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Anfrage (Einwohneranfrage 3/2012 (Herr Pfeiffer) - Niederschlagsgebühren)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
28 kB
Datum
29.03.2012
Erstellt
24.07.12, 18:35
Aktualisiert
24.07.12, 18:35
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Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 30 Az.: 30/1024-09 Me. Jülich, 28.03.2012 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 133/2012 Anfrage Beratungsfolge Stadtrat Termin 29.03.2012 TOP Ergebnisse Einwohneranfrage 3/2012 (Herr Pfeiffer) - Niederschlagsgebühren Anlg.: -1I 30 III 60 65 66 SD.Net Anfragetext: Sehr geehrter Herr Bürgermeister Stommel, 1995 baten Sie als Stadtdirektor zur Mithilfe bei der - und 2005 forderten Sie als Bürgermeister auf zur - Erfassung der versiegelten Flächen: Dies hatte zur Folge, dass die Grundstückseigentümer zu Niederschlagsgebühren in dem Maße herangezogen werden können, wie sie die Niederschläge nicht versickern, sondern in das öffentliche Abwassersystem einleiten. Presseberichten zufolge lassen Sie Kontrollen durchführen, bei denen die Angaben aus 2005 überprüft werden: Dabei soll es zu Differenzen gekommen sein in dem Sinn, dass eigens durchgeführte Versickerungsmaßnahmen als nicht ausreichend bewertet wurden und es somit zu Nachveranlagungen gekommen ist. Einwohnerfragen zu diesem Vorgang: Frage 1: Wurde bei der Selbstveranlagung das Geländegefälle erfasst? Antwort der Verwaltung: Nein. Frage 1b1: Nach welchen Regeln werden die Kontrollen der Selbstauskunft durchgeführt? Antwort der Verwaltung: Flächendeckend. Frage 1b2: Werden andere Kriterien berücksichtigt, als bei der Selbstauskunft abgefragt? Antwort der Verwaltung: Nein. Frage 1b3: Wird mit anderen Niederschlagsmengen gerechnet als zur Zeit der Veranlagung? Antwort der Verwaltung: Nein. Frage 1b4: Wie werden Falschangaben bei der Selbstauskunft nachveranlagt? Antwort der Verwaltung: Über den Gebührenbescheid. Frage 1b5: Wie werden Kriteriumsänderungen entsprechend 1b2, 1b3 nachveranlagt? Antwort der Verwaltung: Sie werden nicht veranlagt. Frage 2: Ist das Schwachniederschlagsereignis, das der Selbstauskunft zugrunde liegt, ein wahrscheinlich richtiger Maßstab für die Auslegung des Kanals? Antwort der Verwaltung: Nein. Frage 2b: Ist dann die Heranziehung zur Abwassergebühr nach den Regeln von 2005 verursachergerecht und verhaltenssteuernd? Antwort der Verwaltung: Verursachergerecht ja. Frage 3: Wer ist für die Ausgestaltung der Selbstauskunft von 2005 verantwortlich? Antwort der Verwaltung: Stadtverwaltung. Anfrage 133/2012 Seite 2