelnen Ämter und Dezernate stellte sich heraus, dass derartige Verbindlichkeiten bei der Stadt Jülich nicht existieren.
Weiterhin sind auch grundsätzlich übernommene Bürgschaften an dieser Stelle zu bilanzieren.
Dazu zählen allerdings nur jene Verbindlichkeiten, die genau beziffert sind.
Ein Ausweis derartiger Verbindlichkeiten unter der o.a. Bilanzposition erfolgt nicht, da die
Stadt Jülich bisher keinerlei finanzielle Verbindlichkeiten gegenüber einem Dritten aus den
übernommenen Bürgschaften hat.
78
Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009
4.5
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
550.520,15 €
Zur Ermittlung des Anfangsbestandes der Bilanzposition Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen wurden im ersten Halbjahr 2009 durch die Buchungsstelle Rechnungen kopiert, deren Gestellungsdatum aus dem Jahre 2008 stammt, deren Begleichung jedoch erst
2009 erfolgte. Grundsätzlich stellt die Summe dieser Belege den Anfangsbestand der Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistungen dar.
Bei der Erarbeitung einer Aufstellung dieser Rechnungen fielen dann jedoch Belege auf, denen keine Lieferung oder Leistung zugrunde lag, sondern sonstige Gründe (z.B. Wegsteckenentschädigungen an Mitarbeiter oder Rückzahlungsverpflichtungen).
Diese Positionen sind ebenfalls der Bilanzposition sonstige Verbindlichkeiten zuzuordnen.
4.6
Verbindlichkeiten aus Transferleistungen
0€
Ausweislich der kameralen Jahresrechnungsunterlagen 2008 (städtischer Haushalt, Sonderhaushalt Sozialhilfe und durchlaufende Gelder) bestanden zum Eröffnungsbilanzstichtag keine Kassenausgabereste für Transferleistungen.
Somit sind die Verbindlichkeiten aus Transferleistungen in der Eröffnungsbilanz mit 0 € zu
beziffern.
4.7
Sonstige Verbindlichkeiten
505.796,03 €
Hierunter werden alle sonstigen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten ausgewiesen, für die
eine Zuordnung zu den übrigen Bilanzpositionen der Verbindlichkeiten nicht möglich ist.
Insbesondere Steuerverbindlichkeiten (z.B. Umsatz- oder Lohnsteuer) oder abzuführende Sozialabgaben werden unter diese Bilanzposition gefasst.
Sonstige Verbindlichkeiten:
Ausgabereste Haushalt Stadt:
Ausgabereste Durchlaufende Gelder:
Ausgabereste „Sozialhilfehaushalt“:
Verbindlichkeiten aus Anweisungen:
Steuerverbindlichkeiten:
Sozialversicherungsbeiträge Beschäftigte 12/2008:
Beiträge Zusatzversorgungskasse:
530,00 €
28.559,41 €
9.193,09 €
97.585,67 €
1.672,87 €
314.647,94 €
53.607,05 €
Anfangsbestand Eröffnungsbilanz :
„Sonstige Verbindlichkeiten“
505.796,03 €
Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009
79
5.
Passive Rechnungsabgrenzung
1.034.990,89 €
Gemäß § 42 Abs. 3 GemHVO sind vor dem Abschlussstichtag eingegangene Einnahmen als
passive Rechnungsabgrenzungsposten anzusetzen, soweit sie einen Ertrag für eine bestimmte
Zeit nach diesem Tag darstellen.
Für die Eröffnungsbilanz bestand an dieser Stelle die Notwendigkeit, die Benutzungsgebühren
der kommunalen Friedhöfe einzeln zu betrachten und jedes einzelne Nutzungsrecht auf seine
Restnutzungsdauer hin zu überprüfen. Anhand dessen konnte eine Auswertung aufgestellt
werden, welche Werte bei den Friedhofsgebühren zum 01.01.2009 noch bestanden.
Von der im Voraus entrichteten Grabmiete war im Verhältnis zur Gesamtnutzungsdauer der
passive Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden, der linear über die Restruhezeit aufgelöst
wird. Es war also auf die Restlaufzeit der Grabnutzung abzustellen.
Zur Ermittlung der Werte wurde eine Auswertung aus dem Verwaltungsprogramm „JPAX“
gefahren, die nur solche Beträge ausweist, die auch tatsächlich für die passive Rechnungsabgrenzung von Relevanz sind. Einmalige Entgelte, wie beispielsweise solche für Bestattungen
und sonstige Nebenleistungen im Sinne der Friedhofsgebührensatzung, stellen im Jahr der
Beantragung unmittelbar einen Ertrag dar und wurden entsprechend für die passive Rechnungsabgrenzung nicht berücksichtigt.
In den meisten Fällen geht das Programm vom ursprünglichen Originalbescheid aus. Sofern
dieser aufgrund des Alters nicht mehr vorhanden ist, wird die Berechnung anhand der im entsprechenden Jahr gültigen Gebühr vorgenommen. Die „historischen“ Grabnutzungsentgelte
wurden aus diesem Grunde ebenfalls durch das Bauverwaltungsamt in das Programm eingepflegt.
Im Übrigen ist auch für die Folgejahre nach Eröffnungsbilanzstichtag eine NKF-Auswertung
jederzeit möglich, sodass sich der Stand des Rechnungsabgrenzungspostens auch in Zukunft
überprüfen lässt.
Die für den passiven Rechnungsabgrenzungsposten zugrunde gelegten Friedhofsgebühren
umfassen auch die Beträge, die für eine Verlängerung der Ruhestätten gezahlt worden sind.
Als weiterer Bestandteil des Passiven Rechnungsabgrenzungspostens sind Zahlungen für ökologische Ausgleichsmaßnahmen zu berücksichtigen. Allerdings werden nur diejenigen Beträge bilanziert, für die zum Eröffnungsbilanzstichtag bisher keine Aufforstungsmaßnahmen
durchgeführt worden waren.
Hierbei handelt es sich um ein Gesamtvolumen von 33.412,80 €.
Zuletzt werden die Abschlagszahlungen des Kreises Düren, die für SGB II und SGB XII im
Dezember für Januar 2009 gezahlt wurden, unter der Position „Passive Rechnungsabgrenzungsposten“ bilanziert.
Diese Zahlungen im „alten“ Jahr führen im neuen Jahr zu einem Ertrag, da sie vor Eröffnungsbilanzstichtag eingegangen sind. Hierbei spielt zunächst keine Rolle, dass die Gelder
80
Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009
anschließend wieder verausgabt werden, da sie für weitere Zahlungen im Sozialbereich verwendet werden.
Insgesamt beläuft sich dieser Teil des Passiven Rechnungsabgrenzungspostens auf 764.800 €.
Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009
81
D.
Anlagenspiegel der Stadt Jülich gem. § 45 GemHVO
Anlagevermögen
1. Immaterielle Vermögensgegenstände
2. Sachanlagen
2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
2.1.1 Grünflächen
2.1.2 Ackerland
2.1.3 Wald, Forsten
2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke
2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
2.2.1 Kindertageseinrichtungen
2.2.2 Schulen
2.2.3 Wohnbauten
2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und
Betriebsgebäude
2.3 Infrastrukturvermögen
2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens
2.3.2 Brücken und Tunnel
2.3.3 Gleisanlagen mit
Streckenausrüstung
und Sicherheitsanlagen
2.3.4 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen
2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen
und Verkehrslenkungsanlagen
2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens
Anschaffungs- und
Abschreibungen
Herstellungskosten
Stand
ZuAbUmbuAbZuKumulieram
gänge gänge chungen schrei- schreite Ab31.12.
im
im
im
bungen bungen schreides
Haus- Haus- Hausim
im
bungen
VorhaltshaltshaltsHaus- Haus(auch
jahres
jahr
jahr
jahr
haltshalts- aus Vorjahr
jahr
jahren)
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
+
+/+
56.587
291.307.477
Buchwert
am
31.12.
des
Haushaltsjahres
am
31.12.
des
Vorjahres
EUR
EUR
31.426.171
5.173.724
3.303.593
3.800.041
3.671.333
54.151.842
2.439.740
40.040.508
15.872.094
6.880.741
0
45.057.495
68.655.108
138.549
2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden
2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler
2.6 Maschinen und technische Anlagen,
Fahrzeuge
2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung
2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau
510.366
2.126.527
2.329.884
3. Finanzanlagen
3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen
3.2 Beteiligungen
3.3 Sondervermögen
3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens
3.5 Ausleihungen
3.5.1 an verbundene Unternehmen
3.5.2 an Beteiligungen
3.5.3 an Sondervermögen
3.5.4 Sonstige Ausleihungen
9.174.176
8.743.845
119.830
0
266.370
1.658.343
4.071.418
0
0
0
44.131
63%/69%
Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009
83
Erläuterungen zum Anlagenspiegel
Im Anlagenspiegel nach § 45 GemHVO ist die Entwicklung einzelner Posten des Anlagevermögens im Haushaltsjahr detailliert darzustellen. Er ist daher mindestens entsprechend der §
41 Abs. 3 Zi. 1 GemHVO zu gliedern. Um die Änderungen dieser Bilanzposten nachvollziehbar zu machen, sind dazu jeweils tabellarisch die Anschaffungs- und Herstellungskosten, die
Zugänge, Abgänge und Umbuchungen, die Zuschreibungen, die kumulierten Abschreibungen,
die Buchwerte am Abschlussstichtag und am vorherigen Abschlussstichtag und die Abschreibungen im Haushaltsjahr anzugeben.
Die „historischen“ Anschaffungs- oder Herstellungskosten (vgl. Spalte 1) eines Vermögensgegenstandes werden ausgewiesen, solange der Vermögensgegenstand vorhanden ist, selbst
wenn er bereits vollständig abgeschrieben ist. Erst im Jahr nach dem Abgang des Vermögensgegenstandes sind dessen Anschaffungs- oder Herstellungskosten aus dem Anlagenspiegel
herauszunehmen.
Als Zugänge und Abgänge (vgl. Spalten 2 und 3) werden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Vermögensgegenstände ausgewiesen, die im Haushaltsjahr tatsächlich dem
Anlagevermögen zugegangen oder aus dem Anlagevermögen abgegangen sind. Wenn Vermögensgegenstände im Haushaltsjahr veräußert werden, sind deren historische Anschaffungsoder Herstellungskosten unter den Abgängen zu erfassen. Erst im Jahr danach sind dessen
Anschaffungs- oder Herstellungskosten aus dem Anlagenspiegel herauszunehmen.
Bei den Umbuchungen (vgl. Spalte 4) werden Untergliederungen vorhandener Anlagewerte
erfasst, z.B. die Umgliederung von Vermögensgegenständen aus „Anlagen im Bau“ nach ihrer Fertigstellung in den entsprechenden Posten des Anlagevermögens. Umbuchungen liegen
aber nicht bei Umschichtungen vom Anlagevermögen ins Umlaufvermögen vor. Diese Fälle
sind als Abgänge zu erfassen.
Auch die Abschreibungen im Haushaltsjahr (vgl. Spalte 5) sowie die Zuschreibungen im
Haushaltsjahr (vgl. Spalte 6) sind auszuweisen. Erfolgen Zuschreibungen bei den Vermögensgegenständen, so dürfen diese nicht saldiert, sondern müssen unter Beachtung des Bruttoprinzips erfasst werden.
Unter kumulierten Abschreibungen (vgl. Spalte 7) sind sämtliche vorgenommenen Abschreibungen zu erfassen, seit der Vermögensgegenstand mit seinen historischen Anschaffungsoder Herstellungskosten zum Anlagevermögen der Gemeinde gehört. Diese kumulierten Abschreibungen sind ggf. um vorgenommene Zuschreibungen zu korrigieren. Ist ein Vermögensgegenstand durch Abgang oder Umbuchung aus dem Anlagevermögen ausgeschieden, so
sind die kumulierten Abschreibungen des Vermögensgegenstandes nicht mehr auszuweisen.
Im Anlagenspiegel sind aber noch die Abschreibungen aus dem abgelaufenen Haushaltsjahr
aufzunehmen, um die Übereinstimmung mit der Ergebnisrechnung zu sichern.
Die im Anlagenspiegel auszuweisenden Buchwerte (vgl. Spalten 8 und 9) ergeben sich rechnerisch als Restbuchwerte aus den Werten desselben Haushaltsjahres. Um die Veränderung
bzw. Entwicklung aufzuzeigen, ist der Stand am Ende des Haushaltsjahres sowie am Ende des
Vorjahres anzugeben.
84
Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009
E.
Forderungsspiegel der Stadt Jülich gem. § 46 GemHVO
Art der Forderungen
Gesamtbetrag
des
Haushaltsjahres
EUR
1
1. Öffentlich-rechtliche Fordergungen und
Forderungen aus Transferleistungen
1.1 Gebühren
1.2 Beiträge
1.3 Steuern
1.4 Forderungen aus Transferleistungen
1.5 Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen
2. Privatrechtliche Forderungen
2.1 gegenüber dem privaten Bereich
2.2 gegenüber dem öffentlichen Bereich
2.3 gegen verbundene Unternehmen
2.4 gegen Beteiligungen
2.5 gegen Sondervermögen
3. Summe aller Forderungen
1.131.251
150.963
1.872.600
173.063
1.239.217
41.786
3.954
1.002.251
0
0
Gesamtbetrag
mit einer Restlaufzeit von
des
bis zu 1
1 bis 5 mehr als
VorJahr
Jahre 5 Jahre
jahres
EUR
2
EUR
3
EUR
4
EUR
5
1.131.251
150.963
1.872.600
173.063
1.239.217
0
41.786
3.954
1.002.251
0
0
5.615.085 5.615.085
0
0
84%/97%
Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009
85
Erläuterungen zum Forderungsspiegel
Der Forderungsspiegel nach § 46 GemHVO soll den Stand und die Entwicklung einzelner
Posten des Anlagevermögens im Haushaltsjahr detailliert nachweisen. Er ist daher mindestens
entsprechend § 41 Abs. 3 Zi. 2.2.1 und 2.2.2 zu gliedern. Um die Änderungen dieser Bilanzposten nachvollziehbar zu gestalten, ist dazu jeweils tabellarisch der Gesamtbetrag am Abschlussstichtag unter Angabe der Restlaufzeit, gegliedert in Betragsangaben für Forderungen
mit Restlaufzeiten bis zu einem Jahr, von einem bis fünf Jahren und von mehr als fünf Jahren
sowie der Gesamtbetrag am vorherigen Abschlussstichtag anzugeben.
86
Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009
F.
