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Sitzungsvorlage (Abrechnung von Erschließungsbeiträgen "An der Burgweide", Jülich-Güsten hier: Einzelfallsatzung, Fertigstellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
121 kB
Datum
05.07.2012
Erstellt
15.06.12, 18:34
Aktualisiert
24.07.12, 18:35
Sitzungsvorlage (Abrechnung von Erschließungsbeiträgen "An der Burgweide", Jülich-Güsten
hier: Einzelfallsatzung, Fertigstellungsbeschluss) Sitzungsvorlage (Abrechnung von Erschließungsbeiträgen "An der Burgweide", Jülich-Güsten
hier: Einzelfallsatzung, Fertigstellungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 60 Az.: Amt 60 Kel Jülich, 16.05.2012 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 218/2012 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 25.06.2012 Stadtrat 05.07.2012 TOP Ergebnisse Abrechnung von Erschließungsbeiträgen "An der Burgweide", Jülich-Güsten hier: Einzelfallsatzung, Fertigstellungsbeschluss Anlg.:2 SD.Net Beschlussentwurf: „Die Satzung über die Festlegung der anrechenbaren Breite und der Herstellungsmerkmale im verkehrsberuhigten Bereich des Abrechnungsgebietes „An der Burgweide“, Jülich-Güsten wird wie folgt erlassen: Folgt Satzung im Wortlaut! Es wird festgestellt, dass die Erschließungsanlage im Abrechnungsgebiet „An der Burgweide“ in der heute in der Örtlichkeit vorhandenen Form gemäß § 8 der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Jülich vom 11.3.1998 in Verbindung mit der Satzung über die Festlegung der anrechenbaren Breite und der Herstellungsmerkmale im verkehrsberuhigten Bereich des Abrechnungsgebietes „An der Burgweide“, Jülich-Güsten mit deren Bekanntmachung endgültig fertig gestellt ist.“ Begründung: Das Abrechnungsgebiet „An der Burgweide“ in Jülich-Güsten umfasst die Straße „An der Burgweide“ ausgehend von der „Johannesstraße“ bis zur Straße „Sandweg“ sowie die hiervon erschlossenen Grundstücke. Für die Erschließungsbeitragsabrechnung von verkehrsberuhigten Bereichen sind gemäß § 2 Abs. 8 und § 8 Abs. 4 der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Jülich vom 11.3.1998 (EBS) die anrechenbaren Breiten der Erschließungsanlage sowie die Herstellungsmerkmale durch Einzelfallsatzung festzulegen. Die anrechenbare Breite des Verkehrsraumes wird analog zu der in § 2 Abs. 1 Nr. 1 aa EBS festgelegten Breite von nicht-verkehrsberuhigt ausgebauten Straßen bei ein- oder zweigeschossig bebaubaren Anliegergrundstücken auf 18,50 m festgelegt, da die erschließungsmäßige Situation von verkehrsberuhigten Bereichen mit diesen Straßen vergleichbar ist. Da die durchschnittliche Verkehrsraumbreite in der Straße „An der Burgweide“ erheblich unter dieser anrechenbaren Breite von 18,50 m liegt, ist somit - vergleichbar mit anderen Erschließungsstraßen - der beitragsfähige Erschließungsaufwand für den gesamten Verkehrsraum auf die Anlieger (zu 90%) umlagefähig. Die Herstellungsmerkmale werden analog zu § 8 Abs. 1 und 2 EBS festgelegt, wobei jedoch die konventionelle Aufteilung des Verkehrsraumes in Fahrbahn und beidseitige Gehwege im verkehrsberuhigten Bereich entfällt. Nach vorliegender endgültiger technischer Fertigstellung wird mit Bekanntmachung der Einzelfallsatzung sowie danach erfolgender straßenrechtlichen Widmung die Beitragspflicht zu den Erschließungsbeiträgen nach Baugesetzbuch für dieses Abrechnungsgebiet „An der Burgweide“ in Jülich entstehen. Für diese Erschließungsanlage ist unter Berücksichtigung des 10%igen Stadtanteiles ein umlagefähiger Erschließungsaufwand in Höhe von rd. 145.000,- € entstanden. Da von den Grundstückseigentümern bereits Vorauszahlungen erbracht wurden, ergibt sich letztendlich noch eine Beitragszahlung von insgesamt rd. 20.000,-- €. 1.Finanzielle Auswirkungen: X Gesamtkosten: ja nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung ja X nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 218/2012 X nein nein Seite 2