Daten
Kommune
Jülich
Größe
120 kB
Datum
05.07.2012
Erstellt
14.06.12, 18:34
Aktualisiert
24.07.12, 18:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 61 Az.: Re/Wo
Jülich, 31.05.2012
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 248/2012
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
Termin
21.06.2012
Haupt- und Finanzausschuss
25.06.2012
Stadtrat
05.07.2012
TOP
Ergebnisse
Bebauungsplan Koslar Nr. 25 "Theodor-Heuss-Straße"
Beschluss über Anregungen der vorgezogenen Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Anlg.: 3
SD.Net
Beschlussentwurf:
Die in den beiden Anlageschreiben vorgebrachten Bedenken werden zurückgeewiesen. Eine gutachterliche Stellungnahme kommt zu folgendem Ergebnis:
1. Die festgestellten Verkehrsbelastungen sind für den hier vorhandenen Straßenquerschnitt als verträglich anzusehen. Aus der neuen Wohnbebauung sind ca. 35 zusätzliche Fahrten pro Tag zu erwarten, was einer Verkehrszunahme von lediglich ca. 2,1 % entspricht und somit unproblematisch
ist.
2. Die umliegenden öffentlichen Parkmöglichkeiten sind zeitweise, oftmals von den Anwohnern der
dortigen Wohnbebauungen, stark genutzt, da diese nicht über eigene Stellplätze auf den jeweiligen
Wohnstücken verfügen. Hierdurch herrscht zeitweise entsprechender Parkdruck, welcher jedoch
durch die neuen Anwohnerverkehre aufgrund der vorgesehenen privaten Stellplätze auf dem BPlangrundstück nicht verschärft wird.
Das Bebauungsplanverfahren wird weitergeführt.
Begründung:
Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 22.06.2009 die Aufstellung des
Bebauungsplanes Koslar Nr. 29 „Theodor-Heuss-Straße“ beschlossen.
Die frühzeitige Bürgerbeteiligung fand in der Zeit vom 22.07.2009 bis 28.08.2009 einschließlich
statt. Es gingen die als Anlage beigefügten Schreiben ein.
Das Bebauungsplanverfahren konnte aus Gründen, die die Stadt Jülich nicht zu vertreten hat, zunächst nicht weitergeführt werden. Jetzt beantragt der Eigentümer, nachdem die Probleme ausgeräumt sind, das Verfahren weiterzuführen.
Um die eingegangenen Anregungen möglichst objektiv beurteilen zu können, wurde eine gutachterliche Stellungnahme eingeholt. Diese kommt zu den im Beschlussentwurf genannten Ergebnis. Die
zwei Schreiben, das Gutachten sowie der Planentwurf sind dieser Sitzungsvorlage beigefügt.
Der nächste Verfahrensschritt ist die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes.
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Einnahmen:
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
ja
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
nein
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
nein
Sitzungsvorlage 248/2012
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