Verbindlichkeitenspiegel der Stadt Jülich gem. § 47 GemHVO
Art der Verbindlichkeiten
1. Anleihen
2. Verbindlichkeiten aus Krediten
für Investitionen
2.1 von verbundenen Unternehmen
2.2 von Beteiligungen
2.3 von Sondervermögen
2.4 vom öffentlichen Bereich
2.4.1 vom Bund
2.4.2 vom Land
2.4.3 von Gemeinden (GV)
2.4.4 von Zweckverbänden
2.4.5 vom sonstigen öffentlichen Bereich
2.4.6 von sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen
2.5 vom privaten Kreditmarkt
2.5.1 von Banken und Kreditinstituten
2.5.2 von übrigen Kreditgebern
3. Verbindlichkeiten aus Krediten zur
Liquiditätssicherung
3.1 vom öffentlichen Bereich
3.2 vom privaten Kreditmarkt
4. Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die
Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen
5. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen
6. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen
7. Sonstige Verbindlichkeiten
8. Summe aller Verbindlichkeiten
Gesamtbetrag
des
Haushaltsjahres
bis zu 1
Jahr
1 bis 5
Jahre
mehr als
5 Jahre
Gesamtbetrag
des
Vorjahres
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
1
2
3
4
5
mit einer Restlaufzeit von
453.970,96 €
17.558,29 €
62.069,48 €
374.343,19 €
71.645.716,58 €
1.050.945,83 €
5.243.108,24 €
65.351.662,51 €
26.000.000,00 €
26.000.000,00 €
0,00 €
0,00 €
550.520,15 €
0,00 €
505.796,03 €
550.520,15 €
0,00 €
505.796,03 €
99.156.003,72 € 28.124.820,30 € 5.305.177,72 € 65.726.005,70 € 0,00 €
Nachrichtlich:
Haftungsverhältnisse aus der Bestellung
von Sicherheiten (z.B: Bürgschaften)
36.236.929,21 €
73%/68%
Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009
87
Erläuterungen zum Verbindlichkeitenspiegel
Der Verbindlichkeitenspiegel löst die kamerale Übersicht über die Schulden ab. Er weist den
Stand und die Entwicklung der Verbindlichkeiten im Haushaltsjahr detaillierter nach und ist
mindestens nach den in § 47 Abs. 1 GemHVO aufgeführten Posten zu gliedern. Um die Änderungen nachvollziehbar zu machen, ist dazu jeweils tabellarisch der Gesamtbetrag am Abschlussstichtag unter Angabe der Restlaufzeit, gegliedert in Betragsangaben für Verbindlichkeiten mit Restlaufzeiten bis zu einem Jahr, von einem bis zu fünf Jahren und von mehr als
fünf Jahren sowie der Gesamtbetrag am vorherigen Abschlussstichtag anzugeben. Der Verbindlichkeitenspiegel dient dazu, die Struktur der Verschuldung der Stadt Jülich transparent
zu machen.
Ergänzend werden in dem Verbindlichkeitenspiegel auch die Haftungsverhältnisse aus der
Bestellung von Sicherheiten, gegliedert nach Arten und unter Angabe des jeweiligen Gesamtbetrages, nachrichtlich ausgewiesen, um auch diese Verpflichtungen der Gemeinde offen zu
legen.
88
Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009
G.
G.1
Allgemeines
Gemäß § 53 Abs. 1 GemHVO hat die Gemeinde die Eröffnungsbilanz um einen Lagebericht
nach Maßgabe des § 48 GemHVO zu ergänzen. Da sich jedoch § 48 GemHVO thematisch
eher dem Jahresabschluss zurechnen lässt, ist er vielmehr im Hinblick auf die Eröffnungsbilanz auszulegen.
Nach § 48 GemHVO ist der Lagebericht so zu fassen, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde
vermittelt wird. Dazu ist ein Überblick über die wichtigen Ergebnisse des Jahresabschlusses
und Rechenschaft über die Haushaltswirtschaft im abgelaufenen Jahr zu geben. Über Vorgänge von besonderer Bedeutung, auch solcher, die nach Schluss des Haushaltsjahres eingetreten
sind, ist zu berichten. Außerdem hat der Lagebericht eine ausgewogene und umfassende, dem
Umfang der gemeindlichen Aufgabenerfüllung entsprechende Analyse der Haushaltswirtschaft und der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde zu enthalten.
In die Analyse sollen die produktorientierten Ziele und Kennzahlen nach § 12 GemHVO, soweit sie bedeutsam für das Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage sind,
einbezogen und unter Bezugnahme auf die im Jahresabschluss enthaltenen Ergebnisse erläutert werden. Auch ist auf die Chancen und Risiken für die künftige Entwicklung der Gemeinde einzugehen; zu Grunde liegende Annahmen sind anzugeben.
Durch den Lagebericht soll ein Gesamtbild der Stadt Jülich in punkto Finanzlage, Vermögen
und Schulden vermittelt werden. Daher werden zunächst die Bilanzpositionen anhand von
geeigneten Bilanzkennzahlen interpretiert. Im weiteren Verlauf wird dann auf die Chancen
und Risiken, die sich für die Stadt Jülich in finanzieller Hinsicht für die Zukunft ergeben, eingegangen.
G.2
Allgemeine Ausführungen zum NKF
Am 16. November 2004 hat der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen das Gesetz über ein
Neues Kommunales Finanzmanagement beschlossen. Grundlage des Gesetzes waren die Arbeitsvorschläge eines Modellprojektes, an dem sieben Kommunalverwaltungen aus NRW (die
Städte Brühl, Dortmund, Düsseldorf, Moers, Münster, der Kreis Gütersloh und die Gemeinde
Hiddenhausen) beteiligt waren. Das Gesetz ist zum 01.01.2005 in Kraft getreten und verpflichtet alle Kommunen in NRW, ab dem Haushaltsjahr 2009 die „kommunale Doppik“ einzusetzen, einen Haushalt in neuer Form sowie eine Eröffnungsbilanz aufzustellen.
Das NKF stützt sich für die Haushaltsplanung, -bewirtschaftung und Rechnungslegung auf
drei Komponenten, die im Wesentlichen dem kaufmännischen Rechnungswesen entlehnt
sind:
1. Ergebnisplan und Ergebnisrechnung
2. Finanzplan und Finanzrechnung
3. Kommunale Bilanz
Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009
89
Ergebnisplan und Ergebnisrechnung weisen die Aufwendungen und Erträge aus. Die Ergebnisrechnung entspricht der kaufmännischen Gewinn- und Verlustrechnung.
Finanzplan und Finanzrechnung beinhalten alle Einzahlungen und Auszahlungen und geben
einen Überblick über die Liquidität der Kommune. Die Einzahlungen und Auszahlungen werden gegliedert in Zahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit, Investitions- und Finanzierungstätigkeit. Unter den Zahlungen aus Investitionstätigkeit werden dabei die Informationen
abgebildet, die im kameralen System im Vermögenshaushalt dargestellt waren.
In der kommunalen Bilanz werden das Vermögen und die Schulden der Kommune abgebildet.
Das Vermögen ist auf der Aktivseite mit dem zum Bilanzstichtag ermittelten Wert aufgeführt.
Auf der Passivseite sind die Verbindlichkeiten, die Sonderposten und Rückstellungen dargestellt. Der Saldo aus Vermögen und Schulden ist das Eigenkapital, das damit eine reine Rechengröße ist, und nicht etwa Liquidität, die auf Bankkonten gelagert wird.
Der Saldo aus der Finanzrechnung verringert oder erhöht in der Bilanz die liquiden Mittel.
Der Saldo aus der Ergebnisrechnung erhöht oder verringert in der Bilanz das Eigenkapital.
Ergebnisplan und Finanzplan gliedern sich in Teilergebnispläne und Teilfinanzpläne.
Die einzelnen Teilpläne basieren zunächst auf 17 vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Produktbereichen. Diese Produktbereiche gliedern sich dann in Produktgruppen, die sich wiederum in Produkte gliedern. Soll in einigen Bereichen noch stärker differenzieret werden, ist die
Darstellung auf einer vierten Ebene, den sogenannten „Teilprodukten“ möglich.
Der wesentlichste Unterschied zwischen dem kameralen System und dem NKF lässt sich mit
dem oft genannten Schlagwort der „Darstellung einer intergenerativen Gerechtigkeit“ zusammenfassen. So waren im kameralen Haushalt z.B. die Anschaffungs- und Herstellungskosten eines Anlagegutes erfasst, nicht aber der aus der Investition resultierende jährliche
Werteverzehr des Vermögens (Abschreibungen). Bei den Personalausgaben waren im alten
System die Zahlungen an die jetzigen Pensionäre verbucht, nicht aber die Rückstellungen für
die später zu zahlenden Pensionszahlungen an die jetzt tätigen Beamten. Mit dem Ansatz von
Abschreibungen und Pensionsrückstellungen wird erreicht, dass die Generation, die Dienstleistungen und Infrastruktur nutzt, auch dafür aufkommen muss.
Mit den Änderungen im NKF ändern sich auch die Regelungen zum Haushaltsausgleich.
90
Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009
Gemäß § 75 Absatz 2 der Gemeindeordnung NRW ist der Haushalt ausgeglichen, wenn im
Ergebnisplan die Erträge die Aufwendungen decken oder übersteigen. Dies gilt auch als erfüllt, wenn der Fehlbetrag durch Inanspruchnahme der sogenannten Ausgleichsrücklage gedeckt werden kann.
G.3
Übersicht über die Haushaltswirtschaft der abgelaufenen
Jahre
Seit dem Haushaltsjahr 2003 hatte die Stadt Jülich ein Haushaltssicherungskonzept (HSK) zu
erstellen. Nach den kameralen Regelungen war ein solches HSK zu erstellen, wenn die laufenden Einnahmen die laufenden Ausgaben nicht deckten.
Das HSK war von der Aufsichtsbehörde zu genehmigen. Die Genehmigung wurde in der Regel erteilt, wenn
-
ein struktureller Ausgleiches im Verwaltungshaushalt im fünften und damit letzten
Jahr des ersten HSK-Zeitraumes erreicht wurde
eine Netto-Neuverschuldung vermieden wurde
die Deckelung bei den freiwilligen Ausgaben eingehalten wurde.
Ursache für das HSK waren in erster Linie seit Mitte 2002 rückläufige Einnahmen aus der
Gewerbesteuer und dem Anteil an der Einkommensteuer, denen steigende Ausgaben vor allem im Bereich Personal und Kreisumlage gegenüberstanden.
Verbesserungen auf der Einnahmeseite durch die Erhöhung von Grund- und Gewerbesteuer
sowie Nutzungsentgelten (Bürgerhallen, Bücherei, Musikschule), Kürzung der freiwilligen
Ausgaben, besonders aber eine restriktive Personalpolitik (dauerhafter Wegfall von durch
Verrentung freiwerdenden Stellen) machten den vorgeschriebenen Haushaltsausgleich 2007
möglich und führten dazu, dass das HSK 2003 sowie die Fortschreibungen der Folgejahre
jeweils ohne nennenswerte Beanstandungen von der Aufsichtsbehörde genehmigt wurden.
Letztlich schloss die Jahresrechnung des Verwaltungshaushaltes 2007 mit einem strukturellen
Überschuss in Höhe von rund 780.000 € ab.
Nach den kameralen Haushaltsvorschriften hatte nun in den Jahren 2008 bis 2012 die Abdeckung der in den Jahren 2002 bis 2006 „angesammelten“ Fehlbeträge zu erfolgen, die sich in
den Jahren
2002 bis 2007 wie folgt entwickelt hatten:
Ergebnis
Verwaltungshaushalt
Fehlbetrag
kumuliert
2002
-2.157.172,51 €
-2.157.172,51 €
2003
-2.304.744,78 €
-4.461.917,29 €
2004
-4.233.910,54 €
-8.695.827,83 €
2005
-6.607.868,82 €
-15.303.696,65 €
2006
-5.438.806,71 €
-20.742.503,36 €
2007
+780.399,33 €
-19.962.104,03 €
Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009
91
Nach den Ansätzen des vom Stadtrat am 25.07.2008 beschlossenen Haushaltes 2008 sollte
sich der o.g. aufgelaufene Fehlbetrag in 2008 um rund 1,102 Millionen € verringern. Der
Verwaltungshaushalt wies einen strukturellen Überschuss in entsprechender Höhe aus. Möglich war dies in erster Linie durch eine Rückzahlung überzahlter Solidarbeiträge aus Vorjahren, die nicht zur Deckung laufender Ausgaben, sondern zur Minderung der „Altfehlbeträge“
eingesetzt werden sollte.
Zur Abdeckung der übrigen Fehlbeträge waren für die Zukunft Maßnahmen wie die Veräußerung der Straßenbeleuchtung oder von Anteilen der Stadtwerke angedacht.
Im Verlauf des Haushaltsjahres 2008 ergaben sich aber bei der Gewerbesteuer durch Umstrukturierung bei einem großen Steuerzahler dramatische Verschlechterungen. Ingesamt
wurde der veranschlagte Einnahmeansatz von 14,4 Millionen € in der Jahresrechnung um fast
3,3 Millionen € unterschritten. Vor allem diese Entwicklung führte dazu, dass der Verwaltungshaushalt 2008 im der Jahresrechnung anstelle des veranschlagten strukturellen Überschusses von 1,102 Millionen € einen strukturellen Fehlbetrag von 1.143.955,57 € auswies.
Die „angesammelten Fehlbeträge“, die nach den kameralen Regelungen noch abzudecken
gewesen wären, erhöhten sich somit auf 21.106.059,60 €. Mit dem Umstieg auf das NKF zum
01.01.2009 ist die Verpflichtung zur Abdeckung dieser Fehlbeträge entfallen. Da aber die
Fehlbeträge über Kassenkredite finanziert sind, belasten sie als Verbindlichkeit auf der Passivseite die Eröffnungsbilanz ganz erheblich. Außerdem belasten die hierfür zu zahlenden
Kassenkreditzinsen mit jährlich rund einer Million € die Ergebnisrechnung.
G.4
Die Vermögenslage (Aktivseite der Bilanz)
Nach dem kameralen Haushaltsrecht war nur das Anlagevermögen der kostenrechnenden
(d.h. über Benutzungsgebühren finanzierten) Einrichtungen zwingend zu erfassen. Die vorliegende Eröffnungsbilanz weist demnach zum ersten Mal das gesamte Vermögen der Stadt Jülich aus. Das Vermögen ist auf der Aktivseite der Bilanz erfasst und stellt sich zum Stichtag
01.01.2009 wie folgt dar:
1.)
ANLAGEVERMÖGEN
1.1.
1.2.
1.3.
2.)
UMLAUFVERÖGEN
2.1.
2.2.
2.3.
3.)
40.064,18 € = 0,01 %
5.615.084,65 € = 1,82 %
855.636,06 € = 0,28 %
Vorräte
Forderungen und sonstiges Vermögen
Liquide Mittel
AKTIVE RECHNUNGSABGRENZUNG
Die Bilanzsumme beläuft sich damit insgesamt auf
92
56.587,00 € = 0,02 %
291.342.436,62 € = 94,57 %
9.174.175,84 € = 2,98 %
Immaterielle Vermögensgegenstände
Sachanlagen
Finanzanlagen
991.212,55 € = 0,32 %
_______________
308.075.196,90 €
Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009
Das Anlagevermögen bildet den mit Abstand größten Posten auf der Aktivseite der Bilanz.
