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Sitzungsvorlage (Bebauungsplan Nr. A 3 "2. Stadteingang West" Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
118 kB
Datum
05.07.2012
Erstellt
27.06.12, 18:25
Aktualisiert
24.07.12, 18:35
Sitzungsvorlage (Bebauungsplan Nr. A 3 "2. Stadteingang West"
Satzung über die Verlängerung  der Veränderungssperre) Sitzungsvorlage (Bebauungsplan Nr. A 3 "2. Stadteingang West"
Satzung über die Verlängerung  der Veränderungssperre)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 61 Az.: Sc/Wo Jülich, 25.06.2012 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 324/2012 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 25.06.2012 Stadtrat 05.07.2012 TOP Ergebnisse Bebauungsplan Nr. A 3 "2. Stadteingang West" Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre Anlg.: 1 SD.Net Beschlussentwurf: Aufgrund der §§ 17 Abs. 1 Satz 3 und 16 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 (1)f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) jeweils in den zurzeit gültigen Fassungen wird folgende Satzung beschlossen: §1 Die Geltungsdauer der am 21.07.2011 beschlossenen Satzung über die Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. A 3 „2. Stadteingang West“ wird um 1 Jahr verlängert. §2 Die Verlängerung der Veränderungssperre wird mit der öffentlichen Bekanntmachung dieser Satzung rechtsverbindlich. Begründung: Der Rat der Stadt Jülich hat in seiner Sitzung am 21.07.2011 die Satzung über die Anordnung einer Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. A 3 „2. Stadteingang West“ beschlossen, da die Ziele des Bebauungsplanes (städtebauliche Ordnung/Verhinderung sozialökologischer Fehlentwicklungen) rechtssicher nur mit Hilfe eines „Vergnügungsstättenkonzeptes“ erreicht werden konnte. Dieses Konzept ist vom Rat der Stadt Jülich am 31.05.2012 beschlossen worden, konnte aber bisher nicht in den B-Plan Nr. A 3 „2. Stadteingang West“ eingearbeitet werden. Mit Datum vom 02.08.2010 wurde ein Bauantrag für eine Spielhallenerweiterung im Bereich des Bebauungsplangebietes zurückgestellt. Obwohl die Veränderungssperre am 29.07.2011 veröffentlicht wurde und somit in Kraft trat, wird gem. § 17 BauGB der abgelaufene Zeitraum zwischen der Zurückstellung des Bauantrages und der Bekanntmachung der Veränderungssperre angerechnet. Dies bedeutet, dass für diesen Bauantrag die Veränderungssperre am 02.08.2012 außer Kraft tritt. Um die vorgenannten Ziele des B-Planes zu erreichen, muss vor dem vorgenannten Datum die Verlängerung der Veränderungssperre in Kraft treten. Als Anlage ist der Bereichsgrenzenplan vom 14.06.2010 beigefügt. ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Einnahmen: nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung ja nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja nein Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja nein Sitzungsvorlage 324/2012 Seite 2