Daten
Kommune
Jülich
Größe
121 kB
Datum
05.07.2012
Erstellt
14.06.12, 18:34
Aktualisiert
26.07.12, 18:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 61 Az.: Re/Wo
Jülich, 01.06.2012
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 249/2012
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
Termin
21.06.2012
Haupt- und Finanzausschuss
25.06.2012
Stadtrat
05.07.2012
TOP
Ergebnisse
Bebauungsplan Nr. A 9 "Gut Wilhelmshöhe"
a) Beschluss über die Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gem. § 4a Abs. 3 des
Baugesetzbuches (BauGB)
b) erneute öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Anlg.: 2
SD.Net
Beschlussentwurf:
a) Unter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander wer
den die Ausführungen im Schreiben vom 06.07.2010 wie folgt berücksichtigt:
Der Abstand der Baugrenze zur Grundstücksgrenze entlang des Freiwalder Weges wird
auf 8 m vergrößert.
Durch die Errichtung von dreigeschossigen Wohngebäuden nordwestlich der vorhandenen Wohnbebauung wird die Ruhe und Wohnqualität nicht beeinträchtigt, zumal die Parkplätze zum „vonSchöfer-Ring“ ausgerichtet sind. Bei der Dreigeschossigkeit handelt es sich um eine städtebaulich
sinnvolle und vertretbare Konzeption, die an zahlreichen Stellen im Stadtgebiet von Jülich vorzufinden ist. Es handelt sich nicht um Hochhäuser, sondern um der Umgebung (Studentenwohnungen
und Fachhochschule auf der einen und Einfamilienhausbebauung auf der anderen Seite) angepasste
Bauweise. Der Bebauungsplan setzt die max. Gebäudehöhe mit 117 m über NN fest. Das entspricht
etwa der Höhe der ehem. Hofanlage. Der Bereich der benachbarten Studentenwohnungen hat eine
max. Höhenfestsetzung von 118 m über NN.
b) Der Bebauungsplan Nr. A 9 „Gut Wilhelmshöhe“ wird gem. § 3 Abs. 2 BauGB erneut auf die
Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.
Begründung:
Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 24.03.2010 die öffentliche
Auslegung des Bebauungsplanes Nr. A 9 „Gut Wilhelmshöhe“ beschlossen. Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 07.06.2010 bis 09.07.2010 einschl. statt. Es ging das als Anlage beigefügte Schreiben ein. Der Rat der Stadt Jülich hat in seiner Sitzung am 31.05.2012 festgelegt, dass
die Baugrenze entlang des Freiwalder Weges einen Abstand von 8 m zur Grundstücksgrenze haben
soll. Nach Auffassung der Verwaltung können die Ausführungen, wie im Beschlussvorschlag dargestellt, behandelt werden. Der Bebauungsplan ist mit den betroffenen Trägern öffentlicher Belange
abgestimmt. Wegen der Änderung der Baugrenze ist der Plan erneut öffentlich auszulegen. Der Bebauungsplan ist dieser Sitzungsvorlage in verkleinerter Fassung ebenfalls beigefügt.
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Einnahmen:
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
ja
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
nein
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
nein
Sitzungsvorlage 249/2012
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