Vom Anlagevermögen entfällt wiederum der Großteil auf die Sachanlagen. Hierunter fallen
die unbebauten Grundstücke (Grünanlagen, Ackerflächen) und die bebauten Grundstücke
(Schulen, Rathäuser, Kindergärten, Bürgerhallen) ebenso wie das Infrastrukturvermögen
(Straßen, Wege und Plätze einschl. des Grund und Bodens). Daher ist es nicht weiter verwunderlich, dass dieser Bereich den größten Bilanzposten auf der Aktivseite bildet.
Unter die Finanzanlagen entfallen in erster Linie die Anteile an verbundenen Unternehmen
wie etwa den Stadtwerken Jülich GmbH oder der Brückenkopfpark Jülich GmbH.
Zum Umlaufvermögen zählen u.a. die liquiden Mittel, also die Bestände der Stadtkasse auf
Girokonten und in der Barkasse. Größter Posten sind aber die öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Forderungen.
Bei den Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten handelt es sich um Beträge, die schon in
2008 ausgezahlt wurden, eigentlich aber dem Haushaltsjahr 2009 zuzurechnen sind. Beispiele
sind die Beamtengehälter für den Januar 2009, die Ende Dezember 2008 ausgezahlt werden.
G.5
Die Schuldenlage (Passivseite der Bilanz)
Die Passivseite der Bilanz gibt Auskunft darüber, wie das Vermögen auf der Aktivseite finanziert ist. Nach der vorliegenden Eröffnungsbilanz weist die Passivseite folgende Werte aus:
1.) EIGENKAPITAL
108.548.758,71 € = 35,23 %
2.) SONDERPOSTEN
69.569.529,98 € = 22,58 %
3.) RÜCKSTELLUNGEN
29.765.913,63 € = 9,66 %
4.) VERBINDLICHKEITEN
99.156.003,69 € = 32,19 %
5.) PASSIVE RECHNUNGSABGRENZUNG
1.034.990,89 € = 0,34 %
308.075.196,90 €
Das Eigenkapital ist eine rein rechnerische Größe, die dadurch entsteht, dass von der Summe
der Aktiva die Sonderposten, die Rückstellungen, die Verbindlichkeiten und die passiven
Rechnungsabgrenzungsposten abgezogen werden. Dennoch ist der Eigenkapitalanteil eine der
wichtigsten Kennzahlen der Bilanz. Je höher der Eigenkapitalanteil ist, desto gesünder ist die
Vermögensstruktur der Kommune.
Als gesonderter Posten innerhalb des Eigenkapitals ist die Ausgleichsrücklage zu nennen.
Die Ausgleichsrücklage kann gemäß § 75 Absatz 3 der GO in der Eröffnungsbilanz bis zu
einem Drittel der Höhe des Eigenkapitals gebildet werden, jedoch höchstens bis zur Höhe
eines Drittels der jährlichen Steuereinnahmen und allgemeinen Zuwendungen. Bei der Berechnung der Ausgleichsrücklage der Stadt Jülich war die letztgenannte Bemessungsgrenze zu
berücksichtigen. Ihr Bestand beläuft sich auf 12.690.609,98 €.
Kann der Fehlbetrag im Ergebnishaushalt durch einen „Griff“ in diese Ausgleichsrücklage
ausgeglichen werden, gilt der Haushalt insgesamt als ausgeglichen und muss der Aufsichtsbehörde nur angezeigt werden.
Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009
93
Als Sonderposten werden in der Hauptsache erhaltene Zuwendungen und Beiträge für Investitionen erfasst. Die Sonderposten werden entsprechend der Nutzungsdauer des Vermögensgegenstandes aufgelöst (= abgeschrieben), für den sie gezahlt wurden. Mit Abstand größter
Posten innerhalb der Sonderposten sind die Zuweisungen, die zur Erstellung von Gebäuden
(Schulen, Kindergärten) oder Straßen gezahlt wurden.
Über die Rückstellungen werden künftige Aufwendungen finanziert, die heute entstehen.
Typisches Beispiel und zugleich größter Posten sind die Pensionsverpflichtungen für die Beamten. Zu nennen sind aber auch noch die Rückstellungen für Unterhaltungsmaßnahmen, die
zum Bilanzstichtag bekannt und erforderlich waren, aber noch nicht durchgeführt sind.
Unter die Verbindlichkeiten fallen in erster Linie Verbindlichkeiten aus Krediten. Hier sind
zum einen die Verbindlichkeiten aus den Investitionskrediten zu nennen, aber auch die aus
den bereits im Zusammenhang mit den angesammelten kameralen Fehlbeträgen genannten
Kredite zur Liquiditätssicherung.
Passive Rechnungsabgrenzungsposten schließlich sind Einnahmen, die bereits in der Vergangenheit erzielt wurden, richtigerweise aber künftigen Jahren zuzuordnen sind. Typisches
Beispiel hier sind die Grabnutzungsgebühren, die bei Erwerb der Grabstätte erhoben werden
und mit denen dann die Friedhofspflege für die Dauer der Nutzung der Grabstätte finanziert
wird.
G.6
Die Ertragslage
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 war der erste, der auf der Grundlage des Neuen
Kommunalen Finanzmanagement erstellt wurde. Der Ergebnisplan weist einen Fehlbetrag in
Höhe von 4,249 Millionen € aus. Damit kann durch eine entsprechende Verringerung der
Ausgleichrücklage ein Haushaltsausgleich erreicht werden. Nach sechs Jahren Haushaltssicherungskonzept musste der Haushalt 2009 damit lediglich der Aufsichtsbehörde angezeigt
werden.
Ursache für den Fehlbetrag waren einerseits Verschlechterungen bei verschiedenen Ertragsund Aufwandspositionen (höherer Personal- und Zinsaufwand, geringere Gewerbesteuererträge), aber auch NKF-bedingte Faktoren wie die erstmalige Veranschlagung flächendeckender
Abschreibungen.
Im Verlauf des Haushaltsjahres 2009 ergaben sich dann weitere Verschlechterungen insbesondere bei der Gewerbesteuer und beim Anteil an der Einkommensteuer. Mit der ersten
Nachtragshaushaltssatzung 2009 vergrößerte sich das Defizit im Ergebnisplan auf 8,047 Millionen €. Damit war zwar immer noch ein Ausgleich über die Ausgleichsrücklage möglich,
die danach aber zu rund zwei Dritteln aufgebraucht war.
Ein Rechnungsergebnis für das Jahr 2009 liegt noch nicht vor, da wesentliche Einflussgrößen
hierfür erst mit Vorliegen der Eröffnungsbilanz konkret ermittelt werden können.
Aufgrund von weiter sinkenden Einnahmen aus dem Einkommensteueranteil und geringerer
Schlüsselzuweisungen vergrößern sich die Fehlbeträge in den Folgejahren auf rund 20
Millionen €. Mit dem Haushalt 2011 war wieder ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen, das wegen des innerhalb der gesetzlichen Frist nicht nachweisbaren Haushaltsausgleichs
nicht genehmigungsfähig war.
94
Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009
G.7
Die Finanzlage
Die Finanzlage der Stadt Jülich stellt sich ähnlich dramatisch wie die Ertragslage dar. Die
Kredite zur Liquiditätssicherung beliefen sich zum 01.01.2009 durch die angesammelten
Fehlbeträge aus dem Haushaltssicherungskonzept 2003 bis 2008 auf 26 Millionen €.
Die Fehlbeträge im Ergebnishaushalt schlagen auch auf den Finanzhaushalt durch. So waren
zum Jahresende 2009 Liquiditätskredite in Höhe von 28,3 Millionen € aufgenommen, Ende
2010 schon 42,55 Millionen € und Ende 2011 49 Millionen €.
G.8
Bilanzanalyse
Eine Analyse der Bilanz ist am aussagekräftigsten auf der Grundlage von Kennzahlen möglich. Dabei kann einerseits eine vergleichende Betrachtung im Zeitablauf erfolgen (in der vorliegenden Eröffnungsbilanz ist das natürlich nicht möglich, da es sich um die erste Bilanz
handelt), andererseits ein interkommunaler Vergleich.
Typische Bilanzkennzahlen sind unter Punkt G.10 ff. aufgeführt.
G.9
Chancen und Risiken
Wie bereits in den Ausführungen zur Ertragslage dargelegt, weisen der Haushalt 2009 und die
Haushalte der Folgejahre im Ergebnisplan erhebliche Defizite aus. Die Ausgleichsrücklage,
die zum Zwecke des Ausgleichs dieser Defizite vorgesehen ist, ist schon im zweiten NKFJahr aufgebraucht. Wenn dann auch in den Folgejahren weiterhin Defizite in zweistelliger
Millionenhöhe ausgewiesen werden, lässt sich leicht ausrechnen, dass in nicht allzu ferner
Zukunft das Eigenkapital insgesamt aufgebraucht sein wird. Ein Gegensteuern ist somit dringend erforderlich. In weiten Teilen sind allerdings die Faktoren, die zu diesem Defizit führen,
nicht zu beeinflussen. Selbst wenn alle sogenannten „freiwilligen Ausgaben“ gestrichen würden, würden die Einsparungen nicht zum Erreichen eines Haushaltsausgleiches ausreichen.
Von der Kommune nicht beeinflussbare Größen sind z.B. die von der konjunkturellen Lage
abhängigen Einnahmen aus der Gewerbesteuer oder dem Anteil an der Einkommensteuer.
Auch der größte Ausgabenblock des Ergebnisplanes, die Kreisumlagen, können von der
Kommune nicht beeinflusst werden. Weitere Risiken birgt auch der Schuldendienst. Trotz der
derzeitigen und schon relativ langanhaltenden Zinsniedrigphase belasten die Zinsen den
Haushalt ganz erheblich. Ein Steigen des Zinssatzes würde diese Belastung noch drastisch
erhöhen.
Dennoch können und sollten die typischen Schlagworte, die mit der Einführung des NKF verbunden sind, zum Umdenken anregen.
So erfolgt mit dem NKF erstmalig eine vollständige Erfassung des Vermögens und der Schulden einer Kommune. Außerdem wird insbesondere durch die Abschreibungen ein vollständiger Ressourcenverbrauch dargestellt. Gerade diese Abschreibungen sind eine wesentliche
Neuerung gegenüber dem kameralen Rechnungssystem, wo die Abschreibungen -soweit sie
überhaupt zu veranschlagen waren- in Einnahmen und Ausgabe verbucht wurden und somit
den Haushalt nicht belasteten. Mit dem NKF dagegen führt nun jede Investition zu entsprechenden Belastungen der Folgejahre.
Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009
95
96
aufgestellt gemäß § 92 GO
i.V. mit § 95 Absatz 3 GO
Jülich, den 02. Juli 2012
bestätigt gemäß § 92 GO
i.V. mit § 95 Absatz 3 GO
Jülich, den 02. Juli 2012
Prömpers
Kämmerer
Stommel
Bürgermeister
Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009
G.10
Bilanzkennzahlen
Die nachfolgenden Bilanzkennzahlen sollen eine Bewertung des Haushaltes sowie der wirtschaftlichen Lage der Stadt Jülich ermöglichen. Im Anschluss lassen sich aus den Erkenntnissen dieser Kennzahlen Chancen und Risiken für die künftige Entwicklung der Haushaltslage
ableiten.
Die Ausführungen des Innenministeriums werden jeweils ergänzt um die für die Stadt Jülich
im Einzelnen ermittelte Bilanzkennzahl.
Es wurde zwar der gesamte Kennzahlenkatalog des Innenministeriums übernommen, jedoch
wurde auf eine Berechnung der für die Gewinn- und Verlustrechnung relevanten Bilanzkennzahlen verzichtet, da diese in der Eröffnungsbilanz nicht dargestellt werden können.
G.10.1
Aufwandsdeckungsgrad
Diese Kennzahl zeigt an, zu welchem Anteil die ordentlichen Aufwendungen durch ordentliche Erträge gedeckt werden können. Ein finanzielles Gleichgewicht kann nur durch eine vollständige Deckung erreicht werden.
Ermittlung der Kennzahl:
Unter der Wertgröße „Ordentliche Erträge“ sind die Erträge nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 9
GemHVO (Ergebnisplan) bzw. § 38 Abs. 1 S. 3 GemHVO (Ergebnisrechnung) zu erfassen.
Unter der Wertgröße „Ordentliche Aufwendungen“ sind die Aufwendungen nach § 2 Abs. 1
Nr. 10 bis 15 GemHVO (Ergebnisplan) bzw. § 38 Abs. 1 S. 3 GemHVO (Ergebnisrechnung)
zu erfassen.
Aufwandsdeckungsgrad der Stadt Jülich nach o.a. Formel:
G.10.2
Eigenkapitalquote 1
Die Kennzahl „Eigenkapitalquote 1“ misst den Anteil des Eigenkapitals am gesamten bilanzierten Kapital (Gesamtkapital) auf der Passivseite der kommunalen Bilanz. Die Kennzahl
kann bei einer Gemeinde ein wichtiger Bonitätsindikator sein.
Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009
97
Ermittlung der Kennzahl:
Unter der Wertgröße „Eigenkapital“ sind die Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 4 Nr. 1
GemHVO zu erfassen. Unter der Wertgröße „Bilanzsumme“ ist die Summe der Passivseite
der Bilanz nach § 41 Abs. 4 GemHVO zu erfassen.
Eigenkapitalquote 1 der Stadt Jülich nach o.a. Formel:
G.10.3
Eigenkapitalquote 2
Die Kennzahl „Eigenkapitalquote 2“ misst den Anteil des „wirtschaftlichen Eigenkapitals“
am gesamten bilanzierten Kapital (Gesamtkapital) auf der Passivseite der kommunalen Bilanz. Weil bei den Gemeinden die Sonderposten mit Eigenkapitalcharakter oft einen wesentlichen Ansatz in der Bilanz darstellen, wird die Wertgröße „Eigenkapital“ um diese „langfristigen“ Sonderposten erweitert.
Ermittlung der Kennzahl:
Unter der Wertgröße „Eigenkapital“ sind die Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 4 Nr. 1
GemHVO zu erfassen. Unter der Wertgröße „SoPo Zuwendungen/Beiträge“ sind die Ansätze
der Bilanzposten nach § 41 Abs. 4 Nrn. 2.1 und 2.2 GemHVO zu erfassen. Unter der Wertgröße „Bilanzsumme“ ist die Summe der Passivseite der Bilanz nach § 41 Abs. 4 GemHVO
zu erfassen.
Eigenkapitalquote 2 der Stadt Jülich nach o.a. Formel:
G.10.4
Fehlbetragsquote
Diese Kennzahl gibt Auskunft über den durch einen Fehlbetrag in Anspruch genommenen
Eigenkapitalanteil. Da mögliche Sonderrücklagen hier jedoch unberücksichtigt bleiben müssen, bezieht die Kennzahl ausschließlich die Ausgleichsrücklage und die allgemeine Rücklage
ein. Zur Ermittlung der Quote wird das negative Jahresergebnis ins Verhältnis zu diesen beiden Bilanzpositionen gesetzt.
