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Sitzungsvorlage (Bebauungsplan Koslar Nr. 25 "Theodor-Heuss-Straße" Beschluss über Anregungen der vorgezogenen Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB))

Daten

Kommune
Jülich
Größe
120 kB
Datum
05.07.2012
Erstellt
14.06.12, 18:34
Aktualisiert
24.07.12, 18:35
Sitzungsvorlage (Bebauungsplan Koslar Nr. 25 "Theodor-Heuss-Straße"
Beschluss über Anregungen der vorgezogenen Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)) Sitzungsvorlage (Bebauungsplan Koslar Nr. 25 "Theodor-Heuss-Straße"
Beschluss über Anregungen der vorgezogenen Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB))

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 61 Az.: Re/Wo Jülich, 31.05.2012 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 248/2012 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Termin 21.06.2012 Haupt- und Finanzausschuss 25.06.2012 Stadtrat 05.07.2012 TOP Ergebnisse Bebauungsplan Koslar Nr. 25 "Theodor-Heuss-Straße" Beschluss über Anregungen der vorgezogenen Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) Anlg.: 3 SD.Net Beschlussentwurf: Die in den beiden Anlageschreiben vorgebrachten Bedenken werden zurückgeewiesen. Eine gutachterliche Stellungnahme kommt zu folgendem Ergebnis: 1. Die festgestellten Verkehrsbelastungen sind für den hier vorhandenen Straßenquerschnitt als verträglich anzusehen. Aus der neuen Wohnbebauung sind ca. 35 zusätzliche Fahrten pro Tag zu erwarten, was einer Verkehrszunahme von lediglich ca. 2,1 % entspricht und somit unproblematisch ist. 2. Die umliegenden öffentlichen Parkmöglichkeiten sind zeitweise, oftmals von den Anwohnern der dortigen Wohnbebauungen, stark genutzt, da diese nicht über eigene Stellplätze auf den jeweiligen Wohnstücken verfügen. Hierdurch herrscht zeitweise entsprechender Parkdruck, welcher jedoch durch die neuen Anwohnerverkehre aufgrund der vorgesehenen privaten Stellplätze auf dem BPlangrundstück nicht verschärft wird. Das Bebauungsplanverfahren wird weitergeführt. Begründung: Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 22.06.2009 die Aufstellung des Bebauungsplanes Koslar Nr. 29 „Theodor-Heuss-Straße“ beschlossen. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung fand in der Zeit vom 22.07.2009 bis 28.08.2009 einschließlich statt. Es gingen die als Anlage beigefügten Schreiben ein. Das Bebauungsplanverfahren konnte aus Gründen, die die Stadt Jülich nicht zu vertreten hat, zunächst nicht weitergeführt werden. Jetzt beantragt der Eigentümer, nachdem die Probleme ausgeräumt sind, das Verfahren weiterzuführen. Um die eingegangenen Anregungen möglichst objektiv beurteilen zu können, wurde eine gutachterliche Stellungnahme eingeholt. Diese kommt zu den im Beschlussentwurf genannten Ergebnis. Die zwei Schreiben, das Gutachten sowie der Planentwurf sind dieser Sitzungsvorlage beigefügt. Der nächste Verfahrensschritt ist die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes. ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Einnahmen: nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung ja nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja nein Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja nein Sitzungsvorlage 248/2012 Seite 2