Daten
Kommune
Jülich
Größe
122 kB
Datum
04.10.2012
Erstellt
13.09.12, 18:37
Aktualisiert
13.09.12, 18:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 61 Az.: Re/Wo
Jülich, 06.09.2012
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 398/2012
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
Termin
20.09.2012
Haupt- und Finanzausschuss
27.09.2012
Stadtrat
04.10.2012
TOP
Ergebnisse
Bebauungsplan Nr. A 6 "Solarkraftwerk Königskamp III", 1. Änderung
a) Beschluss über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Baugesetzbuch (BauGB)
b) Beschluss über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Anlg.: 3
SD.Net
Beschlussentwurf:
a) 1. Die Stellungnahme des Kreises Düren (Emissionsschutz) wird wie folgt berücksichtigt:
Es existieren keine pauschalen „zulässigen Höchstwerte“ für Mischgebiete. Für Gewerbe- und Industriegebiete gibt die DIN 18005 -01 „Schallschutz im Städtebau“ Hinweise für einen flächenbezogenen Schallpegel, nicht jedoch für Mischgebiete. Der Grund hierfür wird in der großen Vielfalt
der zulässigen Nutzungen innerhalb eines Mischgebietes gesehen. Hier sind nach Baunutzungsverordnung (BauNVO) § 6 unter anderem Nutzungen, wie Wohnen, Büro- und Geschäftsgebäude sowie sonstige Gewerbebetriebe, die das Wohnen nicht wesentlich stören, zulässig. Die Genehmigungsfähigkeit von Bauvorhaben innerhalb des Mischgebietes wird daher projektbezogen durch
eine entsprechende Untersuchung erbracht. Durch das vorliegende Gutachten wird nachgewiesen,
dass durch die kontingentierten Emissionen des Forschungsgeländes keine Einschränkungen hinsichtlich des geplanten Allgemeinen Wohngebietes (IP8) entstehen. Eine Vorbelastung durch das
Mischgebiet ist dabei nicht berücksichtigt. Grund hierfür ist, dass wie vor erläutert, für ein Mischgebiet keine zulässigen Höchstwerte bzw. planerischen Vorgaben vorliegen. Unabhängig hiervon
sind bei der späteren Entwicklung des Mischgebietes die Emissionskontingente des Forschungsgeländes mit zu berücksichtigen. Hierdurch wird jedoch keinesfalls eine übliche Nutzung für ein
Mischgebiet ausgeschlossen. Die spätere Bebauung des Mischgebietes wird zwischen den Emissionen des Forschungsgeländes und dem Allgemeinen Wohngebiet liegen und somit eine abschirmende Wirkung haben. Inwieweit diese Abschirmung zu einer wirksamen Reduzierung der Emissionen
aus dem Forschungsgelände führt, ist stark abhängig von der tatsächlichen Bebauung incl. Der verbleibenden Baulücken und kann im Vorfeld nur schwer prognostiziert werden. Allerdings kann in
der Praxis tendenziell mit einer Verbesserung der schalltechnischen Situation in Bezug auf das Allgemeine Wohngebiet gerechnet werden.
2. Die Stellungnahme des BUND, Kreisgruppe Düren, wird wie folgt berücksichtigt:
Die Abwägung wird nachgeliefert.
b) Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. a & „Solarkraftwerk Königskamp III“, 1. Änderung wird
gem. § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.
Begründung:
Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss der Stadt Jülich hat in seiner Sitzung am 06.10.2011
gem. §§ 1 und 2 des BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. a & „Solarkraftwerke Königskamp III“, 1. Änderung beschlossen. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit fand in
der Zeit vom 16.07.2012 bis einschl. 24.08.2012 statt. Es gingen keine Anregungen ein. Gleichzeitig wurden die Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt. Es gingen die als Anlage beigefügten Stellungnahmen ein. Der Bebauungsplan kann jetzt öffentlich ausgelegt werden. Über das
Ergebnis der öffentlichen Auslegung werden die Gremien erneut beraten und beschließen. Der Bebauungsplanentwurf ist als Anlage noch einmal beigefügt.
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Einnahmen:
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
ja
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
nein
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
nein
Sitzungsvorlage 398/2012
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