98
Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009
Ermittlung der Kennzahl:
Unter der Wertgröße „Negatives Jahresergebnis“ ist die Summe aus ordentlichem Ergebnis
und außerordentlichem Ergebnis nach § 2 Abs. 2 Nr. 5 GemHVO (Ergebnisplan) bzw. § 38
Abs. 1 S. 3 GemHVO (Ergebnisrechnung) zu erfassen. Unter der Wertgröße „Ausgleichsrücklage“ ist der Ansatz in der Bilanz nach § 41 Abs. 4 Nr. 1.3 GemHVO zu erfassen. Unter der
Wertgröße „Allgemeine Rücklage“ ist der Ansatz in der Bilanz nach § 41 Abs. 4 Nr. 1.1
GemHVO zu erfassen.
Fehlbetragsquote der Stadt Jülich nach o.a. Formel:
G.10.5
Infrastrukturquote
Diese Kennzahl stellt ein Verhältnis zwischen dem Infrastrukturvermögen und dem Gesamtvermögen auf der Aktivseite der Bilanz her. Sie gibt Aufschluss darüber, ob die Höhe des
Infrastrukturvermögens den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Gemeinde entspricht.
In Einzelfällen kann es sachgerecht sein, auch die Gebietsgröße der Gemeinde oder andere
örtliche Besonderheiten bei der Bewertung dieser Kennzahl zu berücksichtigen.
Ermittlung der Kennzahl:
Unter der Wertgröße „Infrastrukturvermögen“ sind die Ansätze der Bilanzposten nach § 41
Abs. 3 Nr. 1.2.3 GemHVO zu erfassen. Unter der Wertgröße „Bilanzsumme“ ist die Summe
der Aktivseite der Bilanz nach § 41 Abs. 3 GemHVO zu erfassen.
Infrastrukturquote der Stadt Jülich nach o.a. Formel:
G.10.6
Abschreibungsintensität
Die Kennzahl zeigt an, in welchem Umfang die Gemeinde durch die Abnutzung des Anlagevermögens belastet wird.
Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009
99
Ermittlung der Kennzahl:
Unter der Wertgröße „Bilanzielle Abschreibungen auf Anlagevermögen“ sind die Aufwendungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 13 GemHVO (Ergebnisplan) bzw. § 38 Abs. 3 Nr. 1 GemHVO
(Ergebnisrechnung) zu erfassen, die in einem unmittelbaren Bezug zum Anlagevermögen der
Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 3 Nr. 1 GemHVO stehen. Diese Werte sind dem
Anlagenspiegel nach § 45 GemHVO zu entnehmen. Liegt ein aktueller Anlagenspiegel für die
Analyse nicht vor, kann für die Ermittlung der Kennzahl auf die Aufwendungen nach § 2 Abs.
1 Nr. 13 GemHVO (Ergebnisplan) zurückgegriffen werden. Die Abschreibungsintensität ist in
diesem Fall entsprechend Ziffer 6 des Erlasses „Kommunales Haushaltsrecht, NKFKennzahlenset Nordrhein-Westfalen“ des Innenministeriums vom 01.10.2008 als „PlanKennzahl“ zu kennzeichnen.
Abschreibungsintensität der Stadt Jülich nach o.a. Formel:
G.10.7
Drittfinanzierungsquote
Die Kennzahl zeigt das Verhältnis zwischen den bilanziellen Abschreibungen und den Erträgen aus der Auflösung von Sonderposten im Haushaltsjahr. Sie gibt einen Hinweis auf die
Frage, inwieweit die Erträge aus der Sonderpostenauflösung die Belastung durch die Abschreibungen abmildern. Damit wird die Beeinflussung des Werteverzehrs durch die Drittfinanzierung deutlich.
Ermittlung der Kennzahl:
Unter der Wertgröße „Erträge aus der Auflösung von Sonderposten“ sind Erträge zu erfassen,
die in einem unmittelbaren Bezug zu den Sonderposten der Ansätze der Bilanzposten nach §
41 Abs. 4 Nr. 2 GemHVO stehen. Dies sind die entsprechenden Erträge gem. Anlage 17
(Kommunaler Kontierungsplan) – Kontengruppe 41 und 43 – zum RdErl. IM vom
24.02.2005. Sollte der Gesamtbetrag dieser Erträge nicht in den Haushaltsunterlagen benannt
sein, wird die Gemeinde gebeten, die notwendigen Betragsangaben, entsprechend der Gliederung des o.a. Bilanzbereiches, nachzuliefern.
Unter der Wertgröße „Bilanzielle Abschreibungen auf Anlagevermögen“ sind die Aufwendungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 13 GemHVO (Ergebnisplan) bzw. § 38 Abs. 1 S. 3 GemHVO
(Ergebnisrechnung) zu erfassen, die in einem unmittelbaren Bezug zum Anlagevermögen der
Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 3 Nr. 1 GemHVO stehen. Diese Werte sind dem
Anlagenspiegel nach § 45 GemHVO zu entnehmen. Liegt ein aktueller Anlagenspiegel für die
Analyse nicht vor, kann für die Ermittlung der Kennzahl auf die Aufwendungen nach § 2 Abs.
1 Nr. 13 GemHVO (Ergebnisplan) zurückgegriffen werden. Die Drittfinanzierungsquote ist in
diesem Fall entsprechend Ziffer 6 des Erlasses „Kommunales Haushaltsrecht, NKFKennzahlenset Nordrhein-Westfalen“ des Innenministeriums vom 01.10.2008 als „PlanKennzahl“ zu kennzeichnen.
100
Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009
Drittfinanzierungsquote der Stadt Jülich nach o.a. Formel:
G.10.8
Investitionsquote
Die Kennzahl gibt Auskunft darüber, in welchem Umfang dem Substanzverlust durch Abschreibungen und Vermögensabgängen neue Investitionen gegenüberstehen.
Ermittlung der Kennzahl:
Unter der Wertgröße „Bruttoinvestitionen“ ist die Summe der Zugänge des Anlagevermögens
und der Zuschreibungen auf das Anlagevermögen zu ermitteln. Diese Zugängen und Zuschreibungen sind dem Anlagenspiegel nach § 45 GemHVO zu entnehmen. Die Wertgrößen
„Jahresabschreibungen auf Anlagevermögen“ und „Abgänge des Anlagevermögens“ sind
ebenfalls dem Anlagenspiegel nach § 45 GemHVO zu entnehmen.
Investitionsquote der Stadt Jülich nach o.a. Formel:
G.10.9
Anlagendeckungsgrad 2
Die Kennzahl „Anlagendeckungsgrad II“ gibt an, wie viel Prozent des Anlagevermögens
langfristig finanziert sind. Bei der Berechnung dieser Kennzahl werden dem Anlagevermögen
die langfristigen Passivposten Eigenkapital, Sonderposten mit Eigenkapitalanteilen und langfristiges Fremdkapital gegenübergestellt.
Ermittlung der Kennzahl:
Unter der Wertgröße „Eigenkapital“ sind die Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 4 Nr. 1
GemHVO zu erfassen. Unter der Wertgröße „Sonderposten Zuwendungen/Beiträge“ sind die
Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 4 Nrn. 3.1, 3.2 und 4 GemHVO zu erfassen. Die
langfristigen Verbindlichkeiten nach § 41 Abs. 4 Nr. 4 GemHVO müssen eine Restlaufzeit
von mehr als fünf Jahren haben und sind dem Verbindlichkeitenspiegel nach § 47 GemHVO
zu entnehmen. Unter der Wertgröße „Anlagevermögen“ sind die Ansätze der Bilanzposten
nach § 41 Abs. 3 Nr. 1 GemHVO zu erfassen.
Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009
101
Anlagendeckungsgrad II der Stadt Jülich nach o.a. Formel:
G.10.10
Dynamischer Verschuldungsgrad
Mit Hilfe der Kennzahl „Dynamischer Verschuldungsgrad“ lässt sich die Schuldentilgungsfähigkeit der Gemeinde beurteilen. Sie hat dynamischen Charakter, weil sie mit dem Saldo aus
laufender Verwaltungstätigkeit aus der Finanzrechnung eine zeitraumbezogene Größe enthält.
Dieser Saldo zeigt bei jeder Gemeinde an, in welcher Größenordnung freie Finanzmittel aus
ihrer laufenden Geschäftstätigkeit im abgelaufenen Haushaltsjahr zur Verfügung stehen und
damit zur möglichen Schuldentilgung genutzt werden könnten. Der Dynamische Verschuldungsgrad gibt an, in wie vielen Jahren es unter theoretisch gleichen Bedingungen möglich
wäre, die Effektivverschuldung aus den zur Verfügung stehenden Finanzmitteln vollständig
zu tilgen (Entschuldungsdauer).
Ermittlung der Kennzahl:
Die Kennzahl „Dynamischer Verschuldungsgrad“ wird aus der Division der Wertgröße „Effektive Verschuldung“ der Gemeinde durch die Wertgröße „Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit“ aus der Finanzrechnung (FR) der Gemeinde ermittelt. Die Wertgröße „Effektive
Verschuldung“ berechnet sich wie folgt:
Gesamtes Fremdkapital
./. Liquide Mittel
./. kurzfristige Forderungen
= Effektive Verschuldung
Für diese Berechnung sind unter der Wertgröße „Gesamtes Fremdkapital“ die Ansätze der
Bilanzposten nach § 41 Abs. 4 Nrn. 2.3, 3 und 4 GemHVO zu erfassen. Unter der Wertgröße
„Liquide Mittel“ ist der Ansatz des Bilanzpostens nach § 41 Abs. 3 Nr. 2.4 GemHVO zu erfassen. Unter der Wertgröße „Kurzfristige Forderungen“ sind die Teilansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 3 Nr. 2.2 GemHVO zu erfassen, die eine Restlaufzeit von bis zu einem
Jahr haben. Letztgenannte Teilansätze sind dem Forderungsspiegel nach § 46 GemHVO zu
entnehmen.
Als Wertgröße „Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit (FP/FR)“ ist der nach § 3 Abs. 2
Nr. 1 GemHVO im Finanzplan bzw. gem. § 39 S. 3 GemHVO in der Finanzrechnung auszuweisende Saldo einzusetzen.
Dynamischer Verschuldungsgrad der Stadt Jülich nach o.a. Formel:
102
Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009
G.10.11
Liquidität 2. Grades
Die Kennzahl gibt stichtagsbezogen Auskunft über die „kurzfristige Liquidität“ der Gemeinde. Sie zeigt auf, in welchem Umfang die kurzfristigen Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag
durch die vorhandenen liquiden Mittel und die kurzfristigen Forderungen gedeckt werden
können.
Ermittlung der Kennzahl:
Unter der Wertgröße „Liquide Mittel“ ist der Ansatz des Bilanzpostens nach § 41 Abs. 3 Nr.
2.4 GemHVO zu erfassen. Unter der Wertgröße „Kurzfristige Forderungen“ sind die Ansätze
der Bilanzposten nach § 41 Abs. 3 Nr. 2.2 GemHVO zu erfassen. Die kurzfristigen Forderungen müssen eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr haben (vgl. Forderungsspiegel nach § 46
GemHVO).
Unter der Wertgröße „Kurzfristige Verbindlichkeiten“ sind die Ansätze der Bilanzposten nach
§ 41 Abs. 4 Nr. 4 GemHVO zu erfassen. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten müssen eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr haben (vgl. Verbindlichkeitenspiegel nach § 47 GemHVO).
Liquidität 2. Grades der Stadt Jülich nach o.a. Formel:
G.10.12
Kurzfristige Verbindlichkeitsquote
Wie hoch die Bilanz durch kurzfristiges Fremdkapital belastet wird, kann mit Hilfe der Kennzahl „Kurzfristige Verbindlichkeitsquote“ beurteilt werden.
Ermittlung der Kennzahl:
Unter der Wertgröße „Kurzfristige Verbindlichkeiten“ sind die Teilansätze der Bilanzposten
nach § 41 Abs. 4 Nr. 4 GemHVO zu erfassen, die eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr haben. Diese Teilansätze sind dem Verbindlichkeitenspiegel nach § 47 GemHVO zu entnehmen.
Unter der Wertgröße „Bilanzsumme“ ist die Summe der Passivseite der Bilanz nach § 41 Abs.
4 GemHVO zu erfassen.
Kurzfristige Verbindlichkeitsquote der Stadt Jülich nach o.a. Formel:
Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009
103
G.10.13
Zinslastquote
Die Kennzahl „Zinslastquote“ zeigt auf, welche Belastung aus Finanzaufwendungen zusätzlich zu den (ordentlichen) Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit besteht.
Ermittlung der Kennzahl:
Unter der Wertgröße „Finanzaufwendungen“ sind die Aufwendungen für Zinsen und sonstige
Finanzaufwendungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 17 GemHVO (Ergebnisplan) bzw. § 38 Abs. 1 S. 3
GemHVO (Ergebnisrechnung) zu erfassen. Unter der Wertgröße „Ordentliche Aufwendungen“ sind die Aufwendungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 bis 15 GemHVO (Ergebnisplan) bzw. §
38 Abs. 1 S. 3 GemHVO (Ergebnisrechnung) zu erfassen.
Zinslastquote der Stadt Jülich nach o.a. Formel:
G.10.14
Netto-Steuerquote
Die Netto-Steuerquote gibt an, zu welchem Teil sich die Gemeinde „selbst“ finanzieren kann
und somit unabhängig von staatlichen Zuwendungen ist. Für eine realistische Ermittlung der
Steuerkraft der Gemeinde ist es erforderlich, die Gewerbesteuerumlage und den Aufwand für
die Finanzierungsbeteiligung am Fonds Deutsche Einheit in Abzug zu bringen.
Ermittlung der Kennzahl:
Unter der Wertgröße „Steuererträge“ sind die Erträge aus Steuern und ähnlichen Abgaben
nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 GemHVO (Ergebnisplan) bzw. § 38 Abs. 1 S. 3 GemHVO (Ergebnisrechnung) zu erfassen. Unter der Wertgröße „Ordentliche Erträge“ sind die Erträge nach § 2
Abs. 1 Nr. 1 bis 9 GemHVO (Ergebnisplan) bzw. § 38 Abs. 1 S. 3 GemHVO (Ergebnisrechnung) zu erfassen.
Unter den Wertgrößen „Gewerbesteuerumlage“ und „Finanzierungsbeteiligung Fonds Deutsche Einheit“ sind die Aufwendungen wegen Steuerbeteiligungen der Gemeinde gem. Anlage
17 (Kommunaler Kontierungsplan) – Kontengruppe 53 – zum RdErl. IM vom 24.02.2005 zu
erfassen.
Netto-Steuerquote der Stadt Jülich nach o.a. Formel:
104
Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009
G.10.15
Zuwendungsquote
Die Zuwendungsquote gibt einen Hinweis darauf, inwieweit die Gemeinde von Zuwendungen
und damit von Leistungen Dritter abhängig ist.
