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Sitzungsvorlage (Bebauungsplan Nr. A 9 "Gut Wilhelmshöhe" a) Beschluss über die Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gem. § 4a Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) b) erneute öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
121 kB
Datum
05.07.2012
Erstellt
14.06.12, 18:34
Aktualisiert
26.07.12, 18:26
Sitzungsvorlage (Bebauungsplan Nr. A 9 "Gut Wilhelmshöhe"
a) Beschluss über die Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gem. § 4a Abs. 3 des     Baugesetzbuches (BauGB)
b) erneute öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB) Sitzungsvorlage (Bebauungsplan Nr. A 9 "Gut Wilhelmshöhe"
a) Beschluss über die Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gem. § 4a Abs. 3 des     Baugesetzbuches (BauGB)
b) erneute öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 61 Az.: Re/Wo Jülich, 01.06.2012 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 249/2012 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Termin 21.06.2012 Haupt- und Finanzausschuss 25.06.2012 Stadtrat 05.07.2012 TOP Ergebnisse Bebauungsplan Nr. A 9 "Gut Wilhelmshöhe" a) Beschluss über die Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gem. § 4a Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) b) erneute öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB Anlg.: 2 SD.Net Beschlussentwurf: a) Unter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander wer den die Ausführungen im Schreiben vom 06.07.2010 wie folgt berücksichtigt: Der Abstand der Baugrenze zur Grundstücksgrenze entlang des Freiwalder Weges wird auf 8 m vergrößert. Durch die Errichtung von dreigeschossigen Wohngebäuden nordwestlich der vorhandenen Wohnbebauung wird die Ruhe und Wohnqualität nicht beeinträchtigt, zumal die Parkplätze zum „vonSchöfer-Ring“ ausgerichtet sind. Bei der Dreigeschossigkeit handelt es sich um eine städtebaulich sinnvolle und vertretbare Konzeption, die an zahlreichen Stellen im Stadtgebiet von Jülich vorzufinden ist. Es handelt sich nicht um Hochhäuser, sondern um der Umgebung (Studentenwohnungen und Fachhochschule auf der einen und Einfamilienhausbebauung auf der anderen Seite) angepasste Bauweise. Der Bebauungsplan setzt die max. Gebäudehöhe mit 117 m über NN fest. Das entspricht etwa der Höhe der ehem. Hofanlage. Der Bereich der benachbarten Studentenwohnungen hat eine max. Höhenfestsetzung von 118 m über NN. b) Der Bebauungsplan Nr. A 9 „Gut Wilhelmshöhe“ wird gem. § 3 Abs. 2 BauGB erneut auf die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Begründung: Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 24.03.2010 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. A 9 „Gut Wilhelmshöhe“ beschlossen. Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 07.06.2010 bis 09.07.2010 einschl. statt. Es ging das als Anlage beigefügte Schreiben ein. Der Rat der Stadt Jülich hat in seiner Sitzung am 31.05.2012 festgelegt, dass die Baugrenze entlang des Freiwalder Weges einen Abstand von 8 m zur Grundstücksgrenze haben soll. Nach Auffassung der Verwaltung können die Ausführungen, wie im Beschlussvorschlag dargestellt, behandelt werden. Der Bebauungsplan ist mit den betroffenen Trägern öffentlicher Belange abgestimmt. Wegen der Änderung der Baugrenze ist der Plan erneut öffentlich auszulegen. Der Bebauungsplan ist dieser Sitzungsvorlage in verkleinerter Fassung ebenfalls beigefügt. ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Einnahmen: nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung ja nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja nein Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja nein Sitzungsvorlage 249/2012 Seite 2