Daten
Kommune
Jülich
Größe
118 kB
Datum
05.07.2012
Erstellt
27.06.12, 18:25
Aktualisiert
24.07.12, 18:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 61 Az.: Sc/Wo
Jülich, 25.06.2012
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 324/2012
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
25.06.2012
Stadtrat
05.07.2012
TOP
Ergebnisse
Bebauungsplan Nr. A 3 "2. Stadteingang West"
Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre
Anlg.: 1
SD.Net
Beschlussentwurf:
Aufgrund der §§ 17 Abs. 1 Satz 3 und 16 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit
den §§ 7 und 41 (1)f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) jeweils in
den zurzeit gültigen Fassungen wird folgende Satzung beschlossen:
§1
Die Geltungsdauer der am 21.07.2011 beschlossenen Satzung über die Veränderungssperre
für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. A 3 „2. Stadteingang West“ wird um 1 Jahr verlängert.
§2
Die Verlängerung der Veränderungssperre wird mit der öffentlichen Bekanntmachung dieser
Satzung rechtsverbindlich.
Begründung:
Der Rat der Stadt Jülich hat in seiner Sitzung am 21.07.2011 die Satzung über die Anordnung einer
Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. A 3 „2. Stadteingang West“ beschlossen, da die Ziele des Bebauungsplanes (städtebauliche Ordnung/Verhinderung sozialökologischer Fehlentwicklungen) rechtssicher nur mit Hilfe eines „Vergnügungsstättenkonzeptes“
erreicht werden konnte. Dieses Konzept ist vom Rat der Stadt Jülich am 31.05.2012 beschlossen
worden, konnte aber bisher nicht in den B-Plan Nr. A 3 „2. Stadteingang West“ eingearbeitet werden.
Mit Datum vom 02.08.2010 wurde ein Bauantrag für eine Spielhallenerweiterung im Bereich des
Bebauungsplangebietes zurückgestellt. Obwohl die Veränderungssperre am 29.07.2011 veröffentlicht wurde und somit in Kraft trat, wird gem. § 17 BauGB der abgelaufene Zeitraum zwischen der
Zurückstellung des Bauantrages und der Bekanntmachung der Veränderungssperre angerechnet.
Dies bedeutet, dass für diesen Bauantrag die Veränderungssperre am 02.08.2012 außer Kraft tritt.
Um die vorgenannten Ziele des B-Planes zu erreichen, muss vor dem vorgenannten Datum die Verlängerung der Veränderungssperre in Kraft treten.
Als Anlage ist der Bereichsgrenzenplan vom 14.06.2010 beigefügt.
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Einnahmen:
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
ja
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
nein
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
nein
Sitzungsvorlage 324/2012
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