Ermittlung der Kennzahl:
Unter der Wertgröße „Erträge aus Zuwendungen“ sind die dafür zutreffenden Teilerträge nach
§ 2 Abs. 1 Nr. 2 GemHVO zu erfassen. Dies sind gem. Anlage 17 (Kommunaler Kontierungsplan) – Kontengruppe 41 – zum RdErl. IM vom 24.02.2005 Erträge aus den Schlüsselzuweisungen vom Land, den Bedarfszuweisungen vom Land und von Gemeinden (GV), den
allgemeinen Zuweisungen vom Bund, vom Land und von Gemeinden (GV), den Zuweisungen und Zuschüssen für laufende Zwecke sowie den Erträgen aus der Auflösung von Sonderposten. Unter der Wertgröße „Ordentliche Erträge“ sind die Erträge nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis
9 GemHVO (Ergebnisplan) bzw. § 38 Abs. 1 S. 3 GemHVO (Ergebnisrechnung) zu erfassen.
Zuwendungsquote der Stadt Jülich nach o.a. Formel:
G.10.16
Personalintensität
Die „Personalintensität“ gibt an, welchen Anteil die Personalaufwendungen an den ordentlichen Aufwendungen ausmachen. Im Hinblick auf den interkommunalen Vergleich dient diese
Kennzahl dazu, die Frage zu beantworten, welcher Teil der Aufwendungen üblicherweise für
Personal aufgewendet wird.
Ermittlung der Kennzahl:
Unter der Wertgröße „Personalaufwendungen“ sind die Aufwendungen nach § 2 Abs. 1 Nr.
10 GemHVO (Ergebnisplan) bzw. § 38 Abs. 1 S. 3 GemHVO (Ergebnisrechnung) zu erfassen. Unter der Wertgröße „Ordentliche Aufwendungen“ sind die Aufwendungen nach § 2
Abs. 1 Nr. 10 bis 15 GemHVO (Ergebnisplan) bzw. § 38 Abs. 1 S. 3 GemHVO (Ergebnisrechnung) zu erfassen.
Personalintensität der Stadt Jülich nach o.a. Formel:
Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009
105
G.10.17
Sach- und Dienstleistungsintensität
Die Kennzahl „Sach- und Dienstleistungsintensität“ lässt erkennen, in welchem Ausmaß sich
eine Gemeinde für die Inanspruchnahme von Leistungen Dritter entschieden hat.
Ermittlung der Kennzahl:
Unter der Wertgröße „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“ sind die Aufwendungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 12 GemHVO (Ergebnisplan) bzw. § 38 Abs. 1 S. 3 GemHVO (Ergebnisrechnung) zu erfassen. Unter der Wertgröße „Ordentliche Aufwendungen“ sind die
Aufwendungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 bis 15 GemHVO (Ergebnisplan) bzw. § 38 Abs. 1 S. 3
GemHVO (Ergebnisrechnung) zu erfassen.
Sach- und Dienstleistungsintensität der Stadt Jülich nach o.a. Formel:
G.10.18
Transferaufwandsquote
Die Kennzahl „Transferaufwandsquote“ stellt einen Bezug zwischen den Transferaufwendungen und den ordentlichen Aufwendungen her.
Ermittlung der Kennzahl:
Unter der Wertgröße „Transferaufwendungen“ sind die Aufwendungen nach § 2 Abs. 1 Nr.
14 GemHVO (Ergebnisplan) bzw. § 38 Abs. 1 S. 3 GemHVO (Ergebnisrechnung) zu erfassen. Unter der Wertgröße „Ordentliche Aufwendungen“ sind die Aufwendungen nach § 2
Abs. 1 Nr. 10 bis 15 GemHVO (Ergebnisplan) bzw. § 38 Abs. 1 S. 3 GemHVO (Ergebnisrechnung) zu erfassen.
Transferaufwandsquote der Stadt Jülich nach o.a. Formel:
106
Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009
H.
Die Eröffnungsbilanz ist gemäß § 53 Abs. 1 S. 3 GemHVO durch einen Lagebericht entsprechend § 48 GemHVO zu ergänzen.
Da § 53 Abs. 1 GemHVO auch Bezug auf in der Gemeindeordnung enthaltene Vorschriften
nimmt, sind auch die Vorschriften, die die Gemeindeordnung für den Lagebericht macht, anzuwenden. Somit findet auch § 95 Abs. 2 GO Anwendung.
Nach § 95 Abs. 2 GO sind am Schluss des Lageberichts für Mitglieder des Verwaltungsvorstandes nach § 70 GO, soweit dieser nicht zu bilden ist, für den Bürgermeister und den Kämmerer, sowie für die Ratsmitglieder, auch wenn die Personen im Haushaltsjahr ausgeschieden
sind, anzugeben:
1. der Familienname mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen,
2. der ausgeübte Beruf,
3. die Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1
Satz 3 des Aktiengesetzes,
4. die Mitgliedschaft in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen der Gemeinde in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form,
5. die Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen.
Die Stadt Jülich verfügt über einen Verwaltungsvorstand im Sinne des § 70 Abs. 1 GO, sodass die vorgenannten Angaben für den Bürgermeister, den 1. Beigeordneten sowie den
Kämmerer ebenfalls zu machen sind.
Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009
107
Personenangaben nach § 95 GO
1.
Persönliche Angaben
Name
Vorname
Stommel
Fraktion
Heinrich
Titel - Anrede
fraktionslos
2.
Angaben zur beruflichen Tätigkeit
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
Bürgermeister
Arbeitgeber / Dienstherr; bei Selbstständigen: Art der Tätigkeit
Stadt Jülich
Berufsverhältnis
Beamter
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 S. 3 Aktiengesetz
Aufsichtsrat des Brückenkopf-Park Funktion
Mitglied
Jülich gGmbH
Aufsichtsrat Stadtwerke Jülich
Mitglied
Aufsichtsrat SEG Jülich
Mitglied
Aufsichtsrat Technologiezentrum
Jülich
Vorsitzender
Aufsichtsrat Indeland Entwicklungsgesellschaft mbH
Mitglied
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder
privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetztes genannten Behörden und Einrichtungen
Funktion
keine
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen privatrechtlicher Unternehmen
Funktion
keine
Bemerkungen
108
Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009
Funktionen in Vereinen und vergleichbaren Gremien
Verwaltungsrat der KDVZ RheinFunktion
Erft-Rur
Verbandsvorsteher & Vorsitzender
AKD-Dezernentenkonferenz
& Mitgliederversammlung der
VITAKO (Bundesarbeitsgemeinschaft der Kommunalen ITDienstleister e.V.)
Mitglied
Arbeitsgemeinschaft der parteilosen
Bürgermeister in NRW
Stellv. Vorsitzender
Parteilose Bürgermeister StGB
NRW
Stellv. Sprecher
Verbandsversammlung Wasserverband Eifel-Rur für die Stadt Jülich
Mitglied
Gesellschafterversammlung der
Brückenkopf-Park Jülich gGmbH
Vorsitzender
Gesellschafterversammlung der
Stadtentwicklungsgesellschaft für
die Stadt Jülich
Vorsitzender
Gesellschafterversammlung der
Stadtentwicklung Jülich Verwaltungsgesellschaft mbH für die Stadt
Jülich
Vorsitzender
Gesellschafterversammlung der
Indeland Entwicklungsgesellschaft
mbH
Stellv. Vorsitzender
Gesellschafterversammlung der
Technologiezentrum Jülich GmbH
Stellv. Vorsitzender
Zweckverbandes Schirmerschule
Vorsitzender
Verwaltungsrat der KGSt
Mitglied
Kuratorium Stadtmarketing
Mitglied
Kuratorium Solarinstitut FH
Mitglied
Förderverein Stephanusschule
Mitglied
Wassersportvereins Jülich
Mitglied
KG Rurblümchen Jülich
Senator
KG Rursternchen Jülich
Senator
KG Ulk Jülich
Senator
Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009
109
KG Schnapskännchen Güsten
Bemerkungen
Senator
KG Ulk Selgersdorf
Senator
Armbrustschützenbruderschaft St.
Antonii und Sebastianii
Mitglied
Jülicher Tafel e.V.
Mitglied
Brückenkopfverein
Mitglied
Jülicher Gesellschaft gegen das
Vergessen und für die Toleranz
Mitglied
110
Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009
Personenangaben nach § 95 GO
1.
Persönliche Angaben
Name
Vorname
Schulz
Fraktion
Martin
Titel - Anrede
Dipl. Ing.
2.
Angaben zur beruflichen Tätigkeit
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
Beigeordneter
Arbeitgeber / Dienstherr; bei Selbstständigen: Art der Tätigkeit
Stadt Jülich
Berufsverhältnis
Beamter
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 S. 3 Aktiengesetz
SEG Jülich
beratendes Mitglied
Funktion
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder
privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetztes genannten Behörden und Einrichtungen
Funktion
keine
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen privatrechtlicher Unternehmen
Funktion
keine
Bemerkungen
Funktionen in Vereinen und vergleichbaren Gremien
Verein zur Förderung des NaturFunktion
schutzes im Kreis Düren
Bemerkungen
1. Vorsitzender seit 2003
Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009
111
Personenangaben nach § 95 GO
1.
Persönliche Angaben
Name
Vorname
Prömpers
Fraktion
Andreas
Anrede - Titel
Kämmerer & Dezernent II
2.
Angaben zur beruflichen Tätigkeit
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
Kommunalbeamter
Arbeitgeber / Dienstherr; bei Selbstständigen: Art der Tätigkeit
Stadt Jülich
Berufsverhältnis
Beamter
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 S. 3 Aktiengesetz
Stadtentwicklung Jülich,
Stellv. Aufsichtsratsmitglied
Funktion
Verwaltungs GmbH, Große Rurst.
17, 52428 Jülich
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder
privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetztes genannten Behörden und Einrichtungen
Funktion
keine
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen privatrechtlicher Unternehmen
Funktion
keine
Bemerkungen
Funktionen in Vereinen und vergleichbaren Gremien
Funktion
keine
Bemerkungen
112
Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009
Personenangaben nach § 95 GO
1.
Persönliche Angaben
Name
Vorname
Anhalt
Fraktion
Wolfgang
Titel - Anrede
SPD
2.
Angaben zur beruflichen Tätigkeit
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
Kaufm. Angestellter
Arbeitgeber / Dienstherr; bei Selbstständigen: Art der Tätigkeit
Forschungszentrum
Berufsverhältnis
Angestellter
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 S. 3 Aktiengesetz
Stadtwerke Jülich
Mitglied
Funktion
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder
privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetztes genannten Behörden und Einrichtungen
Funktion
keine
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen privatrechtlicher Unternehmen
Funktion
keine
Bemerkungen
Funktionen in Vereinen und vergleichbaren Gremien
Funktion
SPD Jülich
Bemerkungen
Beisitzer
Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009
113
Personenangaben nach § 95 GO
1.
Persönliche Angaben
Name
Vorname
Beck
Fraktion
Friedhelm
Titel - Anrede
CDU
Herr Dr.
2.
Angaben zur beruflichen Tätigkeit
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
Rechtsanwalt
Arbeitgeber / Dienstherr; bei Selbstständigen: Art der Tätigkeit
Selbstständig
Berufsverhältnis
Selbstständig
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 S. 3 Aktiengesetz
Brückenkopf Park Jülich
Mitglied
Funktion
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder
privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetztes genannten Behörden und Einrichtungen
Funktion
keine
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen privatrechtlicher Unternehmen
Funktion
keine
Bemerkungen
Funktionen in Vereinen und vergleichbaren Gremien
Funktion
keine
Bemerkungen
114
Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009
Personenangaben nach § 95 GO
1.
Persönliche Angaben
Name
Vorname
Bleser
Fraktion
Harald
Titel - Anrede
SPD
2.
Angaben zur beruflichen Tätigkeit
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
Sozialarbeiter
Arbeitgeber / Dienstherr; bei Selbstständigen: Art der Tätigkeit
Stadt Linnich
Berufsverhältnis
Angestellter
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 S. 3 Aktiengesetz
Funktion
keine
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder
privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetztes genannten Behörden und Einrichtungen
Funktion
keine
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen privatrechtlicher Unternehmen
Funktion
keine
Bemerkungen
Funktionen in Vereinen und vergleichbaren Gremien
Förderverein freiwillige Feuerwehr Funktion
Bourheim
Bemerkungen
Vorsitzender
Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009
115
Personenangaben nach § 95 GO
1.
Persönliche Angaben
Name
Vorname
Borowski
Fraktion
Helma
Titel - Anrede
SPD
2.
Angaben zur beruflichen Tätigkeit
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
Verwaltungsfachangestellte
Arbeitgeber / Dienstherr; bei Selbstständigen: Art der Tätigkeit
Stadt Düren
Berufsverhältnis
Angestellte
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 S. 3 Aktiengesetz
Funktion
keine
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder
privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetztes genannten Behörden und Einrichtungen
Funktion
keine
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen privatrechtlicher Unternehmen
Funktion
keine
Bemerkungen
Funktionen in Vereinen und vergleichbaren Gremien
Arbeiterwohlfahrt Kreis DN
Funktion
Revisor
SPD Unterbezirk Jülich
Stellv. Vorsitzender
Bemerkungen
116
Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009
Personenangaben nach § 95 GO
1.
Persönliche Angaben
Name
Vorname
Capellmann
Fraktion
Peter
Titel - Anrede
CDU
2.
Angaben zur beruflichen Tätigkeit
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
Rechtsanwalt
Arbeitgeber / Dienstherr; bei Selbstständigen: Art der Tätigkeit
Selbstständig
Berufsverhältnis
selbstständig
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 S. 3 Aktiengesetz
Aufsichtsrat Stadtwerke Jülich
Mitglied
Funktion
GmbH
GWS Kreis DN
Mitglied
Indeland GmbH
Mitglied
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder
privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetztes genannten Behörden und Einrichtungen
Funktion
keine
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen privatrechtlicher Unternehmen
Funktion
keine
Bemerkungen
Funktionen in Vereinen und vergleichbaren Gremien
Funktion
keine
Bemerkungen
Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009
117
Personenangaben nach § 95 GO
1.
Persönliche Angaben
Name
Vorname
Cormann
Fraktion
Joachim
Titel - Anrede
CDU
2.
Angaben zur beruflichen Tätigkeit
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
Rentner
Arbeitgeber / Dienstherr; bei Selbstständigen: Art der Tätigkeit
Berufsverhältnis
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 S. 3 Aktiengesetz
Funktion
keine
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder
privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetztes genannten Behörden und Einrichtungen
Funktion
keine
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen privatrechtlicher Unternehmen
Funktion
keine
Bemerkungen
Funktionen in Vereinen und vergleichbaren Gremien
Verein zur Pflege des heimatlichen Funktion
Brauchtums
Beisitzer
CDU Ortsverband Kirchberg
Vorstandsmitglied
Bemerkungen
118
Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009
Personenangaben nach § 95 GO
1.
Persönliche Angaben
Name
Vorname
Cremerius
Fraktion
Winfried
Titel - Anrede
FDP
2.
