Daten
Kommune
Jülich
Größe
121 kB
Datum
05.07.2012
Erstellt
15.06.12, 18:34
Aktualisiert
24.07.12, 18:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 60 Az.: Amt 60 Kel
Jülich, 16.05.2012
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 218/2012
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
25.06.2012
Stadtrat
05.07.2012
TOP
Ergebnisse
Abrechnung von Erschließungsbeiträgen "An der Burgweide", Jülich-Güsten
hier: Einzelfallsatzung, Fertigstellungsbeschluss
Anlg.:2
SD.Net
Beschlussentwurf:
„Die Satzung über die Festlegung der anrechenbaren Breite und der Herstellungsmerkmale im verkehrsberuhigten Bereich des Abrechnungsgebietes „An der Burgweide“, Jülich-Güsten
wird wie folgt erlassen:
Folgt Satzung im Wortlaut!
Es wird festgestellt, dass die Erschließungsanlage im Abrechnungsgebiet „An der Burgweide“ in
der heute in der Örtlichkeit vorhandenen Form gemäß § 8 der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Jülich vom 11.3.1998 in Verbindung mit der Satzung über die
Festlegung der anrechenbaren Breite und der Herstellungsmerkmale im verkehrsberuhigten Bereich
des Abrechnungsgebietes „An der Burgweide“, Jülich-Güsten mit deren Bekanntmachung endgültig
fertig gestellt ist.“
Begründung:
Das Abrechnungsgebiet „An der Burgweide“ in Jülich-Güsten umfasst die Straße „An der Burgweide“ ausgehend von der „Johannesstraße“ bis zur Straße „Sandweg“ sowie die hiervon erschlossenen
Grundstücke.
Für die Erschließungsbeitragsabrechnung von verkehrsberuhigten Bereichen sind gemäß § 2 Abs. 8
und § 8 Abs. 4 der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Jülich vom
11.3.1998 (EBS) die anrechenbaren Breiten der Erschließungsanlage sowie die Herstellungsmerkmale durch Einzelfallsatzung festzulegen.
Die anrechenbare Breite des Verkehrsraumes wird analog zu der in § 2 Abs. 1 Nr. 1 aa EBS festgelegten Breite von nicht-verkehrsberuhigt ausgebauten Straßen bei ein- oder zweigeschossig bebaubaren Anliegergrundstücken auf 18,50 m festgelegt, da die erschließungsmäßige Situation von verkehrsberuhigten Bereichen mit diesen Straßen vergleichbar ist. Da die durchschnittliche Verkehrsraumbreite in der Straße „An der Burgweide“ erheblich unter dieser anrechenbaren Breite von 18,50
m liegt, ist somit - vergleichbar mit anderen Erschließungsstraßen - der beitragsfähige Erschließungsaufwand für den gesamten Verkehrsraum auf die Anlieger (zu 90%) umlagefähig.
Die Herstellungsmerkmale werden analog zu § 8 Abs. 1 und 2 EBS festgelegt, wobei jedoch die
konventionelle Aufteilung des Verkehrsraumes in Fahrbahn und beidseitige Gehwege im verkehrsberuhigten Bereich entfällt. Nach vorliegender endgültiger technischer Fertigstellung wird mit Bekanntmachung der Einzelfallsatzung sowie danach erfolgender straßenrechtlichen Widmung die
Beitragspflicht zu den Erschließungsbeiträgen nach Baugesetzbuch für dieses Abrechnungsgebiet
„An der Burgweide“ in Jülich entstehen.
Für diese Erschließungsanlage ist unter Berücksichtigung des 10%igen Stadtanteiles ein umlagefähiger Erschließungsaufwand in Höhe von rd. 145.000,- € entstanden.
Da von den Grundstückseigentümern bereits Vorauszahlungen erbracht wurden, ergibt sich letztendlich noch eine Beitragszahlung von insgesamt rd. 20.000,-- €.
1.Finanzielle Auswirkungen:
X
Gesamtkosten:
ja
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
ja
X
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 218/2012
X
nein
nein
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