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Sitzungsvorlage (Bebauungsplan Nr. A 6 "Solarkraftwerk Königskamp III", 1. Änderung a) Beschluss über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Baugesetzbuch (BauGB) b) Beschluss über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB))

Daten

Kommune
Jülich
Größe
122 kB
Datum
04.10.2012
Erstellt
13.09.12, 18:37
Aktualisiert
13.09.12, 18:37
Sitzungsvorlage (Bebauungsplan Nr. A 6 "Solarkraftwerk Königskamp III", 1. Änderung
a) Beschluss über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Baugesetzbuch (BauGB)
b) Beschluss über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)) Sitzungsvorlage (Bebauungsplan Nr. A 6 "Solarkraftwerk Königskamp III", 1. Änderung
a) Beschluss über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Baugesetzbuch (BauGB)
b) Beschluss über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB))

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 61 Az.: Re/Wo Jülich, 06.09.2012 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 398/2012 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Termin 20.09.2012 Haupt- und Finanzausschuss 27.09.2012 Stadtrat 04.10.2012 TOP Ergebnisse Bebauungsplan Nr. A 6 "Solarkraftwerk Königskamp III", 1. Änderung a) Beschluss über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Baugesetzbuch (BauGB) b) Beschluss über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Anlg.: 3 SD.Net Beschlussentwurf: a) 1. Die Stellungnahme des Kreises Düren (Emissionsschutz) wird wie folgt berücksichtigt: Es existieren keine pauschalen „zulässigen Höchstwerte“ für Mischgebiete. Für Gewerbe- und Industriegebiete gibt die DIN 18005 -01 „Schallschutz im Städtebau“ Hinweise für einen flächenbezogenen Schallpegel, nicht jedoch für Mischgebiete. Der Grund hierfür wird in der großen Vielfalt der zulässigen Nutzungen innerhalb eines Mischgebietes gesehen. Hier sind nach Baunutzungsverordnung (BauNVO) § 6 unter anderem Nutzungen, wie Wohnen, Büro- und Geschäftsgebäude sowie sonstige Gewerbebetriebe, die das Wohnen nicht wesentlich stören, zulässig. Die Genehmigungsfähigkeit von Bauvorhaben innerhalb des Mischgebietes wird daher projektbezogen durch eine entsprechende Untersuchung erbracht. Durch das vorliegende Gutachten wird nachgewiesen, dass durch die kontingentierten Emissionen des Forschungsgeländes keine Einschränkungen hinsichtlich des geplanten Allgemeinen Wohngebietes (IP8) entstehen. Eine Vorbelastung durch das Mischgebiet ist dabei nicht berücksichtigt. Grund hierfür ist, dass wie vor erläutert, für ein Mischgebiet keine zulässigen Höchstwerte bzw. planerischen Vorgaben vorliegen. Unabhängig hiervon sind bei der späteren Entwicklung des Mischgebietes die Emissionskontingente des Forschungsgeländes mit zu berücksichtigen. Hierdurch wird jedoch keinesfalls eine übliche Nutzung für ein Mischgebiet ausgeschlossen. Die spätere Bebauung des Mischgebietes wird zwischen den Emissionen des Forschungsgeländes und dem Allgemeinen Wohngebiet liegen und somit eine abschirmende Wirkung haben. Inwieweit diese Abschirmung zu einer wirksamen Reduzierung der Emissionen aus dem Forschungsgelände führt, ist stark abhängig von der tatsächlichen Bebauung incl. Der verbleibenden Baulücken und kann im Vorfeld nur schwer prognostiziert werden. Allerdings kann in der Praxis tendenziell mit einer Verbesserung der schalltechnischen Situation in Bezug auf das Allgemeine Wohngebiet gerechnet werden. 2. Die Stellungnahme des BUND, Kreisgruppe Düren, wird wie folgt berücksichtigt: Die Abwägung wird nachgeliefert. b) Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. a & „Solarkraftwerk Königskamp III“, 1. Änderung wird gem. § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Begründung: Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss der Stadt Jülich hat in seiner Sitzung am 06.10.2011 gem. §§ 1 und 2 des BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. a & „Solarkraftwerke Königskamp III“, 1. Änderung beschlossen. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit fand in der Zeit vom 16.07.2012 bis einschl. 24.08.2012 statt. Es gingen keine Anregungen ein. Gleichzeitig wurden die Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt. Es gingen die als Anlage beigefügten Stellungnahmen ein. Der Bebauungsplan kann jetzt öffentlich ausgelegt werden. Über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung werden die Gremien erneut beraten und beschließen. Der Bebauungsplanentwurf ist als Anlage noch einmal beigefügt. ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Einnahmen: nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung ja nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja nein Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja nein Sitzungsvorlage 398/2012 Seite 2