Angaben zur beruflichen Tätigkeit
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
Rentner
Arbeitgeber / Dienstherr; bei Selbstständigen: Art der Tätigkeit
Berufsverhältnis
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 S. 3 Aktiengesetz
SEG Jülich
Mitglied
Funktion
Stadtwerke Jülich
Mitglied
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder
privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetztes genannten Behörden und Einrichtungen
Funktion
keine
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen privatrechtlicher Unternehmen
Funktion
keine
Bemerkungen
Funktionen in Vereinen und vergleichbaren Gremien
Kreistag
Funktion
Mitglied
Brückenkopfpark- & Zoo Jülich
Mitglied
Hist. Festungsstadt Jülich
Schatzmeister
Bemerkungen
Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009
119
Personenangaben nach § 95 GO
1.
Persönliche Angaben
Name
Vorname
Dohmen
Fraktion
Martina
Titel - Anrede
UWG – JüL
2.
Angaben zur beruflichen Tätigkeit
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
Bürokauffrau
Arbeitgeber / Dienstherr; bei Selbstständigen: Art der Tätigkeit
Berufsverhältnis
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 S. 3 Aktiengesetz
Funktion
keine
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder
privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetztes genannten Behörden und Einrichtungen
Funktion
keine
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen privatrechtlicher Unternehmen
Funktion
keine
Bemerkungen
Funktionen in Vereinen und vergleichbaren Gremien
Funktion
keine
Bemerkungen
120
Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009
Personenangaben nach § 95 GO
1.
Persönliche Angaben
Name
Vorname
Esser - Faber
Fraktion
Margarete
Titel - Anrede
CDU
2.
Angaben zur beruflichen Tätigkeit
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
Kauffrau
Arbeitgeber / Dienstherr; bei Selbstständigen: Art der Tätigkeit
Selbstständig
Berufsverhältnis
Selbstständig
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 S. 3 Aktiengesetz
Aufsichtsrat Stadtwerke Jülich
Mitglied
Funktion
GmbH
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder
privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetztes genannten Behörden und Einrichtungen
Funktion
keine
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen privatrechtlicher Unternehmen
Funktion
keine
Bemerkungen
Funktionen in Vereinen und vergleichbaren Gremien
CDU Stadtmitte / Heckfeld
Funktion
Fraktions- und Stadtverbandsvorstand
Vorsitzende
Stellv. Vorsitzende
Bemerkungen
Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009
121
Personenangaben nach § 95 GO
1.
Persönliche Angaben
Name
Vorname
Fink
Fraktion
Ulrike
Titel - Anrede
FDP
2.
Angaben zur beruflichen Tätigkeit
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
Rechtspflegerin
Arbeitgeber / Dienstherr; bei Selbstständigen: Art der Tätigkeit
Berufsverhältnis
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 S. 3 Aktiengesetz
Aufsichtsrat Brückenkopfpark
Mitglied
Funktion
Aufsichtsrat Stadtwerke Jülich
GmbH
Mitglied
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder
privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetztes genannten Behörden und Einrichtungen
Funktion
keine
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen privatrechtlicher Unternehmen
Funktion
keine
Bemerkungen
Funktionen in Vereinen und vergleichbaren Gremien
Freundeskreis Stadtarchiv Jülich
Funktion
Vorstandsmitglied
Verwaltungsrat Schützenhalle
Mitglied
Bemerkungen
122
Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009
Personenangaben nach § 95 GO
1.
Persönliche Angaben
Name
Vorname
Frey
Fraktion
Heinrich
Titel - Anrede
UWG - JüL
2.
Angaben zur beruflichen Tätigkeit
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
Lehrer
Arbeitgeber / Dienstherr; bei Selbstständigen: Art der Tätigkeit
Berufsverhältnis
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 S. 3 Aktiengesetz
Aufsichtsrat Stadtwerke Jülich
Mitglied
Funktion
GmbH
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder
privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetztes genannten Behörden und Einrichtungen
Funktion
keine
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen privatrechtlicher Unternehmen
Funktion
keine
Bemerkungen
Funktionen in Vereinen und vergleichbaren Gremien
AWO Koslar
Funktion
Beisitzer
Indeland GmbH
Mitglied
DORV - Trägerverein Barmen
Vorsitzender
SV Merzenhausen
Kassenwart
Bemerkungen
Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009
123
Personenangaben nach § 95 GO
1.
Persönliche Angaben
Name
Vorname
Friedrich
Fraktion
Egbert
Titel - Anrede
CDU
2.
Angaben zur beruflichen Tätigkeit
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
Elektromeister
Arbeitgeber / Dienstherr; bei Selbstständigen: Art der Tätigkeit
EWV
Berufsverhältnis
Angestellter
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 S. 3 Aktiengesetz
Aufsichtsrat Stadtwerke Jülich
Mitglied
Funktion
GmbH
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder
privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetztes genannten Behörden und Einrichtungen
Funktion
keine
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen privatrechtlicher Unternehmen
Funktion
keine
Bemerkungen
Funktionen in Vereinen und vergleichbaren Gremien
Beirat EWV
Funktion
Mitglied
Regio-Energiegemeinschaft e.V.
Geschäftsführer
Bemerkungen
124
Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009
Personenangaben nach § 95 GO
1.
Persönliche Angaben
Name
Vorname
Garding
Fraktion
Harald
Titel - Anrede
SPD
2.
Angaben zur beruflichen Tätigkeit
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
Rechtsanwalt
Arbeitgeber / Dienstherr; bei Selbstständigen: Art der Tätigkeit
Selbstständig
Berufsverhältnis
selbstständig
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 S. 3 Aktiengesetz
Aufsichtsrat Stadtwerke Jülich
Mitglied
Funktion
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder
privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetztes genannten Behörden und Einrichtungen
Funktion
keine
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen privatrechtlicher Unternehmen
Funktion
keine
Bemerkungen
Funktionen in Vereinen und vergleichbaren Gremien
SPD Jülich
Funktion
Stellv. Vorsitzender
Jülicher TV 1885 e.V.
Vorsitzender
Bemerkungen
Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009
125
Personenangaben nach § 95 GO
1.
Persönliche Angaben
Name
Vorname
Gruben
Fraktion
Martina
Titel - Anrede
SPD
2.
Angaben zur beruflichen Tätigkeit
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
Bauunternehmerin
Arbeitgeber / Dienstherr; bei Selbstständigen: Art der Tätigkeit
selbstständig
Berufsverhältnis
selbstständig
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 S. 3 Aktiengesetz
Aufsichtsrat SEG
Mitglied
Funktion
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder
privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetztes genannten Behörden und Einrichtungen
Funktion
keine
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen privatrechtlicher Unternehmen
keine
Funktion
Bemerkungen
Funktionen in Vereinen und vergleichbaren Gremien
SPD – Distrikt Kirchberg
Funktion
Vorsitzende
Bemerkungen
126
Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009
Personenangaben nach § 95 GO
1.
Persönliche Angaben
Name
Vorname
Gundelach
Fraktion
Klaus
Titel - Anrede
SPD
2.
Angaben zur beruflichen Tätigkeit
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
Beamter
Arbeitgeber / Dienstherr; bei Selbstständigen: Art der Tätigkeit
Land NRW
Berufsverhältnis
Beamter
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 S. 3 Aktiengesetz
Funktion
keine
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder
privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetztes genannten Behörden und Einrichtungen
Funktion
keine
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen privatrechtlicher Unternehmen
Funktion
keine
Bemerkungen
Funktionen in Vereinen und vergleichbaren Gremien
Funktion
keine
Bemerkungen
Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009
127
Personenangaben nach § 95 GO
1.
Persönliche Angaben
Name
Vorname
Gunia
Fraktion
Wolfgang
Titel - Anrede
CDU
2.
Angaben zur beruflichen Tätigkeit
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
Studiendirektor im Ruhestand
Arbeitgeber / Dienstherr; bei Selbstständigen: Art der Tätigkeit
Land NRW
Berufsverhältnis
Studiendirektor im Ruhestand
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 S. 3 Aktiengesetz
Funktion
keine
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder
privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetztes genannten Behörden und Einrichtungen
Funktion
keine
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen privatrechtlicher Unternehmen
Funktion
keine
Bemerkungen
Funktionen in Vereinen und vergleichbaren Gremien
Senioren-Union Düren
Funktion
Vorsitzender, Mitglied
Förderverein Gymnasium Zitadelle
Geschäftsführer
Bürgerbeirat ,,Historische Festungsstadt Jülich“
Vorsitzender
Bemerkungen
128
Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009
Personenangaben nach § 95 GO
1.
Persönliche Angaben
Name
Vorname
Gussen
Fraktion
Erich
Titel - Anrede
CDU
2.
Angaben zur beruflichen Tätigkeit
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
Landwirt
Arbeitgeber / Dienstherr; bei Selbstständigen: Art der Tätigkeit
selbstständig
Berufsverhältnis
selbstständig
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 S. 3 Aktiengesetz
Aufsichtsrat SEG Jülich GmbH
Mitglied
Funktion
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder
privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetztes genannten Behörden und Einrichtungen
Funktion
keine
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen privatrechtlicher Unternehmen
Funktion
keine
Bemerkungen
Funktionen in Vereinen und vergleichbaren Gremien
Kirchenvorstand Güsten
Funktion
Vorstandsmitglied
Kreisbauernschaft Düren/Jülich
Vorsitzender
Vorstand des Pfarr-Cäcilien-Chores
Güsten
Beisitzer
Bemerkungen
Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009
129
Personenangaben nach § 95 GO
1.
Persönliche Angaben
Name
Vorname
Hintzen
Fraktion
Ulrich
Titel - Anrede
CDU
2.
Angaben zur beruflichen Tätigkeit
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
Beamter
Arbeitgeber / Dienstherr; bei Selbstständigen: Art der Tätigkeit
Stadt Düren
Berufsverhältnis
Beamter
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 S. 3 Aktiengesetz
Funktion
keine
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder
privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetztes genannten Behörden und Einrichtungen
Funktion
keine
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen privatrechtlicher Unternehmen
Funktion
keine
Bemerkungen
Funktionen in Vereinen und vergleichbaren Gremien
KGSt f. Verwaltungsvereinfachung Funktion
Sachkundiger Bürger
Wasser- und Bodenverband Welldorf
Sachkundiger Bürger
Mitgliederversammlung Städte- &
Gemeindebundes NW
Sachkundiger Bürger
Bemerkungen
130
Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009
Personenangaben nach § 95 GO
1.
Persönliche Angaben
Name
Vorname
Hoven
Fraktion
Matthias
Titel - Anrede
UWG - JüL
2.
Angaben zur beruflichen Tätigkeit
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
Postbeamter
Arbeitgeber / Dienstherr; bei Selbstständigen: Art der Tätigkeit
Deutsche Post AG
Berufsverhältnis
Beamter
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 S. 3 Aktiengesetz
SEG Jülich
Mitglied
Funktion
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder
privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetztes genannten Behörden und Einrichtungen
Funktion
keine
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen privatrechtlicher Unternehmen
Funktion
keine
Bemerkungen
Funktionen in Vereinen und vergleichbaren Gremien
Förderverein der FF Löschgruppe
Funktion
Welldorf
Mitglied
Bemerkungen
Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009
131
Personenangaben nach § 95 GO
1.
Persönliche Angaben
Name
Vorname
Kieven
Fraktion
Ansgar
Titel - Anrede
SPD
2.
Angaben zur beruflichen Tätigkeit
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
Beamter
Arbeitgeber / Dienstherr; bei Selbstständigen: Art der Tätigkeit
Stadt Düren
Berufsverhältnis
Beamter
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 S. 3 Aktiengesetz
Funktion
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder
privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetztes genannten Behörden und Einrichtungen
Funktion
keine
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen privatrechtlicher Unternehmen
Funktion
keine
Bemerkungen
Funktionen in Vereinen und vergleichbaren Gremien
Gewerkschaft ver.di
Funktion
Vorstandsmitglied
Bemerkungen
132
Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009
Personenangaben nach § 95 GO
1.
Persönliche Angaben
Name
Vorname
Köhne
Fraktion
Franz - Josef
Titel - Anrede
SPD
2.
Angaben zur beruflichen Tätigkeit
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
Dipl. Ingenieur
Arbeitgeber / Dienstherr; bei Selbstständigen: Art der Tätigkeit
Forschungszentrum Jülich
Berufsverhältnis
Angestellter
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 S. 3 Aktiengesetz
Funktion
keine
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder
privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetztes genannten Behörden und Einrichtungen
Funktion
keine
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen privatrechtlicher Unternehmen
Funktion
keine
Bemerkungen
Funktionen in Vereinen und vergleichbaren Gremien
Funktion
keine
Bemerkungen
Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009
133
Personenangaben nach § 95 GO
1.
Persönliche Angaben
Name
Vorname
Laufs
Fraktion
Jürgen
Titel - Anrede
Grüne
2.
Angaben zur beruflichen Tätigkeit
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
Techn. Verwaltungsangestellter
Arbeitgeber / Dienstherr; bei Selbstständigen: Art der Tätigkeit
ITK Rheinland
Berufsverhältnis
Angestellter
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 S. 3 Aktiengesetz
Aufsichtsrat Stadtwerke Jülich
Stellv. Mitglied
Funktion
GmbH
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder
privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetztes genannten Behörden und Einrichtungen
Funktion
keine
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen privatrechtlicher Unternehmen
Funktion
keine
Bemerkungen
Funktionen in Vereinen und vergleichbaren Gremien
KDVZ Frechen
Funktion
Mitglied
Städte - und Gemeindebund
Mitglied
Zweckverband Schirmerschule
Mitglied
Bemerkungen
134
Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009
Personenangaben nach § 95 GO
1.
Persönliche Angaben
Name
Vorname
Launer – Hill
Fraktion
Irene
Titel - Anrede
SPD
2.
Angaben zur beruflichen Tätigkeit
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
Rentnerin
Arbeitgeber / Dienstherr; bei Selbstständigen: Art der Tätigkeit
Berufsverhältnis
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 S. 3 Aktiengesetz
Funktion
keine
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder
privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetztes genannten Behörden und Einrichtungen
Funktion
keine
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen privatrechtlicher Unternehmen
Funktion
keine
Bemerkungen
Funktionen in Vereinen und vergleichbaren Gremien
ASF Jülich
Funktion
Vorstandsmitglied
SPD Ortsverein
Beisitzer
Tierschutzverein „S.A.M.T.“
Vorsitzender
Bemerkungen
Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009
135
Personenangaben nach § 95 GO
1.
Persönliche Angaben
Name
Vorname
Lohn
Fraktion
Helmut
Titel - Anrede
CDU
2.
Angaben zur beruflichen Tätigkeit
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
Pensionär
Arbeitgeber / Dienstherr; bei Selbstständigen: Art der Tätigkeit
Berufsverhältnis
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 S. 3 Aktiengesetz
Aufsichtsrat Stadtwerke Jülich
Mitglied
Funktion
GmbH
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder
privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetztes genannten Behörden und Einrichtungen (§ 17 S.1 Nr. 3KorruptionsbG)
Funktion
keine
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen privatrechtlicher Unternehmen
Funktion
keine
Bemerkungen
Funktionen in Vereinen und vergleichbaren Gremien
Beirat EWV
Funktion
Stellv. Mitglied
WOGE Jülich
Vorstandsmitglied
Bemerkungen
136
Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009
Personenangaben nach § 95 GO
1.
Persönliche Angaben
Name
Vorname
Lorscheid – Kratz
Fraktion
Kathleen
Titel - Anrede
CDU
2.
Angaben zur beruflichen Tätigkeit
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
Lehrerin
Arbeitgeber / Dienstherr; bei Selbstständigen: Art der Tätigkeit
Land NRW
Berufsverhältnis
Beamtin
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 S. 3 Aktiengesetz
Funktion
keine
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder
privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetztes genannten Behörden und Einrichtungen
Funktion
keine
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen privatrechtlicher Unternehmen
Funktion
keine
Bemerkungen
Funktionen in Vereinen und vergleichbaren Gremien
CDU Stadtverband Jülich
Funktion
Vorstandsmitglied
Förderverein KGS Jülich
Vorstandsmitglied
Verband Bildung und Erziehung
(VBE)
Vorstandsmitglied
Bemerkungen
Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009
137
Personenangaben nach § 95 GO
1.
Persönliche Angaben
Name
Vorname
Marquardt
Fraktion
Martin
Titel - Anrede
SPD
2.
Angaben zur beruflichen Tätigkeit
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
Techn. Angestellter
Arbeitgeber / Dienstherr; bei Selbstständigen: Art der Tätigkeit
Berufsverhältnis
Angestellter
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 S. 3 Aktiengesetz
Aufsichtsrat der Stadtwerke Jülich
Mitglied
Funktion
GmbH
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder
privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetztes genannten Behörden und Einrichtungen
Funktion
keine
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen privatrechtlicher Unternehmen
Funktion
keine
Bemerkungen
Funktionen in Vereinen und vergleichbaren Gremien
Förderverein Festung Zitadelle
Funktion
Jülich e.V.
Bemerkungen
138
Vorstandsmitglied
Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009
Personenangaben nach § 95 GO
1.
Persönliche Angaben
Name
Vorname
Müller
Fraktion
Heinrich
Titel - Anrede
UWG - JüL
2.
Angaben zur beruflichen Tätigkeit
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
Rentner
Arbeitgeber / Dienstherr; bei Selbstständigen: Art der Tätigkeit
Berufsverhältnis
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 S. 3 Aktiengesetz
Aufsichtsrat Brückenkopf Park
Mitglied
Funktion
GmbH
Aufsichtsrat Stadtwerke Jülich
GmbH
Stellv. Aufsichtsrat
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder
privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetztes genannten Behörden und Einrichtungen
Funktion
keine
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen privatrechtlicher Unternehmen
Funktion
keine
Bemerkungen
Funktionen in Vereinen und vergleichbaren Gremien
Kinderhilfe Moshi/Tansania e.V.
Funktion
2. Vorsitzender
Kirchenvorstand
Vorsitzender
Festausschuss Freiwillige Feuerwehr
Mitglied
Bemerkungen
Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009
139
Personenangaben nach § 95 GO
1.
Persönliche Angaben
Name
Vorname
Neuenhoff
Fraktion
Claus Hinrich
Titel - Anrede
Fraktionslos
2.
Angaben zur beruflichen Tätigkeit
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
Industriekaufmann
Arbeitgeber / Dienstherr; bei Selbstständigen: Art der Tätigkeit
Berufsverhältnis
Angestellter
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 S. 3 Aktiengesetz
Funktion
keine
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder
privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetztes genannten Behörden und Einrichtungen
Funktion
keine
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen privatrechtlicher Unternehmen
Funktion
keine
Bemerkungen
Funktionen in Vereinen und vergleichbaren Gremien
Funktion
keine
Bemerkungen
140
Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009
Personenangaben nach § 95 GO
1.
Persönliche Angaben
Name
Vorname
Pelzer
Fraktion
Klaus
Titel - Anrede
SPD
2.
Angaben zur beruflichen Tätigkeit
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
Kaufm. Angestellter
Arbeitgeber / Dienstherr; bei Selbstständigen: Art der Tätigkeit
Handelsges. Renn GmbH- renn Chemie
Berufsverhältnis
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 S. 3 Aktiengesetz
Aufsichtsrat Brückenkopf Park
Sachkundiger Bürger
Funktion
Aufsichtsrat Stadtwerke Jülich
GmbH
Sachkundiger Bürger
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder
privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetztes genannten Behörden und Einrichtungen
Funktion
keine
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen privatrechtlicher Unternehmen
Funktion
keine
Bemerkungen
Funktionen in Vereinen und vergleichbaren Gremien
Funktion
keine
Bemerkungen
Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009
141
Personenangaben nach § 95 GO
1.
Persönliche Angaben
Name
Vorname
Peterhoff
Fraktion
Arnold
Titel - Anrede
CDU
2.
Angaben zur beruflichen Tätigkeit
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
Elektromeister
Arbeitgeber / Dienstherr; bei Selbstständigen: Art der Tätigkeit
Forschungszentrum Jülich
Berufsverhältnis
Angestellter
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 S. 3 Aktiengesetz
Funktion
keine
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder
privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetztes genannten Behörden und Einrichtungen
Funktion
keine
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen privatrechtlicher Unternehmen
Funktion
keine
Bemerkungen
Funktionen in Vereinen und vergleichbaren Gremien
Schützenbruderschaft Selgersdorf
Funktion
Vorsitzender
Bemerkungen
142
Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009
Personenangaben nach § 95 GO
1.
Persönliche Angaben
Name
Vorname
Plum
Fraktion
Wilhelm
Titel - Anrede
CDU
2.
Angaben zur beruflichen Tätigkeit
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
Verwaltungsangestellter
Arbeitgeber / Dienstherr; bei Selbstständigen: Art der Tätigkeit
Bundesbahn
Berufsverhältnis
Angestellter
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 S. 3 Aktiengesetz
Funktion
keine
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder
privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetztes genannten Behörden und Einrichtungen
Funktion
keine
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen privatrechtlicher Unternehmen
Funktion
keine
Bemerkungen
Funktionen in Vereinen und vergleichbaren Gremien
Schulverband Schirmerschule
Funktion
Sachkundiger Bürger
Bemerkungen
Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009
143
Personenangaben nach § 95 GO
1.
Persönliche Angaben
Name
Vorname
Sauer
Fraktion
Elfriede
Titel - Anrede
UWG - JüL
2.
Angaben zur beruflichen Tätigkeit
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
Arzthelferin
Arbeitgeber / Dienstherr; bei Selbstständigen: Art der Tätigkeit
Dr. Rüttgers/Schumacher
Berufsverhältnis
Angestellte
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 S. 3 Aktiengesetz
Funktion
keine
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder
privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetztes genannten Behörden und Einrichtungen
Funktion
keine
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen privatrechtlicher Unternehmen
Funktion
keine
Bemerkungen
Funktionen in Vereinen und vergleichbaren Gremien
UWG – Jül
Funktion
Kassiererin
Bemerkungen
144
Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009
Personenangaben nach § 95 GO
1.
Persönliche Angaben
Name
Vorname
Sauer
Fraktion
Karl
Titel - Anrede
CDU
2.
Angaben zur beruflichen Tätigkeit
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
Rentner
Arbeitgeber / Dienstherr; bei Selbstständigen: Art der Tätigkeit
Berufsverhältnis
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 S. 3 Aktiengesetz
Funktion
keine
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder
privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetztes genannten Behörden und Einrichtungen
Funktion
keine
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen privatrechtlicher Unternehmen
Funktion
keine
Bemerkungen
Funktionen in Vereinen und vergleichbaren Gremien
Bürgerbeirat Historische Festungs- Funktion
stadt Jülich
Bemerkungen
Vorstandsmitglied
Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009
145
Personenangaben nach § 95 GO
1.
Persönliche Angaben
Name
Vorname
Schaaf
Fraktion
Heinrich
Titel - Anrede
UWG - JüL
2.
Angaben zur beruflichen Tätigkeit
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
Rentner
Arbeitgeber / Dienstherr; bei Selbstständigen: Art der Tätigkeit
Berufsverhältnis
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 S. 3 Aktiengesetz
Aufsichtsrat SEG Jülich GmbH
Sachkundiger Bürger
Funktion
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder
privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetztes genannten Behörden und Einrichtungen
Funktion
keine
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen privatrechtlicher Unternehmen
Funktion
keine
Bemerkungen
Funktionen in Vereinen und vergleichbaren Gremien
Jagdgenossenschaft Mersch
Funktion
Sachkundiger Bürger
Bemerkungen
146
Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009
Personenangaben nach § 95 GO
1.
Persönliche Angaben
Name
Vorname
Schayen
Fraktion
Jan
Titel - Anrede
CDU
2.
Angaben zur beruflichen Tätigkeit
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
Gärtnermeister
Arbeitgeber / Dienstherr; bei Selbstständigen: Art der Tätigkeit
Selbstständig
Berufsverhältnis
Selbstständig
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 S. 3 Aktiengesetz
Aufsichtsrat Stadtwerke Jülich
Stellv. Aufsichtsrat
Funktion
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder
privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetztes genannten Behörden und Einrichtungen
Funktion
keine
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen privatrechtlicher Unternehmen
Funktion
keine
Bemerkungen
Funktionen in Vereinen und vergleichbaren Gremien
CDU Ortsverband Jülich-Nord
Funktion
Vorstandsmitglied
CDU Stadtverbandsvorstand Jülich
Bemerkungen
Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009
147
Personenangaben nach § 95 GO
1.
Persönliche Angaben
Name
Vorname
Schmitz
Fraktion
Lambert
Titel - Anrede
CDU
2.
Angaben zur beruflichen Tätigkeit
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
Ingenieur
Arbeitgeber / Dienstherr; bei Selbstständigen: Art der Tätigkeit
RWE - Power
Berufsverhältnis
Angestellter
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 S. 3 Aktiengesetz
Aufsichtsrat Stadtwerke Jülich
Mitglied
Funktion
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder
privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetztes genannten Behörden und Einrichtungen
Funktion
keine
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen privatrechtlicher Unternehmen
Funktion
keine
Bemerkungen
Funktionen in Vereinen und vergleichbaren Gremien
CDU Ortsverband Stetternich
Funktion
Vorsitzender
CDU Stadtverband Jülich
Schriftführer
Kirchenvorstand kath. Kirchengemeinde Stetternich
Vorstandsmitglied
TTF Stetternich
Jugendwart
Bemerkungen
148
Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009
Personenangaben nach § 95 GO
1.
Persönliche Angaben
Name
Vorname
Schmitz
Fraktion
Manfred Gerhard
Titel - Anrede
CDU
2.
Angaben zur beruflichen Tätigkeit
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
Arbeitgeber / Dienstherr; bei Selbstständigen: Art der Tätigkeit
Berufsverhältnis
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 S. 3 Aktiengesetz
Funktion
keine
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder
privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetztes genannten Behörden und Einrichtungen
Funktion
keine
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen privatrechtlicher Unternehmen
Funktion
keine
Bemerkungen
Funktionen in Vereinen und vergleichbaren Gremien
Badwelt GmbH
Funktion
Mitglied
KG Maiblömche
Präsident
Bemerkungen
Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009
149
Personenangaben nach § 95 GO
1.
Persönliche Angaben
Name
Vorname
Schmitz
Fraktion
Peter
Titel - Anrede
CDU
2.
Angaben zur beruflichen Tätigkeit
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
Lehrer / Rektor im Ruhestand
Arbeitgeber / Dienstherr; bei Selbstständigen: Art der Tätigkeit
Berufsverhältnis
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 S. 3 Aktiengesetz
Funktion
keine
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder
privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetztes genannten Behörden und Einrichtungen
Funktion
keine
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen privatrechtlicher Unternehmen
Funktion
keine
Bemerkungen
Funktionen in Vereinen und vergleichbaren Gremien
Jülicher Wassersportverein
Funktion
Vorstandsmitglied
Bemerkungen
150
Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009
Personenangaben nach § 95 GO
1.
Persönliche Angaben
Name
Vorname
Schumacher
Fraktion
Helmut
Titel - Anrede
CDU
Herr Dr.
2.
Angaben zur beruflichen Tätigkeit
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
Dipl. Informatiker
Arbeitgeber / Dienstherr; bei Selbstständigen: Art der Tätigkeit
Forschungszentrum
Berufsverhältnis
Angestellter
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 S. 3 Aktiengesetz
Aufsichtsrat KDVZ
Stellv. Mitglied
Funktion
Aufsichtsrat TZJ
Mitglied
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder
privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetztes genannten Behörden und Einrichtungen
Funktion
keine
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen privatrechtlicher Unternehmen
Funktion
keine
Bemerkungen
Funktionen in Vereinen und vergleichbaren Gremien
St. Josef Schützenbruderschaft
Funktion
Koslar
Bemerkungen
Pressesprecher
Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009
151
Personenangaben nach § 95 GO
1.
Persönliche Angaben
Name
Vorname
Stauch
Fraktion
Ingrid
Titel - Anrede
CDU
2.
Angaben zur beruflichen Tätigkeit
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
Dipl. Oecotrophologin
Arbeitgeber / Dienstherr; bei Selbstständigen: Art der Tätigkeit
Forschungszentrum
Berufsverhältnis
Angestellte
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 S. 3 Aktiengesetz
Funktion
keine
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder
privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetztes genannten Behörden und Einrichtungen
Funktion
keine
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen privatrechtlicher Unternehmen
Funktion
keine
Bemerkungen
Funktionen in Vereinen und vergleichbaren Gremien
Brückenkopf Park Jülich GmbH
Funktion
Stellv. Mitglied
Frauenunion Jülich
Mitglied
Bemerkungen
152
Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009
Personenangaben nach § 95 GO
1.
Persönliche Angaben
Name
Vorname
Trzolek
Fraktion
Detlef
Titel - Anrede
UWG - JüL
2.
Angaben zur beruflichen Tätigkeit
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
Arbeitgeber / Dienstherr; bei Selbstständigen: Art der Tätigkeit
selbstständig
Berufsverhältnis
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 S. 3 Aktiengesetz
Funktion
keine
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder
privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetztes genannten Behörden und Einrichtungen
Funktion
keine
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen privatrechtlicher Unternehmen
Funktion
keine
Bemerkungen
Funktionen in Vereinen und vergleichbaren Gremien
DORV – Trägerverein Barmen
Funktion
Stellv. Vorsitzender
Bemerkungen
Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009
153
Personenangaben nach § 95 GO
1.
Persönliche Angaben
Name
Vorname
Wagner
Fraktion
Almut
Titel - Anrede
Grüne
2.
Angaben zur beruflichen Tätigkeit
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
Sozialbetreuerin
Arbeitgeber / Dienstherr; bei Selbstständigen: Art der Tätigkeit
Christliches Sozialwerk Jülich
Berufsverhältnis
Angestellte
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 S. 3 Aktiengesetz
Funktion
keine
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder
privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetztes genannten Behörden und Einrichtungen
Funktion
keine
Bemerkungen
Mitgliedschaften in Organen privatrechtlicher Unternehmen
Funktion
keine
Bemerkungen
Funktionen in Vereinen und vergleichbaren Gremien
Funktion
Keine
Bemerkungen
154
Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009
I.
I.1
Abschreibungssätze bei der Stadt Jülich
NKF-Rahmentabelle
der Gesamtnutzungsdauer für kommunale Gegenstände
Nr.
1
1.01
1.02
1.03
1.04
1.05
1.06
1.07
1.08
1.09
1.10
1.11
1.12
1.13
1.14
1.15
1.16
1.17
1.18
1.19
1.20
1.21
1.22
1.23
1.24
1.25
1.26
1.27
1.28
1.29
1.30
1.31
1.32
1.33
1.34
1.35
1.36
1.37
1.38
1.39
1.40
(Quelle: Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen - Nr. 15 vom 18. März 2005)
ergänzt um spezifische Nutzungsdauern bei der Stadt Jülich
Vermögensgegenstand
Nutzung
ND
in JahStadt
ren
Jülich
Gebäude und bauliche Anlagen
Abwasserhebeanlagen (baulicher Teil)
30 - 40
33
Abwasserkanäle
50 - 80
50
Auslaufbauwerke einschl. Rechen und Schützen (Bauwerke)
30 - 50
n.v.
Baracken, Behelfsbauten
20 - 40
n.v.
Einlaufbauwerke einschl. Rechen und Schützen (Bauwerke)
30 - 50
n.v.
1
Feuerwehrgerätehäuser (massiv)
40 - 80
*
1
Feuerwehrgerätehäuser (sonstige Bauweise)
20 - 40
*
Freibäder (bauliche Anlagen)
30- 50
n.v.
1
Garagen (massiv)
40 - 60
*
1
Garagen (sonstige Bauweise)
20 - 40
*
1
Gemeindezentren, Bürgerhäuser, Saalbauten, Vereins-, Jugendheime
40 - 80
*
Geschäftshäuser (auch gemischt genutzt mit Wohnungen)
50 - 80
n.v.
1
Hallen (massiv)
40 - 50
*
Hallen (sonstige Bauweise)
20 - 40
n.v.
Hallenbäder
40 - 70
n.v.
Heime, Personal- und Schwestern-, Alten-, Kinder40 - 80
n.v.
Hochwasserschutzanlagen (dauerhafte), z.B. Deiche
70 - 100
n.v.
1
Industriegebäude, Werkstätten (mit und ohne Sozialtrakt)
40 - 60
*
1
Kapellen, Kirchen
60 - 80
*
1
Kindergärten, Kindertagesstätten
40 - 80
*
Krankenhäuser
40 - 60
n.v.
Krematorien
50 - 60
n.v.
1
Lager (massiv)
40 - 60
*
Lager (sonstige Bauweise)
20 - 40
n.v.
1
Leichenhallen, Trauerhallen
60 - 80
*
1
Parkhäuser, Tiefgaragen
30 - 50
*
Pumpenhäuser
20 - 50
33
1
Rettungswachen (massiv)
40 - 80
*
Rettungswachen (sonstige Bauweise)
20 - 40
n.v.
Schleusen, Wehre (Stahl oder Beton)
40 - 50
n.v.
Schleusen, Wehre (sonstige Bauweise)
20 -30
n.v.
1
Schulgebäude (massiv)
40 - 80
*
Schulgebäude (sonstige Bauweise)
20 - 40
n.v.
Silobauten (Beton)
28 - 33
n.v.
Silobauten (Kunststoff oder Stahl)
17 - 25
n.v.
1
Sportanlagen (nur Sozialgebäude u.a. Funktionsgebäude)
40 - 60
*
Straßenabläufe einschl. Anschlusskanäle
50 - 80
50
Transformatoren- und Schalthäuser, Trafostationshäuser
20 - 50
n.v.
Tunnel
70 - 80
70
1
Verwaltungsgebäude (massiv)
40 - 80
*
Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009
155
1.41
1.42
1.43
1.44
2
2.01
2.02
2.03
2.04
2.05
2.06
2.07
2.08
2.09
2.10
2.11
3
3.01
3.02
3.03
3.04
3.05
3.06
3.07
3.08
3.09
3.10
3.11
3.12
3.13
3.14
3.15
3.16
3.17
3.18
3.19
3.20
3.21
3.22
3.23
3.24
3.25
3.26
3.27
3.28
4
4.00
156
Verwaltungsgebäude (sonstige Bauweise)
Wassertürme
Wohncontainer
Wohnhäuser (auch Mehrfamilienhäuser)
Straßen, Wege, Plätze (Grundstückseinrichtungen)
Betonmauer, Ziegelmauer
Brücken (Holzkonstruktion)
Brücken (Mauerwerk, Beton oder Stahlkonstruktion, Verbundsystem)
Gewässerausbau naturnah, offene Gräben
Kompostdeponie, -plätze
Löschwasserteiche
Straßen- und Stadtmobiliar
Spielplätze, Bolzplätze
Sportplätze (Rasen- und Hartplätze)
Straßen (Anlieger-, Hauptverkehrsstraßen) Wege, Plätze, Parkflächen
Wege, Plätze, Parkflächen (in einfacher Bauart)
Buswartehallen (massiv)
Buswartehallen (sonstige)
Technische Anlagen (Betriebsanlagen)
Abwasserhebe- und reinigungsanlagen (maschinelle Einrichtungen)
Alarmgeber, Alarmanlagen
Aufzüge (mobil), Hublifte, Hebebühnen, Arbeitsbühnen
Bahnkörper, Gleisanlagen, Gleiseinrichtungen, Weichen
Baucontainer, Bürocontainer, Transportcontainer
Beleuchtungsanlagen
Beschallungsanlagen
Blockheizkraftwerke (Kraft-Wärmekopplungsanlagen)
Dampfkessel, Dampfmaschinen, Dampfturbinen, Dampfversorgungsleitungen
Druckluftanlagen, Kompressoren
Druckrohrleitungen
Gasleitungen
Heiß- und Kaltluftanlagen, Abzugsvorrichtungen, Ventilatoren, Klimaanlagen
Heizkanäle
Kabelnetze (auch Rohre, Schächte)
Leitstellentechnik
Mess- und Prüfgeräte
Notstromaggregate, Stromgeneratoren, -umformer, Gleichrichter
Ozonmessstation, Umweltmessstation
Photovoltaikanlagen
Solaranlagen
Stromverteileranlagen
Telekommunikationseinrichtungen, Betriebsfunkanlagen, Antennenmasten
Verkehrsrechner (Verkehrsleitsystem)
Videoanlagen, Überwachungsanlagen
Waschanlage, Waschstraße
Wasseraufbereitungsanlagen, Wasserenthärtungsanlagen, Wasserreinigungsanlagen
Windkraftanlagen
Maschinen und Geräte
Maschinen und Geräte
z.B.: Atemschutzgerät, Maskendichtprüfgerät
z.B.: Bohrhammer, Bohrmaschine
z.B.: Druckereimaschine und ähnliches
z.B.: Fahrkartenverkaufsautomat, Fahrkartenentwerter
(Aufsitz-)Mähgeräte (Wert aus AfA-Tabelle RLP übernommen)
Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009
20 - 40
40 - 50
10 - 20
50 - 80
n.v.
n.v.
1
*
1
*
20 - 40
20 - 40
50 - 100
20 - 50
10 - 25
20 - 40
10 - 30
10 - 15
20 - 25
30 - 60
10 - 30
n.v.
40
80
n.v.
n.v.
n.v.
*²
15
25
*²
*²
50
30
10 - 33
5 - 15
10 - 25
15 - 33
10 - 20
20 - 30
5 - 15
10 - 20
10 - 20
20
n.v.
n.v.
n.v.
n.v.
30
n.v.
n.v.
n.v.
5 - 15
20 - 40
40 - 45
10 - 15
n.v.
n.v.
n.v.
15
40 - 50
20 - 25
5 - 15
8 - 12
15 - 20
8 - 12
20 - 25
10 - 15
10 - 15
10 - 15
10 - 15
5 - 15
5 - 15
10 - 15
n.v.
25
n.v.
n.v.
n.v.
n.v.
n.v.
n.v.
n.v.
n.v.
n.v.
n.v.
n.v.
15
15 - 20
n.v.
5 - 20
8 - 12
5-8
13 - 15
8 - 12
12
8
15
n.v.
10
5
5.00
6
6.01
6.02
6.03
6.04
6.05
6.06
6.07
6.08
6.09
6.10
6.11
6.12
6.13
6.14
6.15
6.16
z.B.: medizinisch-technische Geräte
z.B.: Parkscheinautomat
z.B.: Spielgeräte (Wippe, Rutsche, Schaukel, Klettergeräte usw.)
Büro- und Geschäftsausstattung
Büro- und Geschäftsausstattung
z.B.: Büromaschinen, Flipcharts, Software
z.B.: Büromöbel
z.B.: Computer und Zubehör
z.B.: Werkstatteinrichtungen
Abzugsvorrichtungen (Wert aus AfA-Tabelle RLP übernommen)
Audiovisuelle Geräte (Wert aus AfA-Tabelle RLP übernommen)
Bücher (Wert aus AfA-Tabelle RLP übernommen)
Dekorationsmaterial (Wert aus AfA-Tabelle RLP übernommen)
Feuerwehrleitern, mechanisch (Wert aus AfA-Tabelle RLP übernommen)
Heckenscheren (Wert aus AfA-Tabelle RLP übernommen)
Hochwasserschutzanlagen (mobil) (Wert aus AfA-Tabelle RLP übernommen)
Kühlvitrinen und sonstige Kühleinrichtungen (Wert aus AfA-Tabelle RLP
übernommen)
Laubsauger (Wert aus AfA-Tabelle RLP übernommen)
Mähgeräte (Wert aus AfA-Tabelle RLP übernommen)
Medienwagen (Wert aus AfA-Tabelle RLP übernommen)
Mikrofonanlage (Wert aus AfA-Tabelle RLP übernommen)
Motorkettensäge (Wert aus AfA-Tabelle RLP übernommen)
Schuleinrichtung (Wert aus AfA-Tabelle RLP übernommen)
Sportgeräte (Fitness- und Turngeräte) (Wert aus AfA-Tabelle RLP übernommen)
Sprechfunkanlagen (Wert aus AfA-Tabelle RLP übernommen)
Spülmaschinen (Wert aus AfA-Tabelle RLP übernommen)
Überwachungsanlage (Wert aus AfA-Tabelle RLP übernommen)
Ventilatoren (Wert aus AfA-Tabelle RLP übernommen)
Vorhänge (Wert aus AfA-Tabelle RLP übernommen)
Wäschetrockner, -maschinen (Wert aus AfA-Tabelle RLP übernommen)
Fahrzeuge
Anhänger, Auflieger
Bagger, sonstige Baufahrzeuge
Fahrräder
Fäkalienwagen, Hochdruckspülwagen u.ä.
Feuerwehrfahrzeuge, Feuerlöschfahrzeuge, Kraftfahrdrehleiter, Löschboot
Hubwagen, Gerätewagen
Kleintransporter, Mannschaftstransportfahrzeuge
Krankentransportwagen, -fahrzeuge, Notarzteinsatzwagen, Rettungstransportwagen
Lastkraftwagen, Sattelschlepper, Wechselaufbauten u.ä.
Lokomotiven, Waggons, Gelenkwagen-Waggons, Kesselwagen
Motorräder, Motorroller
Müllentsorgungsfahrzeuge
Omnibusse
Personenkraftwagen, Wohnwagen
Rettungsboot
Traktoren
Kehrmaschinen
8 - 10
8 - 12
8 - 10
10
12
10
3 - 20
5 - 10
10 - 20
3-5
10 - 15
10
20
5
15
10
10
5
15
5
20
10
6
10
10
5
6
10
10
10
10
10
10
10
10
10 - 15
8 - 12
4-8
8 - 10
15 - 20
6 - 10
6 - 10
6-8
11
12
n.v.
10
20
10
10
7
8 - 12
25 - 30
6 - 10
6 - 10
6 - 10
6 - 10
8 - 12
8 - 12
12
n.v.
n.v.
8
n.v.
10
n.v.
20
10
*1:
hier wurden durch ein Architekturbüro Restnutzungsdauern zum Eröffnungsbilanzstichtag ermittelt; für
die in Folgejahren geschaffenen Vermögensgegenstände werden realistische Nutzungsdauern ermittelt
*2:
hier wurden durch ein Ingenieurbüro Restnutzungsdauern zum Eröffnungsbilanzstichtag ermittelt; für
die in Folgejahren geschaffenen Vermögensgegenstände werden realistische Nutzungsdauern ermittelt
Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009
157
I.2
Übersicht über Haftungsverhältnisse
Übersicht der übernommenen
Bürgschaften
Art
1. Bürgschaften
1.1
Technologiezentrum Jülich GmbH
1.2
Brückenkopfpark Jülich GmbH
1.3
Gesellschaft für Wirtschafts- und
Strukturförderung im Kreis Düren
mbH (GWS)
1.4
Stadtwerke Jülich GmbH
1.5
SEG Jülich
Gesamt
Stand zu Beginn
des
Jahres
Zugang
1.003.403,52 €
1.533.875,64 €
799.918,06 €
-
24.292.390,39 €
11.149.000,00 €
Abgang
€
€
- €
1.000.000,00 €
- €
Stand am Ende
des
Jahres 2008
1.003.403,52 €
1.533.875,64 €
86.292,47 €
- €
- €
713.625,59 €
918.086,77 €
- €
24.374.303,62 €
11.149.000,00 €
38.778.587,61 €
36.236.929,21 €
68%/73%
Gemäß § 87 Abs. 2 GO darf die Gemeinde Bürgschaften und Verpflichtungen aus Gewährverträgen nur im Rahmen der Erfüllung ihrer Aufgaben übernehmen. Die Entscheidung der
Gemeinde zur Übernahme ist der Aufsichtsbehörde unverzüglich, spätestens einen Monat vor
der rechtsverbindlichen Übernahme, schriftlich anzuzeigen.
Hieraus lässt sich ableiten, dass die Gemeinde ein wirtschaftliches Risiko nur dann eingehen
darf, wenn ein unmittelbares eigenes Interesse an der Aufgabenerfüllung besteht. In der Regel
sind dabei keine selbstschuldnerischen Bürgschaften gestattet, sondern nur Ausfallbürgschaften. Bei diesen Konstellationen hat der Bürge erst dann einzutreten, wenn der Hauptschuldner
nicht leisten kann.
Bei der Erfüllung der Aufgaben der städtischen Gesellschaften liegt in der Regel ein unmittelbares eigenes Interesse der Stadt Jülich vor.
158
Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009